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Mietminderung: Kein Telefon und kein Internet

Wir leben in einer Welt, in der die Kommunikation über Telefon und vor allem Internet immer wichtiger wird. Fallen Telefon oder Internet aus, stellt sich die Frage, inwieweit der Vermieter für den Ausfall verantwortlich ist und der Mieter die Miete mindern kann. Besonders problematisch ist die Situation, wenn der Mieter den Anschluss nicht nur privat, sondern auch geschäftlich nutzt und möglicherweise auf eine beständige Verbindung angewiesen ist.

Nun, – es kommt darauf an, ob der Vermieter oder der Mieter die Verantwortung für den Telefon- und Internetanschluss tragen. Der Vermieter kann eine Gemeinschafts-Antennenanlage für die gesamte Hausgemeinschaft oder eine Kabelverteileranlage im Haus vorhalten. Dann kommt es darauf an, an welcher Stelle der Fehler auftritt und den Ausfall von Telefon und Internet verursacht.

Wo tritt der Fehler auf?

Tritt der Fehler an der Anlage (technischer Defekt, Stromausfall) auf, für die der Vermieter die Verantwortung trägt, beeinträchtigt der Ausfall von Telefon und Internet die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung und berechtigt den Mieter, die Miete zu mindern. Liegt der Fehler in dem Bereich, für den der Mieter die Verantwortung trägt (Fehler im Router, Computerfehler) braucht dies den Vermieter natürlich nichts anzugehen.

Eine andere Situation kann sich daraus ergeben, dass der Netzanbieter selbst den Ausfall infolge technischer Probleme zu verantworten hat. Da es im Mietminderungsrecht nicht darauf ankommt, ob der Vermieter eine mangelbegründende Situation verschuldet hat, ist der Vermieter dann, wenn er den Telefonnetzanschluss im Haus bereithält und somit Vertragspartner des Netzbetreibers ist, gegenüber dem Mieter für den Ausfall verantwortlich. Auch dann kann der Mieter die Miete mindern.

Minderung oder Schadensersatz?

Insgesamt ist in diesem Bereich vieles streitig und rechtlich unklar. Zu unterscheiden ist, ob es um einen reinen Minderungsanspruch geht oder ob dem Mieter durch den Ausfall von Telefon oder Internet darüber hinausgehend ein Schaden entstanden ist.

Richtungsweisend ist ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom 24.1.2013 (Az. III ZR 98/12). Danach ist der Ausfall der Nutzungsmöglichkeit eines Wirtschaftsgutes als Schadensersatzanspruch und im Mietrecht als Minderungsgrund wohl dann anzuerkennen, wenn sich die „ Funktionsstörung typischerweise signifikant auf die materielle Grundlage der Lebensgestaltung auswirkt“.

Internet ist ein kommerzialisiertes Wirtschaftsgut

In diesem Sinne hatte der BGH bereits frühzeitig im Verkehrsrecht eine Nutzungsausfallentschädigung anerkannt, wenn der Eigentümer eines Fahrzeuges unfallbedingt sein Auto nicht nutzen kann. Ein solches Wirtschaftsgut unterliegt der Kommerzialisierung und begründet bei seinem Ausfall Schadensersatzansprüche. Ein vergleichbares Urteil, das sich speziell mit dem Minderungsrecht eines Mieters bei Ausfall von Telefon oder Internet beschäftigt, ist derzeit nicht bekannt.

Das besagte BGH-Urteil beschäftigt sich mit einem Schadensersatzanspruch eines Internetnutzers direkt gegenüber dem Netzbetreiber ohne Einbeziehung eines Vermieters, dürfte sich aber von der Zielrichtung auch auf das Mietminderungsrecht übertragen lassen.

Der BGH stellt darauf ab, dass das Internet heute kein Luxusgut mehr darstellt und eine Informations- und Kommunikationsfunktion sowie eine geschäftliche (Erteilung von Aufträgen und Warenbestellungen) und rechtliche Funktion (Kommunikation mit Behörden, Widerruf von Verträgen) beinhaltet. Insoweit wird man einem Mieter beim Ausfall des Internets einen Minderungsanspruch zugestehen dürfen. In welcher Größenordnung dieser in Ansatz bringen ist, ist offen.

