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Heizung

Mietminderung bei defekter Heizung im Bad

Ist im Badezimmer die Heizung defekt, ist die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung regelmäßig beeinträchtigt und berechtigt den Mieter grundsätzlich zur Mietminderung. Die Mietminderungsquote richtet sich danach, wie sich die Gebrauchsbeeinträchtigung im Einzelfall in Abhängigkeit von den Umständen auswirkt. Pauschale Vorgaben gibt es nicht. Eine defekte Heizung im Bad wirkt sich naturgemäß schwerwiegender aus, als wenn die Heizung in anderen Räumen ausfällt. Die Beeinträchtigung beginnt bereits morgens  mit der Morgentoilette. Ist das …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung bei 15 Grad in der Wohnung (Temperatur)

Nur eine ordentlich geheizte Wohnung bietet Wohnqualität. Niemand mietet eine kalte Wohnung. Demgemäß hat jeder Mieter das Recht auf eine warme und bewohnbare Wohnung. Der Vermieter muss in der Wohnung eine Behaglichkeitstemperatur gewährleisten. Zumindest gilt diese Vorgabe für die allgemein übliche Heizperiode vom 1. Oktober bis zum 30. April. Auf jeden Fall ist der Vermieter für das ordnungsgemäße Funktionieren der Heizungsanlage verantwortlich (OLG Dresden WuM 2002, 541). Diese Selbstverständlichkeit ergibt …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung bei 18 Grad in der Wohnung

Die schönste Wohnung nutzt nichts, wenn sie im Winter nicht geheizt wird. Dann ist auch ein Schloss unbewohnbar. Jeder Mieter hat das Recht auf eine warme und bewohnbare Wohnung und Anspruch darauf, dass der Vermieter in der Wohnung eine Behaglichkeitstemperatur ermöglicht. Vornehmlich gilt diese Vorgabe für die übliche Heizperiode von 1. Oktober bis 30. April. In dieser Zeit sollte die Heizung an sein. Eine solche Mindesttemperatur liegt in Aufenthaltsräumen bei …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung: Heizperiode beachten

Wenn es kalt ist, muss der Vermieter heizen. Diese einfache Vorgabe kann sich in der Praxis durchaus als schwierig erweisen. Die Rede ist von der Heizperiode. Ist die Wohnung unzureichend geheizt, befindet sie sich in einem nicht vertragsgemäßen Zustand und begründet ein Minderungsrecht des Mieters. Aber: Es gibt keine allgemein gültige gesetzliche Regelung, was die Dauer der Heizperiode betrifft. In vielen Mietverträgen ist die Dauer der Heizperiode ausdrücklich vereinbart. Darin …Artikel jetzt weiter lesen