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Mietminderung: Fahrstuhlausfall

Nach einem Urteil des OLG Frankfurt ist der Vermieter verpflichtet, die Nutzung eines mietvertraglich vereinbarten Fahrstuhls rund um die Uhr zu ermöglichen. Insbesondere darf er keine Betriebszeiten, beispielsweise für die Zeit von 8 bis 19 Uhr einzuführen und diese durch den Einbau einer Zeitschaltuhr kontrollieren (OLG Frankfurt, Beschluss v.7.6.2004, 2 W 22/04).

Steht ein Fahrstuhl nicht zur Verfügung, insbesondere auch dann, wenn der Fahrstuhl defekt ist, ist die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache beeinträchtigt. Dann liegt ein Mangel vor, der den Mieter zur Mietminderung berechtigt. In welchen Fällen ein Fahrstuhlausfall eine Mietminderung rechtfertigt, beschreiben wir in diesem Artikel.

Fahrstuhl ist Wohnkomfort

Nach den meisten Bauordnungen der Bundesländer sind in Gebäuden mit mindestens 5 Geschossen oder in Gebäuden mit einer bestimmten Höhe (LBO Baden-Württemberg: 13 Meter) Fahrstühle vorzuhalten. Ein Fahrstuhl gilt als wertbildender Faktor, den der Mieter in der Regel mit der Miete bezahlen muss. Bei einem Fahrstuhlausfall erhält der Mieter nicht die Qualität, die er mit der Miete bezahlt. In der Regel rechnet der Vermieter in der Nebenkostenabrechnung die Betriebskosten des Fahrstuhls ab.

Die Bewertung eines Fahrstuhlausfalls richtet sich nach den Grundsätzen des Mietminderungsrecht. Insbesondere muss der Fahrstuhlausfall erhebliche Auswirkungen haben. Ein gelegentlicher oder kurzzeitiger Ausfall (Wartungsarbeiten, Stromausfall) ist kein Hinderungsgrund.
Die Minderungsquote bemisst sich danach, inwieweit die Gebrauchstauglichkeit oder der Wohnkomfort durch den Fahrstuhlausfall in Mitleidenschaft gezogen wird. Dabei dürfte in der Regel darauf abzustellen sein, in welchem Geschoss der Mieter wohnt und wie sich der defekte Fahrstuhl zeitlich auswirkt.

Ein Mieter im achten Obergeschoss ist durch einen Fahrstuhlausfall oder durch einen defekten Aufzug weitaus stärker betroffen als ein Mieter im ersten Obergeschoss oder der Mieter im Erdgeschoss. Maßstab ist eine objektive Betrachtungsweise, so dass es nicht auf die individuellen Gegebenheiten des Mieters (Gehbehinderung, Alter, Kinderwagen) ankommt. Allerdings wirken sich diese auch objektiv aus, da es für einen jungen Menschen genauso wenig ein Vergnügen ist, die Wohnung im 10. Obergeschoss zu Fuß aufzusuchen wie für einen alten Bewohner.

Fälle aus der Praxis

Das AG Bremen (WuM 1987, 383) erkannte für eine im fünften Obergeschoss liegende Wohnung in einem Studentenwohnheim eine Mietminderung von 7, 5 Prozent zu. Bei einem Fahrstuhlauswahl über 16 Tage durfte der im zehnten Obergeschoss wohnende Mieter die Miete um 20 % und der im sechsten Obergeschoss wohnende Mieter die Miete um 15 % mindern (AG Berlin-Mitte, Urt.v.19.4.2007, 10 C 24/07). Da es auf ein Verschulden des Vermieters nicht ankommt, kann auch ein im vierten Obergeschoss wohnender Mieter die Miete um 10 % mindern, wenn die Bauordnungsbehörde den Aufzug aus bautechnischen Gründen stilllegt(AG Berlin-Charlottenburg GE 1990, 423).

37 Antworten auf "Mietminderung: Fahrstuhlausfall"

  • Tilki
    23. September 2013 - 08:47 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich wohne im 14. Stockwerk eines Hochhauses. Leider passierte es schön öfter, dass der Aufzug defekt war aber die Schäden wurden innerhalb von 1-3 Tagen aufgehoben.