In Bezug auf den Ausfall eines Telefons stellt der BGH darauf ab, dass das Festnetztelefon durch ein Mobilfunkgerät ersetzt und der Ausfall kompensiert werden könne.

So könnte die Minderung kalkuliert werden

Insoweit kommt es darauf an, ob der Mieter einen reinen Minderungsanspruch geltend macht oder seinen durch den Ausfall von Telefon oder Internet entstandenen Schaden als Schadensersatz vom Vermieter verlangt.

Ein Minderungsanspruch wird in der Regel nicht an den persönlichen Bedürfnissen des Mieters (geschäftliche Nutzung des Internet) ausgerichtet werden können, sondern sich daran zu orientieren haben, welchen Wert der Anschluss im Verhältnis zur Gebrauchstauglichkeit der Wohnung insgesamt hat. Dann wird man auf eine Minderungsquote von vielleicht 3-10 % kommen. Die Höhe eines Schadenersatzanspruches wird sich an den marktüblichen und durchschnittlichen Bereitstellungskosten eines Telefon- und Internetanschlusses orientieren müssen. Folgeschäden (Gewinnausfall des Mieters) sind in aller Regel nicht ersatzpflichtig.

Eine gewisse Orientierung könnten Minderungsfälle beim Fernsehempfang bieten. Ist der Empfang ortsüblicher Programme nicht möglich, wurden monatlich 12.50 € zugesprochen (LG München WuM 1989, 563); Entfernung Fernsehantenne bei Ausbau des Dachgeschosses: 5 % (LG Berlin MM 1994, 396); Entfernung Gemeinschaftsantenne, Empfang mittels einfacher Zimmerantenne aber möglich: 1 % (LG Berlin GE 1996, 471). Ersatz Hausantenne durch Zimmerantenne: 2 % ( AG Schwäbisch Gmünd NJW-RR 2005, 163).

23 Antworten auf "Mietminderung: Kein Telefon und kein Internet"

  • Katrin Stock
    2. September 2013 - 12:01 Antworten

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    im Zeitalter des Internets und der Kommunikation haben wir ein sehr heikles Thema laufen. Wir sind vor 2 Monaten in eine Wohnung nach Rheinfelden – deutsche Seite/ Grenzgebiet Schweiz, gezogen.
    Als wir diese besichtigten war mein erstes Interesse der Empfang hier. Es zeigte 3 G an. Ich bin selbständig, benötige auf alle Fälle Internet, Mobil und Festnetz. Mit einer 3G Leistung wäre ich zufrieden gewesen, da ich viel von zu Hause arbeite.
    Jetzt haben wir folgendes Problem. Der gute Empfang ist nur kurzfristig, es gibt keinen Anbieter, ich habe alle durch, die uns eine DSL Leitung legen können, und auch keinen Festnetzanschluss. Es gibt keine Leitung für einen Festnetz. Das hatte man uns verschwiegen. Auch das es kein DSL gibt, wobei ich gesagt habe das ich Internet und Telefonie auf Grund meiner Tätigkeit auf alle Fälle benötige.
    Es ist auch nicht möglich eine Leitung zu bekommen. Genauso funktioniert damit auch kein Fernsehen, weil keine Kabelleitung da ist. Es gibt eine Schüssel auf dem Dach, aber auch da schint hier in die Wohnung keine Leitung gelegt worden zu sein.
    Die Vermieter wussten wohl angeblich nichts davon.
    Wir wollen und können das so nicht akzeptieren. Was kann man tun, und vor allem wie würde da eine Mietminderung aussehen?
    Vielen Dank vorab.

    • Mietminderung.org
      2. September 2013 - 12:14 Antworten

      Hallo Katrin,

      es sind viele Punkte die Sie ansprechen. Ich kann Ihnen leider keine kurzen Tipp geben, ohne den ganzen Sachverhalt zu sehen und zu kennen. Ein Mietminderung wird Sie mittelfristig nicht weiterbringen, Ihnen hilft ja offensichtlich nur ein Umzug.

      Im Zweifel sollten Sie sich zu den Punkten rechtlichen beraten lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Julian A.
    6. Januar 2014 - 23:14 Antworten

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich wohne seit 5 Monaten in einer Mietwohnung in Berlin und habe bis heute weder einen Festnetz- noch einen Internetanschluss.
    Nach einigem Hin- und Her wurde nun durch einen Elektriker festgestellt, dass in der Wand lediglich ein Leerrohr verlegt ist und überhaupt kein Telefonkabel existiert.

