Go to Top

Mietminderung wegen Essensgerüchen

Jeder empfindet anders. Gutes Essen kann trotzdem übel riechen. Essensgerüche und die damit verbundenen Kochvorgänge sind ein sozial übliches Verhalten und gehören zum Haushaltsalltag eines Mehrfamilienhauses. Kochen ist existentiell. Auch hier gilt es, die Grenzen dessen abzustecken, was sich Nachbarn untereinander zumuten können.

Das Gebot der gegenseitigen nachbarschaftlichen Rücksichtnahme hilft nur bedingt weiter, da das Geruchsempfinden subjektiv ist und zur Einhaltung des nachbarlichen Friedens immer beide Parteien zu Zugeständnissen bereit sein müssen.

Beurteilungsgrundlage kann nur sein, wie ein objektiv denkender Mensch den Duft empfindet. Subjektive Befindlichkeiten, Überreaktionen oder gar Allergien eines Mieters können keine oder nur bedingte Berücksichtigung finden.

Essensgerüche sind grundsätzlich sozial- und haushaltsübliche Erscheinungen

Koch- und Essensgerüche aus der Nachbarwohnung muss jeder Mieter akzeptieren. Allenfalls extreme Geruchsbelästigungen können beanstandungsfähig sein (LG Essen ZMR 2000, 302).

Das Amtsgerichts Hamburg-Harburg (WuM 1993, 38) beurteilt die mit dem Kochvorgang einhergehende Entstehung von Gerüchen als Teil des Kochvorgangs und unvermeidbar. Eine andere Beurteilung komme nur in Betracht,  wenn  durch die Art der Gerüche und deren Intensität oder Regelmäßigkeit eine Situation entstehe, die über das Maß eines üblicherweise zu erwartenden regelmäßigen Kochvorgangs hinausgehen (Restaurant,  Fabrik).

Das Gericht verwies den klagenden Mieter darauf, dass die als “penetrant, stark und unerträglich” beschriebenen Gerüche aus der Nachbarwohnung nur formelhaft vorgetragen und einer richterlichen Überprüfung nicht zugänglich seien.

Gerüche entstünden auch durch Zutaten, die früher durchaus als fremdartig empfunden wurden, heute aber nicht mehr als unerträglich angesehen werden.  Im Zuge einer „auch in Deutschland spürbaren Verfeinerung der Kochkultur“ gehöre die Verwendung von Knoblauch heutzutage zum normalen Repertoire des Kochens und Essens.

Problematisch zeigt sich die Situation bisweilen, wenn zum Beispiel asiatische Mieter im Haus wohnen und heimatübliche, für Europäer ungewohnte Zutaten oder Gewürze verwenden. Der Geruch kann dann sehr durchdringend sein. Wo und wann Zumutbarkeitsgrenzen überschritten werden, kann sich nur im Einzelfall beurteilen lassen.

Auch das Landgericht Essen (Urteil vom 23.09.1999, Az. 10 S 491/98) beschied die Klage einer Mieterin, die 30 % Mietminderung einforderte, abschlägig. Aus dem von der Mieterin vorgetragenen  Sachverhalt wäre nicht erkennbar gewesen, dass die Gerüche in der Nachbarwohnung das Empfinden eines normalen Durchschnittsmenschen unzumutbar überschritten haben.

Bautechnisch bedingter Geruch

Eigentlich sollte es unter normalen Umständen bei einer geschlossenen Wohnungstür und einem normal konstruierten Gebäude nicht zu einer übermäßigen Belastung der Mitmieter durch Koch- und Essensgerüche kommen (AG Aachen 12 C 478/93). Sind die Belästigungen durch Essensgerüche hingegen durch die Bauweise eines Gebäudes infolge schlechter und konstruktionsmäßig nicht vermeidbarer Abdichtungen bedingt, hat der betroffene Mieter ein Minderungsrecht (LG Stuttgart WuM 1998, 724: 20 %  Minderung).

Lösung für alle: Dunstabzugshaube

Das OLG Köln (WuM 1997, 453) verurteilte einen Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentümeranlage, eine Dunstabzugshaube einzubauen, um den im Obergeschoss wohnenden Mieter nicht weiter durch Küchengerüche zu belästigen. Zugleich wies das Gericht darauf hin, dass Kochgerüche ortsüblich seien und der Einbau einer Dunstabzugshaube nur ausnahmsweise verpflichtend sein könne.

Weitere Einzelfälle zu Essengerüchen aus der Rechtsprechung:

  • AG Tiergarten (MM 1994, 68): 7 %  wegen Essensgeruch aus darunter liegender Wohnung;
  • LG Stuttgart (WuM 1998, 724): 20 %  wegen Essens- und Zigarettengerüchen aus der Nachbarwohnung.
  • Ein Mieter wurde verpflichtet, den unter dem Schlafzimmer eines über ihm wohnenden Mieters stehenden Grill zu beseitigen (BayObLG NZM 2002, 533). Zur Rechtfertigung diente das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.



