Hallo,
auf Grund eines andauernden Wasserschadens im Bad mussten wir kurzfristig aus der Wohnung ziehen, da nach der Entfernung der Dusche festgestellt wurde, das der Balken komplett nass ist. Das Bad wurde komplett rückgebaut. D.h. es gibt in der Wohnung weder eine Toilette noch eine Waschmöglichkeit. Die Miete für März war schon komplett bezahlt, eine Ersatzwohnung wurde nicht gestellt. Ist es möglich die zuvielgezahlte Miete von März noch im April rückwirkend geltend zu machen?
Danke,
Alex
Hallo Alex,
ich kann Ihnen wunderbar mit diesen Links helfen:
- Mietminderung bei Unbewohnbarkeit der Wohnung oder eines Zimmers
- Mietminderung rückwirkend möglich?
- Mietminderung bei Lastschriftverfahren – So gehen Sie vor
Viele Grüße
Dennis Hundt
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