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Einstieg für Mieter: Basiswissen zur Mietminderung

Damit sich hilfesuchende Mieter auf Mietminderung.org besser und schneller orientieren können, haben wir hier die wichtigsten Artikel zur Mietminderung zusammengetragen.

Diese Artikel vermitteln das Basiswissen rund um die Mietminderung. Wer in das Thema einsteigen will oder muss, kommt an den nachfolgenden Beiträgen nicht vorbei.

Viele weitere Artikel finden Sie über die Suche:

68 Antworten auf "Einstieg für Mieter: Basiswissen zur Mietminderung"

  • Weidig
    11. Oktober 2013 - 12:05 Antworten

    Hilfe!!!
    Mein Mietvertrag läuft ab 15.10.2013. Ich bekam aber den Wohnungsschlüssel schon am 7.10.2013. Am Montag morgen machte ich die Wohnungstür auf und siehe da, mir kam Wasser und Fäkalien entgegen. die Wohnung stand ca. 2cm komplett unter Wasser/Fäkalien. Es stank bestialisch! Momentan bin ich im Hotel untergebracht. Meine Frage: Kann ich den Vertrag zurückziehen aus erheblichen Gründen, da ich vorerst nicht in die Wohnung kann? Es wird kein Gutachter hinzugezogen, d.h. woher weiß ich, dass es nach ein paar Monaten nicht zu Schimmelbildung kommt? Oder das es ordnungsgemäß gereinigt wurde? Fäkalien-Gesundheitliche Schäden? Wohnung war auch mit Teppich ausgelegt!

    Bitte helfen Sie mir! Danke mit freundlichen Grüßen Weidig.

  • Schünemann
    27. November 2013 - 16:18 Antworten

    Lärmbelästigung durch Mieter über mir

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    erst einmal vielen Dank für diese website und die damit verbundene Arbeit.

    Auch ich habe leider ein Problem mit Lärmbelästigung. Über mir ist das DG, dass Mitte der 80er Jahre wohl ausgebaut wurde, die Zimmer sind mit Fliesen und Laminat ausgelegt. Schon die Vormieterin hat in den letzten 4 Jahren gelärmt ohne Ende, d.h. nach 22.00 Uhr nach Hause kommen und mit Schuhen gleich durch die Wohnung, Fallenlassen von Gegenständen, die wie ein Knall bei mir ankommen und mich natürlich jedes Mal erschreckt und mich u. A. am Einschlafen gehindert haben. Ich hatte sie direkt angesprochen, aber das hat sie nicht interessiert. Der Vermieter hat ihr dann wohl im Juni nahegelegt sich eine andere Wohnung zu suchen, weil ich ihm sagte, dass ich das so nicht mehr mitmache.
    Seit kurz vor Anfang November habe ich neue Mieter über mir, gleich 2. Die haben schon beim Einzug ein unmögliches Verhalten an den Tag gelegt, sind nachts um 23.30 Uhr mit Möbeln durchs Treppenhaus. Mittlerweile war ich schon 4 mal mind. oben, weil sie meinten, sie müssten ihr Bett um 22.30 Uhr über mir aufbauen und mich damit geweckt haben, oder sie müssten noch schnell die Wäsche aufhängen nach 22.00 Uhr oder oder. Letzte Woche haben sie ab 19.15 Uhr die Musik so laut aufgedreht, dass man das im EG noch hören konnte. Ich habe geklingelt, keine Reaktion. Habe Vermieter angerufen, er solle doch oben mal anrufen. Ich musste noch einmal beim ‘Vermieter anrufen, eine Rückmeldung kam nicht. Tja, da ging niemand ans Telefon über mir. Wie auch bei der Lautstärke. Also musste ich die Polizei anrufen, und die kamen erst um 22.30 Uhr, nach 2 Stunden, der Spuk über mir war aber dann schon vorbei, als wäre nichts gewesen.
    Die Geräusche über mir sind jetzt noch lauter als in den Jahren zuvor. Der Mieter hat einen sehr lauten Auftritt auf Socken, das ist so laut, dass ich meinen TV bis zur äußersten Lautstärke hochstellen müsste, um das nicht zu hören. Die laufen auch gern mit Schuhen mehr als hörbar durch ihre Wohnung, haben gern Gäste am WE, die erst um 23.00 Uhr erscheinen und dann auch mit Schuhen rumtrampeln. Es fallen sehr oft Gegenstände knallend auf den Boden.

    Vor fast 3 Wochen habe ich den Vermieter direkt angesprochen und ihm mein bis dahin schon gut gefülltes Lärmprotokoll gezeigt. Zuerst hieß es, ich soll mir doch eine andere Wohnung suchen, wenn es mir nicht passt (werde ich auch machen, geht nur nicht von heute auf morgen), dann wollte er sich was überlegen von wegen Teppichbrücken oben auslegen, denn Teppich geht ja gar nicht, “die haben schon ihre ganzen Möbel aufgestellt”. Er wollte mich anrufen, ist nichts passiert. Vom Mieterverein bekomme ich auch total schwammige Aussagen von wegen altes Haus und so. Ich kann Miete mindern, weil zusätzlich unter mir die Wohnung für ca. 6 Wochen kernsaniert wird. Toll.

    Ich weiß einfach nicht, was ich wirklich tun kann, ohne selbst beschossen zu werden. Die über mir werden immer lauter je länger sie hier wohnen. Ist doch klar, die haben ihre Ruhe.

    Können Sie mir einen Rat geben? Ich sage schon mal im Voraus vielen Dank.

    Freundliche Grüße,

    Anette Schünemann

    • Mietminderung.org
      14. Dezember 2013 - 12:50 Antworten

      Hallo Anette,

      ich kann Sie hier zu Ihrem umfassenden Fall leider nicht beraten. Sie sollten sich mit den konkreten Einzelheiten an einen Anwalt wenden. Trotzdem danke für Ihren ausführlichen Kommentar.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Tina
    9. Januar 2014 - 18:59 Antworten

    Hallo Dennis,
    ich habe im September eine Wohnung gemietet. Der Vertrag sollte ab 01.11.2013 laufen. Leider kam es immer wieder zu Verzögerungen. Erst ließ man mich wissen, die Wohnung werde erst am 15.11 fertig. Obwohl mir dies verschiedene Schäden verursachte, unterschrieb ich den Vertrag und organisierte meinen Umzug. An diesem Datum war die Wohnung jedoch zum wiederholten Mal nicht fertig. Daher musste ich eine Übergangswohnung annehemen. Man versicherte mir, ich könne am 1.1.2014 in die endgültige Wohnung ziehen. Das Gebäude in dem sich die Übegangswohnung und die Wohnung befindet ist eine einzige Baustelle, der Aufzug funktioniert nicht, der Lärm geht ab 6:30 los u.s.w. Laut der Vereinbarung sollte ich nach meinem Einzug, am 1.1.2014, ab 1.2.2014 die volle Miete zahlen. Die Miete vom Januar wurde mir vergütet und war als Schadenersatz für die zwei Umzüge gedacht, die ich organisieren musste. Am 27.12 erfuhr ich dass sich die Übergabe sich noch einmal um weitere zwei Wochen verzögern würde. Dies wurde mir durch einen ziemlich frechen Brief mitgeteilt. Ich finde dieses Benehmen unverschämt. Kann ich die Wohnung kündigen und mir was ganz neues suchen? Bekomme ich meine Kaution zurück?
    Vielen Dank und viele Grüße,
    Tina

