Vorab ein bisschen Theorie: Nach dem Gesetz ist eine Wohnung mangelhaft, wenn sie einen Fehler aufweist, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt. Grundlage der Beurteilung des vertragsgemäßen Gebrauchs sind der Mietvertrag und der Zustand der Wohnung bei der Übernahme.
Der vertragsgemäße Gebrauch beinhaltet das Recht und die Möglichkeit des Mieters, die Wohnung so zu nutzen, dass es sich sicher fühlt. Eine unsichere Wohnungstür oder eine Haustür kann die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung in objektiver Hinsicht wegen der potentiellen Einbruchsgefahr gefährden, aber auch in subjektiver Hinsicht ein Unsicherheitsgefühl auf Seiten des Mieters oder seiner Familienangehörigen schaffen.
Vermieter schuldet nur den Status Quo
Allerdings schuldet der Vermieter nicht den neuesten technischen Standard. Der Mieter kann nicht verlangen, dass er eine Haustür oder Wohnungstür einbaut, die alle möglichen technischen Finessen ausnutzt oder den Stand der Technik beinhaltet.
Maßgebend ist, dass der Mieter die Wohnung in Verbindung mit einer bestimmten Haustür oder Wohnungstür gemietet hat. Dann hat er Anspruch darauf, dass diese Türen in dem Zustand erhalten bleiben, in dem er sie vorgefunden hat. Beschädigungen muss der Vermieter umgehend beseitigen und die Türen in dem Zustand erhalten, dass sie ihre vorgesehene Aufgabe erfüllen. Insoweit hat der Mieter nur einen Anspruch auf Instandhaltung, nicht aber auf Modernisierung.
Es zählt nur die objektive Situation
Maßgebend ist, wie ein verständiger Mensch die Situation beurteilt. Subjektive Überempfindlichkeiten des Mieters, die keine objektive Grundlage haben, bleiben außer Betracht.
Haustür bildet die erste Barriere
Auch bei einer Hauseingangstür darf der Mieter erwarten, dass sie abschließbar ist. Mindestens während der Nachtzeiten sollte dies der Fall sein. Sie bildet die erste Barriere, um den Zutritt fremder Personen zu unterbinden.
Dies gilt erst recht für eine reine Wohnungstür. Nur dann kann sie ihre bestimmungsgemäße Aufgabe erfüllen, nämlich den ungehinderten Zutritt fremder Personen zur Wohnung zu verhindern und dem Mieter die Möglichkeit geben, seine Privatsphäre zu wahren.
Erfolgte Einbrüche indizieren die Unsicherheitslage
Soweit durch die unsichere Wohnungstür oder Haustür eine Einbruchsgefahr begründet wird, steigert sich der Beseitigungsanspruch des Mieters und das damit verbundene Minderungsrecht, je wahrscheinlicher die Einbruchsgefahr ist. Haben sich bereits Einbrüche ereignet, kann dies ein Indiz dafür sein, dass die Türsituation unzureichend ist und sich aus der damit verbundenen Gebrauchsbeeinträchtigung der Wohnung eine Verpflichtung des Vermieters ergibt, für Abhilfe zu sorgen.
Die Gerichte gestehen nicht immer ein Minderungsrecht zu. Maßgebend sind immer die Umstände des Einzelfalls, so dass die nachstehenden Entscheidungen nur als Orientierungshilfe dienen können.
Einzelfälle:
- Defekte Haustür: 3 % Mietminderung (AG Berlin-Neukölln MM 1988, 151);
- Wohnung nicht abschließbar, fehlende Trennwand zum Hausflur: 25 % (LG Düsseldorf WuM 1973, 187);
- Vermieter händigt Schlüssel zur Wohnungseingangstür nicht aus: 100 % (OLG Düseldorf ZMR 2005, 710);
- Nicht abschließbare Haustür: 5 % Mietminderung (AG Köln WM 1978, 126);
- Undichte Haustür: Zugluft und Feuchtigkeit infolge undichter Haustür und Fenster 10% Mietminderung (AG München Az. 25 C 9566/84);
- Bordellbetrieb im Wohnhaus: Nutzen Prostituierte und Freier den Hauseingang, ist darin eine unzumutbare Beeinträchtigung der Mieter zu sehen, da die Hauseingangstür für die Besucher nachts offen gehalten wurde und sich sozial auffällige Personen im Haus aufhielten. Dadurch kam es zwangsläufig zu Begegnungen von Mietern mit Freiern, die als Störung des sittlichen Empfindens wahrgenommen wurden. Mietminderung 10 % (LG Berlin GE 2008, 671; OLG Stuttgart GE 2007, 220);
- Einfache Türbeschläge an Stelle von Sicherheitsbeschlägen: keine Mietminderung (LG Freiburg WM 1988, 263).
- Forderung nach Einbau eines Spangenschlosses ist Modernisierung, keine Instandhaltung: Kein Minderungsanspruch (AG Berlin-Mitte, Urt.v. 06.09.2012, 27 C 30/12);
- Klemmendes Türschloss: keine Mietminderung, wenn das Haustürschloss dazu neige, unter bestimmten Umständen zu verklemmen. Die bloße Möglichkeit genüge nicht. Die Mieter hatten nicht vorgetragen, wann und wie oft das Türschloss tatsächlich verklemmt war. Ihnen sei die Eigenart des Türschlosses bekannt gewesen. Sie hätten sich darauf eingestellt, indem sie nur den Türschnapper benutzten (LG Berlin, Urt.v. 15.03.2002, 63 S 54/00).
11. Oktober 2013 - 11:28
Unsere Haustür in einem Reihenhaus ist doppelt verglast. Im Sommer ist das Glas innen gesprungen, bei unserer nachbarin bereits letztes Jahr im Winter.
Jetzt im Herbst beschlägen die Fenster innen uns es knackt.
Dem Vermieter haben wir bescheid gesagt, aber es passiert nichts. Kann ich die Miete mindern, weil die Tür jetzt quasi nur noch einfach verglast ist? Wir haben schon so unserer Bedenken, dass das mal richtig knackt und dann kaputt ist und man einfach in unser Haus kommt. Es ist frei zugänglich, auf das Grundstück kann jeder.
Vielen Dank und viele Grüße
13. Oktober 2013 - 13:13
Hallo Kathrin,
wenn ein Mangel vorliegt, dann muss der Vermieter diesen Mangel abstellen. anders kann es aussehen, wenn Sie als Mieterin den Schaden selbst verursacht haben.
Ansonsten kann ich Sie nur auf die Urteile in dem Artikel verweisen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
28. Oktober 2013 - 16:48
Hallo,
seit über einem Jahr ist das Schloss der Haustür des Altbau-Mietshauses in dem ich wohne defekt.
Anstatt die Tür zu reparieren fordert der Vermieter die Mieter per Zettel an der Haustürinnenseite dazu auf die Tür stets abzuschließen.
