Die Landesbauordnungen schreiben vor, dass in Gebäuden ab 5 Obergeschossen (LBO Berlin, Nordrhein-Westfalen) oder in Gebäuden mit einer Höhe von mindestens 13 m (LBO Baden-Württemberg) ein Aufzug installiert sein muss. Da die Bevölkerung immer älter wird, erhält das Thema Aufzug zunehmend Bedeutung.
Das Vorhandensein eines Aufzugs in einem Gebäude gilt als wertbildender Faktor, der sich in der Höhe der Miete niederschlägt und in Mietspiegeln auch entsprechend bewertet wird. Fällt der Aufzug dann aus, ist die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache beeinträchtigt. Der Mieter kann dann die Miete mindern.
Ist das Gebäude mit einem Aufzug ausgestattet, muss der Vermieter für die Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einstehen. Ihm obliegt eine Verkehrssicherungspflicht.
Nutzung des Aufzugs muss mietvertraglich vereinbart sein
Ist im Mietvertrag mit dem Einzelmieter ausdrücklich oder stillschweigend vereinbart, dass dieser berechtigt ist, den Aufzug zu nutzen, kann der Mieter die Miete mindern, wenn der Aufzug defekt oder kaputt ist und nicht benutzt werden kann. Wird im Mietvertrag darauf verwiesen, dass der Mieter auch die Betriebskosten für den Aufzug anteilig zu tragen hat, lässt sich auch daraus das Recht des Mieters ableiten, den Aufzug zu nutzen. Fehlt jegliche Vereinbarung, ist der Aufzug eher ein freiwilliges Angebot des Vermieters.
Ist der Aufzug Bestandteil des Mietvertrages, ist der Vermieter verpflichtet, den Aufzug ständig in Betrieb zu halten (OLG Frankfurt, Beschluss v.7.6.2004, 2 W 22/04).
Ausgangskriterien
Subjektive Befindlichkeiten, etwa die Gehbehinderung oder das hohe Lebensalter eines Mieters können bei der Bemessung der Minderung nur dann eine Rolle spielen, wenn jener Umstand ausdrücklich zum Gegenstand des Mietvertrages gemacht wurde.
Das Minderungsrecht wird bei einem nur kurzzeitigen Fahrstuhlausfall infolge einer vorübergehenden Unterbrechung der Stromversorgung und vor allem bei Wartungsarbeiten nicht zum Tragen kommen. In diesem Fall liegt ein unerheblicher Bagatellmangel vor, der gemäß § 536 I 3 BGB nicht zur Minderung berechtigt.
Minderungsfälle in der Praxis
- Die Höhe der Mietminderung bemisst sich nach der Geschosslage der Wohnung des Mieters. Liegt die Wohnung in der 5. Etage, hält das AG Bremen (WuM 1987, 383) 7,5 % Mietminderung für angemessen.
- Fällt der Aufzug für 16 Tage aus, kann der im 10. Obergeschoss wohnende Mieter eine Mietminderung von 20 % und der im 6. Geschoss wohnende Mieter 15 % beanspruchen (AG Berlin-Mitte, Urt.v.19.4.2007, 10 C 24/07).
- Verfügt die Bauordnungsbehörde die Stilllegung des Aufzuges, rechtfertigt dies eine Mietminderung für einen im 4. Obergeschoss wohnenden Mieter von 10 % (AG Berlin-Charlottenburg GE 1990, 423). Auf ein Verschulden des Vermieters kommt es nicht an.
Der Vermieter darf einen Aufzug auch dann nicht stilllegen, wenn der Betrieb unwirtschaftlich wird oder sich der Reparaturaufwand nicht mehr lohnt (LG Hamburg NJW 1976, 1320). Eine Ausnahme kann dann bestehen, wenn der Aufzug nicht dringend erforderlich ist und der Vermieter gewichtige Gründe für die Stilllegung gelten machen kann und wichtige Belange der Mieter nicht entgegenstehen. Ansonsten muss er eine Änderung der Mietverträge verhandeln.
Ein Vermieter ist in reinen Wohnhäusern (anders gemäß § 20 Aufzugsverordnung in gewerblich genutzten und wirtschaftlichen Zwecken dienenden Aufzugsanlagen) nicht verpflichtet, einen Aufzugswärter zu bestellen (OLG Hamm ZMR 1985, 300)
10. Juli 2013 - 19:54
Wir wohnen in der 5. Etage. Der fahrstuhl war vor ca. 2 wochen für 4 Wochen ausgefallen. In der letzten Woche war er wieder für 2 Tage kaputt und heute schon 2 mal. Kann ich Mietminderung ankündigen? Das geht so echt nicht weiter.
11. Juli 2013 - 09:42
Hallo Jouni,
gerade in Ihrem Fall möchte ich auf die tageweise Mietminderung hinweisen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
20. Mai 2019 - 11:17
Hallo,
ich wohne in der 4. Etage und muss bis ins Untergeschoss in die Tiefgarage, heißt 100 Stufen die ich laufen muss. Ich habe gesundheitliche Probleme und somit sind die Treppen die Hölle für mich. Einkäufe kann ich kaum hoch tragen.
Es befinden sich 3 Aufzüge und keiner funktioniert.
Ich kann nicht mehr. Was kann ich tun?
21. Oktober 2020 - 11:22
Seit 01.01.2019 Westbezug barrierefreie Wohnung 1.Etage.
Personenaufzug sollte im Frühjahr 2020 installiert werden. Im Juni unvollständige Installation, Teile fehlten. 21.10.2020 nicht betriebsbereit. Pflegegrad 4, kaum mobil, Treppensteigen ist unzumutbar.
Vermieter beruft sich auf Corona!? Produktion Aufzug Italien.
Was kann ich tun bitte?
MfG Dr. Elster
2. November 2020 - 10:23
Hallo Wolfgang,
ein Verschulden des Vermieters ist für eine MIetminderung nicht ausschlaggebend.
Viele Grüße
Dennis Hundt
27. Januar 2021 - 16:56
Hallo,
Der Fahrstuhl ist seit 12.01.2021 außer Betrieb. Und soll voraussichtlich noch bis 17.02.2021 nicht funktionieren.
Wir wohnen im 6. OG, unsere Fahrstuhl fährt allerdings nur bis zum 5.OG.
Ich habe ein Kind und benötige dafür den Kindewagen und diesen müsste ich bis ins EG tragen, was aber so nicht funktioniert allein.
Was haben wir für Möglichkeiten bezüglich einer Mietmindeung?
VG
28. Januar 2021 - 09:33
Hallo Stefanie,
orientieren Sie sich an der Rechtsprechung und ermitteln Sie eine angemessene Höhe für die Mietminderung.
Viele Grüße
Dennis Hundt
27. Mai 2021 - 23:15
Hallo Herr Hundt,
wir wohnen in einem 5 stöckigem Haus mit Fahrstuhl. Der Fahrstuhl ist nun schon seit dem 13.02.2021 defekt. Um wieviel Prozent darf ich den Vermieter auffordern die Miete zu mindern?
Wir sind sehr verärgert und wissen alle nicht mehr weiter.
Ich bedanke mich im Voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Enrico
28. Mai 2021 - 09:49
Hallo Enrico,
danke für Ihren Beitrag. Neben der o.g. Rechtsprechung kann ich Ihnen diesen Artikel hier empfehlen: Mietminderung rückwirkend möglich?
Viele Grüße
Dennis Hundt
3. April 2024 - 09:24
Hallo, ich wohne in der 5 Etage und der Aufzug ist seit 16 Wochen außer Betrieb. Wie hoch darf ich die Miete für den gesamten Zeitraum kürzen
5. August 2013 - 16:36
Wir wohnen im 11. Stock und der (einzige) Aufzug fällt fast jede Woche für mehrere Stunden aus (trotz neuem TÜV-Siegel) Meine Frage wäre, wie man einen tage- oder stundenweisen Ausfall nachweisen soll, um eine Mietminderung zu rechtfertigen. Muss man die Zeiten immer exakt notieren oder gilt dann der Tagesminderungssatz und wie viel Prozent betrüge er hier etwa? Und zweitens: Genügt es, wenn ein Nachbar den Ausfall bestätigt oder wie läuft die Beweisführung/Bestätigung ab?
6. August 2013 - 00:08
Hallo Anka,
ich würde eine Art Protokoll führen und das von einem Zeugen gegenzeichnen lassen. Auf dieser Grundlage kann man dann entscheiden, wie hoch die Beeinträchtigung auffällt und die Mietminderung ausfallen kann. Lassen Sie sich im Zweifel rechtlich beraten.
Viele Grüße
Dennis Hundt
1. März 2021 - 07:06
Hallo,
ich wohne seit 2017 im 11. Stock. Ich habe vier Kinder, darunter einen behinderten Sohn, der einen Stuhl für Menschen mit besonderen Bedürfnissen hat. Wir haben zwei Aufzüge und derzeit sind beide nicht funktionsfähig. Diese Situation ist so häufig geworden, dass ich manchmal meinen behinderten Sohn vom Haupteingang in den 11. Stock tragen muss. Obwohl ich in 2019 , 4000 € an Betrieb kosten gezahlt habe
DANKE
1. März 2021 - 07:57
Hallo Al Taleb,
eine Mietminderung hilft Ihnen leider im Alltag nicht weiter – dennoch sollten Sie diese in betracht ziehen, um den Vermieter zu sensibilisieren und den Druck zu erhöhen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
5. August 2013 - 18:49
Ich wohne in der 7. Etage.
