Hallo Herr Hundt,
beim Thema Feuchtigkeit interessiert mich speziell die Frage, inwieweit der Vermieter zur Ursachenforschung verpflichtet ist.
In meiner Wohnung ist kürzlich an zwei miteinander verbundenen, innen liegenden Wänden Feuchtigkeit in Form von großen Flecken aufgetreten, die sich jeweils von der Decke ca. 70 cm nach unten ziehen. Im Bad ist die fleckenüberzogene Fläche ca. 30 cm, im Flur ca. 20 cm breit.
Nachdem die Hausverwaltung einen Handwerker (angeblich Installateur) und die prinzipiell unfreundliche Hausmeisterin geschickt hat, um das Ganze zu begutachten, hieß es, ich solle mal eine Woche lang beobachten, ob es sich verschlimmert, wenn nicht, wird ein Maler beauftragt, der die Flecken überstreicht.
Aus meiner Sicht wäre es wichtig herauszufinden, wodurch die plötzlich aufgetretene Feuchtigkeit entstanden ist, damit der Schaden NACHHALTIG behoben werden kann. Die Hausverwaltung speist mich jedoch mit der Vorgehensweise ab, dass die Hausmeisterin, die keinerlei fachmännische Kenntnisse hat, nach einer weiteren Sichtung feststellte: Die Flecken haben sich nicht vergrößert, also könne es kein Wasserrrohrbruch sein, Schimmel könne sich auch nicht bilden und der modrige Geruch sei ja nicht gesundheitsschädlich.
In zwei Wochen könne sie sich das Ganze noch einmal angucken und dann könne man ja mal drüberstreichen lassen.
Da ich aber keine kosmetische Behandlung eines eventuell noch nachgreifenden (Schimmelentwicklung) Problems haben will, würde ich gerne sicher stellen, dass die Ursache der Feuchtigkeit und damit die beste Vorgehensweise zur Beseitigung festgestellt wird, und zwar FACHMÄNNISCH. Dies vor allem auch vor dem Hintergrund, dass ich seit Monaten auf die Beseitigung von Mängeln im Badezimmer dränge, u.a. von immer wiederkehrendem Schimmel, der schon bei meinem Einzug vorhanden war, also nicht durch falsches Lüften meinerseits verursacht ist. Hier wurde ein Maler (!) zur Beurteilung der Mängel geschickt. Die Hausverwaltung sagte per E-Mail eine Mängelbeseitigung zu. Der Maler erschien wieder, fing aber nicht mit den Arbeiten an, sondern machte nur Fotos, woraufhin ich nichts mehr hörte und es auf meine Nachfrage hieß, die Hausverwaltung sehe keine Notwendigkeit, irgend etwas machen zu lassen.
Kann ich als Mieterin selbst einen unabhängigen Fachmann mit der Ergründung des Feuchtigkeitsschadens (u. evtl. in diesem Zuge auch der Mängel im Bad) beauftragen, wenn ich selber für dessen Bezahlung in Vorlage trete? Wenn ja, gibt es einen speziellen Kreis von Handwerkern (mit Gutachter-Lizenz o.ä), aus dem man den Fachmann auszusuchen hat?
Oder kann man einen etwaigen Anspruch durchsetzen, dass der Vermieter Mängel in der Wohnung nicht durch irgend jemanden, sondern einen nachweislich kompetenten Spezialisten sichten und bewerten lässt?
Weder die Vermieterin noch der Ansprechpartner von der Hausverwaltung war jemals selbst hier, um sich ein eigenes Bild vom Zustand der Wohnung zu machen oder persönlich mit mir zu reden .
Eine Mietminderung habe ich bis jetzt nicht vorgenommen und auch noch nicht angedroht
Vielen Dank im Voraus für Ihre Einschätzung!
ich denken grundsätzlich ist es dem Vermieter überlassen, wie er einen Mangel beseitigt. Natürlich sollte der Mangel dann aber auch nicht mehr auftreten.
Ich kann an dieser Stelle leider nicht weit ausholen, aber mit einem Link helfen: Mietminderung: Wer bezahlt bei Bedarf einen Gutachter?
Viele Grüße
Dennis Hundt
14. Juni 2016 - 22:43
Hallo Herr Hundt,
aufgrund einer Überschwemmung hatte ich Wasser in unserer Wohnung. Gestern und heute wurden Trockenlüfter in Flur und Küche aufgestellt. Des Weiteren wurden Bohrungen im Estrich durchgeführt, da auch dieser feucht ist.
Der Geruch ( modrig ) ist sehr unangenehm und die Lautstärke liegt bei 85 dB ( bei geschlossener Tür = 45 db ). Ich habe bereits letzte Woche den kommenden Mietmangel angezeigt und angekündigt, dass ich die Miete unter Vorbehalt weiterzahle. Eine Höhe der Mietminderung habe ich noch nicht genannt, da ich mir erst gestern und heute ein Bild machen wollte.
Wie hoch kann ich die Miete mindern? Der Vermieter hat alles vorerst an die Gebäudeversicherung weitergeleitet, damit die die Kosten übernimmt. Ich habe das Gefühl, der Vermieter möchte auf zeit spielen.
Wie muss ich mich jetzt weiter verhalten?