12 Antworten auf "Mietminderung wegen Essensgerüchen"

  • Martyn Farmer
    13. August 2013 - 11:02 Antworten

    Eine Frage: Mietminderung wegen Essensgerüchen.

    Eine Restaurant hat im Erdgeschoss geöffnet. Es riecht von Essen früh morgens bis 18.00. Es ist manchmals laut von der Mitarbeiter, weil es eine Tur zwischen dem Treppenhaus und Restaurant gibt.

    Könnte ich eine Mietminderung bekommen? Wenn ja, wissen Sie wieviel Prozent?

    Mit freundlichen Grüßen.

    • Mietminderung.org
      16. August 2013 - 20:47 Antworten

      Hallo Martyn,

      sofern bei Ihren Einzug noch kein Restaurant im Erdgeschoss war, können Sie zumindest über eine Mietminderung nachdenken. Bei der Höhe kann man sich nur aus Urteile von Gerichten beziehen, da jeder Fall ein Einzelfall ist. Im Zweifel: Bitte einen Anwalt fragen.

      Hier ein guter Artikel für Sie: Vorgehen bei einer Mietminderung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Vlady Oszkiel
    23. Oktober 2013 - 13:20 Antworten

    Hallo,

    vielen Dank für die vielen Infos auf Ihrer Seite. Immerhin gibt es einem ein gutes Gefühl, dass man als Mieter dem Vermieter nicht völlig ausgesetzt ist.

    Bei uns im Erdgeschoss hat im August ein neuer Burger Laden eröffnet, mit dazu gehörigem Abzugsrohr, das im Hinterhof an der Hauswand entlang bis auf das Dach führt. Ab dem Tag gab es schließlich durchgehenden, mal mehr mal weniger intensiven, frittierten Ölgeruch in die Nase. Da es im August in Berlin doch sehr warm war, kam man nicht drum herum die Fenster für ein frisches Lüftchen zu öffnen. Dies war aufgrund der Ausdünste nicht mehr möglich. Betroffen waren nicht nur wir sondern auch unsere Nachbarn im dem Gebäude. Verständlich, dass man unterschiedlich auf Fritten-Buden Geruch reagiert, aber wenn dann irgendwann Kopfschmerzen ins Spiel kommen kann es doch nicht so harmlos sein.

    Nach gemeinsamer Absprache hat jeder den Vermieter über die neu entstandenen Gerüche informiert und angekündigt, sollte sich an der Situation nicht etwas ändern, dass wir rückwirkend für den Monat August einen verringerten Betrag der Miete bezahlen würden.

    Es wurde weiter heiter gegrillt und gebrutzelt und die Gerüche stiegen genauso eifrig weiter durch die halbe Nachbarschaft. Es kam zur Mietminderung unserseits. Der Vermieter, ohne überhaupt auf unser Anliegen einzugehen, meldete sich schriftlich nur zurück um auf einen auszustehenden Betrag hinzuweisen, der noch fällig sei – der Betrag der Minderung, wie wir ihn als richtig eingeschätzt haben.

    Was nun? Riskieren wir eine Kündigung? Müssen wir uns rechtlich erkundigen, oder einen Anwalt einschalten?

    Entschuldigung für den etwas länger geratenen Text. Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.

    Schönen Gruß,
    Vlady

    • Mietminderung.org
      26. Oktober 2013 - 15:13 Antworten

      Hallo Vlady,

      danke für den Kommentar. In der Tat würde ich einen Anwalt einschalten. Im ersten Schritt könnte man den Vermieter darauf hinweisen, dass der Betrag fehlt, weil Sie die Miete aufgrund des Mangels gemindert haben. So spielen Sie den Ball wieder zurück.

      Ansonsten haben ich hier noch einen Link für Sie: Vermieter widerspricht der Mietminderung, was nun?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • cani
    23. Oktober 2014 - 22:14 Antworten

    Hallo

    vielen Dank für diese Information. Allerdings haben wir ein ganz anderes Problem. Wir haben ein Haus.Im Erdgeschoss wohnt unser Mieter. Leider ist es so, dass er wirklich nie seine Wohnung lüftet. Mittlerweile ist der Gestank die aus seiner Wohnung kommt ganz schlimm. Schlimm ist es auch dann wenn er kocht. Das ganze Treppenhaus stinkt. Nach mehreren Bitten bzw Aufforderungen erklärt er sich dennoch nicht dazu bereit eine Dunstabzugshaube zu beschaffen. unsere Frage nun: Ist der überhaupt dazu verpflichtet und wenn ja auf wessen Kosten. Wir suchen uns schon seit Tagen dumm und dämlich im Internet daher wären wir für eine Antwort dankbar.

  • S John
    21. November 2014 - 09:01 Antworten

    Hallo,

    wir haben ähnliche Probleme.

    Sind umgezogen und wohnen nun über einer Raucherfamliie.

