Eine Wohnung ohne Stromversorgung gilt als nicht bewohnbar. Befindet sich die Wohnung des Mieters dann nicht im vertragsgemäßen Zustand, kann er die Miete mindern. Eine Mietminderung für den Fall, dass kein Strom in der Wohnung ist, richtet sich nach den Umständen. Mieter ist selbst Vertragspartner des Stromlieferanten Ist deshalb kein Strom in der Wohnung, weil das Energieversorgungsunternehmen infolge des Zahlungsverzugs des Mieters mit den Abschlagszahlungen für die Stromlieferung den Stromzähler …Artikel jetzt weiter lesen
Mietminderung: Kein Strom im Bad
Hat der Mieter im Bad keinen Strom oder ist die Elektrik im Badezimmer defekt, befindet sich die Wohnung des Mieters nicht im vertragsgemäßen Zustand und er kann die Miete mindern. Eine Mietminderung richtet sich nach den Umständen, insbesondere nach der Intensität der Gebrauchsbeeinträchtigung. Mehr dazu auch in dem Fachartikel: Mietminderung: Kein Strom in der Wohnung. Richtungsweisend dürfte zunächst ein Grundsatzurteil des BGH (Urt.v. 7.7.2004, Az. VIII ZR 192/03) sein. Danach …Artikel jetzt weiter lesen