Go to Top

Abwasserschaden und Gestank in der Küche, Mietminderung möglich?

Am Freitag Abend, den 09. August kam es zu einem Wasserschaden in meiner Wohnung. Durch eine Verstopfung im Fallrohr traten Abwasser der überliegenden Wohnungen durch die Spüle in meine Wohnung ein. Der herbeigerufene Notdienst hat die Verstopfung beseitigt, die Hausverwaltung wurde am Montag, den 12. informiert.

Am 14. kam ein von der Hausverwaltung beauftragter Handwerker, um sich die durch den Wassereintritt entstandenen Schäden anzusehen. Bis dahin schon deutliche Geruchsentwickung in der Küche durch die in den Zwichenboden gelaufenen Abwässer. Derselbe Handwerker hat dann am 13. die EInbauküche ersetzt, deren Spanplatten aufgequollen waren. Mir wurde von der Hausverwaltung ein Besuch eines weiteren Handwerkers versprochen, welcher sich um das in die Zwischenböden gelaufenen Abwässer kümmern sollte. Erst nach mehrmaligem Nachfragen bei der Hausverwaltung kam der Handwerker dann zum 20. August. Er stellte durch Öffnen der Diele fest, dass die Dämmung im Zwischenboden feucht und übelriechend ist, und sagte er würde nach Rücksprache mit der Hausverwaltung mit mir einen Termin vereinbaren wann die Dämmung herausgenommen werde. Er sagte auch, dies würde vier Tage dauern mit Reinigung.

Nach mehrmaligem Nachfragen wiederum meinerseits bei der Hausverwaltung kamen dann zum 17. September (5 Wochen nach dem Wasserschaden) Handwerker, welche die Dämmung wechseln sollten. Dieser stellte dann fest, dass ein noch viel größerer Schaden entstanden ist als der erste Handwerker vermutete und der Zwischenboden erst getrocknet werden muss. Jetzt kommt morgen (24. September) ein Sachverständiger der Versicherung. Meine Küche ist nunmehr schon seit einer Woche unbenutzbar (Herd abgebaut, Dielen offen), die Zeit davor war die Essenszubereitung aufgrund des Geruchs alles andere als appetitlich.

Bis wann die Küche wieder ok ist konnte mir bis jetzt keiner sagen. Wie kann ich rückwirkend seit dem Wasserschaden eine wie hohe Mietminderung erreichen? WIe kann ich Schäden, welche durch den Abbau der Küche durch die Handwerker an meinen Küchenmöbeln entstanden sind, ersetzt bekommen?

Vielen Dank!

Michael

Hallo Michael,

danke für Ihren Beitrag. Sie sollten diesen Artikel lesen: Rückwirkende Mietminderung (Inbesondere der Absatz “Vermieter schafft Vertauenstatbestand” ist für die interessant).

Zum grundsätzlichen Ablauf einer Mietminderung kann ich Ihnen diesen Beitrag empfehlen: Richtiges Vorgehen bei einer Mietminderung.

Zur genauen Höhe kann ich hier leider nicht schreiben, orientieren Sie sich am besten an ähnlichen Fällen aus der Rechtsprechung.

Ob die Gebäudeversicherung, der Vermieter oder Ihre Hausratversicherung den Schaden an Ihren Möbeln übernimmt kann ich Ihnen leider nicht sagen. Fragen Sie hierzu am besten die Hausverwaltung und Ihre Hausratversicherung an.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert