Zur besseren Orientierung für Vermieter haben wir hier die wichtigsten Artikel zur Mietminderung zusammengestellt. Die Mietminderung ist nicht nur für Mieter ein riesiges Thema, auch Vermieter werden Alltag mit Mietminderung konfrontiert.
Das absolute Basiswissen für Vermieter
Mietminderung: Die besten Tipps für Vermieter und Eigentümer
Vermieter: Gegen eine Mietminderung vorgehen
Mietminderungsquote: Wie viel Prozent kann der Mieter die Miete mindern?
Checkliste: Mietminderung – 20 Punkte die man kennen muss
Mietminderung zurückweisen: So gehen Vermieter richtig vor
Mietminderung von Bruttomiete oder Nettomiete?
Wie lange darf der Mieter die Miete mindern?
FIst eine Frist vor der Mietminderung zur Beseitigung des Schadens erforderlich?
Unberechtigte Mietminderung – so können Vermieter vorgehen
Voraussetzungen für eine Mietminderung
Klage: Streitwert bei einer Mietminderung
Mietminderung: Miete unter Vorbehalt zahlen – Eine Alternative für Mieter
Ist eine Mietminderung trotz Ersatzwohnung möglich?
Mietminderung im Mietvertrag ausschließen?
Mietminderung: Hamburger Tabelle gibt Richtwerte zur Höhe der Mietminderung
Gefahren und Risiken bei einer Mietminderung?
Mietminderung ohne Mängelanzeige erlaubt?
Mietminderung Höhe: Wie viel Prozent darf man mindern?
Mietminderung muss tageweise erfolgen!
Wie beeinflusst die Mietminderung die Nebenkostenvorauszahlung?
Mietminderung: Fristlose Kündigung durch den Vermieter möglich?
8. September 2013 - 20:23
Hallo,
wir vermieten eine Wohnung in einer von Eigentümern und Mietern bewohnten Wohnanlage mit von den Eigentümern bezahltem Hausmeister. Die neue Mieterin unserer Wohnung teilte uns überraschend mit, wir wohnen auswärts, dass über ihr nun junge Mieter wohnten, die solch einen Lärm machten, dass sie ihren beruflichen Verpflichtungen nicht mehr voll nachkommen könnte und ggf. eine Mietminderung in Betracht zieht. Sie hatte auch bereits ohne nachhahltigen Erfolg die Polizei geholt. Vom Hausmeister bekamen wir keinerlei Mitteilung, die Mieterin teilte uns aber mit, dass er die jungen Mieter “fürchte”.
Wieweit ist ein bezahlter Hausmeister dafür zuständig, die Hausordnung einzufordern?
Wieweit ist eine Hausverwaltung verantwortlich, so etwas einzufordern?
Kann man eine Mieteminderung an den Vermieter von Störern weitergeben?
Sorry für die etwas apodiktische Schreibweise, aber ich bin etwas genervt.
Grüsse
Dieter
8. September 2013 - 20:27
Hallo Dieter,
ein klarer Fall für die WEG-Hausverwaltung. Diese muss den anderen Eigentümer auffordern die Mieter zur Ruhe zu bewegen.
In wie weit Sie von dem anderen Eigentümer Schadenersatz geltend machen können, kann ich Ihnen leider nicht sagen. Fragen Sie hierzu am besten einen Rechtsanwalt.
Viele Grüße
Dennis Hundt
24. März 2014 - 10:30
Guten Morgen,
ich wollte mal fragen, ob Sie mir einen Tipp geben können, was ich tun kann.
Wir haben gerade ein Haus gekauft u.bei der Übergabe tauchten 2 Schimmelwände auf u. nun haben wir seit 1 Woche Heizungslüfter, die die Feuchtigkeit der Wände entziehen sollen. Der ganze Fall wird nun über die Gebäudeversicherung des Verkäufers abgewickelt.
Kann man in solchen Fällen auch Mietmindeurng bei der Versicheurng geltend machen? Außerdem durften wir 2 Tage nicht das Badezimmer inkl. Dusche nutzen.
Vielen Dank für den Hinweis.
Gruß Tanja Schlage
24. März 2014 - 13:46
Hallo Frau Schlage,
danke für Ihren Kommentar. Mietminderung.org bezieht sich auf Mieter, denn diese können die Miete ggf. mindern. Als Eigentümer zahlen Sie keine Miete, daher kann ich Ihnen leider weiterhelfen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
4. August 2015 - 17:27
Sehr geehrter Herr Hundt,
wir haben eine Eigentumswohnung in einem 8 Parteienhaus. 4 dieser Einheiten gehören noch dem ehemaligen Erbauer bzw. Eigentümer des Hauses. Dieser wird durch die von uns allen gewählte Hausverwaltung vertreten.
