Hat der Mieter im Bad keinen Strom oder ist die Elektrik im Badezimmer defekt, befindet sich die Wohnung des Mieters nicht im vertragsgemäßen Zustand und er kann die Miete mindern. Eine Mietminderung richtet sich nach den Umständen, insbesondere nach der Intensität der Gebrauchsbeeinträchtigung. Mehr dazu auch in dem Fachartikel: Mietminderung: Kein Strom in der Wohnung.
Richtungsweisend dürfte zunächst ein Grundsatzurteil des BGH (Urt.v. 7.7.2004, Az. VIII ZR 192/03) sein. Danach darf ein Mieter auch in einer nicht modernisierten Altbauwohnung einen Mindeststandard an Stromversorgung erwarten, der ihm ein zeitgemäßes Wohnen ermöglicht.
Insbesondere gehöre zu einer zeitgemäßen Wohnungsnutzung auch, dass das Badezimmer über eine Stromversorgung verfügt, die nicht nur eine Beleuchtung, sondern auch den Betrieb von kleineren elektrischen Geräten über eine Steckdose ermöglicht. Verfügt das Bad über keine Steckdose, stellt dies zweifelsfrei einen Mangel dar.
Defekte Elektrik im Bad ist riskant
Ist die Elektrik im Badezimmer defekt, dürfte sich das damit verbundene Gefährdungsrisiko des Mieters auch auf die Minderungsquote auswirken. Im Badezimmer gibt es viel Feuchtigkeit, so dass der Mieter einen Stromschlag oder die Zerstörung elektrischer Geräte riskiert.
Mietminderung bei Stromsperre
Soweit der Mieter als Vertragspartner des Stromlieferanten mit der Zahlung der Stromabschläge in Rückstand ist, kann er bei einer Stromsperre keine Mietminderung fordern, da er das Problem selbst verursacht hat (BGH Urteil v. 15.12.2010, Az. VIII ZR 113/10).
In Bezug auf die defekte Elektrik dürfte eine Minderung jedoch begründet sein, da der vertragsgemäße Zustand nicht vorhanden ist und es auf die faktische Nutzung durch den Mieter letztlich nicht ankommt.
Weitere Einzelfälle aus der Rechtsprechung:
LG Potsdam (WuM 1997, 677): 20 % Minderung, wenn Lichtschalter defekt und Verteilersteckdosen durchgebrannt sind;
AG Hamburg (WuM 1975, 53): 50 % Minderung, wenn nur 3 von 15 Steckdosen funktionieren;
AG Berlin-Neukölln (MM 1988, 151): 100 % Minderung, wenn vollständiger Ausfall der Stromversorgung für Licht, Küche und Warmwasser.
26. Januar 2017 - 10:19
Hallo Herr Hundt,
Mein Partner und ich sind zum 01.12.16 in eine moderne Neubauwohnung (Erstbezug) gezogen. Gleich am 01.12.16 fiel uns auf, dass der Stromkanal (Deckenstrom) im Schlafzimmer nicht gegeben ist. Die Steckdosen funktionieren soweit.
Wir haben aber kein Licht im Schlafzimmer und dazu auch keine Heizung die einwandfrei regulierbar ist. Und das zu den kältesten Monaten. Die Vermietung wurde gleich am Anfang des Einzugs informiert und es hat sich bis heute nichts getan. Wie können wir da nun weiter vorgehen?
Soweit ich informiert bin ist eine Mietminderung möglich. Wären das rechtlich gesehen 20% die man in solch einem Fall mindern kann?
Für den Dezember Monat haben wir das leider nicht geschafft. Nachträglich für den letzten Monat ist das aber nicht möglich oder?
Mit freundlichen Grüßen
….
28. März 2021 - 11:10
Hallo Herr Hundt,
mein Freund und ich ziehen zum 01.04.2021 in unsere neue Wohnung ein. An diesem Wochenede konnten wir bereits unsere Möbel in die Wohnung bringen und wollten gleich unsere Lampen anschließen. Hier fiel uns auf das die Lampen im Wohnzimmer, Schalfzimmer und der Küche nicht funktionieren.
Ein Anschlussfehler liegt nicht vor.
Kann deshalb eine Mietminderung beantragt werden?
VG
Jana Kühn
28. März 2021 - 13:31
Hallo Jana,
grundsätzlich wohl schon. Aber vielleicht versuchen Sie erstmal gütlich mit dem Vermieter die Instandsetzung organisieren.
