Feuchtigkeit ist in aller Regel die Ursache für Schimmelbildung . Auch die Garage kann betroffen sein. Ursache für auftretende Feuchtigkeit wiederum sind Baumängel oder auch falsches Lüftungsverhalten. Im Unterschied zur Wohnung wird eine Garage regelmäßig nicht geheizt. Oft wird auch nicht oder nur wenig gelüftet. Ganz entscheidend dürfte sein, dass das regennasse Fahrzeug vielfach in die Garage eingestellt wird und in der Garage abtrocknet. Die dabei verdunstende Feuchtigkeit kann, wenn …Artikel jetzt weiter lesen
Mietminderung: Keller nicht vorhanden oder nicht nutzbar
Zu Wohnung gehört regelmäßig auch ein Keller. Keller dienen der Aufbewahrung von Hausrat, Vorräten, Werkzeugen und allem, was in der Wohnung keinen Platz findet. Voraussetzung, dass der Mieter einen Keller beanspruchen kann, ist eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag. Ist der Keller nicht vorhanden oder nicht nutzbar, verhält sich der Vermieter vertragsbrüchig, so dass der Mieter eine Mietminderung fordern kann. In diesem Artikel erklären wir, wann eine Mietminderung wegen einem fehlenden …Artikel jetzt weiter lesen
Mietminderung wegen fehlendem Keller möglich?
Keller haben eine wichtige Funktion. Sie dienen der Aufbewahrung von Hausrat, Vorräten Werkzeugen oder Spielgerät. Der Mietvertrag bestimmt, was der Mieter erwarten darf. Ist mietvertraglich vereinbart, dass zur Wohnung auch ein Keller oder einzelner Kellerraum gehört, hat der Mieter Anspruch darauf, dass der Vermieter ihm diese Räumlichkeiten zur Verfügung stellt. Fehlt der Keller, erfüllt der Vermieter seinen Mietvertrag nicht. Es liegt ein Mangel vor, der den Mieter zur Mietminderung berechtigt. …Artikel jetzt weiter lesen
Mietminderung: Zugluft in der Wohnung (Wohnungstür, Fenster, Steckdosen)
Nur eine ordnungsgemäße Wohnung bietet echte Wohnqualität. Welche Wohnqualität der Mieter erwarten darf, bestimmt sich nach dem Mietvertrag und dem Zeitpunkt, zu dem er den Mietvertrag abgeschlossen hat. Normalerweise besichtigt der Mieter die Wohnung vor Abschluss des Mietvertrages. Stellt er dabei fest oder hätte er bei angemessener Sorgfalt feststellen können, dass es in der Wohnung infolge undichter oder defekter Wohnungstüren oder Fenster Zugluft gibt, muss er diesen Umstand gegenüber dem …Artikel jetzt weiter lesen
Mietminderung: Undichte oder defekte Fenster / Balkontür (Zugluft)
Wohnqualität erfordert eine ordnungsgemäße Wohnung. Welche Wohnqualität der Mieter erwarten darf, bestimmt sich zunächst nach dem Mietvertrag und dem Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages. Ein Mieter muss die Wohnung vor Abschluss des Mietvertrages besichtigen. Stellt er dabei fest oder hätte er bei angemessener Sorgfalt feststellen können, dass es in der Wohnung undichte oder defekte Fenster gibt oder die Balkontür undicht oder defekt ist, muss er diesen Umstand gegenüber dem Vermieter …Artikel jetzt weiter lesen
Warmwasser dauert zu lange! Mietminderung möglich?
Ist es ein echtes Ärgernis. Man dreht den Wasserhahn auf und erwartet, dass zumindest kurzzeitig warmes Wasser ausfließt. Läuft erst einmal kaltes Wasser ab, vergeht unnütze Zeit und man vergeudet kostbares Wasser. Eine ordentliche Warmwasserversorgung gehört zum Standard einer jeden Wohnung und damit zu deren vertragsgemäßem Gebrauch. Nicht zuletzt muss der Mieter den Energieverbrauch für die Warmwasseraufbereitung aus eigener Tasche zu bezahlen. Gemäß § 2 Ziffer 5 Betriebskostenverordnung ist der …Artikel jetzt weiter lesen
Mietminderung wegen Warmwasserschwankungen
Die Nebenkostenvorauszahlungen des Mieters beinhalten in der Regel auch einen Teilbetrag für die Warmwasserversorgung. Gemäß § 2 Ziffer 5 Betriebskostenverordnung ist der Vermieter berechtigt, die Kosten der Warmwasserversorgung dem Mieter entsprechend in Rechnung zu stellen. Warmes Wasser gehört heutzutage zur Grundversorgung einer jeden Wohnung. Demgemäß ist der Vermieter verpflichtet, die Wasserversorgungsanlage das ganze Jahr über rund um die Uhr in Betrieb zu halten (AG München WuM 1987, 382). Dazu muss …Artikel jetzt weiter lesen
Mietminderung: Kein Warmwasser in Bad oder Küche
Zum Waschen, Duschen oder Baden oder zum Arbeiten in der Küche wird warmes Wasser benötigt. Die Versorgung mit Warmwasser gehört zur Grundausstattung einer jeden Wohnung. Im Mietvertrag vereinbart der Vermieter fast immer, dass der Mieter die Kosten für die Warmwasserversorgung bezahlen muss (§ 2 Ziffer 5 Betriebskostenverordnung). Dazu gehören der Kostenaufwand, den der Vermieter für die Bereithaltung der Warmwasserversorgungsanlage aufwenden muss sowie der durch den Energieverbrauch des Mieters bedingte Kostenaufwand. …Artikel jetzt weiter lesen
Mietminderung bei zu niedriger Warmwassertemperatur
Gemäß § 2 Ziffer 5 Betriebskostenverordnung ist der Vermieter mietvertraglich berechtigt, den Kostenaufwand für die Warmwasserversorgung nebst Energieverbrauch dem Mieter in Rechnung zu stellen. Dabei darf der Mieter eine angemessene Wassertemperatur erwarten. Bei zu niedriger Warmwasser-Temperatur liegt ein Mangel vor, der den Mieter zur Mietminderung berechtigt. Der Vermieter ist verpflichtet, die technische Anlage zur Wasserversorgung das ganze Jahr über rund um die Uhr in Betrieb zu halten (AG München WuM …Artikel jetzt weiter lesen
Mietminderung bei Warmwasserausfall
Man merkt es erst, wenn es passiert ist. Die Morgentoilette steht an. Man will duschen, dreht den Wasserhahn auf und …., es kommt und kommt kein warmes Wasser. Fehlendes Warmwasser mindert die Lebensqualität deutlich. Die wenigsten von uns sind Naturburschen, die sich mit kaltem Wasser stählen. Die Warmwasserversorgung in einer Mietwohnung ist heute eine Selbstverständlichkeit. Bei Warmwasserausfall ist der vertragsgemäße Gebrauch der Wohnung beeinträchtigt. Das Gesetz spricht dann von einem …Artikel jetzt weiter lesen