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Aufzug

Mietminderung bei Aufzugslärm

Gemäß den Bauordnungen sind Aufzüge bei Neubauten ab fünf Geschossen Pflicht. Fehlt der Aufzug, kann der Mieter deshalb sogar die Miete mindern. Verursacht der Aufzug übermäßigen Lärm, kann der Mieter die Miete ebenfalls mindern. Der Lärm entsteht im Maschinenraum, beim Anfahren, Abbremsen, Betätigen der Fahrstuhltür und beim Fahren selbst. Problematisch ist der Betrieb vor allem dann, wenn der Aufzugsschacht direkt an Aufenthalts- oder gar Schlafräume angrenzt. Schallpegel maximal 30 db …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung: Fahrstuhlausfall

Nach einem Urteil des OLG Frankfurt ist der Vermieter verpflichtet, die Nutzung eines mietvertraglich vereinbarten Fahrstuhls rund um die Uhr zu ermöglichen. Insbesondere darf er keine Betriebszeiten, beispielsweise für die Zeit von 8 bis 19 Uhr einzuführen und diese durch den Einbau einer Zeitschaltuhr kontrollieren (OLG Frankfurt, Beschluss v.7.6.2004, 2 W 22/04). Steht ein Fahrstuhl nicht zur Verfügung, insbesondere auch dann, wenn der Fahrstuhl defekt ist, ist die Gebrauchstauglichkeit der …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung: Aufzug defekt

Die Landesbauordnungen schreiben vor, dass in Gebäuden ab 5 Obergeschossen (LBO Berlin, Nordrhein-Westfalen) oder in Gebäuden mit einer Höhe von mindestens 13 m (LBO  Baden-Württemberg) ein Aufzug installiert sein muss. Da die Bevölkerung immer älter wird, erhält das Thema Aufzug zunehmend Bedeutung. Das Vorhandensein eines Aufzugs in einem Gebäude gilt als wertbildender Faktor, der sich in der Höhe der Miete niederschlägt und in Mietspiegeln auch entsprechend bewertet wird. Fällt der …Artikel jetzt weiter lesen