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Nebenkostenabrechnung

Mietminderung: Nebenkosten auch mindern?

Mindert der Mieter wegen eines Mangels der Wohnung die Miete, kann er auch den Nebenkostenanteil entsprechend mindern. Die Frage war lange streitig, wurde aber vom Bundesgerichtshof im Sinne des Mieters so entschieden (BGH Urt.v.30.5.2005, XII ZR 225/03). Danach ist bei der Berechnung der Minderung immer die Bruttomiete, also die Kaltmiete einschließlich der Nebenkosten, maßgebend. Außerdem darf der Mieter seine anstehenden Nebenkostenvorauszahlungen der Minderungsquote entsprechend ebenfalls herabsetzen. Dabei kommt es nicht …Artikel jetzt weiter lesen