Fiktiver Fall:
Ein Paar wohnt seit Oktober in einer neuen Mietwohnung. Seitdem wird die Wohnung darunter kernsaniert (bei Einzug bekannt). Beide Wohnungen haben andere Eigentümer. Es kommt immer wieder zu Einschränkungen in der Mietwohnung nicht nur durch Baulärm, sondern auch durch stundenweises Abschalten der Heizungen und der Wasser-/ Abwasserleitungen. Hinzukommt eine über zweiwöchige Baustelle in dem eigenen Bad, das dann nicht nur nicht genutzt werden kann, sondern auch Dreck, Lärm und Unruhe mit sich bringt. Wären die Baumaßnahmen auf eigenen Wunsch bzw. für den eigenen Nutzen der Wohnung, müsste man sie hinnehmen. Da sie aber nur für eine andere Person in einer anderen Wohnung von Vorteil sind und das Paar Einschränkungen ohne Nutzen in Kauf nehmen muss, würde mich interessieren, wie viel hier die Miete gemindert werden kann.
der entscheidende Punkt könnte sein, dass den Mieter vor Einzug im Oktober bekannt war, dass hier eine Sanierung ansteht. Siehe auch: Mietminderung: § 536b BGB – Mangelkenntnis bei Mietvertragsabschluss
Viele Grüße
Dennis Hundt
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