Am Samstag, 27.06.2013 war morgens gegen 08:30 der Fahrstuhl kaputt. Ich hatte noch gedacht dass ich sag dem Vermieter bescheid und der kümmert sich drum. Gesagt, getan. und ein paar Stunden später gegen 12:00 funktionierte er wieder. jippie ;-)
Am Montag, 29.06.2013 ging ich wieder zu Fahrstuhl wo ich dann einen Zettel meines Nachbarn fand das der Fahrstuhl wieder kaputt sei und er um 09:30 den Vermieter informiert hat. Als ich Abends spät von der Arbeit kam dachte ich er würde wieder funktionieren, doch das tat er nicht. Seit dem Montag ist er nun schon defekt. Das macht bis jetzt genau 8 Tage. Ich habe gerade noch ein mal mit meinem Vermieter telefoniert, doch der sagte mir das gleiche wie letzte Woche. Die Firma die den Fahrstuhl reparieren soll wartet auf ein Ersatzteil.
Ich bin zwar noch jung (27 Jahre) doch ich habe schon seit 16 Jahren ein kaputtes Knie. Es ist eine große Last für mich so viele Treppen zu steigen. Und jetzt wo es so warm ist geht auch langsam mein Getränkevorrat zu neige, doch neues bekomme ich nicht selbstständig ohne Fahrstuhl in die Wohnung.
Meine Frage ist nun: Welchen Tagessatz kann ich als Mietminderung geltent machen? Und welchen vielleicht sogar meine Nachbarn in anderen Etagen? (Wir müssen ja nicht alle gleichzeitig nachfragen ;-) )
Und wie genau muss ich das Handhaben? Mindere ich einfach die Miete nächsten Monat? Informiere ich vorher meinen Vermieter? Muss ich jemanden hinzu ziehen?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
6. August 2013 - 00:16
Hallo Cora,
hier zwei gute Artikel für Sie: Mietminderung tageweise. Und richtiges Vorgehen bei einer Mietminderung (20 Punkte Plan).
Viele Grüße
Dennis Hundt
7. August 2013 - 23:13
Vielen lieben Dank!
12. August 2013 - 14:26
Hallo,
wir sind zum 1. August in einen Neubau mit 4 Etagen gezogen. Wir wohnen in der 2. Etage. Seit Einzug ist der Aufzug defekt bzw. noch nie in Betrieb gewesen. Besonders ärgerlich, da wir den Umzug bei der Hitze gern mit Aufzug gemeistert hätten, aber da wir ein paar Tage früher in die Wohnung durften wurde uns gesagt, dass der Mietvertrag ja erst ab dem 1.8. läuft und es ja auch ein Personen und kein Lastenaufzug sei, also haben wir es hingenommen. Hinzu kommt, dass das Licht im gesamten Flur nicht funktioniert. Ich vermute irgendeine Hauptstromversorgung für Aufzug und Licht ist defekt. Im Dunkeln den wWg nach Draußen zu finden ist also wirklich gefährlich.
Wir zahlen auf 77 qm 1165 Euro Miete. Bei den hohen Nebenkosten sehe ich es ehrlich gesagt nicht ein, dass stillschweigend hinzunehmen. Hin und wieder ist mal ein Mitarbeiter eines großen Konzerns da und schaut nach dem Aufzug, aber funktionieren tut er nach wie vor nicht.
Laut oben genannter Berechnung dürften wir nach 16 Tagen die Miete um 5% senken, ist das richtig? Das betrifft allerdings nur den Aufzug! was ist mit dem Licht? Wie sollen wir vorgehen?
Herzlichen Dank für ihre Mühe,
D. Lanze
16. August 2013 - 20:45
Hallo Frau Lanze,
Sie können sich in für Höhe der Mietminderung tatsächlich nur an der Rechtsprechung orientieren. Jeder Fall ist ein Einzelfall und damit nicht wirklich vergleichbar.
Wie Sie bei einer Mietminderung richtig vorgehen, lesen Sie hier.
Viele Grüße
Dennis Hundt
29. August 2013 - 12:33
Hallo,
wir haben einen ähnlichen Fall wie Frau Lanze: Neubezug zum 01.8., wobei wir am FR zuvor in die Whg durften; bei der Wohnungsübergabe wurden wir darüber informiert, dass der Aufzug übrigens noch nicht geht.
Das Haus verfügt über ein Erdgeschoss mit Garage/Kellern plus 4 Geschossen; wir wohnen im oberesten.
Der Aufzug wurde dann zum 15.8. in Betrieb genommen; wir haben den Vermieter mehrfach um Inbetriebnahme oder zumindest eine Angabe zum Termin gebeten und eine Mietminderung angekündigt.
Wenn ich die angegebenen Fallbeispiele richtig auf unseren Fall beziehe, würde ich eine Mietminderung von 10% ( auf die Gemsatmiete inkl. Nebenkosten ) vornehmen. Ist das korrekt?
Vielen Dank für eine kurze Rückantwort,
freundliche Grüsse
S. Feuerstein
29. August 2013 - 20:32
Hallo Frau Feuerstein,
ja, in der Regel orientiert man sich an Urteilen, richtig. Die Mietminderung geht immer von der Warmmiete aus.
Viele Grüße
Dennis Hundt
16. Oktober 2013 - 11:41
Hallo, seit einigen Tagen ist unser Fahrstuhl defekt. Wir wohnen zwar “nur im 1. OG aber wir haben ein kleines Kind und mit dem Kinderwagen isr es echt beschwerlich 4 Treppen runter und wieder hoch. Da nicht immer jemand zum helfen da ist, ist es manchmal fast unmöglich. Wir zahlen anteilig Kosten für den Fahrstuhl. Ab wann und wieviel kann man die Miete mindern. Bzw ist es überhaupt möglich? Danke
21. Oktober 2013 - 08:01
Hallo Frau Labahn,
leider kann ich nur auf die Urteile im Artikel oder auf unsere Mietminderungtabelle verweisen.
Zur Zeit: Ab wann darf man die Miete mindern?
Viele Grüße
Dennis Hundt
15. Juli 2020 - 12:36
Hallo, ich wohne in 2 Stock in barierefreien Wohnung. Der Aufzug steht seit 3 Monaten still. Die Treppen sind sehr steil und ich bin nach 5 Bandscheiben Operationen nicht wirklich fit um Treppen zu steigen. Einkaufen ist schon eine Katastrophe, dazu muss ich auch ins Keller um zu waschen. Alles dann nach oben zu tragen macht mich wahnsinnig. Wir zahlen sehr viel für Wertung für jede Reparatur also wenn Jahresabrechnung kommt ist immer Horror. In der drei Gebäuden ist nur unser Aufzug immer und immer wieder kaputt, jetzt aber steht er 3 Monate still, angeblich musste ein Teil bestellt sein aber langsam frage ich mich was das für ein Teil sein soll.Und die Corona Ausrede kann ich nicht mehr hören. Wir sind hier 6 Familien, aber irgendwie sind alle still so wie der Aufzug. Was kann ich machen? Kann man hier von Mietminderung sprechen?
17. Juli 2020 - 09:14
Hallo Ewa,
wie Sie oben gelesen haben, berechtigt ein defekter Aufzug den Mieter i.d.R. zur Mietminderung.
Viele Grüße
Dennis Hundt
27. November 2013 - 12:49
Hallo Herr Hundt,
ich bin am 23.11.2013 in die neue Wohnung 7. Etage eingezogen (40215 Düsseldorf). Bei der Besichtigung hat mir die Verwalterin gesagt, dass der Aufzug defekt ist, dieser aber entweder repariert oder komplett neu ersetzt wird. Ein Datum konnte sie nicht nennen. Jetzt hat mir an anderer Mieter im Haus gesagt, dass der Aufzug seit zwei Monaten bereits nicht funktioniert.
Zudem funktioniert der Fernseheranschluss nicht, dieser soll erst am 07.01.2014 erst wieder funktionieren. Außerdem werden die Wohnungen direkt unter meiner Wohnung noch saniert. Ich bin auch entsprechend mit dem Lärm täglich konfrontiert.
Ich zahle ab dem 01.12.2013 Miete von 800 Euro warm. Ich möchte die Hausverwaltung diese Woche noch anschreiben und denen mitteilen, dass ich aufgrund des defekten Aufzuges, des nicht funktionierenden Fernsehanschlusses und des Lärmes wegen dem Umbau, die Miete mindern werde.
Können Sie mir mitteilen, um wie viel Prozent ich die Miete mindern soll?
14. Dezember 2013 - 12:52
Hallo Sara,
leider kann ich Ihnen hier nicht schreiben wie hoch eine mögliche Mietminderung ausfallen kann. Ich kann Ihnen hier noch einen Tipp für einen passenden Artikel geben: Mietminderung: § 536b BGB – Mangelkenntnis bei Mietvertragsabschluss
Viele Grüße
Dennis Hundt
28. Dezember 2013 - 12:05
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei mir im Haus ist der Fahrstuhl seit über einer Woche ausgefallen. Ich bin gehbehinderte (aG 100%). Meine Wohnung ist in der 1. Etage. An den Weihnachtstagen bin ich ins Hotel gezogen, weil ich nicht in der Wohnung bleiben wollte. Habe ich Anspruch auf Erstattung der Hotelkosten?