Viele Grüße
Dennis Hundt
17. Februar 2022 - 09:04
Hallo,
Seit 3 Wochen funktioniert mein Strom im Wohnzimmer nicht und ich muss mit Verlängerungskabeln durch das benachbarte Zimmer leben. Die Vermieterin meint, der Elektriker hat wohl keine Zeit. Ich kann meine Ecklampe nicht nutzen, kann kaum was im Wohnzimmer machen. Wlan und fernsehr läuft über das Verlängerungskabel. Ich habe ihr geschrieben, dass ich hier abends in Dunkeln sitze und nicht mal gemütlich im Wohnzimmer sitzen kann und mein Handy oder ähnliches laden kann. Daraufhin kam nur : sie könne mir ein langes Kabel zur Verlängerung bereitstellen. Mehr kam da auch nicht. Kann ich bei ihr Mietminderung verlangen? Ist ja knapp 1 Monat ohne richtigen Strom im Wohnzimmer…
Auf eine baldige Antwort freue ich mich.
Liebe Grüße
17. Februar 2022 - 10:14
Hallo Virginia,
ein Mangel an der Elektrik kann eine Mietminderung rechtfertigen. Die Einschränkung ist unschön aber Sie können sich offensichtlich mit Strom aus deren Räumen behelfen. Der Mangel ist demnach nicht so groß und die Mietminderung muss entsprechend angemessen sein.
Viele Grüße
Dennis Hundt
23. Juni 2022 - 22:53
Guten Tag.
Meine Verlobte und ich wohnen seit 1,5 Jahren in einer Wohnung, wo wir das Küchenlicht nicht nutzen können. Beim betätigen vom Schalter springt immer der FI raus.
Zudem müssen wir das Licht im Flur über den Schaltkasten an und aus schalten, weil der eigentliche Schalter defekt ist.
Außerdem haben wir in der Küche kein heißes Wasser.
Die alte Verwaltung wurde sehr schnell davon in Kenntnis gesetzt, aber es ist nie was geschehen. Seit ca 6 Monaten haben wir eine neue Verwaltung. Diese wollte die Schaden beheben, aber getan hat sich auch nichts.
Was können wir am besten machen und wie hoch dürfte die Kürzung aussehen.
Liebe Grüße
27. Juni 2022 - 11:09
Hallo Stephan,
danke für Ihren Beitrag. Ich würde den Druck auf die Verwaltung erhöhen und stetig dran bleiben. Nachfragen, E-Mails und Briefe schreiben. Es kommt bei Mängeln immer auf den Einzelfall an, zum Beispiel ob der Flur geschlossen ist oder ob Licht aus einem anderen Raum in den Flur fällt. Gleiches gilt für die Küche. Haben Sie dort eine separate Unterschrank-Beleuchtung oder ist die Deckenlampe die einzige Lampe. Danach richtet sich die Höhe der Mietminderung. Eine pauschale Aussage ist leider nicht möglich.
Viele Grüße
Dennis Hundt
7. September 2022 - 12:58
Guten Tag,
Wir haben nach dem Einzug festgestellt, dass im Badezimmer lediglich 1 Steckdose vorhanden ist, die nur funktioniert, wenn das Licht im Bad angeschaltet ist. Eine weitere vorhandene Steckdose (unter dem Waschbecken) wurde vermieterseits deaktiviert, weil sie dort „nicht von Nutzen sei“. Unsere Bitte, die Steckdose so zu verändern, dass sie unabhängig vom Licht Strom liefert und die zweite Steckdose zu reaktivieren wurde seitens des Vermieters abgelehnt. Ebenso unsere Bitte, auf eigene Kosten eine weitere Steckdose für den Betrieb einer Waschmaschine im Bad anbringen zu lassen. Besteht unsererseits Anspruch auf Herstellung zumindest der beiden vorhandenen Steckdosen?
