Der Verpächter meiner Gewerberäume hat sich im Pachtvertrag zum Einbau von bisher fehlenden separaten Wasserzählern für die Gewerbefläche verpflichtet, auch die Frist für den Einbau ist im Vertrag festgelegt.
Mittlerweile sind weitere 5 Monate vergangen und keine Zähler eingebaut. Das beeinflusst ja nun nicht die rein praktische “Gebrauchstauglichkeit” der Räume für den Betrieb, ist aber ein Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft und ein wirtschaftliches Risiko, da eine ordentliche Nebenkostenabrechnung so nicht möglich ist und es entsprechend unklar bleibt, ob die Höhe der Vorauszahlungen angemessen ist.
Kann ich in diesem Fall die Miete mindern?
Und falls ja, was kann mir als Anhaltspunkt für eine angemessene Höhe der Mietminderung dienen?
Ich habe hier gelesen, dass die zulässige Höhe bei Uneinigkeit nur von einem Gericht entschieden werden kann, ein Rechsstreit kommt jedoch nicht wirklich in Frage, da das Pachtverhältnis dadurch zu sehr belastet und vermutlich beendet werden würde.
Es geht mir also tatsächlich nur darum, den Vermieter zu veranlassen, den Einbau der Zähler schnellstmöglich zu veranlassen, damit für mich eine ordentliche Verbrauchserfassung und -abrechnung gewährleistet ist.
Oder wäre ein Einstellen der Vorauszahlungen zulässig, auch wenn es vertraglich nicht explizit für diesen Fall vereinbart wurde, und auch über die Verpflichtung und Fristsetzung hinaus nicht vereinbart wurde, welche Konsequenzen eine Fristüberschreitung haben soll?
Vielen Dank!
Hallo Yvonne,
danke für Ihren Beitrag. Das Gewerbemietrecht ist komplex, ich würde hier eine rechtliche Beratung empfehlen. In der Praxis ist es oft so, dass bei nicht verbrauchsabhängige Abrechnung (von Warmwasser und/oder Wärme) der Mieter nach der Heizkostenverordnung ein Kürzungrecht von 15 Prozent hat.
Vielleicht ist das ein Ansatz für Sie.
Viele Grüße
Dennis Hundt
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