  • Andrea Hausmann
    24. Januar 2014 - 12:32 Antworten

    Hallo Herr Hundt
    ich bin zm 01.01. in eine neue Wohnung gezogen. schon die erste Nacht war die Hölle. Die Nachbarn über mir fingen nachts ab 4 Uhr lautes Schreien an. Das zog sich den ganzen Tag. Immer wieder sind tageweise laute Schreie zu hören. Gestern war es wieder so schlimm, da habe ich mit einer Nachbarin im Waschkeller gesprochen und erfahren, dass die Mieter über mir Alkoholiker sind, und die sich des öfteren betrinken und dann eben durch Geschrei auffallen. Im Sommer sei es wohl noch schlimmer, da es da nicht nur in der Wohnung vor kommt, sondern auch auf dem Balkon. Es war wohl auch schon sehr oft die Polizei im Haus, und von der Hausverwaltung hätten die Mieter wohl auch schon einige Schreiben erhalten.
    Ich fühle mich sehr genervt von den Schreien, ebenso mein Sohn (12) der Nachmittags nicht in Ruhe Hausaufgaben machen kann und Abends deswegen nicht einschlafen oder durchschlafen kann. Peinlich auch wenn wir Besuch haben. Mein Vermieter weiß davon und hat mich gebeten, Protokoll zu führen und ihn regelmäßig zu informieren.
    Eigentlich will ich nicht gleich am Anfang Ärger machen wegen einer Mietminderung, aber was kann ich tun? Wie kann ich “zur Ruhe” kommen? Kann mein Vermieter überhaupt etwas für die Ruhestörung über mir, die Wohnung gehört einem anderen Eigentümer.
    Vielen dank und viele Grüße
    Andrea Hausmann

  • Jacqueline Malinowski
    4. Februar 2014 - 22:15 Antworten

    Hallo Hr. Hundt,

    Wir wohnen im 3 Stock, über uns ein Aufbau mit Terrasse, nun haben wir leider Feststellen müssen, leider nicht zum ersten mal, das unsere außen Wände Feucht/Nass sind und sogar mit Schimmelpilz befallen.
    Dies habe ich sofort gemeldet und auch gebeten das einer der Gesellschaft sich dies ansieht.
    Leider kam erst mal nur ein Tischler vorbei und hat die erst Arbeiten getätigt…Tapete runter und den Schimmel “behandelt”
    Nun möchte ich meine Miete mindern weil hier u.a. mein Enkelkind von 3 Monate mit lebt und er nicht bei seinen Eltern schlafen kann, zusätzlich bin ich Asthmatikerin und mein Sohn hat eine Schimmelpilzallergie.
    Meine Frage ist nun wie weit ich die Miete mindern kann, da ich mehrere Antworten gefunden habe im Internet bis hin zu 80% was mir nicht ganz der Tatsache vorkommt, aus diesem Grund bitte ich Sie um Hoffe eine schnelle Antwort von Ihnen.

    Vielen dank im Voraus

    Viele Grüße
    J. Malinowski

    • Mietminderung.org
      6. Februar 2014 - 20:11 Antworten

      Hallo Jacqueline,

      Sie können sich im Bestfall an ähnlich gelagerten Urteilen orientieren: Mietminderungstabelle.

      Lassen Sie sich im Zweifel bitte rechtlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Alexandra Krupp
    25. Februar 2014 - 19:15 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    wir wohnen in einem Reihenmittelhaus und unser Nachbar hatte einen ziemlich großen Wasserschaden und auch nicht gleich bemerkt. Bei ihm laufen die Bautrockner jetzt schon 4 Wochen. Auch unser Keller hat dadurch Schaden genommen. Die Wände und der Betonboden sind völlig durchnässt. Seitdem wächst rasant der Salpeter und großflächig schwarzer Schimmel. Wir haben bereits eine Mängelanzeige gemacht und morgen soll ein Gutachter kommen. Nachdem ich gelesen habe, dass man etwa 5% der Miete bei Schäden im Keller mindern kann, komm ich nun zu meiner Frage: Kann man auch eventuell mehr mindern, wenn dadurch gesundheitliche Beschwerden (z.B. Schimmelallergie, Bronchitis) zum Vorschein kommen? Oder wenn man sozusagen dauerhaft krank ist? Oder der Kellerraum nicht zum restlichen Wohnraum verschlossen ist? Der Schlimmste Kellerraum ist gleich der Flur unten und wir haben ein offenes Treppenhaus vom Keller bis zum Obergeschoss. Das ganze Haus fühlt sich stickig an. Vielen Dank im vorraus.
    MfG

    • Mietminderung.org
      1. März 2014 - 11:42 Antworten

      Hallo Alexandra,

      nach Ihrer Schilderung beschränkt sich die Einschränkung nicht nur auf den Keller. Ich würde mich an Ihrer Stelle rechtlich beraten lassen, um eine angemessene Höhe der Mietminderung zu ermitteln. Alternativ können Sie sich ja auch einvernehmlich mit dem Vermieter auf eine bestimmte Höhe einigen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Markus Köbele
    4. März 2014 - 14:05 Antworten

    Hallo

    Ich bewohne mit meiner Freundin seit 2,5 Jahren eine 3-Zimmer-Wohnung, mit Balkon. Vom Balkon gehen 2 Türen in die Wohnung. An einer Tür geht eine Jalousie nicht mehr runter, das ist bereits seit dem Einzug so. Das ermöglicht den Nachbarn zügelosen Einblick in unser Wohnzimmer. Der Vermieter weiss das seit wir eingezogen sind und wir haben diesen vor 3 Monaten nochmals daraufhingewiesen. Sie wollten das machen lassen, aber bis heute ist nichts gemacht. Die Wohnungstür kann ich auch nicht abschliessen (Schlüssel geht nicht rum). Wie viel Mietminderung kann ich da ansetzen?

    LG Köbele

  • Andreas K.
    28. April 2014 - 18:33 Antworten

    Hallo Herr Hundt.

    Ich bin Mieter in einer einer Wohnung von sechs zusammengebauten Mehrfamilienhäusern. Der ganze Block wird nun saniert, teils energetisch, teils technisch erneuert und Instandhaltungsarbeiten werden durchgeführt. Namentlich wird eine Wärmedämmung angebracht, die Nachtspeicheröfen abgebaut, eine Zentralheizung eingebaut, ein Aufzug, neue Haustüre, Kellertüre, neue Briefkastenanlage werden eingebaut, das Treppenhaus saniert, bei einigen älteren Wohnungen und im Treppenhaus die Fenster ausgetauscht und Brandmelder installiert.