Nun zu unserem eigentlichen Problem: Zu unserer Eigentumswohnung gehört auch ein Kellerabteil. Die jetzige Mieterin ist im Mai 2015 eingezogen und bemängelt seit ca. Juni einen feuchten Keller. Die dort gelagerte Küche hat nun einen Schimmelbefall. Sie wirft uns vor diese Tatsache verschwiegen zu haben, ihre beiden vorherigen Mieter, sowie ein ehemaliger Eigentümer einer anderen WE haben nie etwas bemerkt, sowie uns nie gemeldet. Heute (04.08.15) erreicht mich ein Schreiben datiert 31.07.15, dass sie die Miete ab 01.08.15 um 5 – 10 % mindern wird. Sie hat uns zwar eine Mängelanzeige gesandt aber uns nicht in Verzug gesetzt, ist die Minderung nicht zu kurzfristig? Leider sind uns die Hände gebunden, da die Hausverwaltung vehement bestreitet einen undichten Keller zu haben. Außerdem benötigen wir für irgendwelche Maßnahmen doch auch die Einwilligung aller Eigentümer, oder nicht? Können wir persönlich irgendetwas tun? Können wir die Mietminderung der HV in Rechnungstellen?
5. August 2015 - 21:47
Hallo Kirsten,
das hilft: Ab wann darf man die Miete mindern? und das auch: Mietminderung ohne Frist bzw. Fristsetzung?
Viele Grüße
Dennis Hundt
19. Januar 2016 - 12:55
Sehr geehrter Herr Hundt,
meine Eltern vermieten einen ca. 40 Jahre alten Bungalow. Nachdem der derzeitige Mieter gekündigt hat, wollen sie den Wohnraum vor Neuvermietung komplett renovieren.
Ausserdem wollen sie den Speicher aus dem Vermietobjekt herausnehmen, um diesen zu einem späteren Zeitpunkt energetisch zu sanieren und auszubauen, so dass dieser separat vermietet werden kann.
Kann durch eine geeignete Anmerkung im Mietvertrag das Recht auf Mietminderung während der Ausbauphase durch den neuen Mieter im Bungalow vorgebeugt werden?
Danke für Ihren Vorschlag.
28. Juni 2016 - 10:25
Sehr geehrter Herr Hundt,
wir haben seit fast 2 Jahren eine 75 qm Einliegerwohnung in einem Einfamilienhaus vermietet. Zuerst an einen jungen Mann, dann kam die Frau dazu und ein Baby, sowie 4 Monate die Schwiegermutter aus China. 4 Personen für eine Wohnung in dieser Größe ist viel. Es wird täglich gebadet, geduscht und gekocht, dass es nur so dampft, aber nicht gelüftet. Wir hatten bis jetzt ein gutes Verhältnis und sind ständig auf die Wünsche der Mieter eingegangen, sie haben sehr viele Vorteile genossen. Vor ein paar Wochen hat der Mieter beanstandet, dass nicht sofort heißes Wasser aus der Leitung kommt. Auch in unserer Wohnung ist es so, dass wir 3-5 Liter laufen lassen müssen, bis heißes Wasser kommt. Nun bekommen wir ein Schreiben vom Mieter mit Ankündigung einer Mietminderung von 10% wegen dem Warmwasser und ausserdem hätte sich im Schlafzimmer leichter Schimmel gebildet.
Wie sollen wir uns verhalten?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
28. Juni 2016 - 16:45
Hallo Annerose,
danke für Ihren Beitrag hier. Ich freue mich immer, wenn sich auch Vermieter zu Wort melden. Ich persönlich halte 75qm für 3 Personen für angemessen.
Grundsätzlich sollten Sie natürlich ein Interesse an der Lösung der Probleme haben. Ein Ansatz kann z.B. die Überprüfung der Umwälzpumpe sein – es muss ja einen Grund geben, warum das Warmwasser so lange braucht.
Gleiches gilt für den Schimmel. Gibt es ein bauliches Problem oder liegt es am Lüften? Schlagen Sie doch z.B. vor, dass die Mieter für eine Zeitlang ein Lüftungsprotokoll führen. So kommen Sie vielleicht schon weiter.