    In diesem Fall liegt die Verantwortung meiner Meinung klar bei der Genossenschaft und wenn ich mich nicht täusche, müsste es möglich sein die Miete zu mindern.

    Können Sie mir hierbei weiterhelfen? In welcher Höhe würden Sie versuchen die Miete zu mindern? Wie ist das Verhältnis vom Wert des Anschlusses zur Gebrauchstauglichkeit der Wohnung zu sehen und was genau ist darunter zu verstehen?
    Ist eine Mietminderung in diesem Fall auch rückwirkend möglich?

    Vielen Dank im Voraus, mit freundlichen Grüßen

    Julian A.

  • Baro
    31. Juli 2014 - 13:04 Antworten

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    folgender Sachverhalt:

    Wir wohnen nun seit rund 8 Monaten in einem neugebauten Mehrfamilienhaus mit 55 Wohnungen. Zu Beginn des Mietverhältnis wurde uns gesagt, dass das Telefon/Internetnetz noch nicht angeschlossen wurde, da der APL fehlt. Der Anschluss sollte aber in den ersten 2 Monaten erfolgen. Bis jetzt ist nichts passiert, außer vertrösten und hinhalten “der Auftrag ist durch, die Bauarbeiten (Straße muss aufgerissen werden um apl mit dem netz zu verbinden) werden dann und dann starten.” Die Terminierung der versprochenen Bauarbeiten lag bei 4 Monaten / 6 Monaten und 8 Monaten nach Einzug (sprich: diese Woche).

    Da wir Studenten sind benötigen wir das Internet und möchten nun die Miete unter Vorbehalt mindern.

    Meine Fragen nun:
    1) Wie viel Prozent könnte die Minderung betragen? – 10%?
    2) Könnte man die Miete auch nachträglich in den vergangenen Monate mindern? – die nächste Miete also abzüglich der Minderung der letzten 6 – 8 Monate überweisen?

    Ich bedanke mich vorab

    Mit freundlichen Grüßen

    Baro

    • Mietminderung.org
      4. August 2014 - 17:54 Antworten

      Hallo Baro,

      bei der Höhe orientiert man sich in der Praxis an bestehender Rechtsprechung.

      Hier ein Link für Sie: Mietminderung rückwirkend möglich?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Yvonne
    9. Juni 2015 - 19:26 Antworten

    Sehr geehrtes Mietminderung.org Team,

    ich bin vor über 9 Monaten in einen Neubau gezogen. Dabei bin ich davon ausgegangen das Internet vor allem hier und in der heutigen Zeit keine Frage ist. Nun ist es so das inzwischen alle Ports vergeben sind und ich aktuell keinen Internetanschluss deshalb mehr bekommen kann. Ob zuwenige beantragt wurden oder gestellt wurden weiß ich nicht, da ich nur die Mieterin bin. Ich vermute das ich deshalb auch kein Festnetztelefon bekommen könnte – was ich nicht wirklich benötige und gern über einen Internetanschlus abgedekt hätte. Das es an den zu wenigen Ports liegt hat mir die Telekom bestätigt und es spricht auch dafür das im Haus einige Wohnungen Internet haben.

    Ich habe gleich nach Einzug Internet beantragt, trotz allem keinen Port bekommen. Eine andere Wohnung hat am Tag meiner Storno beim gleichen Anbieter erst einen Antrag gestellt und Internet bekommen. Sie hatten Glück.

    Die Bürgermeisterin weiß von dem Problem da es andere Bewohner im Ort auch betrift. Ihre Antwort ist lediglich ‘Es wird keine schnelle Lösun geben’. Ich hingegen kann sagen ein Leben ohne Internet nervt und ist sehr mühsam, zumal ich neu in der Stadt bin.

    Kann ich hier etwas machen oder muß ich es so akzeptieren?

    Vorab besten Dank. Und ich freue mich von euch zu hören.