    Bereits seit Mitte April wird das Gebäude eingerüstet auf allen Seiten. U.a. ist der Balkon nicht benutzbar und alle Fenster meiner Wohnung mit einem verdeckt. Das ganze wird den ganzen Sommer voraussichtlich sogar bis Oktober dauern.

    Die Maßnahmen wurden am 17.03.2014 angekündigt, bzw. man musste zustimmen und auch eine diesbezügliche Mieterhöhung hinnehmen. Grundsätzlich bin ich mit der Modernisierung und Instandhaltung einverstanden und halte die Mieterhöhung in diesem Fall für den Zuwachs an Komfort absolut tragbar.

    Allerdings schränkt nicht nur das Nichtbenutzen des Balkons sondern überwiegend der Lärm während der Bauarbeiten den Nutzwert der Wohnung für mich erheblich ein. Ich arbeite im unregelmäßigen Schichtdienst und bin unabdingbar darauf angewiesen, vormittags und nachmittags schlafen zu können.

    Ich wollte nun wissen ob, ab wann und in welcher Höhe Anspruch auf Mietminderung besteht.

    Mit freundlichen Grüßen, vielen Dank

    Andreas K.

  • Miriam Alten
    11. November 2014 - 12:49 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    in meiner Wohnung haben ich Schimmelbildung, hier meine Situation:

    In meiner Wohnung in den Fugen an den Fenstern im Wohnzimmer und im Schlafzimmer habe ich Schimmelbildung und auch bereits jetzt sind bei den Temperaturen sind meine Fenster in diesen Zimmern morgens klatschnass. Es ist wohl auch wichtig für Sie zu wissen, dass ich in einem Altbau wohne und die Außenfassade schon anfägt zu bröckeln und meiner Meinung nach überhaupt keinen guten Zustand hat. Mein Lebensgefährte hat schon gesundheitliche Beeinträchtigungen durch den Schimmel, er benötigt abends eine Art Asthmaspray damit er in der Nacht richtig Luft bekommt. Dieses Problem hatte er zuvor nicht. Als ich letztes Jahr in die Wohnung zog, war ich Studentin und brauchte dringend eine günstige Wohnung, der Schimmel war bereits vorhanden aber ich haben diesen nicht bemängelt und das gesundheitliche Risiko deutlich unterschätzt. Leider habe ich bei der Besichtigung damals auch keine Fotos gemacht und meine Mutter kann sich auch nicht mehr erinnern. Im Februar dieses Jahr haben wir den Vermieter bereits zum ersten Mal in Kenntnis über den Schimmel und die Feuchtigkeit gesetzt, aber leider passiete nichts weiter. Der Vermieter gab meinen Gardinen die Schuld dafür, obwohl diese nicht mal bis zur Fensterbank reichen. Da wir nur einen befristeten Mietvertrag hatten, haben wir nichts weiter unternommen, da wir angst hatten, dass dieser nicht verlängert wird und wir als Studenten keine neue Wohnung finden, die wir uns leisten können.

    Wir achten sehr auf unser Lüftungsverhalten, drei Mal 10 Minuten am Tag. Was noch dazukommen, ich muss meine Wäsche in der Wohnung trocknen, da ich keinen Balkon und auch sonst keine andere Möglichkeit in dem Haus habe.

    Können Sie uns bitte einen Tipp geben, ob wir die Miete mindern können, wenn der Schimmel nicht entfernt wird und die Ursache für die nassen Fenstern nicht behoben wird? Oder haben wir sogar die Möglichkeit den Mietvertrag ohne das Einhalten einer Kündigungsfrist zu kündigen?

    Wir würden uns sehr über Ihre Antwort freuen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Miriam A.

    • Mietminderung.org
      11. November 2014 - 13:33 Antworten

      Hallo Miriam,

      ich denke das es grundsätzlich nicht unnormal ist, das die Altbaufenster im Schlafzimmer morgens beschlagen sind. Auch kann sich das Wäschetrocken zum Problem mausern. Vielleicht sollten Sie die Wäsche (testweise) in einem Trocker (Waschsalon) trocknen (ich weiss, sicher nicht die beste Lösung). Wenn das Haus nicht im besten Zustand ist, liegt der Auszug vielleicht näher als die Sanierung des Hauses.

      Zum Thema “der Schimmel war schon vorhanden”: Mietminderung: § 536b BGB – Mangelkenntnis bei Mietvertragsabschluss

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Bettina Luther
    18. Januar 2015 - 14:17 Antworten

    Feuchtigkeit im Wohnzimmer und Küche

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    wir haben folgendes Problem. Wir haben in der Küche und Wohnzimmer Feuchtigkeitsschäden an den Wänden. Es ist nun schon das 2. Mal. Das erste mal war 2012 im Januar. Damals wurde vermutet das es der undichte Balkon ist. Er wurde neu abgedichtet und das Problem war bis jetzt weg. Allerdings ist das Problem jetzt wieder aufgetreten.
    Wir haben den Vermieter darüber informiert und ihm 3 Wochen zeit gegeben den Mangel zu beseitigen. Sonst kürzen wir die Miete um 20%.
    Seine Antwort darauf ist das 3 Wochen eine zu kurze Frist ist und wir nach seiner Meinung zu wenig Heizen und Lüften.
    Die Nässe steigt vom Fußboden nach oben und ist im Wohnzimmer und Küche verteilt, aber nie komplette Wände durchgehend sondern immer nur stückchen weise.
    Wir haben schon schwarzen Schimmel an den Wänden und es riecht richtig feucht und nass.
    Meine frage: Sind 3 Wochen Frist zu kurz um die Mängel zu beseitigen?
    Können Sie uns einen Paragrafen nennen der es uns erlaubt nach dieser Frist die Miete zu kürzen?

    Mit freundlichen Gruss

    Bettina Luther

  • Charly
    25. Februar 2015 - 12:54 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    hier in der Straße haben wie ich etliche Allbau-Mieter folgendes Problem :
    In den unteren beiden Stockwerken befinden sich mehrere kleine Wohnungen, die fast ausschließlich an ältere Menschen vermietet werden. Diese Wohnungen haben einen Alarmknopf, der eine Sirene und Lichtsignale im Treppenhaus einschaltet. Leider gibt es keine direkte Verbindung zu einer Hilfsorganisation. So kommt es durchschnittlich alle 2 – 4 Wochen nachts vor, daß man voller Schrecken aus dem Tiefschlaf gerissen nachts aufspringt. In 99 Prozent aller Fälle ist es ein Fehlalarm : “Verwechselt mit dem Lichtschalter, meine Enkelkinder waren das, ich wollte mal ausprobieren, ob er noch geht, ich dachte hier ist ein Einbrecher (Katze)”. Oft ist der Alarm nach 10 Sekunden aus, man weiß nicht woher er kam, hat mal einer einen nächtlichen Test gemacht.
    Jetzt ist das zwar prima, daß es sowas gibt und jemandem zeitnah geholfen werden kann, der in Not ist. Doch für die normal berufstätigen Menschen in den Wohnungen darüber ist das ein unmöglicher Zustand. Der Vermieter weist darauf hin, daß die Sachlage bei Einzug bekannt war. Stimmt. Hat man sich aber nicht als so nervig vorgestellt. Manchmal 10 Alarme in einer Nacht. Manchmal auch 2 Wochen Ruhe. Was kann man tun – hilft nur ausziehen? Kann man auch nach längerer Mietzeit Mietminderung fordern?