Vielen Dank
7. September 2022 - 17:04
Hallo Tine,
ohne Waschmaschinenstellplatz hätte ich gesagt, dass die Lösung vertretbar ist. Es ist aber nicht zielführend, dass das Licht eingeschaltet sein muss, damit die Waschmaschine laufen kann. Ich würde sagen es liegt ein Mangel vor. Ob dieser eine Mietminderung rechtfertig ist schwer einzuschätzen. Ich würde versuchen eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Viele Grüße
Dennis Hundt
4. September 2023 - 09:52
Guten Morgen. Wir sind am 26. August in ein neues Haus gezogen, das wir seit drei Monaten selbst renovieren, und seit einem Monat gibt es Verzögerungen beim Stromanschluss. Der Freund des Vermieters hat die Kabel im ganzen Haus ausgetauscht und bisher hat er die Dose nicht ausgetauscht, da der Vermieter keine neue Dose bestellt hat und er nun angeblich den Elektriker nicht erreichen kann und wir bisher keinen Strom in der Küche haben. Erschwerend kommt leider hinzu, dass ich Diabetiker bin und längere Zeit weder Fertiggerichte noch Brot essen kann. Meine Ergebnisse werden schlechter, weil ich nicht normal kochen und essen kann. Wie viele kann ich in diesem Herbst für Kaltmiete senken? Und kann ich das ohne Zustimmung des Vermieters selbst machen oder muss ich das über einen Anwalt veranlassen? Ich bin mir auch nicht sicher, ob er tatsächlich etwas in diese Richtung tut, weil er nicht glaubwürdig ist. Als er das letzte Mal Elektriker war, sagte er, der Vermieter habe ihn noch nie angerufen.
6. September 2023 - 12:11
Hallo Daria,
eine komplizierte Situation, die nicht dem Üblichen entspricht. Ich würde versuchen, dem Vermieter feste Fristen für die Erledigung seiner Aufgaben zu setzen. Zumindest könnten Sie eine Mietminderung androhen, wenn die Dinge nicht in einer annehmbaren Zeit erledigt werden.
Lassen Sie sich im Zweifel bitte rechtlich beraten.
Viele Grüße
Dennis Hundt
19. September 2022 - 14:03
Guten Tag,
Wir haben seit einem halben Jahr Sanierungsarbeiten in unserem Badezimmer.
Nun ist es soweit alles fertig allerdings haben wir seit einem Monat immer noch keinen Strom im Badezimmer und noch offenen Kabel und Steckdosen und Schaltervorrichtungen. Es ist nicht abzusehen wann ein Elektriker zu uns kommen wird. Gerechtfertigt die fehlende Elektrik eine Mietminderung von 20%?
Mit freundlichen Grüßen
19. September 2022 - 19:11
Hallo Benson,
bei der Höhe der Mietminderung können Sie sich leider nur an bestehender Rechtsprechung orientieren. Sie sollten dazu also eine kurze Recherche starten.
Viele Grüße
Dennis Hundt
18. November 2022 - 07:51
Hallo Herr Hundt.
WIr sind am 01.11.22 in eine tolle Wohnung gezogen. Leider fiel uns schnell auf das die Stromleitungen in der Küche (Hauptlicht) und Badezimmer (Hauptlicht) also beides Mal die Deckenleuchten nicht funktionieren, kein Strom durch diese Leitungen fließt, es ist auch alles richtig angeschlossen.
Wir haben die Vermieterin in Kenntnis gesetzt, aber sie wiegelt die Schuld von sich ab.
Dürfen wir dadurch die Miete ab jetzt um 20% kürzen und sie ein erneutes Mal darauf hinweisen, dass die Stromleitungen erneuert werden müssen?
Lieben Gruß
Florian Frercks
18. November 2022 - 10:26
Hallo Florian,
grundehrlich ist eine MIetmidnerung denkbar, wobei 20% m.E. eher zu hoch angesetzt sind. Es kommt auf den Einzelfall der Einschränkung an (z.B. weitere Lichtquellen / Steckdosen für Lampen in Bad und Küche).
Viele Grüße
Dennis Hundt
20. März 2024 - 11:35
Sehr geehrter Herr Hundt ,
Wir leben seit November 2023 in einer Dachgeschosswohnung in deren Bad der fi schalter fehlt .(Altbau 70 jahre) Somit geht kein elektiker an die offen im Raum hängenden Kabel ehe nicht dieser fi schalter montiert wird . Das Bad wurde teil Saniert . Der Vermieter hat es aber bis heute nicht hin bekommen nur einen Termin zu vereinbaren mit einem Elektriker . Geschweige denn ihn uns mit zu teilen . Ich habe jetzt um einen Termin für einen Elektriker ,mit Fristsetzung Ende März gebeten . Welche Voraussetzungen und in welcher Höhe kann ich eine Mietminderung angehen? LG Jennifer
21. März 2024 - 12:12
Hallo Jennifer,
ich kann die Situation leider nicht bewerten. Ich kenne die Vorschriften für die Elektroanlage nicht.
Viele Grüße
Dennis Hundt