29. Dezember 2013 - 14:56
Hallo Herr Themlitz,
ich kann Ihnen hier einen Artikel zum Thema Ersatzwohnung anbieten. Wie es sich bei Ihnen mit den Hotelkosten verhält, sollten Sie mit einem Anwalt besprechen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
9. Januar 2014 - 15:25
Bei uns im Hause fällt der Fahrstuhl häufig aus. Aus Kostengründen weigert sich die Hausverwaltung den Notdienst zu beauftragen. Das dauert dann mindestens 4 Tage
bis ein Monteur erscheint, wenn Ersatzteile erforderlich sind dauert das nochmal mindestens 1-2 Tage. Das ist für mich deshalb gravierend weil meine Frau Rollstuhlabhängig ist u. dann nicht aus dem Haus kann. Dabei sind schon wichtige Arzttermine geplatzt. Frage ist, ist soetwas überhaupt zulässig?
Ich habe schon mal selbst den Notdienst angerufen, dann war der innerhalb einer Stunde da, daraufhin hat die Hausverwaltung mir gedroht ich müsse dann die Kosten übernehmen. Frage ist, habe ich ein Recht den Notdienst selbst zu rufen?
19. Januar 2014 - 13:01
Hallo Helmut,
ich kann Ihnen zu Ihrer Frage leider keine Antwort liefern, lassen Sie sich zu Ihrer besonderen Situation am besten anwaltlich beraten.
Viele Grüße
Dennis Hundt
10. Januar 2014 - 19:26
Ich wohne derzeit im Studentenwohnheim im 10. Stock. Unser Aufzug ist seit heute kaputt, was nicht das erste mal der Fall ist. Allerdings hieß es immer, er sei “außer Betrieb”, und in der Regel lief er nach ein zwei Tagen wieder. Diesmal hängt allerdings ein Schild dran er sei “vorübergehend nicht funktionstüchtig”, was mich und meine Mitbewohner im 10. Stock sehr beunruhigt, da wir dieses Mal nicht wissen wie lange der Aufzug außer Betrieb ist.
Im Mietvertrag steht nicht explizit, dass der Aufzug dazugehört, lediglich dass wir autorisiert sind, Gemeinschaftsräume zu nutzen.
Was kann ich oder was können wir nun tun? Die Dauer der Funktionsuntüchtigkeit ist wie gesagt noch unbekannt. Doch was ist, wenn der Aufzug in zehn Tagen immer noch nicht geht? Was kann man in unserem Fall machen? Ist eine tageweise Minderung möglich?
19. August 2014 - 07:20
Im Oktober wird unser alter Fahrstuhl gegen einen neuen ausgetauscht. Dies wird mehrere Tage bis Wochen dauern. Eine Benutzung des Fahrstuhl daher unmöglich. Ich wohne im 7. Stock. Steht mir eine Mietminderung für diese Zeit zu?
19. August 2014 - 12:04
Hallo Aurelia,
Ihr Frage ist sicher: Der Vermieter tut den Mieter mit dem Austausch grundsätzlich etwas gutes, kann man trotzdem die Miete mindern? Hier ein Artikel für Sie: Mietminderung: Verschulden des Vermieters ist nicht ausschlaggebend
Viele Grüße
Dennis Hundt
10. Oktober 2014 - 13:04
In unserem Neubau (3 Jahre) wurde bei der Wartung des Aufzugs festgestellt, dass der Akku des Notrufsenders leer ist und der Aufzug stillgelegt, seit nunmehr 3 Tagen – und heute ist Freitag.
Die Aufzugsfirma hat unserem Vermieter bereits einen Kostenvoranschlag übermittelt, aber noch keine Rückmeldung.
Wir wohnen zwar nur im 2. OG, haben allerdings Kleinkinder und Kinderwagen plus 4 Stockwerke aus der Tiefgarage mit Gepäck oder Einkäufen…
Was können wir unternehmen?
Danke!
13. Oktober 2014 - 11:28
Hallo KS,
entweder Sie leben damit, dass der Aufzug ein paar Tage nicht ging oder Sie durchdenken die Möglichkeit einer Mietminderung. Viel mehr Möglichkeiten fallen mir nicht ein.
Viele Grüße
Dennis Hundt
25. November 2014 - 11:59
Hallo,
Ich wohne im 2stock bin aber auf Grund 80% Gehbehinderung auf den Fahrstuhl angewiesen.
Nun ist dieser seit Sonntag (23.11) Außer Betrieb und soll bis Donnerstag ( 27.11) auch so bleiben.
Kann ich eine Mietminderung beanspruchen ?
MFG
Proto
26. November 2014 - 04:43
Hallo Proto,
wenn der Aufzug nicht geht, liegt ein Mangel vor (Voraussetzungen für eine Mietminderung). Hier ein weiterer Artikel für Sie: Kann eine Mietminderung auch tageweise erfolgen?
Viele Grüße
Dennis Hundt
11. Februar 2015 - 22:14
Hallo,
wir ziehen zu Anfang März in eine neue Wohnung. Das Umzugsunternehmen wurde schon längst beauftragt und alles unterschrieben. Nun teilte uns der Vermierter mit, dass der Aufzug aber frühstens einen Monat nach Bezug funktionieren würde. Das Umzugsunternehmen will nun natürlich nun mehr Geld für den Umzug haben, da sie ja die Treppen hochlaufen müssen. Kann ich diese Mehrkosten auf den Vermieter umlegen? Dass ich für den einen Monat die Miete mindern kann, konnte ich schon rauslesen aber wie ist es mit den Mehrkosten?
Viele Grüße
MC
12. Februar 2015 - 13:37
Hallo MC,
versuchen Sie es am besten erstmal einvernehmlich, indem Sie auf den Vermieter zugehen und eine gemeinsame Lösung finden. Das ist ein Tipp, denn sie start das Mietverhältnis nicht gleich mit Streit.
Ansonsten hier noch ein Artikel-Tipp: Schadensersatz für Wohnungsmieter im Rahmen einer Mietminderung
Viele Grüße
Dennis Hundt
15. März 2015 - 20:36
Hallo,
meine Eltern wohnen in einen Wohnhaus mit 8 Etagen. Sie wohnen auch ganz oben. Seit 3 Wochen ist der Fahrstuhl kaputt und nach jetzigen Informationen muss ein komplett neuer Fahrstuhl eingebaut werden, wo die Vermieter eine Ausschreibung gestartet haben, um sich Angebote einzuholen. Das ganze soll aber bis Sept. 2015 andauern.
Die Vermieter sind der Meinung, das es völlig in Ordnung sei, dass die Mieter die hohen Stockwerke in Kauf nehmen.
Stimmt das etwa? Oder in wie weit können die Mieter sich dagegen wären. Ab der 6 Etage sind viele Mieter über 55 bis 80 Jahre und zuweilen auch gehbehindert.
Vielen Dank und ich hoffe auf viele und erfolgreiche Antworten.
16. März 2015 - 10:05
Hallo Isa,
natürlich ist der fehlende oder defekte Aufzug ein Mangel, den Ihre Eltern nicht ohne weiteres hinnehmen müssen. Wie Sie vorgehen können, lesen Sie oben im Artikel.
Viele Grüße
Dennis Hundt
9. April 2015 - 01:40
Hi,
ich wohne im 10. Stock und der Fahrstuhl, für den ich in meiner Betriebskostenabrechnung bezahle, steht seit dem 11.03.2015 Abends still und wird voraussichtlich bis zum 24.04. repiert. Vorher stand der Fahrstuhl drei Tage still und wurde repariert. Eine Nachbarin steckte für ne halbe Stunde fest.
Nach zwei Wochen wurde uns mitgeteilt, dass der Fahrstuhl nicht mehr repariert werden kann. Nun muss der komplette Fahrstuhl (oder Kabine) ausgetauscht werden. Leider ist die Informationspolitik der Hausverwaltung nicht gerade hervorragend.
Meine Fragen: Die 20 Prozent Mietminderung nach 16 Tage, sind es Werktage oder Wochentage? Wie viel Mietminderung kann ich bei voraussichtlich 44 Wochentage verlangen? Wen muss ich für die Mietminderung anschreiben, die Hausverwaltung oder meinen Wohnungseigentümer (der mich schon an die Hausverwaltung verwiesen hat)? Muss ich mit denen verhandeln oder gibt es im BGB Vorschriften und Tabellen?
Ich würde mich freuen, wenn ich von euch, Mietminderung.org, hören kann.
Liebe Grüße
Christian
13. April 2015 - 07:04
Hallo Christian,
hier ein hilfreicher Link: Kann eine Mietminderung auch tageweise erfolgen?
Viele Grüße
Dennis Hundt
22. April 2015 - 11:19
Hallo,
bei uns ist der Fahrstuhl ausgefallen. Zuletzt ein ganzes Wochenende (ganzer Samstag+ganzer Sonntag) da der Vermieter bzw. dessen beauftragte Hausverwaltung nicht einen 100% Aufpreis für den Notdiesnt zahlen wollte.
Der Fahrstuhl ist heute wieder ausgefallen und der Techniker sagte er müsse den Fahrstuhl stilllegen, da die Bremsen beschädigt sind.
Wir wohnen im 3.Stock wobei unter dem Haus die Tiefgarage ist (-1). Wir haben ein kleines Kind (2,5 Jahre) und meine Frau ist schwanger so dass es ihr nicht möglich ist z.B. Einkäufe zu erledigen. Auch ist es unmöglich den Kinderwagen 3 oder 4 Stockwerke zu tragen.
Ein nicht unerhebliches Detail ist, dass die Hausverwaltung es versäumt hat die regelmäßige Prüfung druch den TÜV rechtzeitig anzufragen. Der TÜV war fällig Jan 2015.