  • Petra
    9. April 2015 - 14:38 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich bin im Dezember 2013 in eine frisch sanierte 46 qm Wohnung gezogen. 2 Zimmer mit Duschbad . Nach einiger Zeit fiel mir nach dem Duschen ein kleiner Fleck auf. Dieser Schimmelfleck hat sich mittlerweile vergrößert und die Feuchtigkeit ist bis in mein Schlafzimmer, was direkt an das Bad grenzt. Feuchtigkeit liegt bei 4,4 . Meine Frage ist nun, in wie weit ich meine Miete mindern kann. Ich bin Krebspatient und mir wurde vom Haus eigenen Repartur Service gesagt, das ich dann mein Schlafzimmer nicht mehr werde nutzen können und somit nur noch auf mein Wohnzimmer beschränkt wäre. Muss ich eine Mietminderungshöhe bei meiner Verwaltung angeben?

    Mit freundlichen Grüßen

    Petra

    • Mietminderung.org
      13. April 2015 - 07:00 Antworten

      Hallo Petra,

      wenn Sie die Miete mindern, müssen Sie auch eine Höhe angeben. Wenn Sie sich unsicher sind, können Sie auch eine einvernehmliche Lösung im Gespräch suchen und die Vermieterseite einen Plan für die Schadensbeseitigung und Höhe der MIetminderung entwickeln lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Michael
    10. Mai 2015 - 14:09 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Ich habe schon des öfteren versucht Kontakt mit meiner Vermieterin aufzunehmen, da einige Sachen versprochen wurden und nicht eingehalten worden sind. Zum Beispiel ist die Haustür kaputt, das ist im Winter sehr kalt im Treppenhaus und somit in der Wohnung, die Hintertür am Haus sollte auch letztes Jahr erneuert werden, dann haben wir Schimmel im Esszimmer und jetzt noch eine kaputte Heizung. Es sind zwar noch mehr Sachen aber das sind Kleinigkeiten. Meine Vermieterin hält es aber nicht für nötig sich darum zu kümmern. Wir haben ein 4jährigen Sohn der unter solchen Umständen nicht leben soll!
    Was soll ich machen?

    • Mietminderung.org
      11. Mai 2015 - 17:32 Antworten

      Hallo Michael,

      wenn Ihre Vermieterin sich nicht rührt und die Probleme entsprechend groß sind, sollen Sie vielleicht die Möglichkeit des Umzugs prüfen?

      Auch eine Mietminderung würde an der Situation nichts ändern – zumindest dann nicht, wenn die Vermieterin sich nicht rührt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Gregor
    2. September 2015 - 14:17 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    wir hatten von unserem Internetanbieter letzte Woche einen Telekomtechniker vor Ort. Dieser stellte bei der Freischaltung fest,das die Endleitung von der Telefondose bis zum Keller defekt sei. Ich informierte sofort die Hausverwaltung und mir wurde ein Rückruf bzgl der Reperatur zugesagt. Das ist nun 1,5 Wochen her.Ich rief heute nochmal an und informierte erneut, das wir weder Internet,Festnetz,noch Fernsehranschluss haben. Nun sitzt uns auch dieser Anbieter im Nacken und will uns alles in Rechnung stellen.

    Ist hier eine Mietminderung möglich?

    Mit freundlichen Grüßen

    Gregor

  • ehrat jessica
    19. November 2015 - 12:04 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt

    Ich wohne in der Schweiz.
    Mein Freund und ich wohnen seit 2 Jahren in dieser Wohnung.
    Seit anfangs Juli dieses Jahres baut unser Vermieter den Hinterteil seiner Garage zu einem Partykeller um.
    Ich habe wochenweise Bohrlärm. Dann vielleicht mal einen 2wöchigen Unterbruch. Zudem wurde der Umbau nicht angemeldet. Wir wurden freundlicherweise 2 Tage davor in Kenntnis gesetzt, ebenso wie mit den neuen Fenstern und neuen Fliegengittern. Der Vermieter weiss, das ich in der Pflege arbeite und ich öfters auch unter der Woche zu Hause bin.
    Was erschwerend dazu kommt, ich bin seit 3 Wochen wegen Bornouts zu Hause. Kann mich durch den ständigen Lärm nicht erholen, fühl mich aber nicht gut genug um jeden Tag das Haus für soviele Stunden zu verlassen. Klar ist das nicht das Problem des Vermieters, aber in meinen 3 wöchigen Herbstferien konnte ich mich ebenfalls nicht erholen wegen des Baulärms, was sicher dazu beigetragen hat.
    Was ich eigentlich befürchte ist, dass er uns die Wohnung kündet, falls ich ihn darauf anspreche, und er dann Eigennutz in den Raum stellt. Leider ist er auf die Miete nicht angewiesen.
    Unser Verhältnis hat sich durch mehrere Situationen verhärtet.
    Ausziehen kommt derzeit nicht in Frage, da mein Freund im Sommer eine neue Lehre begonnen hat und wir auf diese Wohnung angewiesen sind.
    Was raten sie mir, lieber Herr Hundt?

    Mit freundlichen Grüssen Jessie

    • Mietminderung.org
      20. November 2015 - 03:33 Antworten

      Hallo Jessica,

      danke für Ihren Beitrag- Ich kann Ihnen leider keinen Tipp geben. Auszug kommt nicht in Frage, Mietminderung auch nicht das wären zwei Lösungsansätze.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Janina Kitow
    3. Januar 2016 - 20:32 Antworten

    Hallo Dennis!

    In meiner Nachbarwohnung sollen ab 04.01.2016 dringende Modernisierungs-und Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden (Mitteilung durch Vermieter am 05.11.2015), diese Maßnahmen erfordern Rohranbindungen an das Gas-Wasser und Abwassersystem in meinem Badezimmer und meiner Küche, für auftretenden Baulärm und Schmutz wird um Verständnis gebeten und ich muss einen Schlüssel für Zutrittsmöglichkeiten hinterlegen.

    Inwieweit kann ich hier mit einer Mietminderung rechnen?! Ich benötige sowohl mein Bad als auch meine Küche und generell eigentlich auch Ruhe zum Lernen. Das Ende der ganzen Bauarbeiten ist für den 25.03.16 vorgesehen.