    Viele Grüße
    Yvonne

  • Dana
    6. Oktober 2015 - 18:14 Antworten

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    bei uns liegt folgender Sachverhalt vor:

    Meine Großeltern (79 und 85 Jahre alt) wohnen bereits viele Jahre in ihrer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Plötzlich funktionierte das Telefon nicht mehr, was problematisch war, da die beiden in ihrem Alter große Probleme mit Handys haben. Nach ein paar Tagen kam dann endlich jemand von dem Telefonanbieter um nach der Störung zu sehen. Aussage: Es liegt an der Leitung im Haus und muss vom Vermieter erneuert werden.

    Wir haben den Vermieter informiert und er wollte einen Elektriker schicken. Das ist schon über 2 Wochen her. Mittlerweile haben wir vom Elektriker die Aussage, dass es ihm wohl zu kompliziert ist, da eine neue Leitung zu legen.

    Gezwungener Maßen mussten wir für die beiden zumindest ein einfaches Handy kaufen. Nun, da die Vermieter wohl nicht weiter machen wollen, stellt sich die Frage, inwieweit man eine Mietminderung erzielen kann. Ein Umzug kommt altersbedingt nicht so leicht in Frage…

    Mit freundlichen Grüßen
    Dana

    • Mietminderung.org
      6. Oktober 2015 - 19:10 Antworten

      Hallo Dana,

      danke für Ihren persönlichen Beitrag. Ich kann Sie leider nur auf den Artikel verweisen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Richard Gering
    1. November 2016 - 09:34 Antworten

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich wohne seit April in einer Mietwohnung: laut Mietvertrag sind DSL-Anschluss und Kabelfernsehen in der Nebenkostenabrechnung enthalten, dies ist jedoch nicht in der Wohnung vorhanden.

    Mir wurde im Mai durch die Hausverwaltung zugesichert, dass sie kurz vor dem Vertragsabschluss stehen und es in den nächsten 3 Monaten möglich wäre, die Anlage in Betrieb zu nehmen, jedoch ist noch nichts passiert.

    Ist es möglich. eine Mietminderung zu verlangen, da in der Nebenkostenabrechnung aufgeführte Punkte nicht eingehalten wurden?

  • Anna
    5. Dezember 2016 - 17:52 Antworten

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bin vor 3 Monaten umgezogen in eine Wohnung bei der die zuständige Tele-Firma vom Vermieter durch den Mietvertrag festgelegt ist. Nun habe ich folgendes Problem: Die besagte Firma antwortet weder auf Anrufe noch auf Emails. Auf Anfrage beim Vermieter meinte dieser, er könne daran nichts machen, das wäre meine Sache als Mieterin.
    Jetzt ist die Frage, ob ich aus diesem Grund die Miete kürzen darf (da aus meiner Sicht der Vermieter indirekt für den Defekt verantwortlich ist) und wie viel diese Kürzung betragen darf.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Anna L.

  • Aleksandra
    9. Dezember 2016 - 22:05 Antworten

    Hallo, meine Endleitung von APL Übergabepunkt bis in die Wohnung ist kaputt und der Kabel muss neu verlegt werden. Wer ist für die Reparatur zuständig: ich als Mieterin oder mein Vermieter? Da angeblich der Vermieter nur der Übergabepunkt zur Verfügung stellen soll… bitte um Antwort

    • Mietminderung.org
      12. Dezember 2016 - 15:42 Antworten

      Hallo Aleksandra,

      für Instandhaltungen ist grundsätzlich der Vermieter verantwortlich.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Antje Berent
    31. August 2017 - 14:29 Antworten

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich wohne jetzt 2 Jahre in meiner Mietwohnung ( wohnungsbaugesellschaft) am Anfang hatte ich Internet und Telefon von unity Media bin dann aber jetzt gewechselt zur Telekom.

    Dies sind 2 verschiedene Anschlussdosen.

