„So eine Sch….“. Wer kennt diesen Aufschrei nicht, wenn wieder einer in eine solche Tretmine getreten ist. Hundekot ist eine lästige Sache. Er kann durchaus zur Mietminderung berechtigen. Hundekot auf öffentlichen Gehwegen ist Lebensrisiko Hundekot auf dem öffentlichen Gehweg ist allgemeines Lebensrisiko und kann nicht dem Vermieter angelastet werden. Hier hilft nur „Augen auf“. Hundekot auf Gehwegen des Mietobjekts Allenfalls dann, wenn die Sch….. auf dem Grundstück des Vermieters liegt, …Artikel jetzt weiter lesen
Mietminderung wegen Uringeruch im Treppenhaus
Gerichte müssen sich mit allerlei Geschäften beschäftigen. Treppenhäuser scheinen manchen Zeitgenossen gute Gelegenheiten zu bieten, im Halbdunkel des Treppenaufgangs ihrem Bedürfnis nachzukommen. Vor allem wenn die Hauseingangstür offen steht, fühlen sich solche Leute eingeladen, einzukehren. Für die Mieter im Haus ist die Situation oft unerträglich. Wegen Uringeruch kommt dann auch eine Mietminderung in Betracht. Auch das Treppenhaus gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung. Die Nutzung der Mietwohnung ist nicht isoliert …Artikel jetzt weiter lesen
Mietminderung wegen Essensgerüchen
Jeder empfindet anders. Gutes Essen kann trotzdem übel riechen. Essensgerüche und die damit verbundenen Kochvorgänge sind ein sozial übliches Verhalten und gehören zum Haushaltsalltag eines Mehrfamilienhauses. Kochen ist existentiell. Auch hier gilt es, die Grenzen dessen abzustecken, was sich Nachbarn untereinander zumuten können. Das Gebot der gegenseitigen nachbarschaftlichen Rücksichtnahme hilft nur bedingt weiter, da das Geruchsempfinden subjektiv ist und zur Einhaltung des nachbarlichen Friedens immer beide Parteien zu Zugeständnissen bereit …Artikel jetzt weiter lesen
Mietminderung: Gestank und Geruch im Treppenhaus
Es gibt nichts, was es nicht gibt. So musste sich das Landgericht Braunschweig mit Gestank und Geruch im Treppenflur beschäftigen und stellte fest, dass ein aus einer Mieterwohnung dringender Gestank eine extreme Geruchsbelästigung darstellt, wenn man den „Hausflur kaum noch ohne Gasmaske“ betreten könne (LG Braunschweig ZMR 2007, 536). In diesem Fall war der Vermieter zur Kündigung berechtigt, jeder Mitmieter zur Mietminderung. Aber Vorsicht: Allein das subjektive Geruchsempfinden oder gar …Artikel jetzt weiter lesen
Mietminderung: Geruch aus Abfluss oder Gestank aus Toilette
Zur Wohnqualität einer Mietwohnung gehört nicht allein deren Optik. Unangenehme Gerüche können Grund für Beanstandungen sein. Beurteilungsmaßstab darf jedoch nicht das subjektive Empfinden oder gar die Überempfindlichkeit eines Mieters sein, vielmehr kommt es darauf an, was ein halbwegs objektiv denkender Mensch empfindet, wenn er mit einem bestimmten Duft konfrontiert wird. Mietminderung setzt einen Mangel der Mietsache voraus. Mängel müssen so erheblich sein, so dass es einem Mieter nicht zuzumuten ist, …Artikel jetzt weiter lesen