Welche (tagesweise) Mietminderung ist hier fair?
Danke & Gruß,
T.
22. Juni 2015 - 13:54
Hallo,
wie ich den Ausführungen entnehmen kann, ist jeder Fall irgendwie immer ein Einzelfall und wenn ich es richtig verstanden habe sind die individuellen Bedürfnisse nicht so relevant bei der Minderung der Miete? Habe ich das richtig verstanden? Ich wohne in einem Mietshaus mit 6 Tagen, wobei sich meine Mietwohnung in der 2 Etwage befindet. Der Ausfall des Aufzuges von Freitag bis Freitag wäre im Grunde nur eine sportliche Herausforderung, doch da ich querschnittgelähmt bin und auf die Nutzung eines Rollstuhls und somit auch des Aufzuges angewiesen bin, stand ich in der letzten Woche ziemlich dumm da, als ich von der Arbeit kam. Die Nutzung meines Mietobjekts war mir eine Woche zu 100% nicht möglich. Ich bin berufstätig, habe ein Schulkind zu versorgen und so schnell mal bei einer Freundin einziehen ist aufgrund meines Handicaps nicht ohne weiteres möglich.Man riet mir einen Krankentransport in Anspruch zu nehmen. Gute Idee, aber wer trägt die Kosten? Kann ich diese (viell. auch Hotelkosten) an den Vermieter weitergeben oder lediglich die Miete mindern entspr. der Urteile?
Ich bin verzweifelt, auch ob der Tatsache, dass es wiederholt zu so langen Ausfallzeiten des Aufzuges kommen könnte….
Was kann ich tun um meine Selbstständigkeit zu erhalten? was ist, wenn ich in der wohnungbin aber nicht raus komme, weil der Aufzug nicht funktioniert? Arbeitsausfall! Fehlzeiten! Kündigung!…
Gruß
michaela
30. Juni 2015 - 11:26
Hallo,
wir wohnen im 9. Stock und unser Aufzug spinnt seit 2 Monaten fast durchgehend. An manchen Tagen geht der Aufzug gar nicht, meistens spinnt er nur. D.h. der Fahrstuhl kommt nicht sofort und wenn er dann kommt, braucht es oft viele Minuten bis die Aufzugtüre schließt. Der Aufzug ist noch von der alten Sorte, sodass die äußere Türe zufällt aber die innere Aufzugstüre nicht schließt und man im Aufzug gefangen ist. Das kann manchmal nur 1 Minute dauern bis die Türe zu geht und der Aufzug losfährt, manchmal dauert es aber auch bis zu 10 Minuten die man im Aufzug feststeckt. Es Waren schon mehrmals Handwerker da aber der Fahrstuhl spinnt immer noch. Kann man bei diesem Problem Mietminderung beantragen? Und was muss ich in dem Schreiben beachten?
Hoffentlich könnt ihr uns helfen!
Vielen Dank!!
9. Juli 2015 - 21:07
Hallo an die Mädchen-WG,
wie Sie gelesen haben, ist eine Mietminderung bei einem defekten Aufzug möglich. Lesen Sie sich am besten in die bestehenden Rechtsprechung ein, um ein Gefühl für die Höhe der Mietminderung zu bekommen.
Als allgemeine Anleitung kann ich Ihnen diesen Artikel hier empfehlen: Richtiges Vorgehen bei einer Mietminderung: 20-Punkte-Leitfaden
Viele Grüße
Dennis Hundt
15. Juli 2015 - 10:43
Hallo,
unser Aufzug ist nun schon seit gut 14 Tagen außer Betrieb. Auf meine Nachfrage bekam ich folgende Antwort von unserer Hausverwaltung:
“Wann der Aufzug wieder in Betrieb ist, kann ich Ihnen nicht sagen. Aufgrund von einem Blitzschlag ist die Elektronik zerstört. Das Reparaturangebot liegt der Versicherung vor. Jedoch können wir ohne Freigabe der Versicherung keine Reparatur veranlassen, da es sein kann, dass ein Sachverständiger den Schaden prüfen wird.”
Kann ich in diesem Fall eine Mietminderung beantragen? In den Nebenkosten werden auch die Kosten für den Fahrstuhl umgelegt.
Herzlichen Dank für Ihre Antwort
K.
23. Juli 2015 - 20:09
Hallo Katja,
warum der Aufzug defekt ist spielt für eine Mietminderung keine Rolle. Siehe auch: Mietminderung: Verschulden des Vermieters ist nicht ausschlaggebend
Viele Grüße
Dennis Hundt
24. August 2015 - 09:39
Hallo,
wir wohnen in einem Mehrparteienhaus mit 8 Stockwerken und vier Wohnungen pro Stockwerk. Der Aufzug ist seit dem 17.08.2015 defekt. Am 20.08.2015 teilte der Vermieter mit, daß es sich um einen kapitalen Elektroschaden handelt und die gesamte Einheit ausgetauscht werden muss. Dies würde vorraussichtlich bis Ende Oktober 2015 dauern! Der Vermieter bedaure die Situation und hat in jedem Stockwerk einen Stuhl hingestellt. Weiterhin werden nach der Reparatur die Nebenkosten für den Aufzug (ca. 8€/Monat) jedem Mieter für die Dauer des Ausfalls erstattet.
Sie können sich vorstellen das wir Mieter uns nicht so einfach abspeisen lassen wollen.
Wie sollten wir vorgehen? Jetzt schon Einspruch einlegen, oder warten? Wie staffen wir am besten die Stockwerke?
Über jeden Rat sind wir sehr dankbar!
Viele Grüße
Martin
24. August 2015 - 15:40
Hallo Martin,
hier ein Link für Sie: Richtiges Vorgehen bei einer Mietminderung: 20-Punkte-Leitfaden
Viele Grüße
Dennis Hundt
7. Oktober 2015 - 18:49
Hallo,
wir haben ebenfalls ein Problem mit dem Aufzug. Wir wohnen im 3 Stock eines Mehrfamilienhaus. Insgesamt gibt es acht Stockwerke mit jeweils 4 Parteien pro Etage.
Seit dem 09.09.2015 wird der einzige Aufzug im Haus gewartet und sollte eigentlich ab dem 02.10.2015 wieder funktionieren. Er funktioniert jedoch nicht und der Vermieter schweigt und teilt uns Mietern nicht mit, wann nun der Aufzug wieder einsatzbereit ist.
Bei mir kommt erschwerend hinzu, dass ich ein Kleinkind habe und im 6. Monat schwanger bin. Die Situation ist so untragbar und ich kann nicht mehr.
Ist hier eine Mietminderung gerechtfertigt, obwohl es sich um eine angemeldete Wartung handelt?
Für ihre Mühe vorab vielen Dank.
Viele Grüße
Fadia
8. Oktober 2015 - 14:24
Hallo Fadia,
diese Artikel hier hilft Ihnen: https://www.mietminderung.org/mietminderung-verschulden-des-vermieters-ist-nicht-ausschlaggebend/
Viele Grüße
Dennis Hundt
15. Januar 2016 - 09:41
Hallo,
meine Bekannte wohnt im 3. Stock eines Altenpflegewohnheims. In diesem Wohnheim gibt es nur einen großen Aufzug, der bereits seit min. 3 Wochen kaputt ist und das mittlerweile angeforderte Steuerteil soll frühestens in 6 Wochen eingebaut werden. Dieses Haus ist zugehörig zu einem Pflegeheim. Von der Pflegeleitung wurde nur ein Zettel an den Aufzug geklebt mit dem Hinweis, das man sich bei weiteren Fragen an dieselbige wenden solle.
In diesem Altenpflegewohnheim leben Menschen mit großen körperlichen Einschränkungen. Besagte Bekannte hatte 6 Schlaganfälle und durch das ständige Treppensteigen macht das Herz jetzt auch nicht so mit.
Was kann sie tun? Kann man nicht verlangen, das ein Treppenlift für diese Zeit gemietet wird?
viele Grüße,
N. Becker
22. März 2016 - 00:04
Hallo,
ich wohne in einem 72 Parteinhaus mit Aufzug und Rampe für die Außenstufen. Unter mir in der 2. Etage wohnt eine Schwerbehinderte, auf einen Rolator angewiesene 60-jährige Dame mit “G” Merkzeichen im Schwerbehinderten-Ausweis, mit ihren 2 Hunden. Die Miete zahlt die Stadt, da sie auf Harz4 angewiesen ist.
Die Hausverwaltung hat am schwarzen Brett die Sanierung der Aufzüge von 1 Woche Dauer, 5 Tage vor Beginn der Maßnahme angekündigt mit dem Hinweiß selber für Vorkehrungen zu sorgen. Diese Sanierung hat heute begonnen und auf die Nachfrage bei den ausführenden Arbeitern bezüglich der Sanierungsdauer erhielt meine Nachbarin die Antwort, das der Aufzug frühestens in 4 Wochen wieder Betriebsbereit sein wird.
Meine Nachbarin ist jetzt sehr verzweifelt weil sie nicht weiß wie sie das 3 x tägliche Gassigehen mit 2 Hunden ohne Aufzug bewältigen soll. Eine Mietminderung nutzen ihr nichts, da die Stadt die Miete zahlt, Freunde, die aushelfen könnten sind Berufstätig bezw. über Ostern vereist (mich eingeschlossen). Für Dogwalker, die für 30 Minuten Gassigehen pro Hund 9€ nehmen, das sind 54€ täglich, fehlt ihr das Geld.
Wie kann meiner Nachbarin geholfen werden?
