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Mietminderung möglich – Hätte ich mit der Baustelle rechnen müssen?

Hallo,

das Grundstück nebenan von mir, auf dem zuvor Garagen und eine große Werkstatt standen, wurde verkauft, und die Gebäude wurden abgerissen, und es sollen 2 neue Häuser mit neuen Wohnungen entstehen. Der Bau ist geplant bis Ende 2016.

Nach meinen bisherigen Nachforschungen steht mir nun wg des Baustellenlärms und -staubs Mietminderung zu, ich habe dies dem Vermieter auch mitgeteilt, dass ich die Miete mindern möchte, er lehnt dies jedoch kategorisch ab, u.a. mit dem Argument “dass es sich bei der Maßnahme um die Bebauung einer Baulücke handelt. Dies dient der Nachverdichtung und Erschließung neuen Wohnraumes in der Innenstadt was politisch gewünscht ist.”

Meine Frage ist nun, ob er mit diesem Argument (ich wohne nicht in einem Neubaugebiet) recht hat, und mir demzufolge Mietminderung nicht zusteht?

Ergänzende Info/Frage: Ich wohne seit 18 Jahren dort, hätte ich, gerade mit fortschreitender Zeit, damit rechnen müssen, dass dort irgendwann neuer Wohnraum entsteht, und mir demzufolge keine Minderung zusteht? Oder ist es eher ein Argument für mich, dass ich nicht damit rechnen musste, und mir demzufolge Minderung zusteht?

Danke für Hilfe im voraus.
Mit freundlichen Grüßen

Hallo Frau Müller,

danke für Ihren Beitrag. Tja, es ist tatsächlich schwierig. Man kann in beide Richtungen argumentieren. Das ein Garagenhof als Baulücke irgendwann zubaut wird ist nicht ungewöhnlich. Auf der anderen Seite muss man sicher auch nicht damit rechnen, das jede Frei- oder Gewerbefläche irgendwann mit einem Wohnhaus geschlossen wird.

Jeder Fall ist einzigartig, wenn Sie hart bleiben wollen, müssen Sie damit rechnen, dass Ihr Vermieter die verklagt und dann ein Gericht über Ihren einzigartigen Fall entscheidet.

Ich hätte Ihnen hier gerne mit einen “Ja” oder “Nein” geholfen, kann es aber leider nicht.

Viele Grüße

Dennis Hundt

4 Antworten auf "Mietminderung möglich – Hätte ich mit der Baustelle rechnen müssen?"

  • Lischen Müller
    14. Mai 2015 - 17:36 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    vielen Dank für Ihre Antwort!

    Ich habe in der Zwischenzeit diesen Artikel gefunden: LG Berlin (Az.: 67 S 476/13)

    Da ist es genau wie bei mir – darf ich mich trotzdem nicht darauf verlassen, dass bei mir genau so entschieden werden würde?

    Viele Grüße!

    • Mietminderung.org
      18. Mai 2015 - 19:51 Antworten

      Hallo Frau Müller,

      darauf können Sie sich abseits der BGH Rechtsprechung wohl nie zu 100% verlassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Thomas Pletz
    2. Februar 2016 - 19:12 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    auch ich habe mich bezüglich einer Mietminderung wegen einer Baustelle direkt vor dem Mietgebäude an meinen Verwalter gewedet. Hierfür nutzte ich das hier hinterlegte Musterschreiben.
    Ich habe dem Verwalter mitgeteilt, dass ich mich auf den § 535 BGB und das Immissionsschutzgesetz beziehe. Für diesen Monat habe ich die Miete um 20% gemindert und mich diesbezüglich nach der DAWR Mietminderungstabelle gerichtet.
    Nun schrieb mir mein Verwalter, das ich mich über die durch den Bundesgerichtshof erfolgte neue Rechtssprechung in diesen Fällen informieren soll. Eine Minderung durch Baustellen kann in der Regel kaum noch geltend gemacht werden. Grundlage ist die Entscheidung des BGH, den Mieter rechtlich so zu stellen, als wenn die Eigentümer selbst in Wohnungen wohnen würden und wenn infolge dessen, das wesentlich restriktivere Nachbarrecht anzuwenden wäre. Die Mietminderung wurde abgelehnt. Ist das rechtens? Was kann ich tun?

    • Mietminderung.org
      5. Februar 2016 - 05:08 Antworten

      Hallo Thomas,

      lassen Sie sich direkt die Urteile benennen, die die Aussagen der Hausverwaltung untermauern. Mit einem allgemeinen Schreiben kommen Sie schließlich nicht weiter.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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