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Artikel auf Mietminderung.org

Mietminderung: Geruch aus Abfluss oder Gestank aus Toilette

Zur Wohnqualität einer Mietwohnung gehört nicht allein deren Optik. Unangenehme Gerüche können Grund für Beanstandungen sein. Beurteilungsmaßstab darf jedoch nicht das subjektive Empfinden oder gar die Überempfindlichkeit eines Mieters sein, vielmehr kommt es darauf an, was ein halbwegs objektiv denkender Mensch empfindet, wenn er mit einem bestimmten Duft konfrontiert wird. Mietminderung setzt einen Mangel der Mietsache voraus. Mängel müssen so erheblich sein, so dass es einem Mieter nicht zuzumuten ist, …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung: Gerüst bzw. Baugerüst auf Terrasse oder Balkon

Gehört zur vermieteten Wohnung ein Balkon, darf ihn der Mieter nach seiner freien Verfügung nutzen. Wird die Nutzung infolge von Bauarbeiten durch ein Gerüst oder Baugerüst auf der Terrasse eingeschränkt, ist die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung und damit ihr vertragsgemäßer Gebrauch beeinträchtigt und der Mieter kann eine Mietminderung vornehmen. Die Mietminderung setzt voraus, dass die Beeinträchtigung eine gewisse Erheblichkeit erlangt hat, die sich in zeitlichen und umständebedingten Aspekten niederschlagen muss. Wo …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung: Rauchende Nachbarn

Einem Mieter steht es innerhalb seiner Lebensgestaltung frei, in der Wohnung zu rauchen. Rauchen ist mithin Ausdruck des Persönlichkeitsrechts. Rauchen sei als Konsequenz freier Willensentscheidung als Teil sozialadäquaten Verhaltens hinzunehmen (LG Köln 1 C 307/90). Rauchen gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung, zumindest solange, als es maßvoll ausgeübt wird und Nachbarn nicht in ungewöhnlichem Maße beeinträchtigt werden. Gerade wenn es ums Rauchen geht, gilt auch in der Beziehung von Mietern …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung: Vermieter reagiert nicht

Recht haben, ist das Eine, Recht bekommen, das Andere. Das Mietrecht gewährt dem Mieter unterschiedliche Gewährleistungsrechte. Eines davon ist das Mietminderungsrecht. Liegt ein Mangel vor, durch den die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache beeinträchtigt ist, kann der Mieter kraft Gesetzes die Miete mindern. Auf die Zustimmung / Reaktion des Vermieters kommt es nicht an. Der Mieter kann ohne weiteres die Miete um die angemessene Minderungsquote reduzieren und braucht dem Vermieter nur noch …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung bei Prostitution

Für die oder den Prostituierten ist es Lebensunterhalt, für viele Mieter ist Prostitution im Haus oder auf der Straße ein echtes Ärgernis. Ein Minderungsrecht besteht nicht ohne Weiteres. Auch hier gilt, wie immer bei einer Mietminderung: Es kommt auf die Umstände an. Die Umstände können darin bestehen, dass sich ein Mieter belästigt fühlt, weil an seiner Wohnungstür geklingelt wird, und das vielleicht sogar nachts, die Prostituierten sich im provokanten Outfit …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung: Frist zur Beseitigung des Schadens erforderlich?

Im Mietrecht hat der Mieter Gewährleistungsrechte, wenn infolge eines Mangels der vertragsgemäße Gebrauch der Mietwohnung beeinträchtigt ist. Das wichtigste Recht ist das Recht auf Minderung der Miete. Neben dem Recht der Mietminderung hat der Mieter aber auch das Recht zur Selbstabhilfe und kann die dadurch entstehenden Kosten gegenüber dem Vermieter geltend machen. Der Mieter kann zusätzlich zum Recht auf Mietminderung auch zur Selbstabhilfe greifen. Kann er selbst den Mangel erfolgreich …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung berechnen + Höhe ermitteln

Der Mangel der Mietsache ist für den Mieter nicht das einzige Problem. Er muss ihn auch beziffern. Um die richtige Minderungsquote festzustellen, braucht er jedenfalls kein Mathematiker zu sein. Wäre dem so, könnte kein Richter Minderungsurteile verfassen. Denn Juristen können nicht rechnen. Das Gesetz versucht Hilfestellung zu leisten. Die Mietminderung muss demnach „angemessen“ sein. Mit §§ 472, 473 BGB stand früher sogar eine Formel zur Verfügung, die aber in der …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung: Garage oder Parkplatz nicht nutzbar

Erweist sich die vom Mieter angemietete Garage oder der Parkplatz als nicht nutzbar, kann der Mieter die Miete mindern. Schließlich zahlt er für etwas, das er nicht nutzen kann. Die Minderungsquote orientiert sich unter anderem danach, welche Auswirkungen auf die Gebrauchstauglichkeit und die Nutzungsmöglichkeiten der Garage oder des Parkplatzes bestehen. Wie immer kommt es auf die Umstände im Einzelfall an. Pauschale Wertungen sind faktisch unmöglich. Wir zeigen wann eine Mietminderung …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung: Garage oder Parkplatz zugeparkt

Hat der Mieter eine Garage oder einen Parkplatz angemietet, für den er im Rahmen der Gesamtmiete oder im Rahmen eines eigenständigen Mietvertrages Miete bezahlt, kann er die Miete mindern, wenn die Garage oder der Parkplatz zugeparkt werden. Die Minderungsquote orientiert sich unter anderem danach, welche Auswirkungen auf die Gebrauchstauglichkeit und die Nutzungsmöglichkeiten der Mietsache des Mieters bestehen. Wie immer kommt es auf die Umstände im Einzelfall an. Pauschale Wertungen sind …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung: Fehlender Parkplatz oder unbenutzbarer Parkplatz

Voraussetzung, dass ein fehlender Parkplatz oder ein unbenutzbarer Parkplatz den Mieter zum Mietminderung berechtigen, ist, dass der Parkplatz im Mietvertrag oder in einem gesonderten Mietvertrag zur Nutzung des Mieters vereinbart war. Der Parkplatz muss als wertbildender Faktor Bestandteil der Miete sein, so dass der Mieter für etwas bezahlt, was er nicht nutzen kann. Soweit der Vermieter jahrelang geduldet hat, dass der Mieter auf dem Parkplatz seinen Wagen abstellt, ist zwar …Artikel jetzt weiter lesen