MfG
Anne Breyer
9. Mai 2016 - 16:53
Hallo,
ich wohne in einem 5-stöckigen Mehrfamilienhaus. Meine Wohnbaugesellschaft hat jetzt Modernisierung /Sanierung des Fahrstuhls angekündigt. Dieser wird für 4 Wochen nicht zur Verfügung stehen. Kann ich als Mieterin des 5. OG`s eine Mietminderung von 10% beantragen?
MfG
Tanja Lehne
16. Mai 2016 - 14:57
Hallo eine Frage bitte,
meine Schwiegereltern wohnen in Berlin in einem Hochhaus im 9. Stock. Nun soll Anfang Juni für 2 Wochen der Aufzug repariert werden (d.h. er fällt aus und ist nicht zu nutzen). Meine Schwiegermutter ist ja noch einigermaßen fit, aber auch schon 78 Jahre und mein Schwiegervater bekommt gerade mit 84 Chemotherapie und ist wirklich nicht im Stande die 9 Stockwerke zu laufen. Ich finde das unzumutbar für die beiden alten Leutchen. Was ist möglich abgesehen von einer Mietminderung? Muss die Hausverwaltung ein Hotel oder eine andere Ausweichwohnung stellen? Die beiden wohnen seit 40 Jahren in der Wohnung.
Besten Dank für Hilfe
2. Juni 2016 - 07:49
Hallo,
ich hoffe Sie können uns weiter helfen. Meine Schwester ist Schwerbehindert und sitzt im Rollstuhl. Im Mietvertrag ist dies nicht extra vermerkt. Sie bewohnt eine Wohnung in Aachen im 6. Stockwerk. In den Nebenkosten sind die Kosten für Aufzug enthalten. In dem Haus gibt es immer wieder Probleme mit dem Fahrstuhl. Es kommt vor, dass der für ein Paar Wochen ausfällt.
Aber jetzt ist der Fall aufgetreten, wo wir echt nicht mehr weiter wissen:Der Aufzug funktioniert jetzt schon seit einem Monat nicht und jetzt kam ein Rundschreiben von dem Vermieter, dass es wahrscheinlich einen weiteren Monat ausfallen wird (2 MONATE!!!). Irgend ein Ersatzteil muss noch geliefert werden. Man hat uns auf die gegenseitige Hilfestellung in der Nachbarschaft hingewiesen. Ich habe den Vermieter darauf hingewiesen, dass meine Schwester seit 1 Monat zu Hause gefangen sitzt und bis jetzt alle Arzt- und Therapietermine absagen musste. Man hat uns gesagt, dass wir auf denen Kosten ein Krankentransport bestellen können. Es geht sich aber auch nicht nur um Arztbesuche, sondern um alle anderen Termine (sie kommt seit einem Monat nicht aus der Wohnung).
Wir wollen aber auf jeden Fall auch die Miete kürzen. Wie sieht die Sach- und Rechtslage in diesem speziellen Fall?
Vielen Dank schon im Voraus für Ihre Hilfe
2. Juni 2016 - 14:52
Hallo Ania,
danke für Ihren Beitrag. Ich kann Ihnen hier leider nicht wirklich helfen. Unbewohnbarkeit, Ersatzwohnraum oder Schadenersatz sind vielleicht Stichworte, die Ihnen helfen könnten.
Alles Gute für Sie und Ihre Schwester.
Viele Grüße
Dennis Hundt
14. November 2016 - 07:19
Hallo Herr Hundt,
seit einer Woche geht in unserem Wohnhaus (sanierter Altbau) kein Licht im Fahrstuhl. Da ich jeden Tag mehrfach mit Kinderwagen in den 2. Stock muss, ist das sehr umständlich, ds man die Tasten nicht sieht.
Ist hier eine Mietminderung möglich, obwohl der Aufzug noch funktioniert?
Vielen Dank für ihre Hilfe
16. November 2016 - 16:50
Hallo Dori,
es liegt ein Mangel vor, die Frage ist, ob dieser so gravierend ist, dass eine Mietminderung gerechtfertigt oder auch sinnvoll ist. Was hilft der Aufwand, wenn Sie am Ende z.B. 0,5% Ihrer Miete mindern. Ich würde lieber beim Vermieter an die Mängelbeseitigung appellieren.
Viele Grüße
Dennis Hundt
9. Dezember 2016 - 18:38
Guten Tag,
ich wohne in einem Hochhaus mit 13 Etagen, mit ca. 100 Mietpartaien und 2 Fahrstühlen. Seit August ist ein Fahrstuhl defekt und wir werden vertröstet, dass er bald repariert wird, da ein Ersatzteil noch nicht beschafft werden konnte. Nun kann sich jeder vorstellen das der 1 Fahrstuhl nicht ausreichend ist und es mit erheblichen Wartezeiten verbunden ist. Dieser auch schon des öfteren ausgefallen ist oder durch Umzug blockiert wurde. Heute ist es nun soweit das dieser auch komplett ausgefallen ist. Kann ich für die bisherigen Umstände oder nur für den Komplettausfall die Miete mindern und ich welcher Höhe?
Mit freundlichen Grüßen und lieben Dank im voraus für die Antwort
12. Dezember 2016 - 15:47
Hallo Herr / Frau Wille-Schulz,
ich kann leider nur ganz allgemein antworten: Ein kleiner Mangel berechtigt ggf. zu einer kleinen Mietminderung und eine großer Mangel zu einer entsprechend größeren Mietminderung.
Viele Grüße
Dennis Hundt
22. Februar 2017 - 10:35
Guten Tag,
meine Bekanntschaft wohnt im 20 etagen Haus. Im Wohnhaus gibt es zwei Fahrstühle und einer (der größere) ist kaputt und das schon über einen längeren Zeitraum. Als Familie mit drei Kindern und auf einen Kinderwagen angewiesen ist das schon sehr beschwerlich in so einem Hochhaus mit einem Fahrstuhl auszukommen. Es gibt viele ältere Mieter sowie auch einige Rollstuhlfahrer. Der Vermieter wurde schon benachrichtigt aber er kümmert sich nicht um den Defekt und der Hausmeister ist nie zu erreichen und nicht auffindbar. Wie kann ich meiner Bekanntschaft helfen? Gibt es eine Kummernummer oder ein Ordungsamt an dem man sich wenden kann?
Mit freundlichen Grüßen
Madeleine
22. Februar 2017 - 12:33
Hallo Madeleine,
ich denke Ihre Bekannte sollte immer wieder bei Vermieter nachfassen, damit der Aufzug wieder repariert wird.
Viele Grüße
Dennis Hundt
6. April 2017 - 10:00
Guten Tag,
ich bin schwerbehindert, komme aber gerade noch mit Gehhilfen zurecht. In schlimmeren Fällen brauche ich dann meinen Rollstuhl. Ich wohne im 3. Stock. Das Haus hat 3 Etagen und zum Glück einen Aufzug. Deshalb hatten wir vor 6 Jahren die Wohnung gemietet. Im 2. Stock wohnt eine Rollstuhlfahrering, die seit Geburt im Rollstuhl sitzen muss. Nun wollte ich evtl. mein Bad Umbauen lassen. Dies will die Vermieterin aber nicht. Weiterhin und wesendlich ausführlicher teilt Sie mir ungefragt folgends mit:
Zitat Anfang: “Ich möchte Ihnen noch von einem Gespräch mit dem Mitarbeiter der K…..-Aufzugsgesellschaft berichten, der es für problematisch ansieht, dass Geh-Behinderte in höheren Stockwerken leben. Er kann keine Garantie geben, dass der Aufzug jederzeit sofort zu reparieren ist. Wenn Ersatzteile fehlen, kann dies auch einmal 14 Tage dauern. Daher sehe ich die baulichen Veränderungen nicht als Aufwertung der Wohnung an.” Zitat Ende
Der Aufzug ist Baujahr 2002.
Muss ich das einfach so hinnehmen? Es war schon schwer genug, eine passende Wohnung zu finden.
28. August 2017 - 11:51
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit Anfang diesen Jahres wird unser Wohnhaus renoviert. Infolgedessen wurde ein Aufzug eingebaut und die Miete diesbezüglich erhöht. Da der Fahrstuhl bereits seit Monaten eingebaut, jedoch nicht funktionstüchtig ist, frage ich mich, ob das Recht besteht eine Mietminderung einzufordern. Ich habe den Vermieter bereits zum zweiten Mal angeschrieben, bekomme jedoch keine Auskunft wann der Fahrstuhl funktionstüchtig sein soll.
Ist es rechtens vom Vermieter bereits zum dritten Mal die erhöhte Miete ohne entsprechenden Komfort oder Infortmation einzuziehen?
P.S.: Meine Wohnung befindet sich im 6. Stock.
Mit freundlichen Grüßen, V. Kompa
2. September 2017 - 09:56
Hallo V. Kompa,
eine Mieterhöhung wegen Modernisierung greift erst nach Fertigstellung der Arbeiten. Sie haben m.E. also Recht, eine höhere Miete zahlen bei nicht funktionstüchtigen Aufzug passt nicht zusammen und berechtigt ggf. zu Mietminderung.
Viele Grüße
Dennis Hundt
8. Oktober 2017 - 09:05
Sehr geehrter Herr Hundt,
da mein Beitrag von gestern nicht mehr da ist, versuche ich es nochmal.