Für mich bedeutet das, dass ich jedes Mal wenn ich Besuch bekomme oder Pakete entgegenehme vom 3ten OG ins EG laufen muss um die Tür auf und wieder abzuschließen da natürlich auch der Türsummer nicht funktioniert.
Zudem stelle ich mir die Frage ob mein Vermieter dadurch nicht meinen primären Fluchtweg versperrt und die permanente Verschließung der Hauseingangstür nicht Brandschutztechnisch unzulässig ist.
Rechtfertigt dieser Mangel eine Mietminderung von 5%? Kann ich diese rückwirkend einbehalten da der Vermieter seit über einem Jahr verspricht (nur mündlich) das Problem zu beheben?
LG
Lara
9. November 2013 - 13:11
Hallo Lara,
ich kann Sie leider nur auf die Urteile in dem Artikel oder auf unsere Mietminderungstabelle verweisen.
Hier noch ein Artikel-Tipp für Sie: Mietminderung rückwirkend möglich?
Viele Grüße
Dennis Hundt
26. März 2021 - 07:57
Abgeschlossene Haustür ist aus Brandschutzgründen ganz generell immer verboten in Mietshäusern… Das mal dazu.
Ansonsten Frist setzen, dann Miete mindern. Vielleicht Gerichtsurteile als Maßstab anlegen, wie viel gemindert werden kann. Lieber erst mal 5% oder weniger. Das Geld bei Seite packen.
Bei Zeiten zum Mieterbund oder Mieterverein (MV kostet mich 124€ p. A.).
Ich hab da schon genug Erfahrunen mit. Leider. 4 x umgezogen in 8 Jahren. Lol.
16. Dezember 2013 - 16:13
Hallo,
folgende Situatuion: Seit ca. 2 Wochen ist das Rolltor zur Tiefgarage defekt und steht permanent offen. Der Verwalter muss informiert sein, weil die betreuende Elektrofirma vor Ort war, um das Tor außer Betrieb zu setzen und diese kommt nur mit Auftrag des Verwalters. Wie sehe es da mit einer Rückwirkenden Mietminderung aus?
Weiterhin ist aufgrund des defekten Tores der ungehinderte Zugang zu den Wohnhäusern durch die Tiefgarage möglich, da sich Zwischentüren nicht absperren lassen. In welcher Höhe könnte man eine Mietminderung deutlich machen, da der Aspekt der Sicherheit ja nur noch bedingt gewährleistet ist.
MfG Karsten
17. Dezember 2013 - 08:33
Hallo Karsten,
leider kann ich Ihnen hier zur Höhe nichts schreiben. Ich würde vielleicht sogar von einer Mietminderung absehen, da sich der Verwalter und die Handwerker ja offensichtlich kümmern. Sie müssen einschätzen, in wie weit Sie durch das offene Tor beeinträchtigt werden.
Hier finden Sie einen Artikel zur rückwirkenden Mietminderung.
Viele Grüße
Dennis Hundt
13. Januar 2014 - 18:23
Hallo,
seit ca. einem halben Jahr steht oft die Haustür offen und zwar auch nach 22.00 Uhr wenn mal mal später nach Hause kommt. Letztes Jahr war das auch schon der Fall und der Hausmeister hat den Türschliesser stärker eingestellt, was dann im Sommer dazu führte, dass die Haustür zuknallte so dass man fast aus dem Bett fiel. Ich habe also meinen Vermieter angerufen, da daraufhin nichts geschah auch Mitte Dezember angeschrieben und im den Mangel mitgeteilt und eine Frist bis Februar 2014 gesetzt den Mangel zu beheben und ansonsten eine 5% tige Mietminderung angekündigt. Nun bekam ich Post von ihm in der er mir eine Modernisierungsmaßnahme nach §555 BGB ankündigt welche die Erneuerung der Haustüranlage vorsieht. Darin sind die geplanten Kosten dargestellt und die Ankündigung einer Mieterhöhung, da er berechtigt wäre 11% der Kosten auf die Mieter umzulegen. Für mich ist das aber nur teilweise eine Modernisierung und beinhaltet doch auch eine Art von Instandsetzung, da die alte Haustür ja so durch Alter und Witterung verbraucht ist, dass sie unbrauchbar wurde. Muss ich wirklich die komplette Höhe der Summe akzeptieren?
MfG
Matthias
19. Januar 2014 - 13:20
Hallo Matthias,
ich würde auch sagen, das Sie hier genau aufpassen sollten, dass es sich nicht um eine Instandhaltung handelt (die natürlich keine Mieterhöhung nach sich zieht).
Lassen Sie die Mieterhöhung im Zweifel von einem Anwalt prüfen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
2. Februar 2014 - 19:57
Hallo,
Ich habe in meiner Wohnungstür ein Teil Glas was mich nie gestört hat und was mit einer Gardine gut verdeckt war. Nun wurde bei meiner Nachbarin eingebrochen und ich fühle mich jetzt ehrlich gesagt nicht mehr sicher, weil man ja mit einem Faustschlag in der Wohnung ist. Ist mein Vermieter dafür verantwortlich eine neue Tür einsetzen zu lassen oder muss ich dies zahlen?
6. Februar 2014 - 20:13
Hallo Nadja,
hier ein Link für Sie: Mietminderung: § 536b BGB – Mangelkenntnis bei Mietvertragsabschluss
Viele Grüße
Dennis Hundt
2. April 2014 - 10:27
Hallo,
mein Mann und ich leben seit 2 Jahren in einer Altbauwohnung. Das Haus war früher ein Gebäude unseres stättischen Finanzamt und wurde ca. Anfang der 90er Jahre zu einem Mehrfamilienmietshaus mit 8 Mietparteien und einer Apotheke umgebaut. Alle Wohnungen und die Apotheke wurden vor ca. 3 Jahren modernisiert und in 7 der 8 Wohnungen wurde auch ein entsprechend neues Türschloss eingebaut. Nur in unserer Wohnung befindet sich nich ein altes Türschloss, welches sich beim Schließen von außen fast aus dem Holz löst. Der Vermieter hat schon mehrfach versprochen, dies instandsetzen zu lassen, aber bisher ist noch nichts geschehen. Hinzu kommt, dass die Haustür unten im EG auch in einem eher desolaten Zustand ist. Der Vermieter “vertröstet” uns immer mit der Ausrede, dass das Haus unter Denkmalschutz stehe und daher das Schloss erhalten bleiben müsse. Mittlerweile ist auch Nachwuchs unterwegs und wirklich sicher fühlen wir uns nicht mehr, da die Tür schon mit etwas mehr Aufwand leicht aufgebrochen werden kann, was uns auch ein befreundeter Polizeibeamter bestätigt hat.
Wie kann man hier verfahren, wenn der Vermieter weiterhin keine Taten folgen lässt?