    Nun ist der Aufzug bereits seit 12.09.13 defekt. Handwerker waren am 13.09 und mehrmals auch danach da, leider ohne Erfolg. Erst seit Freitag 20.09.2013 ist ein Aushang vom Vermieter, dass die Reparatur sich noch höchstwahrscheinlich bis 27.09.13 hinziehen würde, weil Teile bestellt seien. Bis dahin würde von Mo-So 8-20 Uhr ein Tragedienst zur Verfügung stehen (den man erst mal anrufen muss, damit er kommt), abgesehen davon muss man ja wieder selber hochlaufen und wird nicht vom Tragedienst getragen!

    Meine Mutter hat eine Artroskopie OP vor sich, also starke Schmerzen am Knie und Hüfte. Mein Vater wurde am 22.08.13 operiert und war noch nicht ganz geheilt.
    Mir tun schon die Waden weh vom ganzen hoch- und absteigen, weil das echt nicht angenehm ist.

    Ich habe den Vermieter selbst nicht schriftlich angeschrieben, aber meine Schwester hat im technischen Dienst angerufen und wie ich vermute viele andere Mieter im Hochhaus auch.

    Bitte Sie um Ihre Auskunft wie ich vorgehen kann.

    Danke im voraus.

    Mit freundlichen Grüßen

    Tilki

    • Mietminderung.org
      23. September 2013 - 10:28 Antworten

      Hallo Tilki,

      danke für Ihren Kommentar. Einige Urteile zur Höhe einer Mietminderung beim Fahrstuhlausfall sind oben genannt. Wie Sie grundsätzlich vorgehen, lesen Sie in diesem Artikel:

      Vorgehen bei einer Mietminderung

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Nikolay Tholeikis
        11. September 2021 - 05:21 Antworten

        Hallo Herr Hundt,

        Ich wohne in einem mehrparteienhaus im 4 stock (von 5) seit nun 5 !!! Monaten ist der Fahrstuhl defekt. Die Hausverwaltung kümmert sich nicht wirklich zeitnah dieses Problem zu beheben. Ich bin Chronisch Krank und kann die Treppen sehr schlecht hoch. (gerade mit Koffer vom Krankenhaus kommend.) Einkäufe sind eine Qual, auch den Wäscheraum im Keller kann ich nicht nutzen , da es mir nicht möglich ist den vollen ,nassen Wäschesack dann 5 ! Stockwerke hoch zu tragen. auch andere Mieter sind aus Alter oder Krankheit sehr betroffen. Bei einem vorsprechen des Problemes bei der Hausverwaltung hiess es , Mann solle sich nicht so anstellen Sie Fahren schließlich einen Roller und wir wären hier kein Altenheim. Was kann ich bzw wir tun um etwas zu unternehmen ? Ich zb bin Arbeitslosengeld empfänger.
        Mfg Nikolay Tholeikis

        • Mietminderung.org
          11. September 2021 - 08:16 Antworten

          Hallo Nikolay,

          Sie sollten von Ihrem Recht der Mietminderung Gebrauch machen und somit den Druck auf den Eigentümer / die Hausverwaltung erhöhen.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

      • Annette Fischer
        15. Oktober 2021 - 13:23 Antworten

        hallo herr hundt,

        bei uns ist seit einem blitzeinschlag der aufzug defekt seit ca. 9 wochen und es soll frühestens bis weihnachten behoben sein. nun sagen die einen im haus man kann mietminderung machen, die anderen sagen nein, das ist höhrer gewalt mit dem blitzeinschlag. was ist da richtig?
        besten dank im voraus für ihre antwort!
        netti

  • Petra Storch
    12. November 2013 - 12:23 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    seit dem 03.06.2013 ist unser Aufzug außer Betrieb. Teile wurden vorsorglich wegen des bevorstehenden Hochwassers ausgebaut. Bis zum heutigen Tag ist der Aufzug noch nicht wieder im Betrieb. Wir wohnen zwar im Erdgeschoss, aber unsere Keller mußten wir ausräumen, und nach der Flut Alles wieder hinuntertragen. Wir wohnen zur Miete, unser Vermieter hat sich aber auf unsere Anfrage zur Mietkürzung
    (das war im Juli, wegen Stromausfall, Aufzug…) auf nichts eingelassen.
    Da der Aufzug ja nun schon ein halbes Jahr nicht in Betrieb ist, um wieviel Prozent kann man die Miete kürzen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Petra Storch

  • Anette
    6. Januar 2014 - 01:45 Antworten

    Guten Tag Herr Dennis Hundt und für alle ein zufriedenes Neues Jahr 2014,

    Meine Frage:
    am Abdend vom 25. Dezember bis 26. Dezember war in unserem Hochhaus
    ( 13. Sockwerke mit 33 Mietparteien ) der Fahrstuhl defekt. Wann genau der
    Defekt am 25. Dez. begann, ist nich bekannt. Am darauffolgenden Tag, 26. Dezember
    war der Monteur da und ab ca. 14:30 ??? konnten wir den Fahrstuhl wieder nutzen.
    Rechfertigt das eine Mietminderungen? Wir zahlen 710 Euro Monatsmiete inkl. NK
    und Garage.
    Wenn eine Mietminderung rechtens wäre, wie hoch wäre bei 31 Tage im Dezember der Mietminderungsbetrag und muss der Vermieter vorher über die Mietminderung informiert werden.
    Da wir die Miete mtl per Überweisung zahlen, würde es auch ausreichen, wenn auf der Überweisung folgendes steht: “Abzüglich Mietminderung wg. Fahrstuhldefekt”

    PS: Ich bin zu 100% schwerbehindert mit Merkzeichen G

    Danke für Antworten

  • Ratzsch, Andy
    15. Januar 2014 - 11:58 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich wohne im 5. Stock eines Hauses mit Fahrstuhl, dieser ist seit dem 17.12.2013 außer Betrieb.
    Der Hausmeister wurde informiert und hing am 18.12.2013 einen Zettel an das “schwarze Brett” mit dem Vermerk, “Fahrstuhl ist defekt, Hausverwaltung ist informiert”.

    Bis zum heutigen Tage (15.01.2014) wurde dieser noch nicht wieder instand gesetzt.

    Mein Anliegen:
    Ich möchte eine Mietminderung vornehmen und möchte wissen mit wieviel % ich diese bemessen kann.
    Muss ich jetzt der Hausverwaltung noch eine Frist einräumen, bis wann dieser Mangel zu beheben ist oder kann ich in meinem Schreiben vermerken, dass ich eine Mietminderung in Höhe von … % rückwirkend zum 01.01.2014 vornehmen werde, bis der Schaden beseitigt ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Ratzsch

  • Natascha Mohr
    17. August 2015 - 18:59 Antworten

    Hallo in die Runde,
    aus aktuellem Anlass wende ich mich mit folgender Frage an Sie:
    Als Mitarbeiterin eines ambulanten Pflegedienstes betreue ich eine Patientin, die im Rollstuhl sitzt und aufgrund multipler Erkrankungen nur wenige Schritte zu Fuss zurücklegen kann. Der Vermieter Ihrer Wohnung, die sich im 4. Stock eines Hochhauses befindet, hat ihr heute mitgeteilt, dass der vorhandene Aufzug ab dem 28.8.15 für voraussichtlich 6-8 Wochen instandgesetzt und während dieser Zeit nicht benutzbar sei.
    Daher meine Fragen:
    1. Welche Möglichkeiten hat meine Patientin, sich gegen die enorm lange Stillegung des Aufzuges zu wehren, da sie sonst für Wochen ihre Wohnung nicht mehr verlassen kann?
    2. Wer muss die Kosten für einen Krankentransport (d.h. 2-3 Personen müssen die Dame über 4 Stockwerke auf- und ab tragen) übernehmen, wenn meine Patientin während der Reparaturphase das haus verlassen muss?
    3. Welcher Zeitraum ist für eine Aufzugsanierung akzeptierbar (der Aufzug fährt nach meinem dafürhalten einwandfrei)?
    Für Rückmeldungen schon jetzt meinen herzlichen Dank!
    Viele Grüße
    N. Mohr

    • Mietminderung.org
      19. August 2015 - 16:04 Antworten

      Hallo Natascha,

      ich kann Ihnen nur empfehlen, dass sich Ihre Patientin zu diesem umfassenden Fragen und Problemen rechtlich beraten lässt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sindy
    29. September 2016 - 15:42 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    unser Fahrstuhl geht seit Sonntag Abend , den 25.9.2016 nicht mehr. Eine Auskunft bekommen die Mieter auch nicht wirklich, es wird nur gesagt wir können uns das Geld nicht aus den kippen schneiden. Bis heute hängt kein Aushang da wie lange es dauert (29.9.2016).Ich wohne im 9 stock und muss 3 mal am tag hoch und runter laufen mit meinem Hund. Jetzt meine frage? Ab wann kann ich eine Mietminderung machen und wie viel % ?

