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Die Wohnung ist der Lebensmittelpunkt des Mieters. Der Mietvertrag bestimmt, was der Mieter an Wohnqualität erwarten darf.
Bei defekten Fenstern oder Türen ist nicht nur die Sicherheit gefährdet. Auch der Wärmeverlust schlägt zu Buche und die Optik mindert die Wohnqualität.
Wir zeigen in diesem Artikel welche Mängel an den Türen und Fenstern einer Wohnung zu einer Mietminderung führen können und in welchen Fällen der Mieter keinen Anspruch auf eine Mietminderung hat.
Weitere Informationen zu finden Sie unten in den Detailartikel zu den verschiedenen Türen und Fenster Themen.
Der übliche Standard bestimmt die Wohnqualität
Der Mieter kann in Haus und in der Wohnung nur den Standard vergleichbarer Wohnungen erwarten. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes weist dafür die Richtung. Der altersgerechte Zustand ist maßgebend. Ein bloßer unschöner optischer Eindruck begründet dann noch keinen Mangel.
Auch hat der Mieter keinen Anspruch darauf, dass der Vermieter den neuesten technischen Standard gewährleistet. Er hat allenfalls einen Instandsetzungsanspruch, nicht aber einen Anspruch auf Modernisierung.
Schwierig ist die Frage zu beurteilen, wann bei defekten Fenstern oder Türen tatsächlich eine Mietminderung gerechtfertigt ist. Dabei kommt es auf das Ausmaß der Beeinträchtigung an. Unerhebliche Mängel bleiben außer Betracht.
Zugluft
In vielen Wohnungen zieht es. Ältere Fenster und Türen sind nie vollständig dicht. Holzrahmen verrotten. Nicht immer begründet die dadurch bedingte Zugluft einen Mangel.
Undichte Fenster und Türen erfüllen auch ihre Lärmschutzfunktion nicht. Gerade wer sich Lärmquellen ausgesetzt sieht, erwartet, dass er sich durch das geschlossene Fenster schützen kann.
Haustür
Eine Haustür erfüllt ihre Funktion nur, wenn sie (mindestens nachts) abschließbar ist. Insbesondere gilt dies, wenn in einem Mehrfamilienhaus ein Bordellbetrieb besteht und fremde Personen ungehinderten Zugang ins Haus haben. Ferner gilt es, den Briefkastenbereich für Dritte unzugänglich zu halten und Hausierer und ungebetene Gäste abzuhalten.
Wohnungstür
Der Wohnungstür kommt eine besondere Sicherungsfunktion zu. Sie bildet die letzte Barriere, die den Mieter vor dem Zutritt fremder Personen schützt. Defekte oder undichte Wohnungstüren begründen regelmäßig einen Mietmangel.
Der Mieter kann vom Vermieter verlangen, dass er den Einbau eines Türspions gestattet. Er hat ein Interesse daran zu wissen, wer an seiner Wohnungstür klingelt.
Entscheidung Bezug auf eine Balkontür
Das LG Berlin hatte über die Klage eines Mieters zu befinden, der die abgetretenen Türschwellen in der Wohnung und unter der Balkontür beanstandete.
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Der Vermieter muss den vertragsgemäßen Zustand der Mietsache gewährleisten. Hat der Mieter eine Wohnung mit Einfachverglasung gemietet, ist eine Mietminderung im Regelfall ausgeschlossen. Der Mieter bekommt genau das, was er gemietet hat und wofür
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Der Vermieter ist verpflichtet, den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache zu gewährleisten. Bei blinden Fenstern in der Wohnung ist der vertragsgemäße Gebrauch in aller Regel beeinträchtigt.
Der Vermieter ist regelmäßig instandsetzungspflichtig. Kommt er dieser Verpflichtung
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Alte Fenster mindern die Wohnqualität. Welche Wohnqualität der Mieter erwarten darf, bestimmt sich zunächst nach dem Mietvertrag und dem Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages. Nicht immer berechtigen alte Fenster zu Mietminderung. Eine Mietminderung kommt
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8. Mai 2022 - 13:37
Hallo,ich wohne seit fast 3 Jahren mit meiner Tochter und Enkelin in einem Reihenhaus,für das wir 600 Euro Kaltmiete zahlen monatlich.Seit unserem Einzug ist das Bad nicht fertig gefliest,im Treppenhaus zur oberen Etage fehlt der Putz und die alten Tapeten hängen herab.Im Kinderzimmer steht die Türblende lose angelehnt,weil sie nicht eingebaut ist (passt nicht).Sämtliche Fussleisten fehlen und Löcher in den Wänden vorhanden.Der Vermieter hat zuerst 2 Jahre Corona vorgeschoben,vor Monaten aber zugesagt,die Mängel endlich zu beseitigen.Es tut sich aber überhaupt nichts.Wir hatten mal ein gutes Verhältnis,aber so allmählich werde ich immer wütender.Was kann ich tun?Den Weg zum Anwalt wollte ich nicht unbedingt gehen,um das Verhältnis nicht komplett zu zerstören.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar,wenn Sie mir raten,wie ich weiter vorgehen soll.
9. Mai 2022 - 09:42
Hallo Bärbel,
wenn die Wohnung nicht mangelfrei ist, die Beseitigung der Mängel aber im Mietvertrag zugesagt wurde, dann steht Ihnen das Recht zur Mietminderung zu. Bei optischen Mängeln wird der Minderungssatz tendenziell eher gering ausfallen (im Vergleich zum Wasserschaden oder Schimmel).
Für dieses Vorgehen brauchen Sie nicht unbedingt einen Anwalt.
Viele Grüße
Dennis Hundt