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Mietminderung: Defekte Haustür bzw. Hauseingangstür

Zum vertrags- und bestimmungsgemäßen Gebrauch einer Wohnung in einem Mietshaus gehört auch, dass sich der Mieter in seiner Wohnung sicher fühlt. Dazu genügt es nicht, nur die Wohnungstür abzuschließen.

Wichtig ist auch, dass die Hauseingangstür abgeschlossen und nicht offen ist und fremde Personen keinen unmittelbaren Zugang ins Haus haben.

Nicht umsonst findet sich in fast allen Hausordnung der Hinweis, dass der Mieter verpflichtet ist, die Hauseingangstür geschlossen zu halten und gegebenenfalls nachts auch abzuschließen.

Defekte Haustür untergräbt die Sicherheit im Haus

Eine defekte Haustüre begründet daher einen Mietmangel und berechtigt den Mieter zur Mietminderung. Ist der Hauseingang für Dritte unmittelbar zugänglich, erhöht sich zwangsläufig das Risiko von Wohnungseinbrüchen, Sachbeschädigungen (Graffiti) und unliebsamen Begegnungen mit fremden Personen im Treppenhaus. Auch besteht die Gefahr, dass Post aus den Briefkästen entwendet wird. Nicht zuletzt haben bettelnde Personen direkten Zugang zu den Wohnungstüren und können den Wohnungsinhaber mit ihrer unerwarteten Anwesenheit überraschen.

Rechtsprechung

In diesem Sinne gewährte das Amtsgericht Köln (Urteil vom 28.10.1976, 153 C 3204/76) einem Mieter 5 % Mietminderung. Zwar konnte die Hauseingangstür zugezogen, aber nicht zusätzlich abgeschlossen werden.
In einem Fall des Landgerichts Berlin (Urt. v. 15.03.2002, 63 S 54/00) wurde ein Mangel verneint, soweit das Türschloss dazu neige, sich unter bestimmten Umständen zu verklemmen. Da die Mieter nicht konkret darlegen konnten, wann dies der Fall war, genügte die bloße Möglichkeit dazu nicht. Auch sei die Eigenart des Türschlosses bekannt, so dass meist der Türschnapper benutzt wurde. Daraus lasse sich keine erhebliche Beeinträchtigung des Gebrauchswerts der Wohnung erkennen. Inwieweit diese Entscheidung dem Sicherheitsbedürfnis gerecht wird, sei dahingestellt.

Defekte Haustür: Auf die Begründung kommt es an!

Grundsätzlich erscheint jedenfalls die Beurteilung richtig, die auf das Sicherungsbedürfnis der Mieter abstellt. In diesem Sinne sollte auch im Interesse des Vermieters der Hauseingang gegen Dritte abgesichert sein. Im Ergebnis kommt es sicher auch auf das soziale Umfeld an, in dem die Wohnung gelegen ist.

Will der Mieter die Miete mindern, muss er möglichst konkret vortragen, dass und inwieweit die Haustür defekt ist und welche negativen Auswirkungen sich daraus ergeben oder bereits ergeben haben.

33 Antworten auf "Mietminderung: Defekte Haustür bzw. Hauseingangstür"

  • Simon Mike
    19. Dezember 2013 - 23:48 Antworten

    Die Scheibe unserer Eingangstür ist seit Monaten kaputt, da sie eingeschlagen wurde. Da ich vergebens dem Vermieter daraufhin gewiesen habe, dass es in meiner Wohnung dadurch zieht, da meine Wohnungstür auch kaputt ist.

    Wollte ich mal wissen ob ich eine mietminderung machen kann?

    Haustür: 16 Monate kaputt

    Mit freundlichen Grüßen

    • Mietminderung.org
      20. Dezember 2013 - 17:52 Antworten

      Hallo Simon,

      ich kann Ihnen hier leider nicht mehr Informationen schreiben, als Sie bereits oben im Artikel lesen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Heike
    13. Juli 2014 - 02:41 Antworten

    Hallo, hat jemand Ahnung, wie weit ich die Miete mindern kann, wenn die Haustür nicht schließt, also für jeden zu öffnen ist. Und wenn die Wohnungstür keine Schaniere hat, sowie das der Tür Rahmen fast gänzlich auseinander bricht. Sprich, wir dürfen unsere Tür immer beiseite heben. Es ist mittlerweile fast unmöglich die Tür von außen zu schließen. Danke für jede Info.

