Rundfunk- und Fernsehsender, Radaranlagen, Stromleitungen, Transformationsstation, aber auch Haushaltsgeräte verursachen Elektrosmog. 1996 trat die Elektrosmog-Verordnung in Kraft. Sie enthält Grenzwerte für Hochfrequenz- und Niederfrequenzanlagen. Weitere Regelungen finden sich in der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung und der DIN VDE 0848-3-1.
- Werden die Grenzwerte eingehalten, verneinen die Gerichte regelmäßig einen Mangel der Mietsache (BGH WuM 2004, 217). Erst wenn ein Grenzwert überschritten wird, kann überhaupt ein Mangel vorliegen.
Wer Elektrosmog in der Wohnung beanstandet, muss bedenken, dass ein großer Teil vom Mieter hausgemacht ist. Wer mit seinem Handy telefoniert, den Radiowecker direkt über dem Kopf am Bett vorhält oder das Internet über WLAN-Verbindungen nutzt, erzeugt bereits selbst auf vielfältige Weise Elektrosmog.
Mobilfunkstationen stören und werden dennoch gebraucht
Im Mittelpunkt der Kritik stehen aufgrund ihrer starken Sendeleistung und ihres Standortes in Wohngebieten die Mobilfunkstationen. Sie erzeugen relativ starke elektromagnetische Felder. Möglicherweise stören sie die Hormonproduktion des menschlichen Körpers und sind krebserregend. Auch wenn zahlreiche Studien Risiken ausschließen, fehlen nach wie vor wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse. Sofern Gesundheitsschäden verursacht werden sollten, dürfen diese erst in Jahren erkennbar werden. Da wir in unserer Konsumwelt auf Mobilfunkstationen angewiesen sind, sollten Vermieter zumindest darauf achten, dass die Stationen nicht unmittelbar auf dem Dach von oder in der Nähe von Wohngebäuden errichtet werden und Mieter darauf achten, nicht in eine belastete Umgebung zu ziehen.
Einzelstudien sind nicht maßgebend
In zwei Entscheidungen des AG München (WuM 1999, 111) und des AG Hamburg (WuM 2007, 621) wurde den Mietern eine Mietminderung von jeweils 10 und 20 % zuerkannt, aber auch nur deshalb, weil der Vermieter direkt über den Wohnungen einen Mobilfunksender mit 6 Antennen installiert hatte.
Mieter hat keinen Unterlassungsanspruch
Der Mieter hat kein Recht, vom Vermieter zu verlangen, seine Dachfläche nicht zum Betrieb einer Mobilfunksendeanlage zu vermieten (BGH WuM 2006, 304). Auch unter Grundstücksnachbarn wird ein Unterlassungsanspruch abgelehnt (OLG Karlsruhe NZM 2003, 216). Eine Beeinträchtigung ergibt sich erst bei Überschreiten der Grenzwerte.
Lediglich Wohnungseigentümergemeinschaften können, abweichend von eventuellen Mehrheitsbeschlüssen, in ihrer Teilungsanordnung festlegen, dass einstimmige Beschlüsse erforderlich sind und die Gemeinschaft nicht zulasten eines einzelnen Eigentümers einen Mehrheitsbeschluss fassen darf (OLG Hamm NJW 2002, 1730).
Ergibt sich die Gesundheitsgefahr erst aus der Verbindung zu einer individuellen körperlichen Konstitution des Mieters, liegt kein Sachmangel vor (für Herzschrittmacher: BGH ZMR 2006, 671; wegen Allergie: LG Oldenburg ZMR 2000, 100). Auch das sich aus seiner persönlichen Veranlagung ergebende Risiko geht zu Lasten des Mieters, auf seine subjektive Reizschwelle kommt es nicht an (AG Bad Arolsen NZM 2008, 83).
Was Mieter tun können, wenn sie vom Elektrosmog in der Wohnung betroffen sind:
Will der Mieter verhindern, dass der Vermieter eine Mobilfunkanlage auf seinem Dach installiert, muss er sich bei Mietvertragsabschluss zusichern lassen, dass sich der Vermieter in diesem Sinne verhält.
Installiert der Nachbar eine Mobilfunkanlage auf seinem Grundstück, haben Vermieter oder Mieter nur Aussichten dagegen vorzugehen, wenn die Grenzwerte der Elektrosmogverordnung überschritten werden oder die Anlage wegen ihres zu geringen Grenzabstandes gegen Baurecht verstößt (OVG Koblenz WuM 2001, 561).
In reinen Wohngebieten bedarf die Errichtung einer Baugenehmigung. Teils wird eine Baugenehmigung auch dann für erforderlich gehalten, wenn in einem allgemeinen Wohngebiet auf einem Wohngebäude eine Mobilfunkstation installiert werden soll (VGH Baden-Württemberg ZMR 2002, 576).
17. März 2022 - 17:39
Hallo :) Wir wohnen seit 5Jahren in einer Mietwohnung. Großes Gebäude mit 14Mietwohnungen.
Wir haben uns von Anfang an gewundert warum unser Kind im Kinderzimmer nur Stundenweise schläft. Immer Theater, hyperaktives Verhalten und ähnliches.
Also haben wir das Zimmer zum Spielzimmer gemacht.
Als wir auf die Idee kamen es zu unserem Schlafzimmer zu machen,konnte ich es nicht fassen.
Die Nächte waren die Hölle. Stundenweise geschlafen. Ich bin Nachst wach geworden und habe plötzlich nicht mehr richtig sehen können.Mein Lebensgefährte stand auf mit einseitig starken Schmerzen,die den ganzen Tag anhielten. 2Nächte haben wir es ausgehalten,dann haben wir alles zurückgebaut.
Wir wussten vom Stromzähler ablesen,daß dieses Zimmer über dem Hausanschlußraum liegt. Alle Stromzähler der 14 Mietparteien, Internet usw. Es ist alles voller Kabel und Kästen. Mich wundert nun nicht mehr,das man da kein Auge zubekommt und sogar halluziniert.
Dieser Raum ist so verstrahlt,daß ich glaube mein Kind könnte beim Spielen darin schon schaden nehmen.
Besteht die Möglichkeit die Miete zu mindern. Bzw gibt es Fachleute auf diesem Gebiet die diese Strahlung messen und auch dokumentieren? Denn ohne handfesten Beweis brauche ich gar nicht auf die Vermieter zu gehen. Für hilfreiche Tipps wären wir sehr dankbar.
Besten Dank im voraus :)
17. März 2022 - 19:51
Hallo Nicole,
puh… ich kann Ihnen hier leider über den Artikel oben hinaus nicht wirklich helfen.
Viele Grüße
Dennis Hundt