Am 06.10. haben meine Eltern ein Schreiben der Wohnungsgesellschaft erhalten das jetzt doch der Aufzug vom 06.11 bis 08.12. erneuert wird. Also komplette Neuanlage. Mietmindrrung wird gewährt. In dem Hochhaus wohnen viele ältere, kranke und gehbehinderte Leute. Auch meine Eltern sind nicht fit, mein Vater hatte kleinere Schlaganfälle und benötigt ein Schlafgerät. Wenn jetzt in der Zeit ein Arzt kommen muss…… alles zu spät. Ich will sie in der Zeit raus haben. Müssen wir uns damit abfinden alles selbst zu bezahlen oder können wir z.b. die mietmindrrung verrechnen? Meine Eltern wohnen im letzten Stock, 14.
Vielen Dank für eine schnelle Antwort.
LG. Nadja Haase
9. Oktober 2017 - 12:49
Hallo Nadja,
ich würde in Richtung Härtefall recherchieren. Zudem würde ich anregen, nur einen von zwei Aufzügen (falls vorhanden) zu erneuern. Eine Mietminderung kann im Übrigen auch 100% betragen, sofern die Nutzung zu 100% nicht möglich ist.
Viele Grüße
Dennis Hundt
19. Oktober 2017 - 17:22
Der Aufzug in uneserm Haus funktioniert seit Mai 2017 nicht mehr. Der Vermieter bittet uns, einen Helfer, der 2-3 mal in der Woche im Flur wartet, um Hilfe zu fragen, wenn etwas in die oberen Etagen getragen werden soll.
Der Aufzug soll lt Vermieter wieder repariert werden. Allerdings sehen wir bis heute (nach 5 Monaten) überhaupt keine Besserung oder irgendwelche Anzeichen dafür.
Wie verhält sich die Rechtslage?
20. Oktober 2017 - 12:47
Ich wohne in der 11. Etage eines Hochhauses und der Fahrstuhl ist seit inzwischen fünf Wochen kaputt und soll auch noch weiterhin so bleiben.
Jetzt ist meine Frage um wieviel hab ich die Möglichkeit die Miete zu mindern?
Danke im Vorraus
21. Dezember 2017 - 16:42
Sehr geehrter Herr Hundt,
kann man auch dann mindern, wenn der Aufzug nur für einige Stunden ausgefallen (7 Stunden) ist und man gesundheitstechnisch nicht die Treppen nehmen konnte? (Stockwerk 8).
Und wie verhält es sich, wenn der Aufzug seit einigen Wochen laute Geräusche von sich gibt, die störend sind. Leider konnte ich mir diese Antwort anhand Ihres Textes nicht beantworten.
Für Ihre Antwort bin ich Ihnen sehr dankbar.
4. Februar 2018 - 18:21
Hallo,
1. gibt es eine Grenze / rechtlichen Malus für eine “zögerlicher Anstrengungen” bei der Mangelbeseitigung.
1b. gibt es einen Anspruch auf Auskunft über die getroffenen (Aufzugs-Reparatur-) Maßnahmen?
2. ließe sich (Mehrfamilienhaus/Gehbehinderung/…) eine Aufzuganlage auch in Ersatzvornahme reparieren und die Kosten einfordern?
4. können Folgekosten (medizinischer Transport , Zugeh-Kräfte) eingefordert werden
(Anm.: der Mietvertrag ist älter als 25 Jahre. Die Behinderungen erst während des Mietzeitraums entstanden)?
Besten Dank für jeden Hinweis und
für dieses Info-Angebot!
30. März 2018 - 11:04
Hallo, bei uns wurde der Aufzug komplett ausgetauscht, dass hat allerdings 3 Monate gedauert (3 Gebäude gleichzeitig). Seit Anfang Januar bis jetzt, Ostern, konnten wir den Aufzug nicht benutzen und ist immer noch nicht im Betrieb, mit der Elektronik klappt es noch nicht. Ich wohne im 9. Stock. Wie hoch soll die Mietminderung sein Ihrer Meinung nach?
Liebe Grüße und frohe Ostern
1. April 2018 - 09:49
Hallo Sanja,
ich kann Ihnen hier ohne Recherche leider auch keinen Tipp zur Höhe der Mietminderung geben. Ich würde Ihnen empfehlen, sich an der bestehenden Rechtsprechung zu orientieren.
Viele Grüße
Dennis Hundt
29. Oktober 2018 - 20:21
Frage:
Meine Mutter wohnt in der 2. OG einer Betreuten Wohnanlage. Der einzige im Mietvertrag aufgeführter Fahrstuhl ist vom 24.09 ca. 1 Woche komplett ausgefallen.
Die Mieter der Obergeschosse sind “fast” alle Gehbehindert inkl meiner Mutter, dies weis die Hausverwaltung und hat jeden Mieter als Entschädigung 10 EUR bezahlt.
Normalerweise kann man doch eine Mietminderung für Sept. in Abzug bringen. In der Zeit des Ausfalls konnten die Hausbewohner ihre Wohnungen nicht verlassen, da es keine alternative zum Fahrstuhl gab.
Vielen Dank für die Rückmeldung.
6. November 2018 - 01:31
Sehr geehrter Herr Hundt
Ich bin überwältigt, dass Sie mit Rat den Geschädigten zu Seite stehen.
Bei uns Folgendes:
Wir sind Mieter einer Eigentumswohnung, die unser Vermieter im 4. Stock eines Neubaus ins Freiburg im Breisgau erworben hat.
Seit dem 1.8.2018, also seit über 3 Monaten (!) haben wir keinen Aufzug. Mit der Tiefgarage sind es 5.Stockwerke, die wie täglich mehrmals auf uns nehmen müssen.
Niemand weiss, wann ein Invetriebnahme Termin zu stande kommt. Die Bauträgerschaft verweist auf TÜV und den Aufzugsbauer. Keiner der Betroffenen erhält vorab genügend Informationen, noch wird eine grunsätzliche Kommunikation gut geführt.
Wir leben mit sozialen, gesundheitlichen und konsumtechnischen Problemen, die ich hier gar nicht alle erläutern muss denke ich.
Weihnachten können meine Grosseltern nicht kommen. Eine 10% Minderung der Kaltmiete wurde nun beschlossen, auch rückwirkend bis August.
Können wir als Mieter überhaupt Druck auf die Verantwortlichen ausüben? In der Nähe gibt es ein Hotel in dem ich es bis Inbetriebnahme des Aufzuges wohnwn würde, damit sich endlich jemand benüht diesen wichtigen Vertragsgegenstand zu erfüllen. Wir stehen unserem Vermieter nah und sind ehrlich im Umgang – aber ich muss gestehen – ich kann nicht mehr. Ich bin mit dem Nerven und meiner geduldigen Kulanz am Ende.
Vielen Dank, dass Sie sich Zeit nehmen mein Anliegen zu überdenken.
Freundliche Grüsse
Julia Schröder
7. November 2018 - 08:20
Hallo Julia,
danke für Ihren Beitrag. Ein defekter Aufzug rechtfertigt i.d.R. nicht den Umzug in ein Hotel. Aber das nur am Rande. Sie sollten prüfen, ob 10% Mietminderung angemessen sind oder ob mit einer höheren Mietminderung nicht mehr Druck erzeugt werden kann.
Viele Grüße
Dennis Hundt
13. November 2018 - 20:55
Guten Tag,
wir sind am 1.7.2018 in ein 5-stöckiges Wohnhaus (Neubau) gezogen und Wohnen in der 2. Etage. Bei Einzug wurde uns mitgeteilt, dass der Aufzug erst am 1.8.2018 TÜV bekommen würde und ab dann funktionieren würde. Nun haben wir bereits Mitte November und der Aufzug lief noch keinen einzigen Tag und wann der TÜV erteilt werden soll, ist unklar. Wir erhalten hierzu kaum Informationen, nur, dass der Aufzug bereits drei Mal die TÜV Abnahme nicht bestanden hat.
Wir möchten gerne den Druck aufbauen und bei unseren Vermietern eine Mietminderung durchsetzen, auch wenn hier das Versagen beim Bauträger liegt.
Können wir dies rückwirkend zum 1.8. fordern und auch die Nebenkosten um den Anteil für den Aufzug in der nächsten Nebenkostenabrechnung kürzen? Das wäre aus unserer Sicht das Mindeste.
Besten Dank für diese tolle Möglichkeit, eine beratende Hilfestellung zu bekommen.
Grüße
Beate
10. Dezember 2018 - 10:18
Guten Tag,
ich wohne im 2. Stockwerk, bin schwerbehindert und auf den Fahrstuhl dringend angewiesen.
Jetzt soll der Fahrstuhl aller Wahrscheinlichkeit ca. 10 Tage ausfallen.
Was für eine Möglichkeit besteht für mich, insbesondere eine Mietminderung.
Vielen Dank für Ihre Antwort
Mit freundliche Grüßen
Angelika Stoltze
26. Dezember 2018 - 12:15
Guten Tag ,
bei uns ist seit fast nun 1 Monat der Aufzug defekt.
Nach einem Telefonat mit der Hausverwaltung würde mir mitgeteilt das Sie Engpässe mit der Ersatzteile Lieferung haben.
Kann ich trotz dem eine Mietminderung veranlassen?
Mit unserem Warmwasser haben wir seit über drei Monaten schon ein Problem, obwohl ich dem öfteren in der Verwaltung angerufen habe.
Was kann man da tun?