    • Mietminderung.org
      15. Juli 2014 - 12:22 Antworten

      Hallo Heike,

      mehr als die Ausführungen im Artikel kann Ihnen leider nicht schreiben. Wenn die Tür überhaupt nicht mehr zu nutzen ist, sollten Sie dringend auf eine Reparatur durch den Vermieter drängen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Bettina
    14. September 2014 - 13:02 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,
    ich bin in eine neue Wohnung eingezogen, zuerst stellte ich fest, dass der Wohnungsschlüssel im Wohnungsschloss festsaß, darauf hin bekam ich Angst vor dem Vermieter, der mit im selben Haus (Einfamilienhaus) wohnt. Die Situation blieb vom 01.08.2014 bis 10.09.2014 so, ich kam bei Bekannten unter, weil ich den Vermieter nicht einschätzen konnte und ihn nicht darauf ansprechen konnte, ich leide unter einer Angststörung. So habe ich bisher nur 2 Tage in der Wohnung gewohnt. Ein Freund hat den Vermieter auf die Situation angesprochen, jetzt lässt sich der Schlüssel mit sehr großen Schwierigkeiten plötzlich aus dem Schloss lösen. Der Vermieter sagte, dass er zunächst seinen eigenen Wohnungsschlüssel, den er für meine Wohnung besitze, zum Nachschleifen bringen würde. Ich war bis 10.09.2014 nicht drüber unterrichtet, das der Vermieter auch einen Schlüssel zu meiner Wohnung hat (Einzug war am 01.08.2014), und bin damit auch nicht einverstanden. Die Wohnung habe ich wegen des feststeckenden Schlüssels bereits Schriftlich (fristgerecht) gekündigt, bevor ich wusste, dass er einen Zweitschlüssel besitzt. Habe ich aufgrund der heimlichen Schlüsseleinbehaltung ein Recht die Wohnung fristlos zu kündigen?

    • Mietminderung.org
      16. September 2014 - 11:54 Antworten

      Hallo Bettina,

      es gibt Rechtsprechung, die eine fristlose Kündigung wegen eines Wweitschlüssels des Vermieter unterstützt, z.B. OLG Celle (Beschluss vom 5.10.2006 Aktenzeichen 13 U 182/06). Lesen Sie sich am besten in passende Urteile ein oder lassen Sie sich rechtlich von einem Anwalt beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sören
    20. September 2014 - 09:26 Antworten

    Hallo habe da auch eine Frage:

    Bei meiner Freundin im Haus lässt sich die Haustür auch nicht mehr ran ziehen. Diese bleibt vorher irgentwo hängen. Der Hausverwaltung wurde dieses auch schon mitgeteilt und im Mietvertrag steht drin das diese geschlossen zuhalten ist.

    Nun wurde mir am gestrigen Tag mein Fahrrad samt Schloss aus dem Haus gestohlen. Es gibt im Haus keinen Fahrradkeller oder Raum -> man kann dieses nur direkt im Durchgang von Haustür zu Hoftür stellen oder neben die Kellertür (keine Behinderung der Fluchtwege).

    Nun würde ich gerne wissen ob ich Schadensersatz gegen die Vermietergesellschaft stellen kann oder nicht.

    • Mietminderung.org
      23. September 2014 - 12:03 Antworten

      Hallo Sören,

      ich würde mich an Ihrer Stelle rechtlich beraten lassen. Dann bekommen Sie eine fundierte Antwort auf die Sie sich stützen können.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • tobias
    15. Oktober 2014 - 22:26 Antworten

    Hallo,
    Ich wohne seit etwas über 4 Monaten mit meiner Freundin in unserer neuen Wohnung! Bei Übergabe der Wohnung wurde im Protokoll festgehalten das 2 Zimmertüren (Wohnzimmer und Küche) einen Wasserschaden durch Lagerung im Keller durch den Vormieter haben! Uns wurde versprochen das diese ausgetauscht werden und seit 4 Monaten werde ich alle 2 Wochen bei Nachfrage wegen den neuen Türen vertröstet oder es heisst sie seien bestellt und werden demnächst eingebaut! Was kann ich noch machen? Mietminderung? Es ist ja bald auch Winter und wollte nicht alle Räume mit heizen.

    Mfg Tobias

  • Nadine B
    15. Januar 2015 - 12:42 Antworten

    Hallo,

    ich wohne zur Miete in einem Mehrfamilienhaus. Seit circa einer Woche fehlt die Haustür.
    Vor einer Woche fiel die Haustür bedingt durch Verzug im Bodenbereich aus dem unteren Scharnier.

    Ist eine Mietminderung möglich?

    Vielen Dank im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen

    Nadine B.

