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Mietminderung: Hundegebell und Hundelärm

Hunde sind die besten Freunde des Menschen, nicht aber auch immer die der Nachbarn. Menschen reden, Hunde bellen. Hundegebell und Hundelärm sind immer wieder ein Streitthema. Hundegebell berechtigt Mieter zur Mietminderung, aber auch nur dann, wenn durch ein ständiges und ruhestörendes Bellen die Grenze zur Unzumutbarkeit überschritten wird (LG Braunschweig 6 S 47/89).

Bellt ein Hund, ist dies natürlich und normal, kläffende Hunde können hingegen ein Ärgernis sein. Die Grenzziehung ist schwierig. Hier steht das Persönlichkeitsrecht des Hundehalters an der Haltung eines Tieres im Widerstreit mit dem Persönlichkeitsrecht des Nachbarn, in Ruhe seine Wohnung nutzen zu können.

Subjektives Empfinden kann allein kein Maßstab sein

Allgemein gilt, dass Mieter ihre Tiere so halten müssen, dass die Nachbarn nicht unzumutbar gestört werden. Die Beurteilung richtet sich danach, wie ein verständiger Mensch die Situation beurteilt, nicht aber, wie ein ausschließlich sich an seinen persönlichen und subjektiven Empfindungen orientierender Mensch die Situation bewertet. Auch die Einschätzung eines Tierfreundes kann kein zuverlässiger Maßstab sein. Ein Tierfreund schätzt einen Hund anders ein, als eine Person, die keine Affinität für Tiere hat und Hundegebell bereits als störend empfindet, während es für den Tierfreund zur normalen Geräuschkulisse gehört.

Letztlich kommt es auch auf den Hund selbst an. Bellt ein Schäferhund, ist der Ton durchdringender und hörbarer, als wenn ein Pudel seine Gefühle äußert. Die Grenze zur Unzumutbarkeit wird auch dann schneller erreicht, wenn der Mieter einen Kampfhund hält, der in aggressiver Art und Weise jedes Geräusch zum Anlass nimmt, sich mitzuteilen.

Insoweit ist es schwierig und wenig hilfreich, eine Minderungsquote zu beziffern. Jede Quote ist einzelfallbedingt. Allgemein wird man sich im Hinblick auf die Quotenmaßstäbe im Mietrecht an einer Quote von vielleicht 5 – 20 % mit Abweichungen nach unten und oben grob orientieren können. In den bekannten Gerichtsentscheidungen geht es meist um Unterlassungsansprüche. Mietminderung löst das Problem nämlich nicht.

Beurteilungsgrundlage ist zunächst der Mietvertrag

Mietvertraglich ist die Situation so, dass der Vermieter einem Mieter die Haltung eines Hundes durchaus verbieten kann, insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass die Haltung eines Hundes entgegen der Haltung anderer Kleintiere mit Hundegebell und Hundelärm verbunden ist. Fühlt sich dann ein Nachbar durch das Hundegebell gestört, kann er vom Vermieter verlangen, dass er den Hundehalter auffordert, das Tier abzugeben oder er mindert eben die Miete.

Hat der Vermieter die Haltung eines Hundes im Mietvertrag erlaubt, bleibt dem Mieter letztlich nur der Minderungsanspruch. Allerdings können und müssen Vermieter gegenüber einem Mieter die Erlaubnis zur Tierhaltung widerrufen, wenn die Beeinträchtigungen der Nachbarn ein unzumutbares Ausmaß erreichen (LG Hamburg WuM 1999, 453). Gehört der Hund einem Nachbar, der nicht Mieter ist, muss der Vermieter notfalls gerichtlich gegen das Hundegebell vorgehen. Tut er dies nicht, setzt er sich zwangsläufig Minderungsansprüchen seines eigenen Mieters aus.

Wann wird Hundegebell unzumutbar?