  • Alexandre D.
    28. August 2017 - 16:42 Antworten

    Unser Fahrstuhl ist jetzt seit 6 Tagen defekt, eine Mieterin hat heute die Firma angerufen die den Fahrstuhl repariert, die hat ihr mitgeteilt das ein Ersatzteil bestellt wurde das aber erst in 14 Tagen (von heute an) ankommt, dann muss das Ersatzteil auch noch eingebaut werden. Das bedeutet der Fahrstuhl fällt 3 Wochen komplett aus. Ich wohne im 4 Stock muss jeden Tag mein teures Fahrrad Treppe runter und wieder hoch tragen, dazu dann noch mein Einkauf. Werde morgen den Vermieter anrufen, und fragen was da jetzt solange dauert und ob es eine Minderung der Miete geben wird? Ich gehe davon aus das der Vermieter sich da versucht raus zu reden, was kann bzw muss ich dann tun um die Miete zu kürzen, ohne das ich Probleme bekomme?

  • Christian Alvensleben
    19. Oktober 2017 - 15:45 Antworten

    Folgende Ausgangslage :
    im Haus einer von mir ehrenamtlich betreuten 82-jährigen Dame soll die Aufzugsanlage erneuert werden. Dafür wurden voraussichtlich 3 Wochen angesetzt. Die Dame lebt im zweiten Stockwerk und ist nach einem schweren Schlaganfall auf fremde Hilfe angewiesen (Gehbehinderung, Fortbewegung nur mit Rollator außerhalb der Wohnung und mit Gehstock innerhalb der Wohnung; dazu auf einem Auge erblindet, auf dem zweiten Auge nur noch ca. 30% Restsehfähigkeit – ein Schwerbehindertenausweis liegt vor). Ohne fremde Hilfe ist der Dame ein Verlassen des Hauses über das Treppenhaus nicht möglich, vielmehr ist die Bewältigung der Treppen über zwei Stockwerke für sie lebensgefährlich Auch da die Auftrittsfläche der Stufen an der Innenseite der Treppe, also am Handlauf, sehr kurz ist und die Stufenhöhe ungewöhnlich hoch.

    ich bin dankbar für Hinweise zu ähnlich gelagerten Fällen, vielleicht sogar mit ergangenem Urteil.

  • Müller
    2. März 2018 - 14:17 Antworten

    Guten Tag,
    wir wohnen in im ersten Stock und haben einen Tiefgaragenstellplatz. Der Fahrstuhl funktioniert seit drei Wochen nicht und dieser Zustand wird noch mindestens eine Woche andauern.
    Ich bin im neunten Monat schwanger und wir zahlen Betriebskosten für den Fahrstuhl. Wie hoch kann hier eine Mietminderung sein?
    Freundliche Grüße

    • Mietminderung.org
      2. März 2018 - 17:10 Antworten

      Hallo Frau Müller,

      unter “Fälle aus der Praxis” finden Sie Ober ein paar Beispiele aus der Rechtsprechung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • David Büchner
    8. September 2018 - 18:45 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich wohne im 4. OG eines Neubaublocks an denen sich für jeden Eingang ein Fahrstuhl befindet.
    Gestern Abend war der Fahrstuhl defekt und da ich im Rollstuhl sitze mit einer Querschnittslähmung und dadurch kann ich nicht mehr laufen/gehen.
    Nun musste ich gestern notgedrungen mir zwei Leute organisieren die mich die Treppen hoch tragen mussten.
    Das der Fahrstuhl defekt ist/war ist schon öfters der Fall gewesen in den letzten 12 Monaten, wodurch ich natürlich erheblich eingeschränkt werde.

    Meine Frage ist nun wie kann ich vorgehen mit dem Antrag auf Mietminderung?
    Können Sie mir einen Hilfen Rat geben?

    Vielen Dank im voraus.

    David B.

  • Carl
    18. Februar 2019 - 07:40 Antworten

    Aufzugsausfall während “69” Tage 7. Etage! Leider fand ich im Netz nur ein Beispiel/Urteil eines Ausfalls von 16 Tagen(entspr. 20% Mietminderung)
    Hat die Dauer – o.g. – des Aufzugsausfalls einen Einfluss auf die prozentuale Höhe der Mietminderung?
    Kann keinen ähnlichen Verweis bzw. Entscheidung finden.