  • Mr. Y
    4. Juni 2016 - 00:32 Antworten

    Ich habe auch eine Frage. Und zwar haben wir hier ausländische Leiharbeiter zur Miete hier im Haus als Nachbarn. Nur ein Einziger besitzt einen Haustürschlüssel, 5 weitere Leute brechen hier regelmäßig die Haustür auf, um in “ihre” Mietwohnung zu gelangen. Ich habe die nun schon mehrmals mündlich und auch schriftlich abgemahnt. Dem Vermieter habe ich auch bereits darüber berichtet, aber er unternimmt nichts dagegen. Kann ich diese Leute nun einfach bei der Polizei wegen Sachbeschädigung und auch Hausfriedensbruch anzeigen?

  • Torsten Zimmer
    4. Mai 2017 - 14:43 Antworten

    Guten Tag,
    wir haben unsere Wohnung fristgerecht zum Monatsende gekündigt. Die Vermieterin besteht auf der vollen Monatsmiete, auch wenn wir die Wohnung bereits zum 15. des letzten Mietmonats übergeben wollten. Jetzt stellt sich heraus, dass die Vermieterin bereits einen Termin zum Austausch der alten Fenster für den 15. des Monats vereinbart hat, das sie desweiteren in dieser Zeit auch in einem Zimmer den Teppich gegen Parkett austauschen lassen will.
    Haben wir das Recht, bei Wohnungsübergabe am 15. auch auf Mietminderung zu bestehen? Oder ist es möglich dem Austausch der Fenster innerhalb unseres noch gültigen Mietvertrages nicht zu zustimmen?
    Wir freuen uns auf Ihren Rat und Information.
    T. &. L. Zimmer

    • Mietminderung.org
      23. Mai 2017 - 07:50 Antworten

      Hallo Torsten,

      wenn Sie hart bleiben wollen, sollten Sie die Schlüssel erst zum Monatsende übergeben. Dann behalten Sie auch in der Praxis die Verfügungsgewalt über die Wohnung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Reiner Zimmermann
    5. Januar 2018 - 14:04 Antworten

    Guten Tag,

    wir sind mit unserer Firma in ein Büro eingezogen, bei welchem die Eingangstür mit einem Schloss versehen ist, das nicht den Vorschriften der Haftpflichtversicherung entspricht. Das Schloss lässt sich nur einfach verriegeln und der Riegel ragt nach Verschluß weniger als 20 mm heraus.

    Das heißt, dass die Versicherung bei Einbruch nicht für den Schaden aufkommt.

    Ist der Vermieter verpflichtet auf seine Kosten ein den Vorschriften entsprechendes Schloß einzubauen?

    • Mietminderung.org
      8. Januar 2018 - 10:38 Antworten

      Hallo Reiner,

      ich würde an Ihrer Stelle als Mieter einen passenden Zylinder einbauen lassen, den Sie bei Auszug gegen den alten Schließzylinder tauschen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Caro
    14. Februar 2018 - 13:18 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    bei einer Freundin ist die Haustür insofern kaputt, dass man nicht in den Hauseingang hineinkommt. Die Freundin muss immer durch den Keller des Nachbareingangs gehen.
    Kann man hier auch eine Mietminderung als Druckmitel einsetzen? Und wenn ja, an welchen Urteilen kann sich meine Freundin orientieren bzgl. der Höhe der Mietminderung?

    Schon mal danke für Ihre Antwort!

    • Mietminderung.org
      14. Februar 2018 - 17:44 Antworten

      Hallo Caro,

      es liegt offensichtlich ein Mangel vor, wenn das Haus nicht durch die Eingangstür betreten werden kann. Ich kann Ihnen leider keine Rechtsprechung nennen – suchen Sie nach entsprechenden Urteilen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Dirk
    30. März 2019 - 10:47 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    wir würden gerne Ihren Rat in folgender Sache anfragen. Wir wohnen in einem MFH in München im 7. Stock ganz oben. Der Rest des Hauses sind Büros, teilweise auch mit Kundenverkehr. Unsere Haustür unten ist daher tagsüber geöffnet. Eigentlich gibt es einen Mechanismus, der diese Tür aber ab 19 oder 20 Uhr verriegelt. Dieser ist jedoch kaputt, sodass man zu jeder Zeit ins Haus kommt. Wir haben unseren Vermieter bereits mehrmals darüber informiert, dass die Türe kaputt ist und er sagte, dass er jemanden beauftragt hat, der es reparieren soll. Letztlich ist der Stand der Dinge aber unverändert schlecht.
    Das besondere Problem ist, dass wir in München am HBF leben. Heute Morgen z.B. saßen bei uns im 7. Stock zwei Junkies vor der Wohnungstüre und haben sich Heroin gegönnt. Das passiert in letzter Zeit öfter.
    Ich sprach mir einer der Junkie-Damen, die mir sagte, dass “bekannt sei, dass hier die Tür immer offen ist und man hier oben ungestört wäre”

    Nun die Frage: Rechtfertigt das eine Mietminderung?

