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Der Garten spielt im Rahmen der Nutzung der Wohnung für viele Mieter eine maßgebliche Rolle. Ein Garten erhöht den Wohnkomfort insbesondere für Familien mit Kindern erheblich. Ist ein Garten nicht oder nur eingeschränkt nutzbar, kann dies einen Mangel begründen und den Mieter zur Mietminderung berechtigen.
Voraussetzung, dass der Mieter den Garten überhaupt nutzen kann, ist eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag. Ein Nutzungsrecht kann sich auch aus der langjährigen Duldung durch den Vermieter ergeben, woraus sich allerdings auch für einen Erdgeschossmieter kein Gewohnheitsrecht herausbildet.
Die Art und Weise der Nutzung durch den einzelnen Meter hängt auch davon ab, ob er den Garten zur ausschließlichen Nutzung gemietet hat oder der Garten der gemeinschaftlichen Nutzung aller Mieter dient.
Neben den vertraglichen Aspekten spielen rein faktische Gründe eine Rolle, dass ein Garten nicht nutzbar ist. Faktische Gründe können darin bestehen, dass der Garten ungepflegt ist oder der Vermieter die Nutzung durch Lagerung von Baumaterial unmöglich macht oder den Zugang schlicht verweigert.
Ein ungepflegter, verwilderter oder überhaupt nicht nutzbarer Garten kann ein Mangel darstellen und zu einer Mietminderung berechtigen.
Die
Minderungsquote bestimmt sich nach dem Ausmaß der Beeinträchtigung. Dabei kommt es auch darauf an, welchen Nutzungszweck der Garten in Einzelfall überhaupt haben soll. In Betracht kommt Wäsche trocken, Anlage eines Gemüsebeetes, Spielplatz für Kinder oder Aufenthalts -und Erholungsfläche im Sommer. In der Rechtsprechung gibt es eine Reihe einzelfallbedingter Entscheidungen. Sie dienen mindestens als Orientierungshilfe für vergleichbare Fälle.
Auf jeden Fall ist der Vermieter verpflichtet, einen mitvermieteten Garten in einem Zustand zu erhalten, dass er einer sinnvollen Nutzung zugänglich ist, ohne dass der Mieter einen Anspruch hat, dass der Garten in seinem Bestand als solcher erhalten wird (Fällen eines älteren Baumbestandes, Anlage eines Gartenteichs).
Der Garten kann auch in Verbindung mit Lärm eine Rolle spielen, beispielsweise dann, wenn Mitmieter im Garten Sommerfeste feiern oder Kinderlärm die Ruhe beeinträchtigt.
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Ein grüner Garten ist etwas Schönes. Jeder Baum ist wertvoll. Nach dem Gesetz (§ 903 BGB) darf jeder Eigentümer mit seinem Grundstück beliebig verfahren und sich die Einwirkung anderer verbitten. Voraussetzung ist allerdings, dass
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Im Nachbarrecht gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Geben und Nehmen lautet die Devise. Dies gilt für Eigentümer und Vermieter sowie Mieter gleichermaßen. Eine Mietminderung kommt für den Mieter dann in Betracht, wenn er
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Ein ungepflegter Garten oder eine Baustelle im Garten können eine Mietminderung rechtfertigen. Die Höhe der Mietminderung orientiert sich unter anderem danach, welche Auswirkungen der ungepflegte Garten auf die Gebrauchstauglichkeit und die Nutzungsmöglichkeiten der Mietsache
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20. Mai 2019 - 15:09
Wir haben eine DHH angemietet mit Gartenanteil. Eine Begrenzung ist nur auf dem Grundriss zu sehen. Nun steht mitten in unserem Gartenteil der Sandkasten für die Allgemeinheit der Wohnanlage. Der Vermieter hat uns vor Abschluss des Mietvertrages schriftlich zugesichert, dass der Sandkasten aus unserem Gartenanteil entfernt wird. Nun hat er den Kasten entfernt, aber den Sand da gelassen und darauf ein paar Gräser gepflanzt. Dieser Gartenteil ist so für uns nicht nutzbar und verkleinert diesen, vor allem weil der Sand Haufen mitten in unserem Garten ist. Haben wir eine Chance darauf zu bestehen, dass der Sand ebenfalls entfernt wird und einfach wie im ganzen Garten Rasen gesäht wird? Vielen Dank im Voraus