25. April 2014 - 23:49
Hallo!
Meine Wohnungstür lässt sich nur durch das abschliessen zuziehen. Ansonsten reicht ein leichter Windstoß und sie geht auf.
Kann hier eine Mietminderung eingefordert werden?
Vergisst man einmal ausversehen die Wohnungstür abzuriegeln, so hat sofort jeder die Möglichkeit direkt in die Wohnung einzutreten.
Vielen Dank im Voraus!
B. Rohani
28. April 2014 - 15:10
Hallo Babak,
leider kann ich Sie hier nur auf den Inhalt des Artikels verweisen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
12. August 2014 - 16:30
Hallo,
in dem Keller des Hauses, in dem wir wohnen wurde nun bereits zum 3. Mal eingebrochen und jeweils teure Fahrräder geklaut.
Der Zugang zu dem Hausflus ist durch ein noch funktionierende, aber in die Jahre gekommene Haustüre abgesichtert, die aber – wie es scheint – kein Hindernis darstellte.
Der Zugang zum Keller ist lediglich durch eine normales Zimmertürenschloss (Bartschloss) verriegelt, welches relativ leicht durch einen Dietrich o.ä. geöffnet werden kann.
So kam es dazu, dass in der vergangenen Nacht unser Fahrrad aus unserem Kellerverschlag – abgesichert durch ein Schloss – entwendet wurde.
Unserem Nachbarn wurde vor ca. 4 Wochen zuletzt ein Fahrrad geklaut. Der Vermieter wollte tätig werden, allerdings nur durch Verbauen der Sicht in den Kellerverschlag.
Können wir auf dieser Basis die Miete mindern (und wenn ja wieviel?) und eventuell auch den Einbau eines “anständigen” und sicheren Schlosses zum Keller fordern? Zumal die Polizei bei Aufnahme des Diebstahls die Sicherheit beanstandet hat.
Über eine Unterstützung oder einen Rat würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank und viele Grüße
S. Jacobs
14. August 2014 - 10:53
Hallo Simone,
das ist sehr ärgerlich. Ich persönlich kann aber nicht wirklich einen Mangel erkennen. Wenn Sie ernsthaft an eine Mietminderung denken, sollten Sie sich vorab rechtlich beraten lassen.
Noch ein Tipp, lesen Sie diesen Artikel hier: Mietminderung: § 536b BGB – Mangelkenntnis bei Mietvertragsabschluss
Viele Grüße
Dennis Hundt
2. September 2014 - 12:41
Hallo,
ich wohne in einem Altbaumehrfamilienhaus. Was mir beim Einzug nicht aufgefallen ist, dass die Haustür nicht abschließbar ist und auch keinen Schließzylinder hat.
Weiterhin ist meine Wohnungstür eine Art Zimmertür mit einfach schließendem Schloß.
Kann ich vom Vermieter erwarten, dass er dafür sorgt, dass die Haustür abschließbar ist und ich eine einigermaßen sichere Haustür bekomme?
Müssen dann die Mieter des Hauses mit für die Kosten der Haustür aufkommen?
Vielen Dank für Ihre Zeit,
Annabell S.
5. September 2014 - 16:08
Hallo Annabell,
der Austausch von Türen wäre eine klassische Vermieteraufgabe, dieser muss dann auch die Kosten tragen.
Aber: Mietminderung: § 536b BGB – Mangelkenntnis bei Mietvertragsabschluss
Lassen Sie sich bei Betrag am besten rechtlich beraten.
Viele Grüße
Dennis Hundt
16. September 2014 - 15:04
Guten Tag,
ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
im Juni 2014 hat mein Freund seine Wohnung bezogen. Seit dem ist uns mehrmals aufgefallen, wie hellhörig es ist wenn sich jemand im Hausflur befindet und dort lediglich langläuft. (Schlafzimmer befindet sich direkt am Wohnungflur und der Haustür) . Im Spaß sagte ich mal das es mir vorkomme, als wäre das gar keine richtige Haustür, sondern eine einfache Zimmertüre. Da es zusätzlich noch unten durchzieht und der Winter vor der Tür steht, hat er sich nun mit der Vermietung in Verbindung gesetzt um einen Termin mit dem Hausmeister auszumachen.
Dieser war nun vor einigen Tagen vor Ort und sagte, dass es sich tatsächlich nur um eine einfache Zimmertür handelt und es deswegen auch so hellhörig ist!!
Ist das zulässig?? Man fühlt sich dadurch schon recht stark in seiner Sicherheit und Privatsphäre beschränkt. Zum zeitpunkt der Besichtigung war dieser Mangel nicht offensichtlich.
Welche Möglichkeiten hat er, ist eine Mietminderung zulässig, oder die Vermietung zum Ersatz in eine Haustür verpflichtet?
Vielen Dank!
19. September 2014 - 11:42
Hallo N. B.,
ich kann Sie leider nur auf die Aufführungen im Artikel verweisen. Vielleicht hilft Ihnen auch dieser Artikel hier weiter: https://www.mietminderung.org/mietminderung-536b-bgb/
Viele Grüße
Dennis Hundt
20. Oktober 2014 - 19:02
Hallo,
seit 3 Monaten ist bei uns im Haus (6 Familien-Mietshaus) der Schließmechanismus oben an der Tür kaputt. Ich habe meinen Vermieter des öfteren schon darauf hingewiesen. Jedesmal wenn die Tür geöffnet oder geschlossen wird haut der Bügel an der Tür und macht ein Wahnsinnskrach. Die Mieter im Haus laufen Tag und Nacht ein und aus, so dass man wenig Schlaf bekommt.
Inzwischen ist jetzt auch schon der Schnapper kaputt, dass die Tür nur noch geknallt wird, damit sie mal einrastet, es ist der Horror.
Kann ich hier eine Mietminderung erwarten und wenn wie viel Prozent??
Viele Grüße
Silke
21. Oktober 2014 - 12:48
Hallo Silke,
danke für Ihren Beitrag. Ich kann Sie leider nur auf den Artikel oben verweisen. Ihr Fall ist sehr speziell, ich bin nicht sicher, ob Sie überhaupt Rechtsprechung finden, welche über ein ähnliches Problem entschieden haben. Ich würde an Ihrer Stelle nach passenden Urteilen recherchieren.
Viele Grüße
Dennis Hundt
8. November 2014 - 05:31
Hallo,
Ich habe heute einen Zettel an die Haustür angebrachte mit dem Hinweis, die Tür bitte zuzuziehen, da diese oft nicht von alleine schließt. Als ich nachhause kam stand darunter, dass dies ohnehin nichts bringen würde, da der entsprechende Z-Sprechanlagen Schlüssel freiverkäuflich im Handel angeboten wird. Das des nachts immer wieder mal Werbung vor den Haustüren liegt oder an den Türklinken hängt, gab mir sowieso schon zu denken.
