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Fenster und Türen

Mietminderung bei Einfachverglasung möglich?

Der Vermieter muss den vertragsgemäßen Zustand der Mietsache gewährleisten. Hat der Mieter eine Wohnung mit Einfachverglasung gemietet, ist eine Mietminderung im Regelfall ausgeschlossen. Der Mieter bekommt genau das, was er gemietet hat und wofür er die entsprechend vereinbarte Miete bezahlt. Wollte er auf dieser Basis die Einfachverglasung beanstanden, würde er widersprüchlich handeln und den Vermieter für etwas verantwortlich machen, was er mietvertraglich akzeptiert hat. Dies gilt umso mehr, je länger …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung bei blinden Fenstern in der Wohnung

Der Vermieter ist verpflichtet, den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache zu gewährleisten. Bei blinden Fenstern in der Wohnung ist der vertragsgemäße Gebrauch in aller Regel beeinträchtigt. Der Vermieter ist regelmäßig instandsetzungspflichtig. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Mieter zur Mietminderung berechtigt. Die Mietminderung muss der Gebrauchsbeeinträchtigung entsprechen und angemessen sein. Wir erklären hier, ob “blinde Fenster” in der Wohnung zu einer Mietminderung berechtigen, wie am besten vorzugehen ist und …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung wegen alter Fenster

Alte Fenster mindern die Wohnqualität. Welche Wohnqualität der Mieter erwarten darf, bestimmt sich zunächst nach dem Mietvertrag und dem Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages. Nicht immer berechtigen alte Fenster zu Mietminderung. Eine Mietminderung kommt nur in Betracht, wenn damit auch der vertragsgemäße Gebrauch beeinträchtigt ist. Alte Fenster an sich sind noch kein Mangel. Hat der Mieter die Wohnung vor dem Abschluss des Mietvertrages besichtigt, konnte er aller Wahrscheinlichkeit nach feststellen, …Artikel jetzt weiter lesen

Offene Haustür ein Grund für eine Mietminderung?

Eine offene Haustür ist ein echtes Ärgernis. Als Mieter fühlt man sich nicht sicher. Jeder hat Zugang ins Haus. Ein vertrags- und bestimmungsgemäßer Gebrauch einer Wohnung beinhaltet auch den Anspruch des Mieters, im Haus und in der Wohnung sicher zu sein und sich sicher zu fühlen. Dazu genügt es in Mietshäusern nicht, nur die Wohnungstür abzuschließen. Nicht umsonst werden die Mieter in fast allen Hausordnungen verpflichtet, die Hauseingangstür geschlossen zu …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung: Defekte Haustür bzw. Hauseingangstür

Zum vertrags- und bestimmungsgemäßen Gebrauch einer Wohnung in einem Mietshaus gehört auch, dass sich der Mieter in seiner Wohnung sicher fühlt. Dazu genügt es nicht, nur die Wohnungstür abzuschließen. Wichtig ist auch, dass die Hauseingangstür abgeschlossen und nicht offen ist und fremde Personen keinen unmittelbaren Zugang ins Haus haben. Nicht umsonst findet sich in fast allen Hausordnung der Hinweis, dass der Mieter verpflichtet ist, die Hauseingangstür geschlossen zu halten und …Artikel jetzt weiter lesen