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Mietminderung wegen Tauben (Taubenkot)

Tauben sind gute Flieger und schöne Vögel, können aber auch belästigend sein. Ob und inwieweit ein Mieter infolge einer Belästigung durch Tauben die Miete mindern kann, bestimmt sich danach, inwieweit die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung beeinträchtigt ist. Nur dann handelt es sich um einen Mangel, der die Mietminderung begründet.

Voraussetzung für einen mietminderungsbegründenden Mangel ist, dass  der Mieter die Wohnung nicht oder nicht mehr so nutzen kann, wie er es nach dem Mietvertrag erwarten darf. Dabei kommt es auf die Aspekte der Erheblichkeit und Zumutbarkeit an.

Vereinzelte Tauben sind naturgemäß

Erst dann, wenn sich die Tauben als Plage präsentieren, ist der Mangel erheblich. Einzelne oder vereinzelt auftretende Tauben sind eine dem Mieter zumutbare Erscheinung, die naturgemäß und dem allgemeinen Lebensrisiko zuzuordnen ist.

In diesem Sinne: Das Amtsgericht München (Urt.v. 11.6.2010, Az. 461 C 19454/09)  verwies darauf, dass Tauben in der Münchner Maxvorstadt  ein großstadttypisches Phänomen darstellten und ein hoher Zuflug von Tauben zum allgemeinen Lebensrisiko gehöre. Der Vermieter sei allenfalls verantwortlich, soweit er eine maßgebliche Ursache für den Taubenbefall (taubeneinladende Fassadengestaltung) gesetzt habe.

Wusste der Miete bei Mietvertragsabschluss, dass sich in der Nachbarschaft ein Taubenschlag befindet oder hätte er dies ohne Weiteres erkennen können, ist ein Minderungsrecht infolge seiner Kenntnis regelmäßig ausgeschlossen.

Der Mieter ist gegenüber dem Vermieter zur Mängelanzeige verpflichtet. Beide können versuchen, einer eventuellen Taubenplage mit Gegenmaßnahmen Herr zu werden (Drahtgestell auf den Fensterrahmen und Dachrinnen,  Vernetzung des Balkons). Erweist sich das Problem als unlösbar, richtet sich die Minderungsquote nach den Umständen des Einzelfalles. Pauschale Vorgaben gibt es nicht.

Tauben sind ein ernstzunehmendes Risiko

Tauben sind nicht unbedingt harmlos.  In einer Entscheidung des Amtsgerichts Altenburg (Urt.v. 28.1.2005, Az.5 C 857/04) wurde darauf hingewiesen, dass die erhebliche Verschmutzung im Hauseingangsbereich dazu führe, dass der Taubenkot und damit auch Krankheitserreger, über Anhaftungen an den Schuhen in die Wohnung des Mieters gelangen können.

Infolge der Verschmutzung der Fensterbänke muss der Mieter damit rechnen, dass der Wind die Exkremente ins Innere der Wohnung übertrage. Außerdem müsse der Vermieter dafür sorgen, dass der Mieter keinen Gesundheitsbeeinträchtigungen ausgesetzt wäre.

Weitere Beispiele zu “Tauben” aus der Rechtsprechung

  • Störende Wildtauben: 0 %  Mietminderung (LG Kleve WuM 1986, 333);
  • Im und am Haus nistende Tauben: 10 %  Mietminderung (LG Berlin MM 1995, 354);
  • Verunreinigung des Balkons durch Taubenkot: 5 %  Mietminderung (AG  Hamburg WuM 1988, 121);
  • Lärmbelästigung durch Taubenschlag mit mehreren hundert Tauben  auf dem Nachbargrundstück: 25 %  Mietminderung (AG  Dortmund WuM 1980, 6);
  • Lärmbelästigung durch vor Wohn- und Schlafzimmer nistende Tauben sowie dadurch bedingte Gesundheitsgefahr: 30 %  Mietminderung (AG  Pforzheim WuM 2000, 302);
  • Über Jahre  andauernde erhebliche Taubenplage sowie Gesundheitsbeeinträchtigung des Mieters infolge Taubenallergie: 35 % (LG  Freiburg WuM 1998, 212);
  • Unbenutzbarkeit des Dachspeichers infolge Taubenkot: 10 %  Mietminderung (AG Köln ZMR 1995 Sonderdruck II).