5. September 2022 - 18:20
Seit dem Jahr 2020,das sind 2 1/2 Jahre, kann ich meinen Garten, wegen des grassen Kinderlärm vom Nachbarn nicht mehr nutzen. Meinem Vermieter habe ich zu dem obigen Zeitpunkt gebeten, an die Nachbarn einen Brief zu schreibern, was er auch tat.Dieser Brief brachte nur kurzzeitige Lärm- Reduzierung.Deshalb habe ich meinen Gartenstuhl genommen- und bin damit weit weggegangen.Das ist aber keine Lösung.Außerdem ist der Kinderlärm auch bei geschlossenen Fenster sehr störend.Ich kann auch keine frische Luft mehr bekommen, weil ich wegen des Lärms die Fenster geschlossen halten muss.Die Nachbarn haben in ihrem Garten einen Kinderspielplatz eingerichtert, obwohl der zur Anlage gehörende Spielplatz in der Nähe liegt. Es kommen Kinder aus einem anderem Haus welche den Lärm verstärken. Ich bin 84 juahre alt und schwerkrank, kann meine Wohnung kaum mehr verlassen, deshalb bräuchte ich dringend die Benützung meines Gartens.Am 21 August, 2022. lärmten die Kinder um 21.00 Uhr derart,sodaß ich auf meineTerasse ging und um Ruhe bat. Seither wurde es ruhiger, ich bin mir aber nicht sicher, wann der Lärm wieder beginnt und habe Angst davor.
6. September 2022 - 19:36
Hallo Helene,
danke für das Teilen Ihrer Erfahrungen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
28. Mai 2023 - 18:06
Hallo,
Leider können wir auf Grund unserer Nachbarn den gemeinsamen Garten nicht nutzen.
Ständig laut, Parties und das Kind der Nachbarn ist auch massivst laut und hat auch schon das Spielzeug meines Sohnes zerstört.
Nachdem ich einmal um etwas Ruhe gebeten habe ( sonntags und Feiertags Musik richtig laut) wurde ich von meinem Nachbarn beleidigt und bedroht.
Kann man wegen so etwas auch die Miete mindern?
Ps. Tippfehler in meiner Email beim vorherigen Kommentar
28. Mai 2023 - 19:34
Hallo F. Kreickenbom,
korrekte Ruhestörungen durch die Nachbarn sollten Sie dem Vermieter melden und um Hilfe bitten. Führen Sie Lärmprotokoll um ggf. die Miete mindern zu können.
Viele Grüße
Dennis Hundt
26. Juni 2023 - 20:31
Wohne im EG, Hochparterre.
Mit Balkon. Vermieterin lässt den Garten verwildern, die Höhe des Balkons beträgt 2,40m, davon ist nun gut die Hälfte von der davor stehenden Hecke zugewuchert.
Sprich wenn man den Abend aufm Balkon ausklingeln lassen möchte, hat man nicht mehr den Blick in den Garten. Sondern auf die Hecke.
Das gleiche gilt fürs Küchenfenster, hier ist mittlerweile 1/3 zugewachsen. Lüften ist zwar möglich. Aber das EG wird so langsam mit der Natur eins.
Heute war eine Firma da um den Garten auf Vordermann zu bringen. Da ist die Vermieterin schnell aus dem Haus gestürmt um den Leuten zu sagen, dass sie nur die Fugen auf der Hofeinfahrt sauber machen wollen. Der Herr wollte grade anfangen die Hecke zu trimmen, da hat sie es untersagt.
Wie muss ich verfahren, Mieterbund informieren? Sie mehrfach über den Stand informieren und dann Mietminderung androhen?
27. Juni 2023 - 14:24
Hallo L. Andermann,
die Situation ist schwierig. Es gibt sicherlich verschiedene Vorstellungen von Gartenpflege. Sollten Ihr Balkon und Ihr Fenster tatsächlich sehr stark zuwachsen, sehe ich hier vor allem die Möglichkeit auf die Vermieterin zu zugehen und um Abhilfe zu bitten. Gerichte haben entschieden, dass größer werdende die Bäume von Mietern hinzunehmen sind, sofern diese bereits bei Einzug vorhanden waren. Das einfach als Gedanke für Sie.
Viele Grüße
Dennis Hundt