    Vielleicht können Sie mir helfen?!
    Viele Grüße,
    Janina

    • Mietminderung.org
      4. Januar 2016 - 12:19 Antworten

      Hallo Janina,

      ich würde auf jeden Fall eine Mietminderung mit dem Vermieter aushandeln. Auch halte ich das hinterlegen eines Schlüssel für mehr als zweifelhaft. Sie müssen mitwirken keine Frage, aber das muss nicht bedeuten, dass Sie jederzeit (und fremden) alleine Zutritt gewähren müssen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Claudia
    17. Januar 2016 - 21:20 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    wir wohnen in einer Mietwohnung. Seit September 2015 fällt immer wieder die Heizungsanlage aus. In der Regel werden die Störungen am gleichen Tag behoben. Wir behelfen uns dann immer mit einem Heizgerät, welches dann auf unsere Stromkosten heizt. Heute hatten wir bereits die 3. Störung im Jahr 2016. Insgesamt handelt es sich um die 7. Störung seit September 2015. Gibt es eine Möglichkeit der Mietminderung – was steht uns zu?

    Vielen Dank und freundliche Grüße

  • M. Heintze
    29. April 2016 - 11:54 Antworten

    Guten Tag,

    Ich bewohne eine Altbauwohung, die früher mal die Hälfte einer großen Arztpraxis war. Da die Wohnung nicht umgewidmet wurde, sollte ich einen sehr hohen Grundsteueranteil zahlen (eben den einer Arztpraxis). Darauf sperach ich mit meinem Vermieter und wir einigten uns auf einen Mittelwert.
    Jetzt hat der Vermieter die Wohnung als solche im Grundbuch ändern lassen, damit die Grundsteuer richtig berechnet wird. Soweit so gut.
    Leider stellt sich jetzt heraus, dass die Wohnung komplett nach den neuen Brandschutzverordnungen umgerüstet werden muss. Maßgeblich ist wohl nicht das restliche Haus mit den anderen Altbauwohnungen, sondern eben der Zeitpunkt, an dem einen Wohnung wieder eine Wohnung wird.
    Jetzt müssen diverse Umbaumaßnahmen getroffen werden. Neue, feuerhemmende, selbstschließende Eingangstür, Brandschutzverglasung mitten in der Wohnung bei einem großen Lichtschacht und im Wohnzimmer muss ein sehr großes, gusseisernes Gitter vor dem Fenster mit Scharnieren versehen werden, damit es als Fluchtweg dienen kann.
    Darf ich während der Baumaßnahmen Miete mindern? Das Problem wurde ja offensichtlich vom Vermieter verschnarcht und jetzt werde ich mehrmals Handwerker in der Wohnung haben, die massive Baumaßnahmen durchführen müssen.
    Danke vorab und beste Grüße

    • Mietminderung.org
      29. April 2016 - 16:41 Antworten

      Hallo Herr Heintze,

      Baumaßnahmen in der Wohnung sind ein klassischer Grund für eine Mietminderung. Lassen Sie sich dazu ggf. rechtlich beraten und/oder streben Sie eine einvernehmliche Lösung mit dem Vermieter an.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jürgen
    10. Mai 2016 - 15:43 Antworten

    Hallo Herr Hundt
    ich habe seit 3 Monaten ein Reihenhaus gemietet. In diesem Haus haben irgendwelche Mietnomaden gewohnt. Nach Aussage von Vermieter wurde zwar alles entkernt und neu gemacht. Aber es wurden von uns noch viele Mängel festgestellt . Vor einigen Wochen haben wir festgestellt das der Schliessmechanismus der Schiebeterrassentür nicht mehr funktioniert auf Grund von einer Schließfeder bezw. durch Bruch eines Splintes. Von fünf Versuchen die Schiebetür zu schließen geht es zwei mal schief und die Tür läßt sich nicht schließen. Außerdem war die Aussenscheibe der Terrassentür total zerkratzt durch die Krallen von einem Schäferhund den der Vormieter hatte. Wenn die Sonne auf die Scheibe scheint ist sie grau von den Kratzern. Auch das Küchenfenster läst sich nicht mehr kippen und schließt nicht richtig ab. Außerdem haben die Kinder vom Vormieter die Fensterscheiben des Küchenfensters total zerkratzt.
    Liege ich mit meiner Vermutung falsch das der Vermieter diese Mängel schnellstens beseitigen muss.

    Vielen Dank für Ihre Hilfe
    Jürgen

  • Michael
    12. November 2016 - 22:50 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    am Freitag wurde bei uns im Mehrfamilienhaus angekündigt das am Dienstag die komplette Wasserversorgung abgestellt wird von 7-20Uhr. Laut Hausmeister kann man auch die Toilette
    nicht nutzen, er meint aber man könnte als Ersatz Eimer nutzen oder Wasser nachgießen.
    Nach 20 Uhr kann Heißwasser auch nicht garantiert werden.
    Es wird eine Sanierung stattfinden, die Wasserspeicher werden ausgetauscht. Dixitoiletten,
    Wassertank werden nicht zur Verfügung gestellt.
    Da ich nach Feierabend nicht auf Heißwasser und Toilette verzichten möchte, würde ich mir
    gern ein Pensionszimmer nehmen.
    Ist eine Mietminderung für diesen einen Tag möglich?
    Es sind 64 Wohnungen im Haus, vielleicht 90-100 Personen, auch Kleinkinder und ältere Leute.
    Herzlichen Dank für Ihre Antwort.

  • Jonas
    13. Februar 2017 - 14:43 Antworten

    Hallo Dennis,

    während der Anmietung eines Zimmers im Ausland hat die Vermieterin aufgehört die Gas- und Stromrechnung zu zahlen, was per Vertrag ihre Aufgabe war. Auf Kontaktversuche hat sie nicht reagiert und auch die Kaution einbehalten. Die Vermieterin wohnt in Deutschland, der Mietvertrag ist auf polnisch ausgestellt (Das Zimmer befindet sich in Polen), ihre Kontaktdaten auf dem Vertrag aber für eine Adresse in Deutschland. Währe hier deutsches Recht entsprechend, da auf dem Mietvertrag deutsche Adressen von Mieter und Vermieter angegeben sind, oder polnisches Recht, da der Mietgegenstand dort liegt?

    Viele Grüße
    Jonas

  • Nadja Klimacek
    27. April 2017 - 12:59 Antworten

    Hallo,

    ich habe folgendes Problem. Wir wohnen in einer Wohnung einer Genossenschaft.
    Vor knapp 3 Wochen, ist der Durchlauferhitzer kaputt gegangen. Es kam Wasser und Rauch raus, und das Wasser war kochend heiß und sehr dampfig.
    Wir haben sofort den Notdienst angerufen, der am nächsten früh kam und den Durchlauferhitzer gewechselt hat.
    Seither stinkt unser Wasser nach verkohltem Kabel.
    Der Vermieter war samt Elektriker und Sanitär da. Bis jetzt wissen Sie noch nicht, was das ist.
    Das geht jetzt seid 3 Wochen so, und keiner meldet sich deswegen. Wir haben schon mehrfach angerufen, und dann kommt immer nur, es ist in Klärung und es meldet sich jemand bzgl. Wasserprobe etc.
    Es passiert aber nichts. Wir haben einen kleinen Sohn mit 2 1/2 Jahren.
    Dieser kann seid 3 Wochen nicht mehr bei uns baden, da das Wasser ja stinkt.
    Was kann man tun? Mietminderung möglich?