10 Antworten auf "Mietminderung wegen Tauben (Taubenkot)"

  • Kerstin. H
    10. September 2015 - 10:48 Antworten

    Wir wohnen seit 2009 in einem Wohnblock in der 4. und somit letzten Etage. Bei Unterzeichnung des Mietvertrages war nicht zu erkennen, dass unser Balkon von Tauben verschmutzt wird. Seitdem mahne ich immer wieder an, dass etwas passiert. Es hatte sich herausgestellt, dass die Tauben im Zwischenboden nisten und auch der Kammerjäger da war, aber es hat nicht viel gebracht. Heute morgen war mein Balkon wieder total mit Federn und Vogeldreck beschmutzt. Ich lasse schon garnicht mehr meine Katze raus und da wir Kunstrasen ausgelegt haben muss ich ständig absaugen und das kostet auch eine Menge Geld. Habe ich Möglichkeiten die Miete zu mindern? Hab das jedenfalls dem Vermieter heute angedroht!

    Mit freundlichen Grüßen

    Kerstin. H

    • Mietminderung.org
      11. September 2015 - 17:04 Antworten

      Hallo Kerstin,

      leider kann ich dem Artikel oben nichts wirklich neues hinzufügen. Ich würde die Möglichkeit prüfen, ein Katzennetz / Vogelnetz anzubringen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Zizi
    22. Dezember 2015 - 13:12 Antworten

    Hallo,

    wir haben seit Monaten Probleme mit Tauben-Lärm. Wir wohnen im DG und auf dem Dach, unter der PV Anlage vom Vermieter, haben sich Tauben eingenistet. Sie gurren so laut, dass wir keinen richtigen Schlaf mehr bekommen. Jeder Versuch Sie zu erschrecken, war vergebens. Da habe ich nach Rücksprache mit dem Vermieter einen Dachdecker angerufen, er meinte man müsste Sicherungen an der PV Anlage anbringen. Der Vermieter schrieb uns das er das Angebot nicht annimmt, da es zu teuer ist (für Ihn ist alles teuer!). Nach der Wertminderungstabelle könnten wir die Miete um 30% senken. Wir haben nun vor ein Schreiben aufzusetzen mit einer Frist welche er den Mangel beseitigen soll und wir die Miete kürzen. Dürfen wir die Miete direkt Anfang Januar kürzen oder müssen wir warten bis Februar?
    Kann der Mieter uns kündigen aufgrund der Mietminderung? Hat der Vermieter das Recht die ausgelassene Miete zurückzuverlangen?

    Lieben Gruß
    Zizi

  • Villix
    4. September 2016 - 18:25 Antworten

    Hallo,

    mein Vermieter, eine Wohnungsbaugesellschaft, hat zur Besserung des Taubenproblems in unserem Wohngebiet einen Taubenschlag eingerichtet. Dort werden die Tauben gefüttert, die Eier werden teilweise gegen Gipseier ausgetauscht. Seitdem hat sich das Taubenproblem aber nur verschlimmert. Es außerdem gibt keinerlei Nachweise, dass solche Taubenschläge wirklich die Population reduzieren – es gibt schwammige Aussagen von Tierschutzvereinen, die aber fast alle nicht stimmen. Ich wohne im 4. Stock, das Dach über meinen Fenstern – es gurrt den ganzen Tag. Dreck durch Kot gibt es natürlich auch, Tauben haben auch schon meine Tapete angefuttert. Die Gehwege sind voll mit Kot und Federn.