    • Mietminderung.org
      18. Februar 2019 - 10:45 Antworten

      Hallo Carl,

      im Zweifel würde ich von keinem oder keinem gravierenden Einfluss ausgehen und mich auf ein passenden Urteil fokussieren.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Carl
        18. Februar 2019 - 14:37 Antworten

        Hallo Dennis Hundt,
        danke für die Antwort/Tipp.
        Die 20 % wurden meinerseits bereits geltend gemacht(rückwirkend u. lfd. Monat unter Vorbehalt)

        “OHNE Anerkennung einer Rechtspflicht”(??!!) wurde seitens des Vermieters eine abschließende Mietminderungin Höhe von 20% aktuell schriftlich mitgeteilt.

        Carl

  • Wolfgang Kranich
    18. März 2019 - 15:05 Antworten

    Anfrage :

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    am Sonntag den 17.03.2019 hatten wir einen Umzug von Braunschweig nach Berlin.
    Bei der Kalkulation der Umzugskosten durch die Umzugsfirma, wurde die Fahrstuhlbenutzung bis in die 4. Etage mit einbezogen.
    Nach der ersten Fahrstuhlfahrt, gegen 18.00 Uhr, war der Fahrstuhl defekt.
    Die Mitarbeiter der Spedition mussten das Mobiliar bis zur 4. Etage durch das Treppenhaus befördern.
    Für diesen großen Mehraufwand wurde vom Spediteur eine Nachforderung in Höhe von 250,- € gestellt.
    Übrigens erfolgte trotz mehrmaligen Anrufen beim Hausmeister und der Notdienstzentrale keine Hilfe, es wurde kein Monteur erreicht, obwohl ein 24 Std. Dienst ausgewiesen wurde.

    Frage: Wer übernimmt diese Nachforderung,
    a) die Gebäudeversicherung der Hausverwaltung
    b) der nicht erreichte Notdienst
    c) die eigene Haftpflichtversicherung?

    Viele Grüße

    Wolfgang K.

    • Mietminderung.org
      18. März 2019 - 16:53 Antworten

      Hallo Wolfgang,

      danke für Ihren Beitrag. Für mich klingt das erstmal nach unglückliche Umstände oder auch Lebensrisiko. Ob überhaupt jemand für die Mehrkosten aufkommt, sollten Sie im Zweifel anwaltlich bewerten lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Lela Vulind
    25. Oktober 2020 - 01:29 Antworten

    25.10.2020
    Guten Tag Herr Hundt,

    ich habe mir die Artikel Bauarbeiten und Aufzug durchgesehen, aber leider keine Kombi aus beidem gefunden, die mir Aufschluss gibt.
    Meine Fall / meine Frage:
    Nach Jahren wird seit Montag der 60 Jahre alte, wieder und wieder defekte Aufzug endlich erneuert. Ich wohne im 7. Stock – bis dort reichte der Aufzug bis jetzt. Der neue wird bis in die 8. ausgebaut. Das bedeutet neben den Abbrucharbeiten auch Durchbrüche und Erweiterung auf das Dach für die Technik. Acht Wochen soll es ca. dauern.
    Die im Rahmen dieser Maßnahme einhergehenden Mängel sind:
    Aufzug ausser Betreib
    intensiver Baulärm
    starke Baustaubbelastung
    starke Verschmutzung des Treppenhauses
    Behinderungen und Gefährdungen durch Materialien und Werkzeuge im Treppenhaus
    Hauseingangstür permanent geöffnet
    -dadurch stark erhöhtes Einbruchsrisiko
    -dadurch ungehinderter Zugang für jedermann auch in die Kellerbereiche (zusätzl. Diebstahls- und Einbruchsrisiko)
    gravierende Beeinträchtigung des Gebrauches der Mietsache

    Wie ist also nun die Höhe der Mietminderung für Aufzugsausfall bei Aufzugserneuerung festzulegen ?
    Alleinig schon für den Fahrstuhlausfall dürften doch im 7. Stock 17,5 % vertretbar sein ?
    Was ist darüberhinaus zu berechnen?
    Welche Gesamtsumme an Mietminderungsprozentsatz könnte ich meinem Vermieter zur Zustimmung vorlegen und von ihm einfordern?
    Ist es erforderlich, meinen Vermieter unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen, daß ich mein Recht auf Mietminderung vollumfänglich in Anspruch nehme?
    Ist der Minderungsbeginn das Datum der in Kenntnissetzung, oder ist es der Beginn der Baumaßnahme am Montag 19. Oktober 2020?
    Viele Grüße
    Lela Vulind.