    Nun mein Problem seit 2 Monaten steht die Leitung der Telekom ich kann sie nur nicht nutzen da wohl das Kabel vom 6 Stock bis in den Keller irgendwo verschwindet kaputt ist oder sonst was. Hatte gerade heute Techniker 7&8 hier um dieses zu beheben in dem neues Kabel gezogen werden sollte dieses sollte aber laut Hotline ( da sie mir das des öfteren vorgelesen haben ) schon am 30.7. Geschehen sein nun ja Ende vom Lied Internet funktioniert immer noch nicht da eine Nachbarn unter mir nicht da waren ( trotz Termin bekannt gemacht wurde durch Post im Briefkasten)

    Kann ich die Miete mindern oder irgendwen zur Rechenschaft ziehen Schadenersatz den die Telekom möchte natürlich ihr Geld haben sprich ich zahle für etwas was ich nicht nutzen kann

  • Gianna
    14. November 2017 - 19:15 Antworten

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    da wir schon seit mehreren Wochen sehr schlechtes Internet hatten, haben wir mit dem Vermieter über einen Anbieterwechsel gesprochen, da dieses über Ihn läuft.
    Jedoch zog sich die Diskussion über mindestens 2 Wochen mit keinem Ergebnis.
    Nun hat der Vermieter das Internet vor 2 Wochen einfach gekündigt ohne uns zu fragen, wir sitzen nun da und müssen den Neuanschluss selber bezahlen, welcher erst in 3 Wochen kommt. Nicht nur zusätzliche Kosten entstehen, sondern auch viel ärger. Da meine Mitbewohnerin und ich beide Berufstätige Studenten sind brauchen wir den Anschluss gleich doppelt. Besteht die Möglichkeit einer Sonderkündigung? Da mein Mietvertrag eigentlich bis August ’18 laufen würde, ich aber ohnehin aus dieser Wohnung raus will.

    Liebe Grüße

    Gianna

    • Mietminderung.org
      15. November 2017 - 09:47 Antworten

      Hallo Gianna,

      ich würde zuerst im Mietvertrag nachsehen, was hier zum Internet vereinbart wurde. Wie Sie oben gelesen haben, geht es im Artikel um Mietminderung. Ein Sonderkündigungsrecht, weil Sie drei Wochen offline sind und z.B. mobil online gehen könnten? Klingt für mich nicht verhältnismäßig.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Tina Häusler
    24. Januar 2018 - 16:03 Antworten

    Sehr geehrtes Mietminderung.org Team,

    Ende November 2017 bin ich meine Wohnung gezogen, die kurz zu vor erst saniert worden ist.
    Dadurch das sich mein Kabelrouter nicht verbunden hat, hat der Techniker meines Internetanbieters Anfang Dezember festgestellt, dass bei den Renovierungsarbeiten der Anschluss für Telefon, Internet und Fernsehen beschädigt wurde.
    Kurz darauf haben sowohl mein Internetanbieter als auch ich den Schaden telefonisch und schriftlich bei meiner Hausverwaltung gemeldet.
    Die Hausverwaltung hat natürlich eine separate Firma beauftragt den Schaden zu beheben, jedoch ist die Firma nie zu den vereinbarten Terminen erschienen. Nun haben wir Ende Januar und von seitens der Hausverwaltung hat sich nichts ergeben. Es gab keine Info das der Schaden nun behoben wird oder sonstiges.

    Ist es in dem Fall möglich eine Mietminderung geltend zu machen? Wenn ja, wie hoch kann ich diese ansetzen?

    Liebe Grüße.

  • Michelle Zwolinski
    18. Oktober 2018 - 12:53 Antworten

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich habe folgende Problem:
    Vor etwas über einem Jahr bin ich in einer neue Wohnung gezogen, war auch anfangs alles Top, habe mich direkt in die Wohnung verliebt. Nach und nach hat sich heraus gestellt, dass eine Internetverbingung nicht möglich ist, obwohl ich mich bei allen Anbietern im gesamten Umkreis erkundigt habe. Keiner konnte mir Internet anbieten.
    Natürlich haben die Vermieter davon nie etwas gesagt, im Mietvertrag steht davon auch nichts. Auf Nachfrage wurde gesagt, dass zum Ende letzten Jahres die Leitungen ausgebaut werden sollen, bis jetzt ist aber nichts passiert. So langsam reicht es mir auch, dass ich nicht mal Online-Banking zuhause nutzen kann, sondern für solche Aktionen zu Freunden fahren muss. Hätte ich davon gewusst, hätte ich eine andere Wohnung bezogen.

    Nun zu meiner Frage: kann ich in meinem Fall eine Mietminderung verlangen? Und wenn ja auch rückwirkend ab Anfang des Jahres (der ersten “Vertrösgung”, dass die Leitungen ausgebaut werden)?

