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Artikel auf Mietminderung.org

Mietminderung bei schlechtem Trittschallschutz (Neubau und Altbau)

Ein ordentlicher Schallschutz ist ein echtes Qualitätsmerkmal einer Wohnung. Der Bundesgerichtshof hat zum „Trittschallschutz“ wiederholt Stellung genommen (u.a. BGH Urteil v. 5.6.2013 – Az. VIII ZR 287/12 in NJW 2010). Zum Verständnis bedarf es der Kenntnis der Grundlagen des Mietminderungsrechts. 1. BGH: Baujahrstandard bestimmt Trittschallschutz Im Fall hatte ein Mieter 1985 eine Wohnung angemietet. Das Gebäude war nach dem Krieg 1952 wieder aufgebaut worden. 2003 errichtete der Vermieter über der …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung bei Balkonsanierung (Einrüstung, Dreck, Lärm)

Balkone unterliegen einer besonderen Verkehrssicherungspflicht des Vermieters als Eigentümer des Gebäudes. Naturgemäß geht eine Balkonsanierung nicht vonstatten, ohne dass das Gebäude eingerüstet wird und sich der Mieter mit Dreck und Lärm und der Unbenutzbarkeit des Balkons konfrontiert sieht. Da der Mieter zugleich Miete zahlt, und der Vermieter den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache nicht gewähren kann, steht dem Mieter grundsätzlich ein Anspruch auf Mietminderung zu. Die Minderungsquote bestimmt sich nach dem …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung: Glascontainer vor dem Haus

  Glascontainer sind eine nützliche Sache. Da mit ihrer Nutzung aber auch eine erhebliche Lärmbeeinträchtigung verbunden ist, dürfen sie regelmäßig nur in bestimmten vorgegebenen Zeiten für den Einwurf von Altglas genutzt werden. Wird außerhalb dieser Zeiten Glas eingeworfen, kann die Ordnungsbehörde einschreiten und unter Umständen Bußgelder verhängen. Allerdings leidet diese Erwartung unter der Tatsache, dass die Ordnungsbehörden personalbedingt kaum in der Lage sein werden, die Einhaltung der Einwurfzeiten rund um die …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung wegen Leuchtreklame (Lichteinfall in die Wohnung)

Eine helle, lichtdurchflutete Wohnung ist der Traum vieler Mieter. Stammt das Licht aber nicht von der Sonne, sondern führt die Leuchtreklame vor der Wohnung zu einer auffälligen Belichtung der Wohnung, fühlt sich mancher Mieter beeinträchtigt. Grundsatz: Das Ausmaß der Beeinträchtigung bestimmt die Minderungsquote Eine Mietminderung kommt dann in Betracht, wenn die Belichtung derart intensiv ist, dass der Mieter nachhaltig gestört wird. Strahlt die Leuchtreklame in die Küche, ist die Situation …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung: Dachgeschossausbau macht Lärm und Dreck

Der Raum unter dem Dach ist oft ungenutzt. Der Dachgeschoßausbau macht für den Vermieter daher wirtschaftlich Sinn. Naturgemäß sind mit den Bauarbeiten Lärm und Dreck für die Mieter im Haus verbunden. Soweit der Mieter in der vertragsgemäßen Nutzung seiner Wohnung erheblich beeinträchtigt wird, kommt die Mietminderung in Betracht. Allein mit der Tatsache hingegen, dass der Vermieter durch den Dachgeschoßausbau wirtschaftlich profitiert, lässt sich eine Mietminderung noch nicht rechtfertigen. Durch den …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung: Dachsanierung (Gerüst, Baulärm, Dreck)

Kein Dach hält ewig. Irgendwann führt an einer Dachsanierung kein Weg vorbei. Wie bei jeder Baumaßnahme entstehen Baulärm, Dreck und Unannehmlichkeiten. Wird das Dach neu eingedeckt, ist auch ein Gerüst unumgänglich. Die dabei zu erzielende Sicherung oder Erhöhung der Wohnqualität geht mit Beeinträchtigungen für die Mieter einher. Für Vermieter und Mieter ist die Situation schwierig. Einerseits ist der Vermieter verpflichtet, den vertragsgemäßen Gebrauch der Immobilie zu gewährleisten (Dichtigkeit des Daches, …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung bei (extremer) Hellhörigkeit

Viele Wohnungen aus den 60-er Jahren oder Plattenbauten sind bauartbedingt hellhörig. Altbauwohnungen wurden zudem in den 70er und 80er Jahren in Billigbauweise zu kleinen Wohneinheiten umgebaut. Zwar sind nachträgliche Verbesserungen durch schalldämmende Vorsatzschalen an den Wänden technisch möglich. Doch der Kostenaufwand von 50 bis 100 Euro pro m² schreckt viele Vermieter ab. Aber auch moderne Wohnungen werden meist materialsparend errichtet. Dünne Wände gewährleisten nicht immer einen sicheren Schallschutz. Ist eine …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung: Braunes und dreckiges Wasser

Die Wasserversorgung gehört zum Mindeststandard heutiger Wohnungen. Sie ist Bestandteil des vertragsgemäßen Gebrauchs. Kann der Vermieter die ordnungsgemäße Wasserversorgung nicht gewährleisten und fließt insbesondere braunes und dreckiges Wasser aus der Leitung, liegt ein Mangel vor und der Mieter kann die Miete angemessen mindern. Damit ist die Wohnung nicht in vollem Umfang gebrauchstauglich. Voraussetzung ist, dass die Auswirkungen erheblich und für den Mieter nicht mehr zumutbar sind. Die Grenze lässt sich …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung: Wohnung noch nicht fertig zum Einzug

Zieht der Mieter um, sind die Termine zum Auszug aus der alten und Einzug in die neue Wohnung im Idealfall genau aufeinander abgestimmt. Erweist sich die neue Wohnung zum Einzug als noch nicht fertig oder noch nicht beziehbar, kann der Mieter Probleme bekommen, wenn er die alte Wohnung gekündigt hat und dort ausziehen muss. Oft steht bereits der nachfolgende Mieter vor der Tür und will einziehen. Im Idealfall gibt es …Artikel jetzt weiter lesen