Ab welcher Grenze dann Hundegebell unzumutbar ist, ist immer eine Frage des Einzelfalls. Dementsprechend ist die Rechtsprechung wenig einheitlich. Pauschale Vorgaben gibt es nicht. Es kommt auf die Umstände an. Gelegentliches Bellen ist immer zumutbar. Dies gilt vor allem dann, wenn der Mieter Besuch bekommt oder selbst nach Hause kommt und der Hund ihn begrüßt oder auf plötzlich auftretende Geräusche mit Bellen reagiert (AG Hamburg-Wandsbek WuM 1991, 94). Erst wenn der Hund ständig über Stunden hinweg oder nachts bellt, verhält sich der Mieter vertragswidrig. Auch für Wachhunde gibt es keine Sonderregelungen (OLG Düsseldorf WM 1990, 400).

Dabei ist sicherlich auch auf die örtlichen Gegebenheiten abzustellen. In einer ländlichen, bäuerlich geprägten Umgebung, ist Hundelärm eher Bestandteil des Alltagslebens als in einer Großstadt oder in einem Mehrfamilienhaus mit hellhörigen Wänden und vielen Menschen, von denen die wenigsten vielleicht auch überhaupt ein Tier halten.

Hunde kennen keine Ruhezeiten

Problematisch ist eine Entscheidung des OLG Hamm (WuM 1990, 123). Danach sollen Hunde nur zwischen 8:00 bis 13:00 Uhr und 15 bis 19:00 Uhr und auch dann nicht länger als 10 Minuten am Stück und höchstens 30 Minuten insgesamt bellen dürfen. Ähnlich versucht das OLG Köln (VersR 1993, 1242) dem Hund bzw. seinem Herrchen vorzugeben, den Hund so zu halten, dass er außerhalb des Zeitraumes von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie 22:00 und 6:00 Uhr nicht länger als 10 Minuten ununterbrochen und höchstens 30 Minuten täglich seine Existenz kundtut.

Wie auch Gerichte subjektiv Lärm und Hundegebell einschätzen, zeigt ein Urteil des AG Düren (WuM 1990, 117): Danach soll das störende Bellen eines Hundes in der Nachbarschaft grundsätzlich einen minderungsbegründenden Mangel darstellen. Das AG Darmstadt (DWW 1995, 316) ist der Meinung, dass Hundegebell von einem Nachbargrundstück mit einem Lärmpegel bis zu 84 dB einen Unterlassungsanspruch begründet und somit zur Minderung berechtigt.

17 Antworten auf "Mietminderung: Hundegebell und Hundelärm"

  • Brigitte Meyer
    11. Juni 2013 - 11:46 Antworten

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    seit ca. 2 Jahren wohnt oberhalb meiner Wohnung ein Mann in einer 35m2 Wohnung mit seinem Kampfhund. Diese Wohnung befindet sich genau über meinem Schlafzimmer, mit großen Kippfenster die der besagte Herr auch meisten ganz offen hat. Sein Hund ist sehr oft allein und bellt natürlich laut und kräftig und anhaltend. Der Mann arbeitet nachts in einer Disco und kommt dann so gegen 2:00 früh heim, worauf der Hund dermaßen zu bellen anfängt. Es geht über das Maß einer Begrüßung hinaus, vorallem da der Hundehalter ihn dann auch noch maßlos und laut schimpft. An Schlaf ist überhaupt nicht mehr zu denken. Unsere Hausverwaltung hat ihm einen Brief geschrieben, als ich mich vermehrt darüber beschwert habe, aber es zeigt absolut keinen Erfolg. Kann ich hier in allerletzter Instanz eine Mietminderung veranlassen, damit dann doch irgendetwas geschieht. Vor allem ist dieser Hund auch arm, er ist oft allein in einer viel zu kleinen Wohnung und wird dann auch ständig laut beschimpft. Ich bin mit meinen Nerven schon am Ende, vor allem da ich nicht mehr durchschlafen kann?

    • Mietminderung.org
      11. Juni 2013 - 14:18 Antworten

      Liebe Brigitte,

      danke für Ihren ausführlichen Kommentar. Ich hoffe das Sie mit der Mietminderung wegen dem Hundegebell den Druck auf die Hausverwaltung erhöhen können, damit diese den Druck entsprechend weitergibt. Im Zweifel fragen Sie bitte einen Anwalt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Corinna Kinkl
    8. September 2013 - 05:40 Antworten

    Sehr geehrte Damen und Herren.