Ansonsten hier noch zwei Links für Sie:
Mietminderung zurückweisen: So gehen Vermieter richtig vor
Mietminderung: Schimmel im Schlafzimmer
Viele Grüße
Dennis Hundt
26. Dezember 2016 - 22:29
Sehr geehrter Herr Hundt,
meine Mieterin hat mir kürzlich erschreckende Bilder ihrer Fenster in der Wohnung geschickt in der alle Fenster komplett Kondenswasser ansetzen. Ich habe sie bezüglich eines notwendigen Lüftungsverhaltens umfassend aufgeklärt und sie war auch anfänglich dabei das umzusetzen, jedoch halten sich die Erfolge in Grenzen. Ich habe ihr gegenüber soweit auch bereits selbst Verantwortung in dieser Sache übernommen und bin ihr mit einer Aussicht auf Fenstertausch, der ohnehin von mir langfristig geplant ist entgegengekommen und habe von mir aus ihr sogar eine Mietminderung für die restlichen Wintermonate angeboten und zugesagt, dass die Fenster vor dem nächsten Winter getauscht werden. Das ist nun natürlich ein Eingriff von dem die Mieterin nicht sonderlich begeistert ist. Jedoch bin ich natürlich auch nicht davon begeistert nun Winter für Winter eine Mietminderung zu akzeptieren und möchte das gerne vor dem nächsten Winter in Ordnung bringen. Nun teilt mir meine Mieterin mit, dass sie ab nächsten Winter beginnen möchte sich eine größere Wohnung zu suchen.
Das Dilemma ist nun natürlich sie möchte vermutlich damit den von mir geplanten Fenstertausch im Herbst herauszögern um in der Mietminderung zu bleiben und hofft vermutlich, dass ich den Fenstertausch dann weiter verschiebe um nicht anzuecken. Nur weiß ich weder ob sie wirklich nächsten Winter ausziehen möchte oder nicht. Das Verhältnis ist ohnehin schon recht schlecht weil sich genau diese Verzögerungstaktik durch unser gesamtes Mietverhältnis zieht.
Die Frage daher, kann ich sie mit dem Fenstertausch im Herbst konfrontieren und erlischt dann der Mietminderungsanspruch wenn sie den Tausch verweigert. Das Detail besteht darin, dass ich ihr die Mietminderung selber angeboten habe.
3. Januar 2017 - 15:03
Hallo Björn,
Sie sind Eigentümer der Wohnung. Sie entscheiden, ob die Fenster ausgetauscht werden (WEG beachten). Wenn die Mieterin es nicht zulässt, dass ein Mangel beseitigt wird, dann entfällt m.E. auch der Aasruch auf Mietminderung.
Ich würde genau prüfen, ob es tatsächlich ein bauliches Problem ist. Das alte Fenster (z.B. über Nacht in Schlafräumen durch die Atemluft) beschlagen ist m.M. durchaus normal.
Viele Grüße
Dennis Hundt
31. Mai 2017 - 15:32
Hallo Herr Hundt!
Ich bin Vermieterin einer ca. 54m² Wohnung (Österreich).
Vor einem Monat etwa ereignete sich ein Wasserschaden in der Wohnung, der nun mittels Gutachten eines Sachverständigen geklärt wurde. In diesem Gutachen wird nun eine Mietzinsminderung von 50% im Zeitraum von 1,5 Monaten als angemessen gesehen.
Ich habe das Gutachten heute erst erhalten und wollte mich nach der weiteren Vorgehensweise erkundigen, bevor ich meinem Mieter dies schriftlich mitteile?
Danke für eine Auskunft und glg
10. April 2018 - 18:22
Sehr geehrter Herr Hundt,
im Garten unseres Mieters gab es einen sturmbedingt umgefallenen Baum. Diesen haben wir zeitnah beseitigen lassen, allerdings blieb der Stumpf noch stehen (ursprünglich aus Zeitmangel der Firma). Die 70-jährigen Mieter nutzen ihren Garten seit Jahren quasi gar nicht. Wir wohnen um die Ecke und haben sie noch nie im Garten oder auf der Terrasse gesehen. Es handelt sich um max. 2 Quadratmeter nicht nutzbare Rasenfläche. Beete haben sie nie angelegt und es gibt auch keine Kinder, die je zu Besuch wären und dort spielen wollten. Ist dies ein berechtigter Grund zur Mietminderung? Für eine grobe Einschätzung wären wir sehr dankbar. Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
MfG
10. April 2018 - 19:28
Hallo Ulrike,
ein verblieber Baumstumpf als Grund für eine Mietminderung? Das klingt für mich ziemlich verzweifelt und ich kann mir kaum vorstellen, dass es dazu Urteile gibt.
Viele Grüße
Dennis Hundt