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Schimmelbefall in Schlafzimmer und Kinderzimmer, Höhe Mietminderung?

Sehr geehrter Herr Hundt!

Ich befinde mich derzeit in einer Mietrechtsklage wegen einer nicht vertraglich eingehaltenen Kündigungsfrist. Zumindest wird dies bezüglich einer Kündigung mit sofortiger Wirkung bestritten.

Nun meine Frage…

In dem Haus in dem wir wohnten war starker Schimmelbefall auf Grund der baulichen Substanz des Hauses.
Eine Schimmelbehandlung erbrachte deshalb nur kurzweilig eine Besserung.

Meine Anwältin hat mir geraten, bei der Gerichtsverhandlung (04.04.2016) auf jeden Fall eine Mietzinsreduzierung anzufordern.

Der Vermieter bestreitet jemals was von einer Schimmelbildung erfahren zu haben, was nicht der Wahrheit entspricht, nur wurde es nicht schriftlich mitgeteilt.

Starker immer wieder kehrender Schimmelbefall in Schlaf- und Kinderzimmer. Fotos wurden bei Gericht bereits vorgelegt.
Wie hoch wäre eine angebrachte Mietzinsreduzierung? Wie muss ich hier vorgehen?

Würde mich sehr freuen, wenn ich noch rechtzeitig eine Antwort erhalten würde.
.

Bedanke mich im Vorhinein und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Sabine Pressler

Hallo Frau Pressler,

danke für Ihren Beitrag. An Ihrer Stelle würde ich Ihre Anwältin um eine Einschätzung zur Höhe der Mietminderung bitten. Jeder Fall ist anders, daher kann ich Ihnen keinen Prozentsatz nennen, aber Ihnen mit zwei Links helfen:

Viele Grüße

Dennis Hundt




5 Antworten auf "Schimmelbefall in Schlafzimmer und Kinderzimmer, Höhe Mietminderung?"

  • Holznagel
    7. Februar 2017 - 15:56 Antworten

    Guten Tag, ich habe einige Fragen bezüglich Schimmelbefall in der Wohnung und im Treppenhaus. Zu erst einmal, mein Freund und Ich ziehen jetzt zum 01.03 aus unserer jetzigen Wohnung, da bei uns in der Wohnung in jedem Raum Schimmel ist. Als ich die Wohnung vor einem Jahr alleine bezog, waren im Wohnzimmer kleine Stockflecken, die der Vermieter entfernt hat und dazu zu mir gesagt hat, dass die Vormieterin ihre Couch dort direkt dicht vor der Wand vorstehen hatte und sich daher , da es eine Außenwand ist, Schimmel gebildet hat. Vermieter wusste also schon vor meinem Einzug, dass Schimmelbefall in der Wohnung war/ist. Ich wohne in einer Dachgeschoss-Wohnung, die noch Dach Fenster aus Holz hat, seit ca. 3 Monaten fangen diese Fenster an ‘morsch’ an den Seiten zu werden, Schimmel fängt an sich zu bilden und zu allem übel kommt noch dazu dass sich die Feuchtigkeit schön in den Fenstern ansetzt. Ich wische bestimmt 5 mal am Tag die Fenster ab, weil das ja auch die besten Voraussetzungen für Schimmelbildung sind.
    Bei uns im Treppenhaus, sind auch schon in fast jeder Ecke Schwarze Schimmelflecken.
    Der Vermieter hat uns schon im vergangenen Sommer gesagt, dass er es im Treppenhaus beseitigt aber nichts passiert. Daher ziehe ich am 01.3 auch aus. Meine Frage wäre jetzt, was ich rückwirkend noch bezüglich des Schimmelbefalles tun kann, da auch Bekannte und Freunde bezeugen können, wie schlimm dass hier wirklich ist.
    Vielen Dank schon mal im Voraus.
    C.Holznagel

  • MD
    13. Februar 2019 - 20:33 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt!
    Vielen Dank für Ihre Gute und ausführliche Seite zum Schimmelbefall und der Mietminderung!
    Folgendes Problem bei uns: Wir haben seit 2015 unsere Mängelanzeigen an den Vermieter wegen Schimmelbefall und der zerstörten Bausubstanz mit Beschädigungen im Schlafzimmer angemeldet! Es gab nie eine Reaktion bzw eine Reparatur! Unsere Mietminderung haben wir auf anwaltlichen Rat vollzogen. Nun wurde uns gekündigt und daraufhin nach 3 Jahren, Klage beim Amtsgericht erhoben!!!!

    Jetzt im Rechtsstreit nach 3 Jahren nichts tun, wollen die Hals über Kopf plötzlich den Schaden sofort reparieren! Sie bestehen auf den Reparaturtermin nächste Woche noch vor der Gerichtsverhandlung! am 20.2.2019. Muss ich das dulden? Beweisvernichtung etc??
    Vielen Dank im voraus für Ihre Einschätzung.
    mfg M.D.

    • Mietminderung.org
      14. Februar 2019 - 12:21 Antworten

      Hallo MD,

      danke für Ihren Beitrag. Sie haben als Mieter grundsätzlich eine Pflicht bei der Instandhaltung mitzuwirken, z.B. Zugang zu gewähren. Ob Sie die Instandhaltung noch vor dem besagten Termin unterstützen sollten, lassen Sie am besten von Ihrem Anwalt klären. Den Schaden können Sie auch anderweitig dokumentieren.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Rosella
    9. September 2019 - 22:05 Antworten

    Guten Tag, ich habe viele Artikel von Ihnen gelesen bezüglich Mietminderung und meinen Vorfall oder Mängel in Wohnung, ich hatte mich an der minderungstabelle gehalten und in etwa meinen Fall eingeschätzt und dementsprechend meine Mängelanzeige mit Mietminderung angekündigt bis Mängel beseitigt sind. Jedoch Vermieter hat nicht drauf reagiert, so das ich jetzt Fachanwalt Beratung in Anspruch genommen habe und diese sagte mir, dass soll ich aufkeinen so machen und die Miete mindern! Dies führt nur zur Kündigung der Wohnung, jetzt verstehe ich es nicht ganz, was läuft hier für Informationen über Mietminderung, bei mir ist Schimmel der Fall und da muss eine beseitigungsklage eingereicht werden, anstatt die Miete zu mindern! Die Miete darf nicht einfach so wegen Mängel gemindert werden, eventuell noch zurückhaltungsrecht bis Mängel beseitigt ist und das zurück behaltene muss aufjedenfall dem Vermieter ausbezahlt werden wieder!

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