Nun meine Frage: Wenn es solche o.ä. Schlüssel tatsächlich gibt, bedeutet dies aus meiner Sicht ein schwerwiegendes Risiko und eine starke Einschränkung meines Sicherheitsbedürfnisses; das letztes Jahr schon ein Mal ein Einbruchversuch in unserem Haus unternommen wurde macht das nicht unbedingt besser.
Ist mein Vermieter in irgendeiner Weise dazu verpflichtet, die vermeindliche Sicherheitslücke zu schließen?
Mit besten Dank
10. November 2014 - 06:06
Hallo Rick,
nicht jedes Haus in Deutschland hat eine Schließanlage, bei der keine Schlüssel ohne Sicherheitskarte nachzumachen sind. Der Postbote hat z.B. in aller Regel auch einen Schlüssel. Auch viele Wohnungsschlüssel können “einfach so” nachgemacht werden. 100%ige Sicherheit gibt es nicht. Ich würde dem Vermieter Bescheid geben, die Haustür so zu gangbar zu machen, dass diese automatisch schließt.
Viele Grüße
Dennis Hundt
28. November 2014 - 22:36
Hallo, bei unserem Einzug war unsere Wohnungseingangstür nur eine normale Zimmertür mit altem Bundschloss. Da mein Mann Schreiner ist und er günstig an Türen kommt, hat er die Tür mit Einverständnis der Vermieterin auf unsere Kosten ausgetauscht. Da wir jetzt umziehen und das Verhältnis mit der Vermieterin etwas angespannt ist, möchten wir die Tür wieder ausbauen. Geht das so einfach?
29. November 2014 - 12:12
Hallo Iris,
das kommt darauf an, was Sie mit dem Vermieter vereinbart haben.
Viele Grüße
Dennis Hundt
18. Februar 2015 - 10:53
Hallo,
hätte da mal eine Frage.Wir wohnen in einem Altbau und haben als Wohnungseingangstür noch ein älteres Model,wäre ja soweit auch nicht weiter schlimm,wenn diese aber noch dicht genug wäre.Unser Wohnungsflur ist ständig kalt.Auch wenn wir im Gemeinschaftsflur stehen,dann kann man genau hören über was sich gerade unterhalten wird.Unsere Privatsphäre ist dadurch mächtig eingeschränkt.
Was kann man dagegen tun,kann man bei sowas die Miete mindern?
viele Grüße
2. März 2015 - 16:51
Hallo Simone,
ein aufklärender Artikel für Sie: Mietminderung: § 536b BGB – Mangelkenntnis bei Mietvertragsabschluss
Viele Grüße
Dennis Hundt
20. März 2015 - 19:23
Guten Tag,
bei meinem Freund und mir wurde am 16.01.2015 durch das Fenster im Schlafzimmer eingebrochen.
Das Fenster weist deutlich eine Bruchstelle am Schließmechanismuss auf. Die Vermieterin weiß vom ersten Tag an bescheid und hat vor fast zwei Monaten gesagt das neue Schlösser bestellt wurden seitdem gab es keinerlei Rückmeldung oder gar Fortschritte.
Natürlich Leben wir jetzt in ständiger Angst das erneut Eingebrochen wird und haben deshalb überall dauernd die Rolläden unten
Kann man dadurch eine Mietminderung durchsetzen?
Mit freundlichen Grüßen
21. März 2015 - 09:29
Hallo Ingrid,
hier ein Artikel für Sie: Mietminderung nach Einbruch (Tür, Fenster, Balkontür aufgebrochen)
Viele Grüße
Dennis Hundt
3. April 2015 - 13:09
Hallo,
Wir sind im August 2014 in eine Mietwohnung eingezogen. Die Wohnungstür war damals schon in einem miserablen Zustand. Sie ist undicht, das Glas der Tür ist gebrochen und das Holz des Türrahmens ist vermodert. Sprich: Man könnte die Tür problemlos eintreten. Die Vermieter haben uns beim Einzug versprochen, dass sie spätestens diesen Sommer die Tür erneuern. Problem ist nun, dass sich die Vermietern weigern eine neue Tür bzw Türrahmen einzubauen, da sie die finanziellen Mittel nicht haben.
Kann ich die Miete mindern und wenn ja, wie viel Prozent könnten das sein ?
LG
Richi
9. April 2015 - 08:23
Hallo Richard,
es wäre besser gewesen, wenn Sie im Mietvertrag vereinbart hätten, dass die Tür erneuert wird.
Hier ein Link für Sie: Mietminderung: § 536b BGB – Mangelkenntnis bei Mietvertragsabschluss
Viele Grüße
Dennis Hundt
13. April 2015 - 07:40
Hallo,
der Fall bei mir ist folgender: Die Eingangstüren wurden vor kurzer Zeit geprüft und neu eingestellt, da die Tür im Nachbarhaus richtig laut zu ging und dadurch die Anwohner gestört wurden. Jetzt ist der Fall so die Eingangstür in dem Haus wo ich wohne teilweise nicht mehr richtig ins Schloss fällt. Sprich sie steht auf.
Oder schlägt so laut zu das man die Uhr nach stellen kann wann jemand kommt und geht ( 8 Parteien wohnen hier). Dem Vermieter wurde schon einige male Bescheid gegeben , wo die Tür auch Instant gesetzt wurde. Das ging dann 2 Wochen gut , dann war das Problem das Gleiche. Seit 4 Wochen reagiert der Vermieter gar nicht mehr auf Anrufe, Emails.
Welche Schritte könnte man nun gehen? Durch einen Anwalt die Sache regeln lassen? Den Vermieter nochmal schreiben?
LG
Steffi
20. April 2015 - 13:04
Hallo Stepfanie,
ich würde mich an den Hausmeister wenden oder selbst ab und an einen Tropfen Öl an den “Schließer” der Tür bringen, dann duscht die Tür besser ins Schloss.
Viele Grüße
Dennis Hundt
24. Juli 2015 - 16:04
Hallo,
ich habe letzte Woche eine Erdgeschoss-Wohnung bezogen. Bei der Marklerin habe ich mehrfach nachgefragt, ob es Probleme mit Einbrüchen gibt, was sie klar verneint hat. Beim Saubermachen der Balkontür sind mir aber dann Einbruchsspuren aufgefallen, diese also bereits aufgebrochen wurde. Daher ist die Einbruchsgefahr erheblich größer, als bei Vertragsabschluss angegeben.
Kann ich jetzt eine Nachbesserung des offensichtilich nicht ausreichenden Einbeuchsschutz verlangen? Kann ich den Mietvertrag außerorentlich kündigen (freiwilliger Kündigungsverziecht für beide Seiten für 1 Jahr im Mietvertrag unterschrieben)?