    Auf der Internetseite “Mietminderung nachträglich möglich?” ist mir das alles zu unklar. Auf jeden Fall schränkt es meinen Lebensstil extrem ein.

    Schon mal vielen Dank für die Antwort

  • Juli
    9. Januar 2019 - 22:42 Antworten

    Hallo,

    ich bin vor ca. einem Jahr in ein Hochhaus gezogen, auf dessen Dach sich eine Mobilfunkantenne befindet (was ich bei meinem Einzug nicht wusste). Ich wohne direkt unter dem Dach. Seitdem, vor einigen Monaten Arbeiten an dieser Antenne durchgeführt worden sind, funktionieren meine Handys innerhalb der Wohnung nicht mehr (ich nutze ein anderes Netz, als das der Antenne auf dem Dach).

    Die Telefonate gestalten sich wie folgt: die Verbindung wird (teilweise) aufgebaut aber ich kann den anderen Gesprächsteilnehmer nicht hören. Es ist entweder nichts oder nur ein Hintergrundrauschen zu hören.

    Da ich mein Handy in erster Linie beruflich nutze, ist die Erreichbarkeit auf dem Handy äußerst wichtig für mich.

    Meine Handys funktionieren einwandfrei. Ich habe innerhalb der Wohnung mehrere Handys getestet (sowohl Smartphones, als auch klassische Handys). In der Wohnung tritt bei allen der beschriebene Fehler auf, außerhalb des Hauses funktioniert alles einwandfrei.

    Welche Rechte habe ich als Mieter?

    Kann ich die Miete mindern? (Das ist für mich nicht das Primärziel, denn ich muss störfrei telefonieren können…)

    Besteht durch die Strahlung einer solchen Antenne ein Gesundheitsrisiko?

    Vielen Dank für Ihre Antwort!

  • Kerstin Schulenburg
    21. Februar 2019 - 10:34 Antworten

    Guten Tag.,
    die Freundin meines Sohnes ist im vergangenen November in ihre eigene Wohnung gezogen. Wir mussten feststellen das ein Kabel für Fernsehen und Telefon/ Internet nicht vorhanden ist aber in den anderen Wohnungen schon. Wir haben einen Techniker von kabel Deutschland beauftragt der sich das mal anschaut. Dieser könnte ein neues kabel ziehen wenn die Vermieterin den Auftrag erteilt. Diese weigert sich aber mit der Begründung das wäre zu teuer und würde nur Dreck machen. Dabei hätte sie laut dem Techniker keinerlei Kosten. Wie sieht es in diesem Fall mit Mietminderung aus und wieviel Prozent könnte man die Miete kürzen?

  • Babette Plitz
    6. Mai 2019 - 15:57 Antworten

    Guten Tag,
    wir wohnen in einer Mietwohnung bei einer Wohngesellschaft, die uns per Versorgungsvertrag über Kabel mit Internet, Festnetztelefon und Fernsehen versorg.
    Seit Freitag, 3.5., ca. 18:30 Uhr haben nun 6 Hausnummern, das entspricht 92 Haushalten, keinen Empfang mehr. Die Störung ist beim Anbieter bekannt, aber es ist keine Lösung in Sicht.
    Nur 70 Meter Luftlinie weg ist der Empfang einwandfrei.
    Können wir Mieter hier nun Mietminderung geltend machen? Wenn ja, ab wann? Also, wie lange muss man so einen Totalausfall hinnehmen? Und wie geht man am besten vor?

  • Anja
    3. April 2020 - 10:58 Antworten

    Wir haben einen Untermietvertrag mit einer Firma zur temporären Nutzung einer Bürofläche geschlossen, dieser enthält auch den Telefon- und Internetanschluss.

    Nun wollte der Vermieter einen anderen Anschluß kündigen und hat versehentlich unseren gekündigt. Der Versorger will schnellstmöglich wieder einschalten – jedoch passiert seit 4 Tagen genau nichts… Wir gehen alle in Vorleistung mit unseren privaten Mobilverträgen und gehen darüber online.

    Eine Mietminderung haben wir bereits angekündigt – allerdings reagiert der Vermieter seit 2 Tagen nicht mehr auf unsere Mails und Anrufe…

    Haben Sie eine Idee, in welcher Höhe eine Mietminderung gerechtfertigt wäre und was ich tun kann, um wieder einen Anschluss zu bekommen?

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