Liebe Grüße
Marco
15. Juni 2016 - 10:53
Hallo Herr Schilpp,
dieser Artikel hier hilft Ihnen: Mietminderung bei Trocknung nach Wasserschaden
Viele Grüße
Dennis Hundt
1. November 2020 - 21:52
Hallo Herr Hundt,
ich Wohne jetzt mit meiner Frau und unsrem kleinen Sohn, seit 10Jahren in ein Mehrfamilienhaus im EG (135m³).
Soweit ein sehr schöne Wohnung, das Haus wurde in den 80igern gebaut und ist auch in einem sehr gepflegten zustand!
Nur hatten wir in der Vergangenheit im Schlafzimmer immer wieder Probleme mit der zu hohen Luftfeuchtigkeit >70% und deswegen gab es auch schon an verschieden Stellen wie z.B. in den Ecken, Bodennah eben an der Außenwand (Nordseite) Schimmelansätze!
Von den Vermieter kam dann immer wieder gern allgemein verwendete Satz….Es wird nicht richtig geheizt, gelüftet…..
Wir lüften, heizen…akribisch genau, hab mir ein Teures Feuchtemessgerät angeschafft, ich kann lüften und heizen wie ich will, ich bring die Feuchte einfach nicht unter 65%!!!
Die Nebenkostenabrechnung beweist auch dass das Schlafzimmer am meisten Heizenergie in Anspruch nimmt!
Wir haben das Schimmelproblem auch in den letzten Jahren, wegen des guten Willens /Friedens auf eigene Faust behoben…
Dazu kam jetzt noch dazu, dass meine Frau vor 4 Monaten eine schwere Lungenentzündung bekam und in die Klinik eingeliefert werden musste.
Seit ein paar Monaten, sind die Wände (kalte außen Wände) immer mehr von hellen Flecken mit leichter gelblicher Farbe besiedelt.
Die Luftfeuchte ist aktuell immer noch über 70%…
Wir haben den Vermieter darüber informiert, der kam dann auch sehr schnell mit einem Maler zur Begutachtung. Seine Aussage lautete wie folgt: Das kommt vom Holzboden einölen, das zieht an den Wänden hoch! Lach -
Ich sagte das kann nicht sein, das kann ich einfach nicht so glauben…Und wieder kam der Spruch lüften, heizen….
Als nächster Schritt, kam ein Baugutachter der die Fechte mit einem Messgerät mit einer Stahlkugel dran, an den Wänden die Feuchte gemessen hatte.
Sein Ergebnis Bericht lautete wie folgt:
Es ist keine Wandfeuchte im Mauerwerk vorhanden, bei den Flecken an der Wand, handelt es sich um Stockflecken!
Wir haben dann immer noch in dem Schlafzimmer geschlafen, da anscheinend keine Gefahr für uns bestünde.
Inzwischen hatte meine Frau mehrmals so ne Art Asthmaanfälle bekommen…
Wir hatten den Vermieter wieder Informiert und sagten wir vermuten das könnte evtl. auch von dem Schimmel im Schlafzimmer kommen.
Daraufhin kam ein zertifizierter Baubiologe zu uns und machte verschiede Messungen, Probeentnahmen in unsrem Schlafzimmer.
Jetzt kam das Ergebnis aus dem Labor und siehe da, es handelt sich hier um einen Schimmelpilz (aspergillus-restrictus komplex) befall.
Der laut Aussage des Vermieters als nicht Infektiös gilt!!!
Der Baubiologe schrieb noch dazu, dass wir aus Sicherheitsgründen das Schlafzimmer bis zur Fachgerechten Sanierung nicht betreten dürfen.
Seit nunmehr zwei Monaten Schlafen wir im Wohnzimmer….und warten jetzt auf die Sanierung.
Ich hab Kontakt mit der Mieterfamilie die vor uns in der Wohnung gewohnt haben aufgenommen. Von dieser Familie hab ich erfahren, dass Sie in diesem Schlafzimmer auch mit sehr viel Schimmel und der sehr hohen Luftfeuchte zu kämpfen hatten. Der Vermieter hatte eben wie bei uns auch, diesbezüglich nichts unternommen…so hatten die Mieter vor uns , eben auch Fleißig über den Schimmel drüber gepinselt.
Mittlerweile will der Vermieter die Wohnung auch verkaufen, ein Interessent hat er auch schon gefunden…
Der jetzt auch noch für die von uns derzeit bewohnten Wohnung seinen Eigenbedarf geltend machen will.
Zum Abschluss:
Mir/Uns geht es hier nicht um eine Mietminderung oder ähnliches zu erzwingen, nein, mir geht es hier vielmehr ums Recht und das solche Vermieter die Wissentlich (Vorsätzlich) die Gesundheit von anderen in Kauf nehmen, einfach dafür bestraft werden müssten….
Was könnten Sie uns Herr Hundt in diesem Fall empfehlen?
Der Auszug ist natürlich schon in Planung, aber man muss ja auf die Schnelle auch etwas Passendes finden!
Vielen Dank für ihre Rückmeldung
Grüße Peter
2. November 2020 - 10:35
Hallo Peter,
danke für das Teilen Ihrer Erfahrungen. Ich kann Ihnen hier leider keinen guten Tipp geben. Schließen Sie damit ab und finden Sie Ruhe. Vielleicht könnten Sie dem Käufer Ihre Kontaktdaten da lassen, falls diesem auch wesentliches Zustand der Wohnung verschwiegen wurde können Sie hier vielleicht mit Ihren Unterlagen helfen.
Viele Grüße
Dennis Hundt