Mit freundlichen Grüßen
Johannes
2. Januar 2019 - 17:20
Hallo Johannes,
hier die Lösung: Mietminderung: Verschulden des Vermieters ist nicht ausschlaggebend
Viele Grüße
Dennis Hundt
14. Januar 2019 - 10:48
Hallo,
wir wohnen im 8. OG eines Hochhauses mit 11. Etagen und haben grds. zwei Fahrstühle im Haus. Im September fielen beide Fahrstühle für eine Woche aus, für die eine Woche wurde uns mittlerweile eine Mietminderung von 22% gewährt.
Nun ist es so, dass der Schaden an den Fahrstühlen so groß ist, dass seit September nur ein Fahrstuhl funktioniert und nach aktuellen Informationen, das auch das gesamte Jahr 2019 so bleibt (erst wird der eine Fahrstuhl komplett ausgetauscht und dann der zweite).
Welchen rechtlichen Anspruch auf monatliche Mietminderung kann man geltend machen?
Viele Grüße Carina
9. April 2019 - 13:12
Ich bin Rollstuhlfahrer und wohne im dritten Stock. Der Aufzug ist jetzt seit drei Wochen defekt. D.h. ich bin in meiner Wohnung gefangen.
Zusätzlich sind auch noch die Fenster wegen Bauarbeiten zugegangen. Wie viel Mietminderung kann ich geltend machen?
16. April 2019 - 10:55
Hallo Axel,
bei Themen Aufzug muss ich auf den Artikel oben verweisen. Hier eine Hilfe zum Thema Rüstung / Planen: Mietminderung bei Einrüstung der Fassade
Ggf. auch für Sie relevant: Schadensersatz für Wohnungsmieter im Rahmen einer Mietminderung
Viele Grüße
Dennis Hundt
28. Mai 2019 - 23:01
Hallo,
wir wohnen in einem 7-stöckigen Haus, wobei der Fahrstuhl nur bis zur sechsten fährt.
Ab Mitte April ist der Fahrstuhl ausgefallen.
Außer den damit verbundenen Umstände, haben wir einen 7-jährigen Sohn mit Atembeschwerden, der dann auch manchmal auf dem Rücken hochgetragen werden musste.
Zum Ende des Monats habe ich mit der Hausverwaltung eine Mietminderung von 15% ausgemacht (nach dem ich im Internet recherchiert habe),
Der Fahrstuhl wurde erst am 26.05. wieder in Betrieb genommen.
Da es jetzt um einen Zeitraum von fast einem Monat geht, habe ich das Problem, dass ich im Internet keine Grundlage finden konnte.
Ich kann ja nicht die Mietminderung für den halben Monat einfach verdoppeln (obwohl ich es gerne täte).
Kennen Sie einen Richtwert an dem ich mich beim Gespräch orientieren kann?
Vielen Dank im Voraus.
Bernd Ottmann
29. Mai 2019 - 05:57
Hallo Bernd,
hier die Lösung: Kann eine Mietminderung auch tageweise erfolgen?
Viele Grüße
Dennis Hundt
3. Dezember 2019 - 13:15
Guten Tag,
seit sechs Tagen ist hier der Fahrstuhl defekt.
Wir wohnen im 11. OG. Mein Mann 100% Schwerbehindert mit Buchstaben G und aG. Es ist für Ihn unmöglich die Treppen hier zu laufen.
Als wir am Donnerstag nach Hause kamen hing ein Zettel am Fahrstuhl: Wegen Stromausfall Fahrstuhl kein Zutritt; steht Ihnen in Kürze wieder zur Verfügung. Ha, Kürze?
Nach etlichen Telefonaten konnte keiner helfen und das letzte Akku von seinem Kunstherz wurde schwach, so das er sich unter großen Schmerzen und Atemnot die Treppen hochzog. Krankentransport 2-3 Stunden und selbst Kosten übernehmen?
Krankenkasse übernimmt ja wohl nur die Kosten für Arztbesuche.
Behinderte haben also keine Möglichkeit Ihre Wohnung verlassen zu können. Da nützt einem auch keine Mietminderung!
Man kann ja auch nicht jedesmal die Feuerwehr rufen, damit die einen nach oben tragen und man dann auf diesen Kosten auch sitzen bleiben wird.
Könnte mir jemand mitteilen wer einem da noch helfen kann? Besten Dank!
14. November 2020 - 08:01
Hallo, seit Monaten ist bei uns ein Fahrstuhl außer Betrieb und der zweite fährt noch, aber die Lichtschranke ist defekt. Ich habe zwei kleine Kinder (0,5 und 4 Jahre) und mir ist es schon öfters passiert das die Tür sich geschlossen hat und wir fast eingequetscht würden. Muss ich als Mieter das so hin nehmen?
LG Ivonne
16. November 2020 - 17:28
Hallo Ivonne,
melden Sie den Schaden – vermutlich ist der Aufzug so nicht mehr verkehrssicher und muss (erstmal) stillgelegt werden.
Viele Grüße
Dennis Hundt
22. März 2021 - 17:23
Guten Tag,
in unser Wohnhaus wurde kürzlich ein neuer Aufzug installiert. Aufgrunddessen ist der Aufzug bei uns von Mitte Oktober 2020 bis einschließlich Ende Dezember 2020 ausgefallen. Wir wohnen im 12.Obergeschoss und waren somit durch den Ausfall erheblich eingeschränkt. Gibt es eine Möglichkeit einen angemessenen Tagessatz zu errechnen um eine Mietminderung geltend zu machen ?
Liebe Grüße, Sara
22. März 2021 - 18:39
Hallo Sara,
lassen Sie sich von der bestehenden Rechtsprechung leiten. Hier noch eine Hilfe: Mietminderung rückwirkend möglich?
Viele Grüße
Dennis Hundt
23. August 2021 - 18:07
Moin,
ich habe zwar nur ein geringfügiges Problem mit dem Aufzug, das aber nach über vier Jahren trotz mehrfacher Bitten um Beseitigung desselben immer noch besteht:
Die Drucktasten für den 12.- und den 14.Stock sind nicht mehr separat anzuwählen. Daher hält der Fahrstuhl bei Betätigung einer der beiden Tasten auch immer im anderen Stockwerk.
Bei einer Wartezeit von 20 Sekunden für den zusätzlichen Halt ergibt sich bei täglich einmaliger Nutzung bereits eine Gesamtzeit von mehr als acht Stunden für Fahrten zum 14.Stock.
Zudem hört man jedesmal eine neue Begründung, warum dieser Defekt nicht repariert wird, selbst wenn anderweitige Arbeiten am Aufzug durchgeführt werden.
Wäre hier eine Mietminderung für die Bewohner der 14.Etage angebracht und wenn ja, in welcher Höhe?
Liebe Grüße, Till
23. August 2021 - 20:42
Hallo Till,
der Mangel ist sicher unschön, aber vermutlich so klein, dass eine Mietminderung nur in sehr geringem Umfang erfolgen könnte.
Viele Grüße
Dennis Hundt
7. September 2021 - 09:32
Guten Tag,
ich wohne in einem Hochhaus in der 17. Etage. es befinden sich Fahrstühle im Haus. Einer davon ist seit ca 10 Wochen ausser Betrieb und kann somit nicht genutzt werden. Der 2. Fahrstuhl funktioniert aber man wartet teils bis zu 15 Minuten, aufgrund der größe des Hause und der nun gesteigerten Nutzung ,um den Fahrstuhl nutzen zu können. Sporadisch fällt dieser nun auch schon aus.
Die HVW verweist darauf das der 2. Fahrstuhl noch funktioniert.Kann man hier dennoch eine Miteminderung erwirken?
8. September 2021 - 16:28
Hallo Stefan,
eine Einschränkung / ein Mangel liegt vor, auch wenn dieser vielleicht nicht so gravierend ist. Recherchieren Sie nach Rechtsprechung von ähnlichen Fällen. Eine Mietminderung kann im Zweifel nur angemessen hoch (also in dem Fall eher niedrig) ausfallen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
13. September 2021 - 11:14
Hallo,
ich habe eine Wohnung gekauft, die restlichen Wohnungen gehören einer Firma. Bereits beim Kauf wurde ich informiert dass Aufzug defekt ist und repariert wird. Seit einem Jahr ist der Aufzug stillgelegt, seit Februar komplett abgebaut. Ich bin Eigentümerin keine Mieterin, was kann ich denn tun?
13. September 2021 - 14:14
Hallo Marianna,
Sie sollten das Thema mit in die nächste Eigentümerversammlung nehmen und beschließen, dass der Aufzug wieder instand gesetzt wird.
Viele Grüße
Dennis Hundt
12. Juli 2022 - 08:18
Guten Morgen,
seit 09.06 der Aufzug funktioniert nicht mehr, seit über 4 Wochen.Gestern wurde uns mitgeteilt, dass ein Teil kaputt sei und erst in etwa 10 Wochen geliefert werden könne. Wir wohnen im zweiten Stock, aber wir parken in TG.Jeweils drei Etagen, von oben nach unten und von unten nach oben.Wir haben auch einen Hund, es gibt auch Spaziergänge, Einkaufen. Jedes Mal, wenn ein Kurier, eine Post oder ein Paket kommt, müssen wir nach unten laufen und bitten zu warten, weil unsere Gegensprechanlage nur die Eingangstür am Aufzug öffnet, wo es keine Treppen gibt. Die Treppe ist ein eigener Eingang. Unsere Gegensprechanlage funktioniert dort nicht.Ich habe bereits an die Verwaltung geschrieben, wegen der Mietminderung.Ich habe keine Antwort erhalten. Gestern habe ich es endlich geschafft mit der Hausverwalter zu sprechen. Er hat mir gesagt, dass etwa 5 % von der Miete abgezogen werden können und dass ich das schriftlich machen muss. Was ist mit Juni? Schließlich war im Juni auch der Aufzug nicht mehr in Betrieb
Um wie viel kann ich in einem solchen Fall die Miete senken?
