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Mietminderung wegen Ameisen

Ameisen sind nützliche Tiere. Aber nur in der Natur, nicht in der Wohnung. Treten Ameisen in der Wohnung auf, muss der Mieter aktiv werden. Ob und inwieweit er aus diesem Grund die Miete mindern kann, bestimmt sich danach, inwieweit die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung beeinträchtigt ist. Nur dann handelt es sich um einen Mangel, der die Mietminderung begründet.

Voraussetzung für einen mietminderungsbegründenden Mangel ist, dass  der Mieter die Wohnung nicht oder nicht mehr so nutzen kann, wie er es nach dem Mietvertrag erwarten darf. Dabei kommt es auf die Aspekte der Erheblichkeit und Zumutbarkeit an.

Vereinzelte Ameisen sind naturgemäß

Erst dann, wenn sich die Ameisen als Plage präsentieren, ist der Mangel erheblich. Andernfalls handelt es sich um eine dem Mieter durchaus zumutbare Erscheinung, die dem allgemeinen Lebensrisiko zuzuordnen ist.

Fallbeispiel des AG Köln

In einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln (Urt.v. 6.4.1998, Az. 213 C 548/97 in WuM 1999, 363) zeigten sich in der Wohnung eines Mieters im Juni  an jeweils 7 Tagen eine bis 2 Ameisen sowie im Juli an jeweils 3 Tagen bis zu 2 Ameisen.  Ähnliche Feststellungen traf er in den folgenden Monaten.

Der Mieter begründete seine Klage mithin damit,  dass es sich um „Späherameisen“ gehandelt habe, die er nur als Vorhut nachrückender Legionen einschätzte. Das Gericht wies die Klage zurück. Es habe sich dabei nicht um eine Ameisenplage gehandelt. Vielmehr müsse der Mieter das bezeichnete Ameisenaufkommen als unerhebliches Lebensrisiko akzeptieren. Nicht zuletzt  wäre es ihm zuzumuten gewesen, einem solchem Aufkommen handgreiflich zu begegnen.

Ameisenabwehr ist keine richterliche Aufgabe

In der Rechtsprechung finden sich, soweit ersichtlich, keine weiteren Entscheidungen. Dieser Umstand belegt, dass es sich in der Praxis regelmäßig um kein echtes Problem handelt, zumindest keines, das keiner brauchbaren Lösung zugänglich wäre. Schließlich gibt es wirksame biologische oder chemische Abwehrmöglichkeiten. Diese sind dem Mieter auch durchaus zuzumuten. Will er sich dieses nicht antun, ist er, da er gegenüber dem Vermieter zur Mängelanzeige verpflichtet ist, gehalten, die Kriegsführung dem Vermieter zu überlassen.

Außerdem ist die Ursache zu recherchieren. Ameisen werden oft durch Duftstoffe angelockt. Zugängliche Lebensmittel zeigen den Weg.

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