    Danke

  • Christian
    3. August 2017 - 13:05 Antworten

    Hallo zusammen,

    nach den heftigen Regenfällen ist in meinem Keller der Boden nass. Es stehen keine Wasser aber wenn man die Hand auflegt ist die Hand nass. ich kann nicht orten ob das Wasser durch den Boden oder der Wand eindringt. Die Außenwände wurden vor einem Jahr etwa 1,5 m ausgegraben, die Wand geglättet und mit Isolierfarbe gestrichen. Anschließend wurde schwarze Noppenfolie angenagelt.

    Ich habe dem Vermieter gemeldet das mein Keller feucht ist. Es sagt er kann nichts dafür und ich müsste mich damit an meine Hausratversicherung melden. Die würde meinen Schaden, wenn ich eine Elementarversicherung habe, übernehmen.

    Auf die Frage ob er mir für meine Sachen im Keller eine andere Unterstellmöglichkeit zur Verfügung wurde die verneint. Auch das der Keller getrocknet werden muss wurde angelehnt.

    Was kann ich machen und was wird aus meinen Sachen die im Keller sind.

    Bitte helfen sie mir.

    Viele Dank

  • Valerie
    27. August 2017 - 19:07 Antworten

    Guten Tag, super, dass Sie helfen wollen. Mein Anliegen:
    Ich habe seit 2 Jahren eine Wohnung mit eigenem Gartenanteil in einem Mehrfamilienhaus gemietet, Pflege obliegt mir lt. Vertrag. Meine Hausverwaltung reagiert auf keinerlei Anschreiben und lässt sich bei Anrufen verleugnen.
    1) Im Januar wurde eingebrochen über eine von außen nicht einsehbare Terrassentür, 10.000,- € persönlicher Schaden bei mir. Hunde und Katzen haben freien Zugang zum Grundstück, kürzlich stand ein betrunkener Fremder in meinem Garten, es besteht weiter die Gefahr, dass mir Stühle und Gartenzubehör gestohlen wird. Fühle mich nicht mehr sicher als alleinstehende Mieterin, der Garten ist nicht komplett eingefriedet. Habe meinen Vermieter gebeten, ein Gartentor zu installieren (derzeit nur eine angelehnte Attrappe vorhanden), keine Reaktion. Ich möchte Mietminderung geltend machen wegen Nichtnutzung des Gartens.
    2) Lt. Mietvertrag obliegt die Pflege des Gartens mir. Ich habe bereits einiges an Kraft, Zeit und Pflanzen investiert, um den verkommenen Garten seit Einzug schön zu gestalten. Es stehen u.a. hohe Bäume drauf, die geschnitten werden müssten. Die Hausmeister verweisen auf den Mietvertrag, was meines Erachtens bei den großen Bäumen nicht rechtens sein kann. Hier benötigt man amtliche Genehmigung, Fachpersonal und hohe Leitern. Obliegt die Sicherungspflicht der großen Bäume nicht dem Eigentümer/Verwalter?

    Ich wäre Ihnen für Ihren Rat sehr sehr dankbar. Freundliche Grüße
    Valerie M.

  • Rene' Rocek
    6. September 2017 - 18:46 Antworten

    Hallo,
    wir haben ein Problem mit den Nachbarn unter uns. Sie kochen,braten, frittieren und Grillen auf dem Balkon mit Gas.
    Dies hat zur Folge , dass der Gestank und der Qualm in unsere Wohnung zieht.
    Trotz mehrfacher Aufforderung dies einzustellen, machen Sie weiter.
    Die WBG haben wir auch schon darauf hingewiesen , aber nichts passiert.
    Kann ich die Miete mindern und was ja um wieviel ?

  • Blecken
    30. Oktober 2017 - 23:28 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    mir ist nach einem Wasserschaden 100% Mietminderung zugesprochen worden, meine Warmiete beträgt 1.900,00€, mir wird jedoch nur die Kaltmiete von 1.600,00€ erlassen.Die Nebenkosten von 300,00€ muss ich weiter an den Vermieter entrichten, obwohl ich bis zur Wiederherstellung meiner Whg. die Räume nicht nutze.
    Frage: Ist es rechtens, das ich die Nebenkosten entrichten muss?
    Beste Grüße
    Peter B.

  • effreak
    29. Januar 2018 - 14:10 Antworten

    Tachschen. Ich wohne mit meiner Frau und 4 Kindern darunter 2 Säuglinge in einem Mehrfamilienhaus in der 2 Etage. Am 26.01.2018 hat es im Kellergeschoss gebrannt. Es wohnen überwiegend Familien mit 2-4 Kindern darin. Alle Bewohner mussten aufgrund der extremen Rauchgasentwicklung evakuiert werden und sind entweder bei Bekannten, Freunden oder wie meine Familie und Ich in einer dieser Unterkünfte.
    Die Polizei schließt Brandstiftung nicht aus.
    Nun ist besagtes Objekt vor ein paar Wochen an einen neuen Eigentümer gegangen. Dieser hat uns Bewohner zwar einen Brief mit neuen Kontodaten für die Miete gesendet und das ER nun neuer Eigentümer wäre. Eine Aufforderung jegliche Anliegen die uns in den Sinn kommen per E-Mail zu senden. Ansonsten gibt es keinerlei Kontaktdaten o. Tel./ Fax etc. .
    Inwieweit können wir nun die Miete mindern da uns bereits von den Polizei und weiteren Einsatzkräften mitgeteilt wurde dass alle Wohnungen derzeit unbewohnbar sind und wir einige Wochen wenn nicht länger in Kauf nehmen müssen bis wir evtl. zurück in unsere Wohnungen​ können.

    Danke im voraus.

  • Natalija
    24. Februar 2018 - 03:58 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    meine Vermieterin (selbst Mieterin) vermietet mir ein Zimmer unter. Nun habe ich das Problem, dass Sie sich nicht an die Vereinbarung hält und mir teilweise den Zugang zu den Küchenräumen verwehrt. Es hieß am Anfang, wenn Sie nicht da ist, kann ich kochen. Auf Ihre Gäste soll ich doch auch Rücksicht nehmen. Soweit so gut. Im Vertrag steht dass die Küche teilweise untervermietet wird. Dafür habe ich auch eine Zeugin.Nun ist der Freund dieser Dame seit zwei Monaten praktisch jeden Tag da. Das heißt ich kann die Küche faktisch nicht mehr nutzen. Was mache ich nun ? Die Dame behauptet dass wir nur ausgemacht haben, dass ich den Kühlschrank nutzen kann. Sie lügt einfach dreist und ich weiß mir nicht zu helfen. Ich bin mittlerweile gewillt die Küchennutzugsrechte kompellt abzutreten, wenn Sie eine Mietminderung akzeptiert. Nur kann ich mit Ihr nicht darüber sprechen, da die ganze Geschichte soweit eskaliert ist, dass Sie mir gedroht hat mit einer fristlosen Kündigung und mich heute rausschmeissen wollte. Sie hat sogar die Polizei gerufen. Ich muss sowieso Ende nächsten Monats ausziehen. Die polizei hat ihr gesagt, dass Sie mich in Ruhe lassen soll. Nur weiß ich jetzt immer noch nicht, was ich mit der Küche machen kann, da ich ja notfalls in der Beweispflicht wäre zu dokumentieren dass ich die Küche nicht nutzen kann. Wie mache ich das bzw was mache ich jetzt? Reden kann und möchte ich nicht mehr und wenn ich die Küche nutze schmeisst sie mich aus der Küche raus? Bitte um Hilfe, da ich die Miete bis Ende des Monats überweisen muss allerdings nun echt verzweifelt bin, wie ich verfahren soll. Was wäre die bessere Lösung damit Sie mich nicht mehr bedroht?