    Ich bin in dem oben beschriebenen Fall (leider) der Hundehalter. Ich besitze zwei Kleinhunde (Jack Russell-bellt nicht, Border Collie-Jack Russell-Mischling-bellt gerne mal, wenn sie im Garten ist oder der Nachbarshund bellend am Haus vorbeiläuft).

    Nun zum Problem:
    Einer meiner Nachbarn (6-Parteienhaushalt) hat sich direkt an die Hausverwaltung gewandt, anstatt bei mir vorbeizukommen und mich darauf anzusprechen. Er ist der Meinung mein Mischling würde ununterbrochen bellen, wenn ich auf Arbeit bin. Und er würde auch die ganze Zeit bellen, wenn ich da bin…
    Eine andere Nachbarin sagt, dass das eigentlich nicht so ist. Mein Hund würde kurz bellen, wenn ich das Haus morgens verlasse um auf Arbeit zu gehen oder wenn sie mit ihrem alten Hund zum Gassi gehen aufbrechen würde.

    Nun hat die Hausverwaltung damit gedroht, dass die Vermieterin mir die Hundehaltung verbieten könnte (im Mietvertrag wurde sie mir vom Vorbesitzer des Hauses gewährt). Muss ich jetzt beweisen, dass mein Hund nicht den ganzen Tag bellt oder muss der andere Mieter beweisen, dass mein Hund angeblich den ganzen Tag bellt?
    Eine Anwohnerin hatte sich auch beschwert, weil mein Hund sie immer anbellt, wenn sie in ihrem Garten ist und mein Hund in meinem Garten. Die Anwohnerin hat selbst einen Hund (schon sehr alt und bellt nur manchmal, dann aber sehr durchdringend) und verhält sich meinem Hund gegenüber äußerst unprofessionell. Sie stellt sich an den gemeinsamen Gartenzaun drohend hin und beschimpft sie dann (ich würde, an Stelle meines Hundes, die Anwohnerin auch ausbellen).

    Ich kann meine zwei Hunde oder nur den bellenden nicht einfach so weggeben. Und ausziehen möchte ich auch nicht. Was kann ich machen?

    Vielen Dank für ihre Hilfe!
    Viele Grüße
    Corinna Kinkl

    • Mietminderung.org
      8. September 2013 - 19:00 Antworten

      Hallo Corinna,

      danke für den ausführlichen Kommentar. Ich würde versuchen die Situation in Ruhe mit dem Nachbarn und Vermieter zu besprechen. Wenn es in Richtung Mietminderung und Druck in Ihre Richtung durch den Nachbarn geht, dann muss der Nachbar in aller Regel ein Lärmprotokoll führen und diese als Grundlage für eine Mietminderung nutzen.

      Im Zweifelsfall bitte einen Anwalt fragen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • W. Schöne
    10. September 2013 - 13:10 Antworten

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    unter uns ist ein Forststudent mit Freundin und 3 großen Jagdhunden in eine 50qm große Wohnung gezogen sobald die Besitzer weg sind fängt ein Hund an zu bellen und zu jaulen das ging schon Nachts über Stunden sowie Tagsüber. Ich kann leider keine Miete mindern da wir unsere Eigentumswohnung selbst bewohnen. Auch die Mitteilung an die Hausverwaltung ergab nichts.
    Welche rechtlichen Möglichkeiten bleiben uns noch?

    Viele Grüße
    Wally Schöne

    • Mietminderung.org
      10. September 2013 - 18:47 Antworten

      Hallo Herr Schöne,

      leider kann ich Ihnen nicht weiterhelfen. Sie sollten sich mit der Hausverwaltung und anderen Eigentümern / Bewohner über die rechtlichen Möglichkeiten abstimmen. Wenn da nichts vorwärts geht, sollen Sie einen Anwalt befragen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Marco Wagner
    13. November 2013 - 12:54 Antworten

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    in meinem Fall ist es der Hund des Vermieters der, wenn er alleine ist. ca. von morgens 8 Uhr bis
    durchgehend 15 Uhr bellt, winselt und jault.Der Hund hat in etwa die Größe eines Schafes, die Rasse ist mir unbekannt!
    Durch meine Beschäftigung im Schichtbetrieb stellt das natürlich ein riesen Problem dar. Das Thema wurde schon angesprochen und man versprach mir Besserung, zeitweise war es auch relativ ruhig im Haus aber seit Neuestem ist es schlimmer denn je. Verschlimmert wird das Ganze noch dadurch das das Haus sehr hellhörig ist.
    Können Sie mir vielleicht eine vernünftige Vorgehensweise vorschlagen?