Mit bestem Gruß
Alexander
27. Juli 2015 - 21:04
Hallo Alexander,
wenn ich Sie richtig verstehe, waren Sie Schäden an der Tür bereits bei Ihrer Besichtigung vorhanden? Dann am besten mal hier lesen: Mietminderung: § 536b BGB – Mangelkenntnis bei Mietvertragsabschluss
Weder im 1. OG, noch im EG wird Ihnen jemand garantieren können, dass es nicht zu einem Einbuch kommen kann. Und falls die Einbruchsspuren schlecht zu sehen waren, kannte auch die Maklerin diese wohlmöglich nicht.
Viele Grüße
Dennis Hundt
8. September 2015 - 16:19
Hallo,
der Beschlag unserer Wohnungseingangstür ist total veraltet. Das Schließblech ist von außen abschraubbar und der Zylinder steht ca. 0,5 cm hervor. In letzter Zeit wird im Ort vermehrt eingebrochen, und wir fühlen uns sehr unsicher, zumal wir auch noch im Erdgeschoss wohnen. Habe ich ein Recht darauf, dass zumindest das Schließblech ausgetauscht wird?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Medi
9. September 2015 - 14:51
Hallo Medi,
hier ein interessanter Artikel für Sie: https://www.mietminderung.org/mietminderung-536b-bgb/
Viele Grüße
Dennis Hundt
24. November 2015 - 12:27
Betreff: Wohnungstür
Wir sind vor 8 Jahren in unsere Wohnung eingezogen. Mängel haben wir damals nicht beanstandet. Vor etwa 3 Jahren wurde uns im Rahmen eines Eigentümerwechsels mitgeteilt, daß unsere Wohnungstür die Anforderungen an eine solche nicht erfüllt. Mit anderen Worten: Wenn bei uns eingebrochen wird, würde die Versicherung aller Voraussicht nach nichts bezahlen. Daraufhin wurden vom neuen Vermieter bzw. der beauftragten Wohnungsagentur mehrere Begutachtungen durch Firmen veranlaßt, bei denen uns (mündlich) bestätigt wurde, daß unsere Tür nicht als Wohnungstür geeignet sei. Wie gesagt, beim Einzug hatten wir das nicht bemängelt, da wir diesbezüglich keine Sachkenntnisse haben.
Der Vermieter weigert sich die Tür zu modernisieren und verweist darauf, daß keine Pflicht dazu bestünde. Wenn bei uns wirklich eingebrochen würde, zahlt aber aller Voraussicht nach auch die Versicherung nichts.
Frage: Besteht vom Vermieter aus wirklich keine Pflicht, für die Sicherheit der Wohnung zu sorgen, wenn dies beim Einzug nicht bemängelt wurde? Wenn nicht, welche Möglichkeiten bestehen denn überhaupt, da es sich ja nicht um unsere Wohnung handelt? Vielen Dank im Voraus!
25. November 2015 - 09:33
Hallo Max,
dieser Link hier könnte helfen: Mietminderung: § 536b BGB – Mangelkenntnis bei Mietvertragsabschluss
Viele Grüße
Dennis Hundt
25. November 2015 - 17:04
Erst mal ganz lieben Dank für die rasche Antwort. Den Artikel hatte ich mir bereits durchgelesen, konnte aber keinen richtigen Bezug zu unserem Problem herstellen. Positive Kenntnis des Mangels bestand bei Vertragsabschluß nicht. Ich würde sagen, daß auch keine grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt. Das springt einem nichts direkt ins Auge. Die Tür sieht ja erst mal aus wie eine Tür und erst bei den verschiedenen Gutachten (Besitzerwechsel und dann später durch zwei Firmen) wurden wir über die Nichteignung als Wohnungstür informiert. Wie gesagt, wir sind auch nicht vom Fach. Auch dem Vermieter selbst würde ich keine Arglist oder ähnliches unterstellen wollen (dem neuen Vermieter sowieso nicht, da er ja das Haus so gekauft hat). Es ist halt einfach so, daß was festgestellt wurde, was vorher noch keiner wußte und nun ergeben sich daraus versicherungsrechtliche Konsequenzen, wenn nichts getan wird. Das ist wahrscheinlich etwas schwieriger, als wenn jemand bewußt gehandelt bzw. nicht gehandelt hätte.
Was mich eher irritiert ist, daß der Vermieter ja die beiden Gutachten in Auftrag gegeben hat, er dementsprechend also durchaus eine Notwendigkeit dafür erkannt hat. Als dann das Ergebnis feststand folgte aber daraufhin keine Reaktion. Wenn überhaupt könnte ich mir vorstellen, an dieser Stelle einzuhaken. Sicher bin ich mir aber nicht.
19. Februar 2016 - 23:18
Hallo,
meine Mutter hat eine alte Tür als Haustür. Ich persönlich würde diese als Küchentür nutzen. Einen Holzrahmen und dann gewelltes Glas in der Mitte. Der Schlüssel dazu sieht auch nicht unbedingt nach Wohnungschlüssel aus. Er ist recht lang. Das zur Tür. Nun zum eigentlichen Problem. Es hat den Anschein, als ob ein früherer Mieter den Schlüssel nicht zurück gegeben hat. Sie hat mir jetzt schon 4! Mal erzählt, es wäre jemand in der Wohnung gewesen während sie arbeiten war. 2018 will der Vermieter eine Grundsanierung durchführen und wohl auch die Tür austauschen. Meine Mutter fühlt sich verständlicherweise nicht mehr wohl. Was kann sie tun, außer ausziehen?
22. Februar 2016 - 04:14
Hallo Stephanie,
das naheliegendste wäre, das Schloss auszutauschen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
15. März 2016 - 11:04
Hallo zusammen,
unser Vermieter hat kürzlich das Schloss der Hauseingangstür (8-Parteien-Haus) ausgewechselt. Dieses Schloss ist mit jedem beliebigen Schlüssel zu öffnen. Entspricht das noch dem Grundsatz, dass der Zutrittsbereich abgesichert sei sollte? Falls es zu einem Wohnungseinbruch kommen sollte und die Einbrecher haben sich die leicht zu öffnende Haustür zunutze gemacht, haftet dann der Vermieter mit?
Besten Dank & viele Grüße!
5. April 2016 - 17:19
Hallo,
Bei uns geht die Wohnungstür nach Ausen auf, eine richtige Sicherung ist somit nicht möglich. Ist eine Stahlzarge Bänder Aussen. Die Haustüre ist 1m davor und das Glas könnte mit der Hand raus gedrückt werden? Was kann ich dagegen tun?
Lg
11. Mai 2016 - 08:12
Hallo,
ich hätte gern konkrete Fragen konkret beantwortet, werde allerdings immer nur auf Artikel verwiesen, welche dann entsprechend verlinkt sind.
