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Einbruch über Balkon – Mietminderung möglich?

Sehr geehrte Damen und Herren,

Es ist eine Gemeindewohnung im EG. Bei uns wurde am 22.01.2014 eingebrochen. Die Einbrecher kamen über den Balkon, und haben die Balkontür Ausgehängt und den kompletten Türstock und angrenzenden Fensterrahmen zerstört.

Uns wurde telefonisch zu versichert, das spätestens am 24.01.2014 der Tischler kommt, sich den Schaden ansieht, wegen der Versicherung. = Der Tischler hat sich bis heute nicht gemeldet.

Nachdem gestrigen Telefonat hab ich jetzt die Telefonnummer vom Tischler erhalten und muss mich jetzt selber darum kümmern, das der kommt. Und mir wurde gesagt es kann bis zu 3 Wochen dauern, bis der Schaden repariert wird.

Mietminderung auf Grund:

Wir haben derzeit -3°C, die Balkontür ist nur angelehnt sowie der rest vom Rahmen, kurz es zieht wie in einem Vogelhäuschen.
Wir müssen normalerweise nicht einheizen und wir haben eine Grund Temperatur von 20°C.
Momentan müssen wir alle Heizkörper in der Wohnung voll aufgedreht haben, das wir untertags auf max. 20°C kommen, in der Nacht auf gerade mal 16°C.

Zusätzlich, müssen wir abwechselnd Urlaub nehmen für die voraussichtlichen 3 Wochen bis zur Schadensbeseitigung. Da die Wohnung jetzt frei zugänglich ist über den Balkon.

Ist dies ein rechtlicher Grund die Miete zu mindern bzw. wie viel?
Und können wir die Heizkosten zurückfordern?

Mit freundlichen Grüßen

Cornelia Straka



Hallo Cornelia,

danke für Ihren Beitrag. Leider kann ich Ihnen derzeit nur mit einem Link weiterhelfen:

Mietminderung: Unsichere Wohnungstür oder Haustür

Allerdings werde ich in Kürze das Thema Mietminderung nach einem Einbruch hier auf Mietminderung.org aufgreifen. Ich verlinke den Artikel dann hier. Ergänzung, hier der versprochene Artikel: https://www.mietminderung.org/mietminderung-nach-einbruch/

Ich drücke Ihnen die Daumen, dass Ihre Balkontür schnellstmöglich repariert wird.

Viele Grüße

Dennis Hundt



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