    Aus Tierschutzrechtlichen Gründen ist ein solcher Taubenschlag bestimmt schön, aber wie man auf die Idee kommen kann, so etwas in ein reines, dicht besiedeltes Wohngebiet zu bauen, ist mir schleierhaft. Und ich konnte auch online nicht ein Beispiel finden, wo so etwas gemacht wurde.

    Frage: Ist sowas denn rechtlich okay? Die Whg.Bau.G. hat den Bau des Schlages mit den Mietervertretern beschlossen – hier weiß niemand, wer diese Mietervertreter überhaupt sind. Beschwerden werden damit abgetan, dass sie ja etwas tun gegen die Tauben. Nur, das ganze Projekt bringt gar nichts – zumindest subjektiv aus meiner Sicht und Sicht anderer Mieter. Und wir leben nunmal hier.

  • Maria Ebert
    20. Oktober 2016 - 16:06 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    leider wird hier nirgends das Thema Marder angesprochen. Wie sieht es damit aus?

    Wir wohnen jetzt bereits seit einem Jahr in unserer “neuen” Wohnung (Dachgeschoss in einem Mehrfamilienhaus) und werden nächtlich durch dieses Tier gestört (wir liegen oft mehrere Stunden nachts wach) – es kratzt, springt umher, bummert usw.. Ein Schädlingsbekämper war schon mehrmals bei uns – leider ohne Erfolg – es wurde lediglich Gift gegen Mäuse und Ratten gestreut, was natürlich keine Besserung hervorbrachte. Nach Einbruch der Dämmerung öffne ich keine Fenster mehr oder betrete den Balkon aus Angst vor einem Tier angesprungen/angegriffen zu werden.

    Ich rufe fast wöchentlich beim Vermieter an, habe mich bislang hinhalten lassen, habe mittlerweile aber kein Verständnis mehr für die Situation.

    Was kann ich tun? Macht eine Mietminderung Sinn? Wenn ja in welcher Höhe?

    Vielen Dank.

    Maria

    • Mietminderung.org
      20. Oktober 2016 - 17:04 Antworten

      Hallo Maria,

      danke für Ihren Beitrag. Eine Mietminderung würde zumindest den Druck auf den Vermieter erhöhen. Im Zweifel können Sie auch ab sofort unter Vorbehalt zahlen.

      Bei der Einschätzung der Höhe kann ich Sie leider nur auf bestehende Rechtsprechung verweisen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Norbert Kops
    16. März 2017 - 12:24 Antworten

    Hallo,
    wir wohnen seit 1996 in einer Anlage mit 7 Stockwerken. Wir haben im Erdgeschoss eine Terrasse von Maßen 6 x 4 qm. Seit zwei Jahren nehmen bei uns die Tauben überhand. Gartenstühle und Strandkorb sind genauso wie der gesamte Boden der Terrasse mit Taubenkot übersät. Auch Reste von Taubeneiern finden wir auf der Terrasse. Die Vermietergesellschaft ist der Meinung, dass die Mieter sich ein “Vogel- bzw Katzennetz auf eigene Kosten montieren müssten und weißt alle Schuld von sich. Kann ich mit einer Mietkürzung drohen? Da die Terrasse zur Hälfte der Qm in die Miete eingerechnet ist, wieviel % kann ich veranschlagen? Eine ​Nutzung ist wegen der ständig runterkommenden “Bomben” nicht mehr anzuraten.

  • Steffi
    29. Juni 2020 - 09:32 Antworten

    Bei uns Nisten die Tauben direkt über dem schrägen Fenster der Toilette. Das Fenster ist voller Kot und ein Lüften ohne, dass Kot reinfällt ist hier nicht mehr möglich.

    Ist in diesem Fall eine Minderung möglich? Und wie müssen wir hier vorgehen?

    Vielen lieben Dank

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