Vielen Dank
11. Mai 2016 - 19:46
Hallo Thomas,
leider kann ich hier niemanden zu Einzelfällen beraten. Das ist Anwälten vorbehalten. Ich kann meinen Lesern aber mit weiteren Artikeln und Quellen helfen, daher verweise ich gerne auf andere Beiträge, auf die meine Lese kostenfreien Zugriff haben.
Ich denke die Arbeit hier auf Mietminderung.org hilft vielen Menschen sich kostenlos erste Informationen zu einer möglichen Mietminderung zu beschaffen.
Trotzdem danke für Ihren Kommentar.
Viele Grüße
Dennis Hundt
13. Mai 2016 - 14:25
Guten Tag,
Unsere Hauseingangstüre eines Mehrfamilienhauses besteht zu einem Teil aus Glas – von innen. Nun war der Vermieter so klug und hat hinter der Tür eine riesen Glasvase gestellt. Es war nur eine Frage der Zeit bis jemand die Glastür gegen die Vase haut – so ist es auch geschehen. Die Hauseingangstür ist nun von innen kaputt und hat ein riesen Loch. Anstatt es zu reparieren, hat der Vermieter das Loch mit Tesa geklebt. Sieht optisch natürlich nicht sonderlich schön aus und dieser Zustand ist nun schon seit mehreren Monaten so. Offensichtlich hat der Vermieter nicht vor die Tür zu reparieren, da er auch auf höffliches bitten nicht reagiert.
Die Tür schließt & ist dicht. Das Glas ist nur von innen kaputt. Also es beeinträchtigt die Sicherheit nicht – sieht nur unschön aus.
Kann man etwas dagegen machen?
LG
5. September 2022 - 10:11
Hallo zusammen,
infolge der steigenden Nebenkosten hat unser Vermieter uns einen Brief zukommen lassen, indem er aufgefordert hat doch den Nebenkosten Abschlag zu erhöhen. Soweit so gut. Allerdings bin ich der Meinung müsse in unserer Wohnung erstmal die Wohnungstür (welche Marke 1960 und erst Wohnungstür seit Bau des Gebäudes ist) ausgetauscht werden. Die Tür hat am unteren Ende einen Spalt zum Hausgang von ca.1,5cm. Sie ist einfach verglast und hat keinerlei Dämmmaterial. Sprich es ist eigentlich eine normale Zimmertür, wie sie manche evtl zwischen Flur und Küche haben. Des weitern ist in unserem Haus noch eine Zahnarztpraxis und eine Logopädie Praxis, das heißt die Haustür ist Mo – Fr immer geöffnet. Hier kann sich also jeder im Hausgang umsehen. Im Hausgang sind bei allem Temperaturen die Fenster auf, was heißt das es bei uns so gut wie immer zieht. Ich habe meinen Vermieter bereits kontaktiert in Bezug auf das eingangs erwähnte schreiben. Hier erfolgt allerdings keine Reaktion.
Was kann ich machen? Und wozu ist mein Vermieter hier verpflichtet?
Danke für die schnelle Antwort und die Hilfe
6. September 2022 - 19:37
Hallo Lucas,
vermutlich können Sie den Austausch der Tür nicht erzwingen, appellieren Sie an die Vernunft und beteiligen Sie sich ggf. an den Kosten der Modernisierung (isolierte Tür).
Viele Grüße
Dennis Hundt
19. Mai 2016 - 12:18
Guten Tag,
meine Tochter ist vor 3 Wochen aus einer Mietwohnung ausgezogen. Die Vermieterin verlangt nun von ihr einen Betrag X, weil sich die Eingangstür zur Wohnung gesetzt hatte. Diese wurde während der Mietzeit meiner Tochter angeblich “gehoben” und nun soll meine Tochter für diese Instandhaltung aufkommen.
Eine Firma war bei meiner Tochter, wegen dieser Tür, hatte aber kein Spezialwerkzeug dabei und fuhr unverrichteter Dinge wieder weg und kam nie wieder. Daüber hat meine Tochter Ihre Vermieterin unterrichtet.
Muss meine Tochter dies zahlen?
LG
11. Juli 2016 - 18:28
Wir wohnen in einer quadratischen Wohnanlage mit Gewerbe (Ärzte etc) die durch eine tunnelartige Zufahrt begehbar ist. Es ist ein massives Tor vorhanden das tagsüber offen steht und ab 21h manchmal geschlossen wird. Die Wohnanlage ist für jeden begehbar, auch die Türen zu den vier Wohnhäusern sind nicht verschlossen und auch frei begehbar. Kürzlich klingelte es Abend um 22h an unserer Wohnung. Der Unbekannte trat und schlug gegen die Wohnungstür. Meine verschreckte Frau frage wer dort sei, der Unbekannte antwortete nicht schlug weiter gegen die Tür,und ging nach wenigen Sekunden. Türspion ist nicht vorhanden! Unnahbaren wir eine mächtige Diskussion mit der Hausverwaltung die sagt es sei alles sicher. Es ginge mit dem Tor nicht anders,auf Grund des Gewerbes. Was tun?
12. Oktober 2016 - 14:09
Hallo, ich habe ein Büro gemietet. Der abschließbare Fahrstuhl hält direkt im Büro. Das Büro besteht aus 5 einzelnen Räumen die alle mit einen sehr sicheren Schloss versehen sind. Leider hat der Vermieter dazu keine Schlüssel ausgehändigt und möchte die Kosten die entstehen würden beim Schlössertausch nicht übernehmen. Somit kann keiner meiner Kollegen sein Büro abschließen. Ich denke, dass hier dem Datenschutz nicht genüge getan wird. Des weiteren gibt es das Problem wenn der Fahrstuhl mitten zu unseren Bürozeiten irgendwo hängen bleibt und erst nach unserem Feierabend repariert ist, kann unsere Etage nicht abgeschlossen werden und jeder der wolle könnte in alle Büros.
Muss der Vermieter den Austausch der Schlösser bezahlen?
20. Oktober 2016 - 17:10
Hallo Michaela,
es werden ja ständig Wohnungen ohne die Zimmertürschlüssel vermietet – weil diese abhanden gekommen sind. Wenn Ihr Bürobetrieb einen besonderen Datenschutz erfordern, dann sehe ich durchaus auch den Mieter in der Pflicht die Schlösser zu tauschen. Bitte lassen Sie sich im Zweifel individuell beraten.
Viele Grüße
Dennis Hundt
18. Dezember 2016 - 12:10
Hallo Herr Hundt,
vielen Dank für Ihre sehr interessante Seite. Wir wohnen in einem Altbau-Mehrfamilienhaus in Berlin mit drei Aufgängen und einer Hofeinfahrt (Gebäude geht um die Ecke, ca. 30 Mietparteien). Keiner der Aufgänge hat eine Türschließanlage oder Klingelschilder sondert steht tagsüber den ganzen Tag offen. Die Hofeinfahrt ist nicht mal verschließbar. Die Vermieterin ist sehr resistent und verweigert den Einbau von Türschließanlagen, Klingelanlagen, etc. und argumentiert, dass es lediglich notwendig ist, dass die Haustür “verschließbar” ist und fordert die Mieter (und insbesondere den Hauswart, der im 1.OG wohnt) dazu auf einfach abends die Haustür abzuschließen.