    Vielen herzlichen Dank im Voraus für die Hilfe!!!

    Mit freundlichen Grüßen,

    Natalija

    • Mietminderung.org
      26. Februar 2018 - 19:21 Antworten

      Hallo Natalija,

      ich würde mich an Ihrer Stelle wahrscheinlich einfach zurückziehen, die Küche so wenig wie möglich nutzen und froh sein, wenn ich ausgezogen bin.

      Gerade wenn Sie mit Ihrer (Unter)Vermieterin zusammen leben, hilft Ihnen das Recht leider nicht wirklich weiter. Sie möchten ja sicherlich halbwegs erträglich wohnen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Ruth Pohl
    25. März 2018 - 08:57 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich wohne in einem 6-Parteien-Mietshaus einer großen Wohnanlage einer Baugenossenschaft. Bereits bei Abschluss des Mietvertrages vor einigen Jahren wurde mir verschwiegen, dass im Haus 2 Wohnungen von geistig Behinderten bewohnt werden, die jeweils einen Betreuer haben. Hier handelt es sich um einen Mann (unberechenbar und aggresiv) und eine Frau, die mehr oder weniger eine Beziehung haben. Wenn diese beiden streiten, dann findet der Streit entweder im Treppenhaus statt, oder es wird durch die Zimmerdecken geschrieen. (der Vermieter wurde mehrmals darauf hingewiesen).
    Seit Anfang des Jahres wurde eine weitere Wohnung im Haus , die wegen eines Sterbefalles frei wurde, an einen Mann vermietet, der auch wieder einen Betreuer hat. D.h. bei 6 Parteien sind mittlerweile 3 mit Behinderung + Betreuer. Ich fühle mich in meiner Lebensqualität sehr eingeschränkt, zumal das Verhalten und Reagieren nie einzuschätzen ist. Ich wurde schon mehrmals verbal angegriffen und bedroht. Nun meine Frage: habe ich das Recht, da nun trotz bereits vorhandenen Problemen noch ein weiterer “Betreuter” im Haus untergebracht wurde, die Miete zu kürzen?

      • Ruth Pohl
        26. März 2018 - 20:52 Antworten

        Lieber Herr Hundt, den von Ihnen genannten Beitrag hatte ich schon gelesen, jedoch kann man es mit meinem Fall, meiner Meinung nach, nicht vergleichen. Mein Vermieter hat genug Häuser, in welche er “Betreute” verteilen könnte, jedoch “sammelt” er alle in dem Haus, in dem ich wohne :-(

  • Torben Uebel
    19. Juli 2018 - 21:39 Antworten

    Guten Abend Herr Hundt,
    Meine Freundin und ich Wohnen zur Miete im 1.OG eines Mehrfamilienhauses mit Insgesamt 4 Parteien.
    Vor 3 Monaten ist im Erdgeschoss ein Feuer ausgebrochen weshalb alle Mieter von der Feuerwehr nach draußen gebeten wurden. So weit so gut, unsere Wohnungstür viel beim verlassen wohl zu und, obwohl die Feuerwehr uns draußen gesehen hatte, wurde die Tür von der Feuerwehr nochmal aufgebrochen. Wir haben unseren Vermieter am nächsten Morgen drüber Informiert. Er kam am gleichen Tag noch vorbei und hat sich die Tür angeschaut (und noch eine weitere im Erdgeschoss die ebenfalls aufgebrochen wurde). Er versicherte uns eine neue Tür, da unsere sich gar nicht mehr schließen lässt. Seit dem sind 3 Monate vergangen. Am Telefon werden wir immer wieder mit Ausreden abgewimmelt wie:” Die Versicherung hat das ok noch nicht gegeben” oder ” die Tür hat eine lange Lieferzeit”. Wir fühlen uns in der Wohnung nicht mehr sicher, was kann man tun um dem Vermieter zum Handeln zu bewegen?

  • Willi
    11. Juni 2019 - 16:00 Antworten

    Hallo Dennis,

    Ich hatte im November 2018 einen Wasserrohrbruch in meiner Wohnung, welcher am Folgetag direkt behoben wurde, jedoch wurde der Boden im Bad rausgerissen und man läuft seitdem auf blankem Beton. Der Vermieter wurde von einer Sanierungsfirma nach der Reparaturmaßnahme kontaktiert, mit Beweisfotos und der Nachfrage auf weitere Maßnahmen, und zwar auf die Reparatur des PVC-Bodens im Bad. Ebenfalls kontaktiert wurde er Ende November von mir mit der Abmachung, er melde sich um den Schaden selbst zu begutachten. Seither ist nichts passiert.
    Zudem sind seit über einem Jahr folgende Mängel in unserem 15-Parteien Wohnkomplex vorhanden:
    – Defektes Schloss der Haupteingangstür (Die Tür ist dauerhaft nicht abgeschlossen)
    – Defektes Schloss der Tür des Kellerflügels (Jeder könnte sich Zugang zu den Kellern verschaffen)
    – Defektes Licht auf dem Dachboden (Wäsche aufhängen nur mit Taschenlampe/Kopflampe) möglich

    Wie können diese einzelnen Schadensfälle kumulativ zusammen bei einer Mietminderung abgerechnet werden?

    • Mietminderung.org
      24. Juni 2019 - 11:21 Antworten

      Hallo Willi,

      vorwiegend geht es wohl um den Schaden im Bad. Aber auch die anderen Punkte stellen Mängel dar, die ggf. zur Mietminderung berechtigen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Luke
    29. August 2019 - 11:43 Antworten

    Hallo Dennis,

    ich bin vor knapp einem halben Jahr in eine Wohnung gezogen.
    Bei der Besichtigung der Kellerräume sagte die Vermieterin: ,, Der Keller ist sogar trocken, hat man ja nicht so oft.”
    Nun musste ich nach einem Starkregen feststellen dass die Kelllerräume nicht trocken sind.
    Verschiedene Dinge sind durchnässt und fangen Schimmel (auf manchen sichtlich schon durch vor dem besagten Regenfall eindringende Feuchtigkeit).
    Grund Für eine Mietminderung?

