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Wohnungsmängel

Mietminderung: Geruch aus Abfluss oder Gestank aus Toilette

Zur Wohnqualität einer Mietwohnung gehört nicht allein deren Optik. Unangenehme Gerüche können Grund für Beanstandungen sein. Beurteilungsmaßstab darf jedoch nicht das subjektive Empfinden oder gar die Überempfindlichkeit eines Mieters sein, vielmehr kommt es darauf an, was ein halbwegs objektiv denkender Mensch empfindet, wenn er mit einem bestimmten Duft konfrontiert wird. Mietminderung setzt einen Mangel der Mietsache voraus. Mängel müssen so erheblich sein, so dass es einem Mieter nicht zuzumuten ist, …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung: Gerüst bzw. Baugerüst auf Terrasse oder Balkon

Gehört zur vermieteten Wohnung ein Balkon, darf ihn der Mieter nach seiner freien Verfügung nutzen. Wird die Nutzung infolge von Bauarbeiten durch ein Gerüst oder Baugerüst auf der Terrasse eingeschränkt, ist die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung und damit ihr vertragsgemäßer Gebrauch beeinträchtigt und der Mieter kann eine Mietminderung vornehmen. Die Mietminderung setzt voraus, dass die Beeinträchtigung eine gewisse Erheblichkeit erlangt hat, die sich in zeitlichen und umständebedingten Aspekten niederschlagen muss. Wo …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung bei falscher Quadratmeterzahl (Wohnungsgröße)

Eigentlich, so sollte man meinen, ist die Wohnungsgröße eine klare Sache. Dass dem nicht so ist, zeigt die vielfältige Rechtsprechung. Flächenabweichungen aufgrund falscher Quadratmeterzahl begründen einen Sachmangel der Wohnung und berechtigen den Mieter zur Mietminderung. Angesichts der vielfältigen Lebenswirklichkeit steckt auch hier der Teufel im Detail. Ausgangspunkt ist, dass Vermieter und Mieter im Mietvertrag beispielsweise die Wohnfläche mit 100 qm² bezeichnet haben. Später stellt sich heraus, dass die Fläche geringer …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung: Kein Telefon und kein Internet

Wir leben in einer Welt, in der die Kommunikation über Telefon und vor allem Internet immer wichtiger wird. Fallen Telefon oder Internet aus, stellt sich die Frage, inwieweit der Vermieter für den Ausfall verantwortlich ist und der Mieter die Miete mindern kann. Besonders problematisch ist die Situation, wenn der Mieter den Anschluss nicht nur privat, sondern auch geschäftlich nutzt und möglicherweise auf eine beständige Verbindung angewiesen ist. Nun, – es …Artikel jetzt weiter lesen