    Viele Grüße

    Marco Wagner

  • Nicole He.
    22. November 2013 - 14:39 Antworten

    Hallo Marco,
    ich habe ein ähnliches Problem. Seit fast 2 Jahren wohne ich allein in einer 42 m² Wohnung. Das Haus umfasst 6 Parteien, alle wohnen allein. Ich befinde mich im 1. EG. Unter mir wohnt ein Mieter, der sich vor einem Jahr einen jungen Hund angeschafft hat. Von Anfang an war es ein großes Problem, da der Hund nicht alleine sein kann. Er fängt an zu bellen und zu jaulen. Wobei man bei dem Bellen hören kann, was für eine panische Angst das Tier hat, dass der Halter nicht zurück kommt. Da ich die Handynummer von dem Mieter habe, habe ich oft angerufen und ihn gebeten den Hund nicht nach 22:00 allein zu lassen. Ich arbeite 50 h in der Woche und brauche meinen Schlaf. Manchmal fängt der Hund um 5 Uhr morgends an, manchmal erst um 8 und bellt dann 1 h bis er sich beruhigt hat. Über den Tag hin verfällt er wieder in langes anhaltendes Bellen. Oft bellt er auch nach 22:00 ungefähr eine Stunde. Das Sind die Zeiten, in denen ich mich ausruhe, woran leider nicht mehr zu denken ist. Ich habe meinen Nebenjob aufgeben müssen, da ich einfach nur noch müde bin. Vor ungefähr einem halben Jahr habe ich meine Vermieter über das Problem in Kenntnis gesetzt. Deren Vorschlag war ein persönliches Gespräch mit dem Mieter unter mir und mit mir zu führen. Dazu ist es nie gekommen. Problematisch ist, dass meine Vermieter die Verwandten/Eltern von dem Mieter unter mir sind. Auf die Aussage von mir gegenüber dem Hundehalter : “Warum hast du dir einen Hund angeschafft, wenn du nie zu Hause bist, und warum kriegst du es nicht in den Griff, dass er gefälligst ruhig zu sein hat, wenn du nicht da bist?” Kam er mir entgegen: “Ich liebe den Hund und er ist Teil der Familie geworden, alle lieben ihn und dadurch habe ich sowieso keine Chance.” Fast täglich schaue ich nach anderen Wohnungen, allerdings ist es nicht einfach etwas zu finden. Was soll ich tun?

    LG Nicole H.

  • Sarah
    23. Januar 2014 - 16:09 Antworten

    Hallo,
    ich habe selbst keinen Hund, aber einen Nachbarn, dessen Hund manchmal durchgehend die ganze Nacht bellt. Deswegen kann ich alle, die sich durch einen bellenden Hund gestört fühlen, verstehen. Darum soll es aber nicht gehen. Da es immer besser ist, sich mit seinen Nachbarn persönlich und vernünftig zu einigen, möchte ich einen Vorschlag machen, der bei dem einen oder anderen noch greifen könnte: Weisen Sie ihren hundehaltenden Nachbarn doch darauf hin, dass es durchaus möglich ist, seinem Hund das Bellen abzutrainieren, was bestimmte Situationen angeht. Wenn ein Hund zum Beispiel Angst hat, wenn er alleine gelassen wird und dadurch bellt, kann man das mit ihm üben (kurz die Wohnung verlassen, 5 Minuten weggehen und dann wiederkommen, den Abstand immer mehr vergrößern…) Anleitungen dazu gibt es genug. Auch das Begrüßungsbellen lässt sich abtrainieren. Vielleicht ist ein Besuch mit dem betreffenden Hund bei der Hundeschule angeraten. Das bringt in jedem Fall mehr, als sich zu streiten. Und von einer Mietminderung hat man auch nur bedingt etwas, wenn die Ruhestörung dann nicht weniger wird.

    LG Sarah

    • Mietminderung.org
      23. Januar 2014 - 17:22 Antworten

      Hallo Sarah,

      vielen Dank für Ihren hilfreichen und konfliktlösenden Beitrag.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Julia Müller
    27. Januar 2014 - 16:48 Antworten

    Hallo,
    ich bin bei meinem Fall selbst der “Täter”. Ich wohne seit 5 Monaten in einem großen Mehrfamilienhaus und wohne dort mit 3 weiteren Leuten zusammen. Da bis jetzt fast immer jemand zuhause war musste mein Hund nie allein sein und so konnte ich es ihm bis jetzt auch nicht schrittweise beibringen. Allerdings war er die letzte Woche 2 mal allein, einmal ca. 2 Stunden und einmal ca. 3 Stunden. Weder als ich gegangen, noch als ich gekommen bin, habe ich meinen Hund persönlich bellen hören. Jedoch weiß ich, dass er durchaus bellt wenn er alleine ist, da ich das Problem vorher auch schon hatte.
    Heute kam ein benachbarter Rentner zu mir und hat sich beschwert, dass der Hund den ganzen Tag bellt und er die Polizei rufen will, wenn das nochmal vorkommt. Er bellt definitiv nicht den ganzen Tag, wie gesagt, kann es sein, dass es jetzt 2 mal in einer Woche 2-3 Stunden höchstens war.
    Nun frage ich mich, ob es möglich ist, dass der Vermieter mir deshalb kündigt?
    Ich möchte so und so im Juli ausziehen, aber bis dahin sind eben noch 5 Monate, in denen es sein kann, dass der Hund 1-2 mal die Woche alleine ist, im Schnitt aber nicht mal ein einziges mal pro Woche, sondern eher 2 mal im Monat.
    Kann es für mich passieren, dass mir nun eine Strafe droht oder ich vor Juli ausziehen muss?

  • Lars
    25. August 2014 - 15:25 Antworten

    Hallo, ich bin vor kurzen in ein sechsgeschosser gezogen. Nun zeigt sich das der Untermieter einen Hund hat der immer am Jaulen ist. Und da die Plattenbauten hellhörige Wände haben höre ich das sehr laut. Dazu kommt das Bellen von dem Hund. Das zieht sich dann stunden, bellen – jaulen – bellen – jaulen etc. wenn der Besitzer nicht da ist.

    Jetzt würde ich gerne wissen ob ich jetzt ein Lärmprotokoll schreiben soll oder ich mich gleich beim Vermieter beschweren. Mir geht es nicht umbedingt um eine Mietminderung, denn dann müsste ich das gejaule weiter ertragen und darum geht es mir, das will ich nicht!

    Ich hab nur die befürchtnis das der Vermieter da nichts machen wird.

    Mfg Lars

    • Mietminderung.org
      26. August 2014 - 12:10 Antworten

      Hallo Lars,

      natürlich können Sie jederzeit Kontakt mit Ihrem Vermieter aufnehmen und auf den Mangel hinweisen. Ein Lärmprotokoll würde Ihren Wunsch nach einer Handlung des Vermieter in meinen Augen allerdings stärken.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • annett langhans
    5. September 2015 - 17:33 Antworten

    Seit 5 jahren bellt tagtäglich der Hund unseres Nachbarn das ganze Haus zusammen. Trotz mehrmaliger Aufforderung das zu unterbinden (auch durch die Vermieter) hört es einfach nicht auf. Das geht morgens um 8 uhr los bis teilweise spät Abends. Wir wissen einfach nichtmehr weiter da uns auch die Behörden angeblich nicht helfen können. Was sollen bzw. können wir noch unternehmen

    • Mietminderung.org
      6. September 2015 - 09:59 Antworten

      Hallo Annett,

      Sie können nur den Druck auf den Vermieter erhöhen (z.B. mit einer Mietminderung) und diesen so zum Handeln (z.B. Kündigen) zwingen. Im Zweifel lassen Sie sich bitte rechtlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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