    Das schlimme: unser Schlafzimmer ist direkt über der Küche, wo ständig geraucht wird und unsere Nachbarn (armenischer Herkunft) mit anderen als in Deutschland üblichen Gewürzen kochen. Sie stellen ihre Töpfe immer auf die Fensterbank zum Auskühlen, und bei geschlossenem Fenster zieht der ganze Mief zu uns ins Schlafzimmer.

    Ich kann dort teilweise nicht schlafen und wechsele den Raum. Für mich ist das kein Wohnen.

    Was soll ich tun? Die Mieterin belächelt das Ganze fast nur und meint, die Nachbarn deswegen anzusprechen wäre ja peinlich.

    • Mietminderung.org
      21. November 2014 - 13:09 Antworten

      Hallo John,

      wenn Sie das Problem nicht mit Hilfe der Vermieterin lösen können und die Lösung nicht mit einer Mietminderung anschieben wollen, bleibt nur der Umzug. Klingt unschön, aber wenn Ihre Wohn- und Schlafqualität massiv eingeschränkt ist, kann das eine Option sein.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • N. Hohenkirch
    11. August 2016 - 15:34 Antworten

    Hallo,

    ich bin auch auf der Suche, was ich am idealsten machen kann. Obwohl diese Unterhaltung schon etwas ruht, hoffe ich doch auf eine Antwort.
    Und zwar habe ich eine Wohnung gekauft – mit einem großen Balkon und einer Dachterrasse. Im Wesentlichen habe ich sie deshalb gekauft… Im März bin ich dort eingezogen und im Juni eröffnete ein “Griechischer / Gutbürgerlicher Imbiss” im Haus schräg gegenüber.
    Die “Restaurantfläche” war zuvor einige Jahre nicht genutzt worden, aber war eben auch zuvor ein Imbiss.
    Die Lüftung haben sie im Erdgeschoss. Die Abluft wird also nicht -wie bei neuen Restaurants- über das Dach abgeführt. Unten am Imbiss riecht man nichts, aber dafür bei mir auf dem Balkon / Dachterrasse. Das ist echt schade, denn es ist unangenehm, bei Frittenfett in der Hängematte zu liegen.

    Künftig werde ich die Wohnung vermutlich auch vermieten… deshalb mache ich mir echt einen Kopf, was man da machen kann. Erstens will ich den Geruch selbst nicht und zweitens graut es mir davor, evtl. Probleme mit Mietern zu bekommen.

    Wer kann mir da helfen???

    MfG!

    • Mietminderung.org
      12. August 2016 - 08:51 Antworten

      Hallo N. Hohenkirch,

      Sie können den Mieter nur auf die Thematik hinweisen, um eine spätere Mietminderung zu vermeiden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Claudia
    8. Oktober 2016 - 23:31 Antworten

    Hallo Alle,

    Ich habe das gleiche Problem,ich wohne seit 6 Jahren in meiner Wohnung, es war alles toll bis eine Indische Familie einzog. Ich kann meinen Balkon nicht mehr nutzen,keine Fenster mehr öffen weil es immer nach Essen stinkt. Es stinkt über all selbst im Treppenhaus,und jetzt sind noch mal 2 indische Familien eingezogen es wird immer schlimmer.Was kann ich tun, Mietminderung und wieviel?

    Grus Cludia

  • Monika Martens
    14. Juni 2021 - 11:14 Antworten

    Hallo, ich habe mal eine Frage. Ich wohne seit fast zwanzig Jahren in dem Haus und habe mir vor vier Jahren eine kleinere Wohnung in dem selben Haus genommen. Unter mir wohnen andere Mieter. Beide sind zu Hause. Der Mann hat ein alkoholisches Problem. Jeden Abend fängt die Familie ab 20 oder 20.30 Uhr zu kochen an. Immer mit Knoblauch und heissem Fett. Ich kann nicht die Fenster öffnen und kann auch im Sommer nicht auf dem Balkon sitzen. Der Gestank kommt mir über alle Fenster rein. ( Küche, Wohn – und Schlafzimmer). Auch rauchen beide auf dem Balkon Zigaretten, auch Nachts. Wenn der Alkoholpegel erreicht ist, passiert das in kurzen Abständen. Ich schreibe mir seit über vier Jahren die Finder an die Vermietung wund, schicke Fotos und Videos der Vermietung, wie der Zigarettenrauch in Schwaden zu mir hochzieht, aber nichts passiert. Der Mann hat einen Schrebergarten, und er lagert dann Tomaten und viele Knoblauchknollen auf dem Balkon. Die kocht er ein, und dann kann ich mir immer eine andere Übernachtung suchen. Es stinkt so penetrant. Ich bin Herz und Lungenkrank, ich kann nicht in geschlossenen Räumen sein. Ich brauche frische Luft, da ich durch meine Nahtoderfahrung dann schlimme Panikattacken bekomme. Kann ich eine Mietminderung wegen der Belästigungen anstreben? wenn ja, wie hoch wäre die dann? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Monika Martens

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert