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Treppenhaus

Mietminderung wegen Uringeruch im Treppenhaus

Gerichte müssen sich mit allerlei Geschäften beschäftigen. Treppenhäuser scheinen manchen Zeitgenossen gute Gelegenheiten zu bieten, im Halbdunkel des Treppenaufgangs ihrem Bedürfnis nachzukommen. Vor allem wenn die Hauseingangstür offen steht, fühlen sich solche Leute eingeladen, einzukehren. Für die Mieter im Haus ist die Situation oft unerträglich. Wegen Uringeruch kommt dann auch eine Mietminderung in Betracht. Auch das Treppenhaus gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung. Die Nutzung der Mietwohnung ist nicht isoliert …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung bei fehlendem oder mangelhaftem Briefkasten

Ein Briefkasten gehört zur Grundausstattung und damit zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung. Zwar ist der Mieter gesetzlich nicht verpflichtet, postalisch erreichbar zu sein. Er ist nur meldepflichtig, wenn er in der Gemeinde wohnhaft ist. Die durch die postalische Nichterreichbarkeit entstehenden Nachteile trägt der Mieter selbst. Auch der Vermieter sollte ein Interesse daran haben, dass der Mieter postalisch erreichbar ist. Will er schriftlich kündigen, ist er für den Zugang der Kündigung …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung: Treppenhaus verschmutzt

Jeder Mieter möchte in einem ansehnlichen Umfeld wohnen. Ist das Treppenhaus verschmutzt, ist dieses Bild beeinträchtigt. Ob und inwieweit der Mieter die Miete mindern kann, hängt im Einzelfall davon ab, wann die Grenze der Zumutbarkeit überschritten ist. Da es auf ein Verschulden des Vermieters nicht ankommt, muss der Vermieter eine Mietminderung des Mieters akzeptieren. Es bleibt seine, wenn auch leidige Aufgabe, dafür zu sorgen, dass das Treppenhaus nicht verschmutzt ist …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung: Bauarbeiten im Treppenhaus

Bauarbeiten müssen sein. Auch im Treppenhaus. Aber auch dann scheint es nicht gerechtfertigt, wenn der Mieter die volle Miete bezahlen muss. Gelegentliche und kurzzeitige Bauarbeiten im Treppenhaus oder Renovierungsarbeiten im Hausflur sollten im Regelfall aber kein Grund zur Beanstandung sein. Letztlich dienen sie auch den Interessen des Mieters und erhöhen den Wohnwert seines Umfeldes. Aber alles hat seine Grenzen. Wo diese verlaufen, bestimmt sich nach den Umständen im Einzelfall. Hinzu …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung: Müll oder Sperrmüll im Hausflur

Wer in seiner Wohnung Müll ansammelt, ist ein Messi. Ursache ist meist eine psychische Erkrankung. Müll oder Sperrmüll im Hausflur oder im Treppenhaus hingegen ist eine Nachlässigkeit des Vermieters. Zum bestimmungsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung gehört sicherlich auch ein optisch ansehnliches Umfeld. Müll und Sperrmüll beeinträchtigen dieses Bild. Ob und inwieweit der Mieter die Miete mindern kann, hängt im Einzelfall davon ab, wann die Grenze der Zumutbarkeit überschritten ist. Wir haben …Artikel jetzt weiter lesen

Offene Haustür ein Grund für eine Mietminderung?

Eine offene Haustür ist ein echtes Ärgernis. Als Mieter fühlt man sich nicht sicher. Jeder hat Zugang ins Haus. Ein vertrags- und bestimmungsgemäßer Gebrauch einer Wohnung beinhaltet auch den Anspruch des Mieters, im Haus und in der Wohnung sicher zu sein und sich sicher zu fühlen. Dazu genügt es in Mietshäusern nicht, nur die Wohnungstür abzuschließen. Nicht umsonst werden die Mieter in fast allen Hausordnungen verpflichtet, die Hauseingangstür geschlossen zu …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung: Defekte Haustür bzw. Hauseingangstür

Zum vertrags- und bestimmungsgemäßen Gebrauch einer Wohnung in einem Mietshaus gehört auch, dass sich der Mieter in seiner Wohnung sicher fühlt. Dazu genügt es nicht, nur die Wohnungstür abzuschließen. Wichtig ist auch, dass die Hauseingangstür abgeschlossen und nicht offen ist und fremde Personen keinen unmittelbaren Zugang ins Haus haben. Nicht umsonst findet sich in fast allen Hausordnung der Hinweis, dass der Mieter verpflichtet ist, die Hauseingangstür geschlossen zu halten und …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung: Gestank und Geruch im Treppenhaus

Es gibt nichts, was es nicht gibt. So musste sich das Landgericht Braunschweig mit Gestank und Geruch im Treppenflur beschäftigen und stellte fest, dass ein aus einer Mieterwohnung dringender Gestank eine extreme Geruchsbelästigung darstellt, wenn man den „Hausflur kaum noch ohne Gasmaske“ betreten könne (LG Braunschweig ZMR 2007, 536). In diesem Fall war der Vermieter zur Kündigung berechtigt, jeder Mitmieter zur Mietminderung. Aber Vorsicht: Allein das subjektive Geruchsempfinden oder gar …Artikel jetzt weiter lesen