    LG Luke

  • Kirsten
    12. Oktober 2019 - 23:45 Antworten

    Hallo Herr Hundt, Ich bin freischaffende Künstlerin und habe vor sieben Jahren ein ehemaliges Ladengeschäft im Erdgeschoß eines Wohnhauses als Kursatelier gemietet. Zu einer stark frequentierten Straße gehen schmale Schaufenster, die durch den Vermieter mit Jalousien versehen wurden.
    Drei weitere Fenster (die einzigen außer den Schaufenstern) im hinteren Teil des schlauchförmigen Ateliers gehen zu einem kleinen Innenhof, wo unter anderem Mülltonnen stehen. Ein neuer Mieter wünscht nun einen Abstellraum, so dass ihm seitens des Vermieters zugesagt wurde, diesen Innenhof zu überdachen. Dadurch würde kein Licht von draußen mehr in einen großen Teil meines Ateliers gelangen, in dem ich auch regelmäßig Kurse abhalte.
    Ich wurde über die Maßnahme nicht informiert, auch wurde ich nicht um meine Zustimmung gebeten.
    Für mich als Malerin und Kursleiterin würde dies eine erhebliche Minderung des Mietwertes darstellen. Die Baumaßnahmen, von denen ich durch Zufall von anderen Mietern erfahren habe, stehen wohl kurz bevor.
    Habe ich irgendwelche Möglichkeiten, mich zu wehren, dies zu verhindern? Wie sollte ich mich verhalten, außer sofort mit dem Vermieter und Hausverwalter Kontakt aufzunehmen?

    • Mietminderung.org
      23. Oktober 2019 - 15:19 Antworten

      Hallo Kirsten,

      ich würde erstmal den freundlichen Weg der Kontaktaufnahme gehen und Ihre Lage schildern. Wenn das nicht erfolgreich ist, sollten Sie sich individuell zu einer möglichen Mietminderung rechtlich beraten lassen. Der Umfang der Einschränkung wird vermutlich erst nach Abschluss der Arbeiten klar werden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Florian Schulz
    25. Oktober 2019 - 10:28 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    bei mir Bad ist bei der Badewanne ein Rohr undicht gewesen und sorgte damit für einen Wasserschaden in folge dessen meine Badewanne ausgebaut und der komplette Fußboden herausgerissen wurde.
    Ich kann mich daher nicht Duschen, oder gar baden.
    Dieser zustand wird wohl ca 6-8 Wochen bestand haben.
    Wie sehr darf ich bei diesen doch erheblichen Einschränkungen die Miete Kürzen?

    Viele Grüße

    Florian Schulz

  • S. Fischer
    5. April 2020 - 21:49 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    in meiner Wohnung ist die Badezimmertür genau neben der Dusche montiert. Einen Spritzschutz für die Bänder der Tür gibt es nicht. Eines Abends, ich kam von der Arbeit nach Hause, ließ sich die Badezimmertür nur noch zu einem Drittel öffnen. Der Handwerker stellte fest, dass die Eisenbänder der Tür eingerostet sind und trotz mehrmaligen Versuchen ließ sich der Rost nicht löse und somit die Tür nicht richtig öffnen. Da sich die Badezimmertür auch nicht mehr aushängen lässt, muss eine Neue her. Meinen Vermietern schwebt vor, dass die Reparatur erst im Juli/August 2020 vorgenommen werden soll. Das möchte ich nicht, da es auch hinderlich ist, sich immer durch die Tür zu schlängeln.
    Ich habe eine Frist bis zum 15.04.2020 gesetzt und Mietminderung angekündigt.
    FRAGE: Wie hoch darf denn die Mietminderung sein?

    • Mietminderung.org
      11. April 2020 - 13:23 Antworten

      Hallo S. Fischer,

      schwierige Frage, es kommt darauf an, wie sehr sich der Mangel in Ihrem Alltag bemerkbar macht. Lässt sich die Tür noch schließen, wohnen Sie alleine oder in einer großen Familienwohnung etc. Ich kann Ihnen leider keinen Prozentsatz nennen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Dirk Tondera
    12. Oktober 2020 - 13:36 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    meine Heizkörper werden nur oben heiß, ich hatte den Vermieter darauf hingewiesen und es wurden die Thermostate von einer Fachfirma (Dezember 2019) gewechselt.
    Die elektronische Zähler sitzt jedoch immer noch in der alten Höhe.
    Da der untere Teil des Heizkörpers kalt bleibt, habe ich natürlich nicht die volle Leistung, aber der Messpunkt ist an der heißen Stelle des Heizkörpers.
    Ich bin der Meinung das der Messpunkt verändert werden muss und ich rückwirkend das Recht habe das meine Heizabrechnung korrigiert wird.
    Meine Beschwerde liegt dem Vermieter schon länger vor und ich habe nur diese Antwort von ihm erhalten (alle Namen und Firmen habe ich gelöscht.

    Anbei Antwort auf meinen letzten Brief an den Vermieter:

    “Sehr geehrter Herr XXXX,
    bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 14.09.2020 hinsichtlich der Thematik „Heizkosten“ nehmen wir folgendermaßen Stellung:
    In der Vergangenheit teilten Sie uns mehrmals mit, dass Ihre Heizkörper nicht in Ordnung seien. Hierauf schickten wir unsere Hausmeister mehrere Male bei Ihnen vorbei, um die Heizkörper in Ihrer Wohnung zu überprüfen. Da Sie mit der Arbeit unserer Hausmeister (u.a. Ventilstifte der Heizkörper gangbar gemacht) nicht zufrieden waren, verlangten Sie nach „Fachpersonal“, wodurch wir die Fa. XXXX am 23.12.2019 per Mail beauftragten.
    Herr XXXX, Mitarbeiter von Fa. XXXXX, teilte uns im Neujahr 2020 telefonisch mit, dass Sie leider telefonisch nicht erreichbar wären. Demnach setzten wir Sie hierüber am 29.01.2020 per Mail in Kenntnis. Anschließend tauschte Fa. XXXX vier alte Heizthermostate (pro Heizkörper einer) gegen neue Thermostate aus.
    Fakt ist, wir sind unserer Instandhaltungspflicht nachgegangen, indem wir Ihre Mängelanzeige aufgenommen und gemäß des üblichen Procederes zur Instandsetzung an die zuständigen Stellen weitergereicht haben.
    Die von Ihnen aufgelisteten Kosten, entstanden in den Abrechnungszeiträume 2016-2018 (Betriebs-/Heizkostenabrechnungen), wurden ordnungsgemäß von Ihnen beglichen, folglich eine konkludente Handlung.
    Aus unserer Sicht bedarf es keinerlei Korrektur, da sämtliche Betriebskosten-/Heizkostenabrechnungen 2016-2018 berechtigterweise in korrekter Form gestellt wurden. Eine fehlerhafte Ablesung der Heizkosten konnte nicht festgestellt werden.”

    • Mietminderung.org
      12. Oktober 2020 - 21:20 Antworten

      Hallo Dirk,

      den Zähler zu tauschen löst nicht das Problem, wenn der Heizkörner nicht gleichmäßig warm wird. Setzen Sie an dieser Stelle an.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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