Die ganze Mietergemeinschaft ist mit der Situation äußerst unzufrieden, da Nicht-Bewohner einfach ins Haus laufen können und erst vor den jeweiligen Wohnungstüren klingeln angebracht sind. Die Vermieterin hat sich bereits beim Einzug der meisten Mietparteien störrisch gezeigt und gesagt, dass es eine Klingelanlage nicht geben werde. Daher unsere Frage, ob das so rechtmäßig ist? Zwar war die Klingelanlage bereits bei Übergabe der Mietsache nicht vorhanden, allerdings empfinden wir sowohl die Tatsache, dass jeder reingehen kann und vor unseren Wohnungstüren steht, als auch dass man umgekehrt, wenn die Haustür abgeschlossen ist bei evtl. Gefahren wie Brand etc., nicht aus dem Haus kommt als nicht akzektabel. Wir würden uns überaus freuen, wenn Sie uns mitteilen könnten, ob man hier mindern darf, um den Druck auf die Vermieterin zu erhöhen?
Ganz herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Viele Grüße
Die Mietergemeinschaft
19. Dezember 2016 - 20:01
Hallo Marius,
ich kann Ihnen hier leider nur mit diesem Grundsatzartikel helfen: Mietminderung: § 536b BGB – Mangelkenntnis bei Mietvertragsabschluss
In der Tat ist die abgeschlossene Haustür der Hauptpunkt, mit dem sich Ihre Vermieterin in meinen Augen angreifbar macht.
Viele Grüße
Dennis Hundt
25. Februar 2017 - 23:58
Hallo.
Meine Freundin ist vor Kurzem in ihre neue Wohnung eingezogen. Wir wussten bereits vorher, dass die Wohnungstür aus Holz schon einige Risse im Bereich des Schlosses hat und wohl schon geleimt ist. Bei der Übergabe sprachen wir die Vermieterin darauf an, dass das ja eigentlich so nicht bleiben kann. Sie meinte nur, dass die wohl doch noch halten würde, weil das schon mehrere Jahre so sei. Ist in dem Fall eine Mietminderung möglich, obwohl der Schaden ja schon bei Wohnungsübergabe vorhanden was? Oder gibt es noch andere Möglichkeiten, die wir nutzen könnten?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Henrik
28. Februar 2017 - 19:26
Hallo Henrik,
hier ein Link: https://www.mietminderung.org/mietminderung-536b-bgb/
Viele Grüße
Dennis Hundt
24. März 2017 - 07:06
Hallo,
unsere Haustür ist über 30 Jahre alt. Unten der Tür von Verzug hat sich ein Spalt gebildet, dass man einen Bleistift durchschieben kann und es zieht verständlich. Wir haben eine Bürste dran gemacht- hilft nur halbwegs. Auf Druck auf Vermieter unserseits, hat er seinen Techniker rausgeschickt, welcher nach Besichtigung bescheinigte dass die Tür funktionsfähig wäre, Bürste (unsere) erfühlt ihr Zweck und Tschüss… Auf Appell die Tür auszutauschen, weil wir kleine Kinder haben und es zieht, wurde gesagt, dass wir die Heizung höher stellen sollen. Aus der Sicht des Vermieters ist die Sache erledigt. Könnte man da noch was machen?
Vielen Dank im Voraus und Gruß
Andrey
17. Mai 2017 - 20:52
Hallo,
ehrlich verstehe ich nicht ganz nach welchen Kriterien hier beantwortet wird….
wenn ich so durchlese, so ist das offensichtlich, dass manche Beiträge am nächsten Tag beantwortet sind, manche überhaupt nicht.
z.B der letzte Schreiber hat fast das selbe Problem wie wir, nur das unsere Eingangstür nicht so alt ist und wir haben noch keinen Techniker zur Begutachtung gehabt. Wir wohnen zur Miete von großer Gesellschaft und das ist ein Reihenhaus. Wir hätten gerne eine Antwort.
Danke
Mfg Stephan
18. Oktober 2017 - 10:06
Hallo,
meine Familie und ich wohnen mit 5 weiteren Familien in einer tollen Hausgemeinschaft privat zur Miete, nahe einer psychiatrischen Klinik. Wir haben uns alle bis jetzt immer recht sicher gefühlt.
Unsere Haustür wurde vor 3 Monaten bereits auf einer Seite gestrichen,3 defekte Scheiben wurden entfernt und seit dem ist Baustopp. Bis jetzt wurden weder die Scheiben erneuert,noch die Tür fertig gestrichen,noch der Knauf von außen befestigt,sowie die automatische Schließung über der Tür am Rahmen befestigt. Es handelt sich hierbei um ein Denkmalgeschütztes Haus,somit haben wir die original Türen aus Holz. Sicher sind diese allerdings nicht,da diese Doppeltüren sind und man sie ohne Krach und mit wenig Kraftaufwand aufbekommt-das mussten wir selbst feststellen,als wir uns bereits ausgesperrt haben.
Wir haben 3 Kinder,von innen zur eigenen Sicherheit eine Kettean der Wohnungstür befestigt.
Am Wochenende hatten wir ungewollten Besuch eines Fremden aus der Klinik in unserer Wohnung.
Dieser könnte ohne Probleme zur Haustür hereinkommen und hat sich unseres Schlüssels bedient,welcher an der Wohnungstür steckte,da mein Mann gerade mit dem Hund im Garten war. Nun stande dieser fremde Mann in meiner Wohnung und meinte wir hätten ihn eingeladen. Vorher hat er bei beiden Nachbarn über uns bereits geklopft,wurde von diesen aber des Hauses verwiesen.
Da es sich seit 3 Monaten um eine unfertige Haustür handelt,wir unseren Vermieter mehrfach schriftlich darum gebeten haben,die Haustür fertigzustellen,dürfen wir mit einer Mietminderung “drohen” oder muss ich wirklich erst zu einem Anwalt gehen?
Schließlich geht es um unsere eigene Sicherheit und wenn mir im Hausflur,da jederzeit Zutritt für jeden gegen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Dori
30. Oktober 2017 - 11:24
Hallo,
Vor unserer Wohnungstür war beim Einzug ein Abtreter verleimt.
Nun, nach 4 Jahren löste sich dieser und wir entdeckten darunter weitere Lagen Teppich. Diese haben wir auch entfernt.
Nach all der Arbeit stellten wir fest, dass die Teppiche wohl zweckgebunden waren. Denn nun ist ein 2 CM breiter Spalt zwischen Wohnungstür und Türschwelle sichtbar. Der Vermieter hatte einen Schreiner geschickt, möchte aber keine neue Tür einbauen lassen.