Vielen Dank
12. Juli 2022 - 10:27
Hallo Kris,
hier zwei Hilfen:
Richtiges Vorgehen bei einer Mietminderung: 20-Punkte-Leitfaden
Mietminderung rückwirkend möglich?
Viele Grüße
Dennis Hundt
12. August 2022 - 13:21
Guten Tag, mein Vermieter hat ab Montag den 15.8.22 angekündigt dass der Fahrstuhl für 9 Wochen abgestellt wird damit dieser ersetzt werden kann. Ich wohne 7m sechsten Stock, habe 4 Kinder darunter ganz kleine (2jahre und 1jahr) der 1jährige läuft noch nicht, ich bin auf den kinderwagen angewiesen, meine zwei jährige geht in zwei Wochen in die Kita was für mich heißt 4mal am Tag einen geschw7sterwagen hoch und runter zu schleppen,. Ich habe über mietminderung nachgedacht, klar im Alltag wird es mir nicht helfen, aber bei unserer Miete wären es alleine bei 15% etwa260€
12. August 2022 - 14:03
Hallo Olga,
eine realistische Mietminderung wäre wohl angebracht.
Viele Grüße
Dennis Hundt
12. August 2022 - 14:12
Und das wäre? Man liest viel und überall steht was anderes. Wieviel Prozent sind denn in meinem Fall realistisch?
13. August 2022 - 07:40
Hallo Olga,
das kann man nicht pauschal sagen. Es kommt auf den Einzelfall an. Recherchieren Sie in bestehender Rechtsprechung und lassen Sie sich davon leiten. Noch besser: finden Sie einen einvernehmlichen Kompromiss mit dem Vermieter.
Viele Grüße
Dennis Hundt
13. August 2022 - 14:21
Vielen Dank
12. September 2022 - 15:43
Hallo, ich bin querschnittsgelähmt und sitze im Rollstuhl und wohne im 1.Stock. Der Fahrstuhl fällt regelmäßig aus. Ich muss auf nette Nachbarn hoffen oder zur Not die 112 wählen, sonst komme ich nicht in meine Wohnung. Ab wie vielen Tagen kann ich um wieviel Prozent die Miete mindern?
Grüße
Johannes
4. Oktober 2022 - 08:58
Sehr geehrter Herr Hundt,
ich wohne im 3. OG eines Miethauses und bin mit einem defekten Fahrstuhl (seit 3 Wochen) konfrontiert. Die Verwaltung gibt mir keine Informationen, wie lange der Defekt noch vorhanden sein wird. Daher wäre meine Frage an Sie, ob mir auch im 3. OG eine Mietminderung zusteht und wenn ja, um wie viel Prozent? Die über mir wohnende Familie hat um 10 % der Warmmiete gesenkt. Gehe ich ebenso von der Warmmiete aus?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Tobias
4. Oktober 2022 - 19:58
Hallo Tobias,
eine Mietminderung geht immer von der Warmmiete aus. Auch wenn Sie “nur” im 3. OG wohnen, liegt ein Mangel vor der i.d.R. zur Mietminderung berechtigt.
Viele Grüße
Dennis Hundt
10. Oktober 2022 - 17:41
Vielen Dank für die schnelle Antwort
14. Dezember 2022 - 17:47
Hallo Tobias,
wir wohnen im 4. OG eines Hauses in Berlin mit sehr hohen Räumen (Treppenhaus entspricht Überwindung 5 Geschosse). Im Mietvertrag ist die zusätzliche Zahlung in den Betriebskonsten von “Personen- und Lastenaufzugskosten” angegeben.
Wartungsarbeiten wurden für gesamten November angekündigt. Ende November dann Email der HV, dass die Lieferung eines Ersatzteils weitere 9 Wochen dauert. Alles angekündigt. Aber insg. dann 3 Monate Ausfall! Grosseltern mit Gehproblemen können bspw. nicht mehr besuchen.
Kann man trotz Ankündigung und Nicht-Verschulden des Vermieters (Ersatzteil-Lieferdaurer) dennoch Mietminderung geltend machen?
Wenn ja, würden Sie bei 10,15 oder 20% ansetzen?
Danke, Elisabeth S
14. Dezember 2022 - 18:10
Hallo Elisabeth,
Beispiele für die Höhe der Mietminderung lesen Sie oben im Artikel. Auf ein Verschulden des Vermieters kommt es nicht an.
Viele Grüße
Dennis Hundt
21. Juni 2023 - 23:00
Wir wohnen in einem Hochhaus mit 16 Etagen. Ich selbst in der 14. Etage.
Beide Fahrstühle sind auf Grund eines Brandes unbenutzbar und müssen komplett erneuert werden. Einbau nicht vor Ende des Jahres
Das Haus hat derzeit keinen intakten Feuerwehrfahrstuhl.
Das Feuer in den Fahrstühlen wurde gelegt (Brandstiftung).
Ich mache mir Sorgen um meine Sicherheit und die meines Kindes.
Steht mir in dem Fall Ersatzwohnraum zu? Wer ist für die Kosten verantwortlich?
22. Juni 2023 - 06:50
Hallo Frau Thiele,
ich gehe davon aus, dass eine 100ige Mietminderung (entspricht Ersatzwohnraum) nur bei einer behördlichen Untersagung der Nutzung möglich wäre.
Viele Grüße
Dennis Hundt
9. Januar 2024 - 20:53
Sehr geehrter Herr Hundt,
ich wohne im 6.OG und wir haben seit 3 Monaten keinen Aufzug. Viel Info über die Reparatur haben wir nicht, da die mit der Reparatur beauftragte Firma auf Anfragen nicht reagiert… und der Hausmeister ist nicht gesprächig. Die Hausverwaltung verweist uns auf die Reparaturfirma.
Der Aufzug ist alt und Ersatzteile fehlen oder sind schwer zu besorgen – wir wissen es nicht genau.
Nach Recherchen fand ich, dass für den 6.OG ohne Aufzug für 2 Wochen eine Mietminderung in Höhe von 15% angemessen war. Wenn es schon so lange bei uns dauert, finden Sie eine Mietminderung von 20% angemessen?
Grüße,
Elena
10. Januar 2024 - 11:26
Hallo Elena,
Ihre recherchierten 20% beziehen sich auf einen Tag, auf eine Woche oder auf ein Monat. Entscheidend ist die Zeitspanne, in der der Mangel besteht. Sie mindern quasi für jeden Tag mit Mangel die Miete um 20%.
Viele Grüße
Dennis Hundt
10. Januar 2024 - 14:01
Hallo Herr Hundt,
die recherchierten 15-20% sollten sich auf die 3 Monaten beziehen, seitdem der Fahrstuhl ausgefallen ist. Und da das Problem immer noch besteht – Mietminderung weiterhin bis der Aufzug repariert wird. So habe ich es gemeint.
Viele Grüße,
Elena
19. Januar 2024 - 13:40
Hallo
unser Aufzug funktioniert schon seitdem 10.01.2024 nicht kann ich dafür die Miete mindern?Ich habe den Vermieter davon in kenntniss gesetzt sowohl per Telefon als auch schriftlich.
Viele Grüße
Claudia
20. Januar 2024 - 20:38
Hallo Frau Markert,
hier eine Hilfe: Ab wann darf man die Miete mindern?
Viele Grüße
Dennis Hundt
21. Januar 2024 - 13:33
Hallo Herr Hundt
Unser Aufzug ist nun schon das dritte mal innerhalb von 6 Monaten über mehr als eine Woche ausser Betrieb. Der Vermieter hat nur ein Rundschreiben an den Aufzug geklebt dass der Aufzug in kürze wieder funktioniert der jetzige Ausfall ist nun schon seit 10.01.2024 kann ich die Miete mindern und wieviel.
21. Januar 2024 - 14:17
Hallo Markert,
Sie können die Miete angemessen (Beispiele siehe oben) ab Mangelmeldung tageweise vornehmen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
22. März 2024 - 08:25
Hallo,
wir wohnen im 6. Stock und der Fahrstuhl ist bereits seit einer Woche defekt. Jetzt haben wir von der Aufzugsfirma erfahren, dass der Fahrstuhl erst wieder in 8-9 Wochen funktionieren soll. Meine Mutter ist 70 Jahre alt und hat Arthrose im Knie, ist also auf den Aufzug angewiesen. Was können wir tun?
28. Oktober 2024 - 13:01
Hallo,
unser Fahrstuhl ist nun mittlerweile seit über 2 Monaten defekt und komplett außer Betrieb.
Wir wohnen im 2. OG und haben bereits eine Mietminderung von 5% für die abgelaufenen Monate bestätigt bekommen.
Ist eine Erhöhung der Mietminderung aufgrund der langen Dauer des Ausfalles möglich ?
30. Oktober 2024 - 20:05
Hallo Henry,
grundsätzlich hat die Dauer erst mal keinen direkten Einfluss auf die Höhe der Mietminderung. Ein Tag Fahrstuhlausfall mindert die Tagesmiete um 5 %. Ein Monat Fahrstuhlausfall mindert die Monatsmiete um 5 %. Vielleicht ist der lange Ausfall noch mal ein Anzeichen dazu, zu prüfen, ob die Höhe der Mietminderung angemessen ist.
Viele Grüße
Dennis Hundt