    Viele Grüße
    Dirk A.

  • Jürgen Scheller
    21. November 2019 - 09:52 Antworten

    Guten Morgen
    Wir leben in einem 6 Familien Haus von 1954.
    Die Haustür ist aus Holz und Glas und sollte wohl auch so alt wie das Haus sein.
    Seit langer Zeit können wir die Haustür noch nicht mal mehr zu ziehen, und die Tür steht jetzt Tag und Nacht offen.
    Es wurden vom Vermieter mehrere kleine Reparaturen ausgeführt, die aber nichts bringen, wenn sich die Temperatur draußen ändert geht der Ärger mit der Haustür immer wieder los.
    Nun geht gar nichts mehr, und der Vermieter ignoriert auf einmal Mails und Anrufe.
    was können wir tun, und was für Rechte haben wir in diesem Fall.
    Vielen Dank im Voraus.
    Grüße
    Jürgen Scheller

  • Sandra Hoppe
    8. Juni 2020 - 17:25 Antworten

    Schönen guten Tag!
    Ich habe ein Problem mit meinem Vermieter.
    Als erstes ist bei meinem Wohnzimmerfenster von aussen der Putz so weit abgebröckelt,das es bei jedem Windstoss reinzieht. Diesen Mangel habe ich bereits vor über einem Jahr beim Vermieter angezeigt. Dieser Mangel sollte schon längst behoben sein,ist aber nichts passiert.
    Nun ist in dem Wohnhaus wo ich wohne,ein Mehrfamilienhaus,seit 2,5Monaten die Haustür deffekt. Der Vermieter hat vor ca.2Monaten das komplette Schloss der Haustür ausgebaut und wollte es reparieren lassen. Jedes Mal wenn er darauf angesprochen wird kommt die Aussage : “Ich habe es jemanden zum reparieren gegeben,aber das defekte Teil wurde bestellt und kann angeblich wegen der Corona-Pandemie nicht gesendet werden. Und das geht schon über 2Monate. Es können Dritte unbefugte das Haus betreten und wir Mieter fühlen uns nicht mehr sicher. Ausserdem wohnen im Haus gegenüber,der selbe Vermieter wie bei mir, Leute,die bis in die Nacht hinein extrem laute Musik hören.Die Polizei wurde deshalb schon öfters gerufen. Der Vermieter kümmert sich um nichts,trotz mehrmaliger Nachfrage. Das Leben in dem Haus wo ich wohne ist total unsicher und man kann nachts nicht mal mehr in Ruhe schlafen.
    Was kann man als Mieter tun,wenn sich der Vermieter um nichts kümmert,aber die Miete ständig erhält? Ich habe nun die aktuelle Miete noch nicht gezahlt ,da ruft der Vermieter gleich am 3.des Monats an und droht mit Kündigung. Es gibt sooo viele beim Vermieter angezeigte Mängel und um nichts kümmert er sich. Ich bin echt mit meinem Nerven am Ende.
    Über einen Rat würde ich mich freuen

    M.f.G. S.Hoppe

  • Tim
    29. November 2020 - 22:09 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Erstmal vielen Dank für Ihre klasse und hilfreiche Seite!

    Ich habe folgendes Problem. Meine Wohnungstür ließ sich nicht mehr öffnen (elektronisches Schloss an dem die Batterie leer war).
    Ich hatte für über 2 Wochen keinen Zugang mehr zur Wohnung und auf 6-7 Kontaktversuche (Mängelanzeige, Mietminderungsandrohung,..) wurde nicht reagiert. Als endlich reagiert wurde und die Tür wieder zu öffnen war, habe ich die Miete abzgl. einer 100% Minderung für diese 2 Wochen überwiesen.

    Nun erhielt ich Post mit dem Hinweis auf Bezahlung oder es wird ein gerichtliches Beitreibungsverfahren eingeleitet.

    Da ich das Mietobjekt 2 Wochen lang nicht nutzen konnte, da der Vermieter sich nicht bemüht hat, das Schloss zu reparieren bin ich fest davon überzeugt dass die Minderung rechtens ist.

    Oder wie sehen Sie das?