    • Mietminderung.org
      2. November 2020 - 10:21 Antworten

      Hallo Lela,

      ich kann Ihnen hier leider nicht den “richtigen” Satz nennen. Bilden Sie eine sinnvolle und angemessene Kombination aus Aufzugsausfall und Bauarbeiten – am besten einvernehmlich mit dem Vermieter.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Lela Vulind
    5. November 2020 - 19:31 Antworten

    Danke für Ihre Zeilen Herr Hundt;

    Mein Vermieter bietet jetzt “grosszügig” lediglich 15% Mietminderung auf meine Nettokaltmiete Zitat : “für alle im Zusammenhang mit dem Einbau der neuen Aufzugsanlage entstehenden Beeinträchtigungen”. Sollte ich das so hinnehmen?
    Ich wohne in der 7. Etage und die Abbruch und Bauarbeiten finden in der 8./9. Etage statt mit sehr viel Lärm und Dreck in unmittelbarer Nähe…
    Ist mein Ansatz ok., den Aufzugsausfall%satz und zusätzlich den %Satz für der Bauarbeiten für den gesamten angestrebten Mietminderungsprozentsatz miteinander zu kombinieren? Was halten Sie ohne jegliche Verbindlichkeit maximal für erreichbar?
    Gruß Lela.

    • Mietminderung.org
      6. November 2020 - 08:28 Antworten

      Hallo Lela,

      eine Mietminderung geht immer von der Warmmiete aus. Eine Kombination / Addition von Mietminderungssätzen ist üblich. Ein guter Kompromiss ist meistens die beste Lösung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Anne S.
    9. November 2020 - 22:53 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    vielen Dank für Ihren Artikel und die zur Verfügung gestellten Details.
    Unser Aufzug war für einen ganzen Monat außer Betrieb und wir wohnen im 7. Stock. Mit der Tiefgarage, das sind insgesamt 8 Stockwerke. Uns wurde nur 10% Mietminderung angeboten. Ist das richtig?
    Ich wollte auf meine Hausverwaltung mit einem Gesetzestext antworten, aber ich finde nichts mit einem genauen Prozentsatz. Hätten Sie etwas?
    Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
    Anne Schmidely

    • Mietminderung.org
      10. November 2020 - 09:28 Antworten

      Hallo Anne,

      es gibt leider keinen Gesetzestext, sondern nur Rechtsprechung zur Höhe der MIetminderung. Recherchieren Sie nach ähnlichen Fällen und prüfen Sie so die angebotene Höhe der MIetminderung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Ginny
        16. Dezember 2021 - 17:18 Antworten

        Sehr geehrter Herr Hundt;
        Ich wohne im 7. Stock eines Hochhauses.
        Die Lichter des Aufzugs geben immer mehr nach.
        Insgesamt gibt es drei Lichter.
        Doch 2 davon sind schon kaputt, es ist übelst dunkel.
        Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
        Ihre Ginny.

        • Mietminderung.org
          16. Dezember 2021 - 19:53 Antworten

          Hallo Ginny,

          eine Mietminderung wäre in einem so kleinem finanziellen Bereich, dass der Aufwand m.E. nicht lohnen wird. Bleiben Sie lieber an Ihrer Hausverwaltung dran und bitten Sie um Reparatur.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Sieglinde Werner
    19. Februar 2022 - 10:55 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    wie ist es denn, wenn man in einem quadratischen Haus mit je einem Eingang pro Eck lebt, man kann drin rundherum überall hingehen. In meinem Eingang ist der Aufzug seit mehreren Monaten defekt.
    Die HV verweist bei meinem Mietminderungsbegehren darauf, dass man den Aufzug im Nebeneingang nutzen könne. Allerdings nutze ich meinen Keller als Vorratskammer und würde den Aufzug im Haus benötigen, um in den Keller oder die TG zu kommen bzw. rauf in den 3. Stock. Ich trage da auch Gegenstände hin und her oder auch Einkäufe und mit der Zeit habe ich kein Verständnis für die lange Zeit.
    Ist das berechtigt, dass die HV meine Minderung ablehnt, wenn ich andere Aufzüge nutzen könnte?
    Würde mich sehr über einen Input freuen
    VG Werner

    • Mietminderung.org
      19. Februar 2022 - 11:00 Antworten

      Hallo Sieglinde,

      mit einem alternativen Aufzug ist der Mangel entsprechend kleiner und eine mögliche Mietminderung muss angemessen und an die Situation angepasst ausfallen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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