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Wohnungsmängel

Mietminderung wegen rostigem Wasser

Zur vertragsgerechten Nutzung einer Mietwohnung gehört auch die Wasserversorgung. Läuft aus dem Wasserhahn rostiges Wasser, liegt grundsätzlich ein Mangel vor, da die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung und die Wohnqualität beeinträchtigt sind. Voraussetzung ist, dass so viel rostiges Wasser ausläuft, dass die Grenze zur Zumutbarkeit überschritten wird. Pauschale Vorgaben gibt es nicht. Es kommt immer auf die Umstände im Einzelfall an. Rostiges Wasser entsteht durch Eisen im Wasser. Nach der Trinkwasserverordnung ist …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung: Unsichere Wohnungstür oder Haustür

Vorab ein bisschen Theorie: Nach dem Gesetz ist eine Wohnung mangelhaft, wenn sie einen Fehler aufweist, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt. Grundlage der Beurteilung des vertragsgemäßen Gebrauchs sind der Mietvertrag und der Zustand der Wohnung bei der Übernahme. Der vertragsgemäße Gebrauch beinhaltet das Recht und die Möglichkeit des Mieters, die Wohnung so zu nutzen, dass es sich sicher fühlt. Eine unsichere Wohnungstür oder eine Haustür kann die Gebrauchstauglichkeit …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung: Ein Zimmer ist nicht nutzbar

Aufgrund des Mietvertrages ist der Vermieter verpflichtet, den mietvertraglich vereinbarten Gebrauch der Wohnung zu gewährleisten. Erweist sich ein Zimmer als nicht benutzbar, kann der Mieter die Wohnung nur eingeschränkt nutzen. Für seine Mietzahlung erhält er keine entsprechende Gegenleistung. Liegt die Ursache der Unbenutzbarkeit im Risikobereich des Vermieters, kann der Mieter die Miete mindern. Die Minderungsquote bemisst sich nach der Gebrauchsbeeinträchtigung. Dann ist die Miete angemessen zu mindern. Wenn ein Zimmer …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung bei Unbewohnbarkeit der Wohnung oder eines Zimmers

Der Vermieter ist verpflichtet, den mietvertraglich vereinbarten Gebrauch der Wohnung zu gewährleisten. Erweist sich die Wohnung als unbewohnbar, kann der Mieter die Wohnung faktisch nicht nutzen. Für seine Mietzahlung erhält er keinerlei Gegenleistung. In diesem Fall kann er die Miete um 100 % mindern. Auch wenn diese Fälle eher selten sind, kommen sie dennoch vor. Beispiele: Totalsanierung des Gebäudes und der einzelnen Wohnungen, Brandschaden, Schimmelbefall. Wann eine Mietminderung wegen Unbewohnbarkeit …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung: Ersatzwohnung

Typischer Fall: Ein Wasserrohrbruch setzt die Wohnung unter Wasser. Oder die Wohnung ist abgebrannt. Die Wohnung ist unbewohnbar. Um die Antwort vorwegzunehmen: Der Mieter hat kein Recht auf eine andere Wohnung / eine Ersatzwohnung. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, dem Mieter eine Ersatzwohnung zur Verfügung zu stellen, wenn die angemietete Wohnung unbewohnbar ist (LG Düsseldorf DWW 1996 282). Aber Vorsicht: Ist die Wohnung ausgebrannt, weil der Mieter mit brennender Zigarette im …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung: Toilette defekt oder nicht nutzbar

Eine Toilette gehört heute sicherlich zum Mindeststandard einer Wohnung. Ist die Toilette defekt oder nicht nutzbar, dürfte regelmäßig ein Mangel vorliegen, da die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung erheblich gemindert ist (das kann eine Mietminderung nach sich ziehen). Ein Mieter, der sich in der Wohnung aufhält, wäre gezwungen, die Wohnung regelmäßig zu verlassen, um irgendwo irgendeine andere Toilette aufzusuchen. Eine dem Mieter zustehenden Mietminderung muss angemessen sein. Die Frage der Angemessenheit wird …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung: Toilette verstopft

Eine verstopfte Toilette beeinträchtigt den Wohnwert einer jeden Wohnung. Zum Mindeststandard einer Wohnung gehört heutzutage sicherlich eine funktionierende Toilette. Ist die Toilette verstopft, kann – muss aber nicht immer – ein Mangel vorliegen. Auch hier gilt wie immer im Mietminderungsrecht der Grundsatz: Es kommt auf die Umstände des Einzelfalles an. Pauschale Vorgaben gibt es nicht. Voraussetzung ist, dass die Verstopfung effektiv zu einer Gebrauchsbeeinträchtigung führt. Gelegentliche Verstopfungen liegen in der …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung: Fehlende Terrasse oder Terrasse nicht nutzbar

Steht im Mietvertrag, dass eine Terrasse zur Wohnung gehört, begründet eine fehlende Terrasse oder eine nicht nutzbare Terrasse einen Mangel der Mietsache und berechtigt den Mieter zur Mietminderung. Die Wohnfläche einer Wohnung umfasst nämlich die Grundfläche aller Räume einschließlich Wintergärten, Balkone, Dachgärten und Terrassen (BGH WuM 2009, 733). Fehlende Terrasse mindert Wohnfläche Eine fehlende Terrasse wirkt sich zunächst als Mangel in Bezug auf die vereinbarte Wohnfläche aus. Bei bis 2004 …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung: Kein Strom in der Wohnung

Eine Wohnung ohne Stromversorgung gilt als nicht bewohnbar. Befindet sich die Wohnung des Mieters dann nicht im vertragsgemäßen Zustand, kann er die Miete mindern. Eine Mietminderung für den Fall, dass kein Strom in der Wohnung ist, richtet sich nach den Umständen. Mieter ist selbst Vertragspartner des Stromlieferanten Ist deshalb kein Strom in der Wohnung, weil das Energieversorgungsunternehmen infolge des Zahlungsverzugs des Mieters mit den Abschlagszahlungen für die Stromlieferung den Stromzähler …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung: Kein Strom im Bad

Hat der Mieter im Bad keinen Strom oder ist die Elektrik im Badezimmer defekt, befindet sich die Wohnung des Mieters nicht im vertragsgemäßen Zustand und er kann die Miete mindern. Eine Mietminderung richtet sich nach den Umständen, insbesondere nach der Intensität der Gebrauchsbeeinträchtigung. Mehr dazu auch in dem Fachartikel: Mietminderung: Kein Strom in der Wohnung. Richtungsweisend dürfte zunächst ein Grundsatzurteil des BGH (Urt.v. 7.7.2004, Az. VIII ZR 192/03) sein. Danach …Artikel jetzt weiter lesen