    Danke!!!

  • Udo Carsten Oliver Cannova
    19. September 2021 - 13:40 Antworten

    Guten Tag. Bei meinem geistig (leicht) behinderten Schwager wurde vor einem Jahr eingebrochen. Seit dem ist seine Wohnungstür defekt und lässt sich nicht mehr schließen. Die Hauseingangstür muss, laut seiner Aussage, offen bleiben, weil im Haus ein niedergelassener Arzt 1x pro Woche Sprechstunde hat.
    Jetzt stellt sich mir die Frage, ob wir hier tatsächlich mit lächerlichen 5% auskommen?

    1998 wurde mir in ähnlicher Sache 100% Mietminderung gewährt, da die Wohnung unverschießbar nicht nutzbar ist.
    Ein Teil der Begründung war, dass die eigene Wohnung ein sicherer Rückzugsort sein muss und das nicht gewährleistet ist, wenn jeder diese Wohnung betreten kann.

    • Mietminderung.org
      20. September 2021 - 13:10 Antworten

      Hallo Udo,

      ich glaube beiden 5% gehen Sie von einer defekte HAUStür aus?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Peggy
    22. Juni 2022 - 07:11 Antworten

    Guten Morgen,

    Wir wohnen in einer Doppelhaushälfte zur Miete. Unsere Haustür hat innen und außen eine Türklinke mit der man die Tür öffnen kann. Somit muss ich mich von innen einschließen wenn ich verhindern möchte das fremde das Haus einfach so betreten. Das ist sehr umständlich da wir hier zu viert wohnen und nur zwei Schlüssel haben und ich außerdem ein Gewerbe mit Kundenverkehr betreibe und die Tür ständig auf und zu gesperrt werden muss.

    Ist das denn überhaupt zulässig oder kann ich den Vermieter zum Austausch auffordern?

    Vielen Dank im Voraus.

    • Mietminderung.org
      22. Juni 2022 - 13:57 Antworten

      Hallo Peggy,

      ändern Sie (in Absprache mit dem Vermieter) den äußeren Türbeschlag und Sie haben das Problem für wenige Euro gelöst. Bei Auszug bauen Sie das entsprechend zurück.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Peggy
        22. Juni 2022 - 14:38 Antworten

        Danke Herr Hundt für ihre schnelle Antwort.
        Leider ist der Austausch vom Türbeschlag oder vom kompletten Schloss nicht möglich. Wir haben das schon mit einer Fachfirma abgeklärt.
        Einzige Möglichkeit wäre eine neue Haustür.

  • Bea
    6. April 2023 - 10:50 Antworten

    Hallo,

    ich wende mich heute an Sie, weil ich mich einfach mit der aktuellen Situation an unserem Hauseingang unsicher fühle. Seit Herbst 2022 ist das Hauseingangsschloss an unserem Hausaufgang defekt. Es ist so eine Art Notschloss eingebaut, womit man aber mit jedem x-beliebigen Schlüssel die Tür öffnen kann. Es kann also jede fremde Person in unseren Hauseingang gelangen und das zu jeder Tages- und Nachtzeit. Dadurch fühle ich mich nicht sicher in meinem eigenen Zuhause. Dazu kommt erschwerend, dass ich ständig die Kellertür abschließe und irgendeiner der Nachbarn lässt sie wieder offen. Dank der defekten Hauseingangstür ist nun schon etwas aus dem Keller verschwunden.
    Ich bat die Vermietung per Email dringlichst das Hauseingangsschloss zu erneuern, damit sich alle Mietparteien wieder sicher fühlen können.

    Die Antwort der Vermietung war ernüchternd. Da sie plane etwas an der Schließanlage des Wohnkomplexes zu ändern, bleibt der jetzige Zustand des Hauseingangsschlosses weiterhin auf unbestimmte Zeit genau so, wie er aktuell und seit Herbst 2022 ist.

    Nun meine Frage: Hat die Vermietung wirklich das Recht diesen Zustand weiterhin auf unbestimmte Zeit zu belassen? Seit Herbst 2022 ist dieses “Notschloss” nun in unsererm Hauseingang und wirklich jeder kann mit egal welchem Schlüssel die Tür öffnen und ins Haus gelangen und das 24/7.

    • Mietminderung.org
      6. April 2023 - 15:40 Antworten

      Hallo Bea,

      grundsätzlich ist das verhalten der Hausverwaltung in Ordnung. Auf der anderen Seite sollten Sie prüfen, ob durch diese Situation ein Mangel vorliegt, der zur Mietminderung berechtigen kann.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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