Meine Frage zu dem Thema lautet wie folgt. Es handelt sich hierbei um ein Seniorenwohnhaus, in dem es zwei Fahrstühle, gleicher Größe und Bauart gibt. Einer der beiden Fahrstühle fällt immer wieder aus, mal in mehrwöchigem Abstand, mal in tageweisen Abständen.
Die Ursachen für die Ausfälle sind unterschiedlich. Ebenso werden alle Wartungen und TÜV-Prüfungen entsprechend der gesetzlichen Vorschriften durchgeführt. Der Vermieter steht in ständigem Kontakt mit der Wartungsfirma und bemüht sich durchaus die Mängel abzustellen. Ist der Mieter berechtigt, auch dann eine Mietminderung zu verlangen, wenn der andere im Haus befindliche Fahrstuhl einwandfrei funktioniert, er nur einen längeren Weg von der Wohnungstür zum Fahrstuhl hat? Hierbei habe ich nämlich meine Zweifel.
Oder kann er die Mietminderung verlangen, schon alleine deshalb, weil er (für zwei) Fahrstühle mit den Betriebskosten zahlt? Im Mietvertrag ist der Betrieb des machinellen Personen- / Lastenaufzugs unter den Betriebskosten aufgeführt.
Vielen Dank für die Antwort.
MfG Florian
Hallo Florian,
danke für Ihren Beitrag. Leider ist mit persönlich keine entsprechende Rechtsprechung bekannt. Klar sollte aber sein, dass es wohl
- A: auf die Einschränkung (Fußweg vom zweiten Aufzug) ankommt und
- B: Die Mietminderung aufgrund der geringeren Einschränkung als bei einem Komplettausfall geringer ausfallen kann.
Hier noch ein Link für Sie:
Mietminderung bei Fahrstuhlausfall
Viele Grüße
Dennis Hundt
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