Können wir dem Vermieter eine Frist setzten um diesen Mangel abzustellen? Zumal es unserem Sicherheitsempfinden dienen würde.
Mit freundlichen Grüßen
Elli
30. Oktober 2017 - 12:52
Hallo Elli,
ich würde die Sachlage entweder einvernehmlich mit dem Vermieter klären und wenn das nicht geht im Zweifel selbst Abhilfe schaffen oder rechtlichen Rat einholen. Sie haben den Mangel in dem Fall ja selbst verursacht, zumindest teilweise.
Viele Grüße
Dennis Hundt
22. Januar 2018 - 21:51
Hallo,
ich bin im Juni 2017 in meine erste eigene Wohnung zur Miete gezogen. Dementsprechend hat mir auch die Erfahrung gefehlt auf die Wohnungstür zu achten. Folgendes: Meine Wohnungstür hat ein einfaches Schloß, dieses auch funktioniert, aber sie ist auch zum Teil verglast (6kleine Fenster) die ganz einfach sind, nicht doppelt verglast. Mit einem einfachen Schlag wären die Scheiben kaputt.
Ich habe heute neue Nachbarn bekommen, bei denen ich große Angst habe. Kann ich die Wohnungstür bei den Vermietern beanstanden da ich mich in keiner Weise mehr sicher fühle.
Freue mich auf Hilfe.
Liebe Grüße
Natalia
23. Januar 2018 - 10:18
Hallo Natalia,
Sie beschreiben eine klassische Altbautür. Einfache Glaseinsätze sind keine Seltenheit.
Viele Grüße
Dennis Hundt
13. Februar 2018 - 17:41
Hallo,
ich habe auch eine Frage. In unserem Haus sind inzwischen zwei Versionen von Türen vorhanden, einerseits Altbautüren mit Glaseinsatz und neue Massivholztüren. Neumieter bekommen diese Massivholztüren, Altmieter sollen entweder die alten Türen behalten oder auf Eigenkosten neue Türen einbauen (die dann in Besitz des Vermieters übergehen nach ca. 10 Jahren)
Nun haben wir erfahren das in Wohnungen der Nachbarstraße die Haustüren erneut ausgetauscht werden sollen. Der Vermieter der Wohnungen dort ist der gleiche wie bei uns. Die Massivholztüren die dort schon eingebaut sind sind noch nicht so alt oder kaputt wie unsere zugigen Altbautüren.
Ist es die Pflicht des Vermieters uns diesen Wunsch nach neuen Türen zu erfüllen? Wenn ja gibt es dazu irgendwelche Urteile? Die Türen von uns sind zugig und durch das Glas sehr unsicher.
Beim Vermieter handelt es sich um einen Baugenossenschaftlichen Vermieter.
11. April 2018 - 09:03
Hallo, ich habe eine Wohnung vermietet. Nach einem Monat Mietzeit kamen die Mieter auf mich zu und wollten ein neues Schloss an der Wohnungstür angebracht haben, da Ihre Versicherung so nicht für Schäden aufkommen würde.
Verbaut ist momentan ein nicht bündiges Zylinderschloss mit von außen abschraubbarem Sicherheitsbeschlag.
Kann der Mieter von mit verlangen ein bündiges Zylinderschloss mit von außen nicht abschraubbarem Sicherheitsbeschlag nachzubessern?
11. April 2018 - 13:37
Hallo Vermieter,
das sollte in Ihrem Interesse sein. So machen auch Sie sich frei für die (Mit)Haftung bei einem möglichen Einbruch.
Viele Grüße
Dennis Hundt
29. Mai 2018 - 15:09
Hallo,
gibt es eine gesetzliche Regelung oder DIN Vorschrift für ein Haustür- oder Wohnungstürschloss, welche der Vermieter mindestens gewähren muss?
Bei einer Wohnungsbesichtigung einer Kellerwohnung ist mir vor kurzem aufgefallen, dass sowohl Haus- als auch Wohnungstür nur über ein Buntbartschloss bzw. Imitationsschloss verfügt haben. Die Sicherheit beider Schlösser ist nicht der Rede Wert und hat eher ästhetischen Wert, passend zum Alter des Hauses.
Wäre dieser Zustand dann ein Grund zur Mietminderung?
Viele Grüße
31. Mai 2018 - 15:02
Hallo M. N.,
als Mieter würde ich im eigenen Interesse das Schloss austauschen. Eine Mietminderung löst ja nicht Ihr Problem. Zudem haben Sie die Schwierigkeit der Mangelkenntnis: https://www.mietminderung.org/mietminderung-536b-bgb/)
Viele Grüße
Dennis Hundt
20. Oktober 2018 - 08:14
Unsere Wohnungstür besitzt ein Schloss wie jede Zimmertüre und schließt dadurch nicht automatisch. Dass das automatische absperren nicht funktioniert, war bei Vertragsabschluss nicht ersichtlich bzw wurde verschwiegen.
Wie stehen da die Chancen auf eine Änderung, in Folge von Mietminderung oder Handlung durch den Vermieter?
Da es sich ums Erdgeschoss handelt, ist dieser Umstand unbefriedigend.
Lg
4. April 2019 - 12:41
Guten Tag,
bei uns im Haus ist die Hauseingangstür defekt. Die Tür lässt sich ganz leicht durch Gegendrücken öffnen. Dritte haben somit Zugang zum Hausflur, Wohnungen und könnten auch in die Kellerräume gelangen. Wegen Brandschutzbestimmungen ist die Tür so eingebaut, dass sie nicht abgeschlossen werden kann.
Es handelt sich bei dem Haus ausschließlich um Eigentumswohnungen. Es gibt also keinen allgemeinen Ansprechpartner. Ich selbst wohne zur Miete. Dieses Problem besteht jetzt seit mehreren Monaten und ich habe den Vermieter darüber informiert, aber es passiert nichts. Ich wollte jetzt alle Mieter/Eigentümer schriftlich darum bitten, ihre jeweiligen Vermieter zu informieren und notfalls auch mit Mietminderung zu drohen.
Wenn die Tür repariert werden muss, oder sogar erneuert werden muss, braucht es dazu ein Einverständnis aller Eigentümer oder wie ist das dann?
16. April 2019 - 11:02
Hallo Maria,
je nach Kostennote, kann die Reparatur von der Hausverwaltung beauftragt werden. Ab einem gewissen Volumen, braucht es ggf. eine einfache Mehrheit der Eigentümer. Das ändert nicht daran, dass Ihnen ggf. das Recht zur Mietminderung gegenüber Ihrem Vermieter zusteht.
Viele Grüße
Dennis Hundt
10. Mai 2019 - 23:34
Hallo,
wir sind gerade frisch in eine Erdgeschosswohnung in einem zwei Familienhaus eingezogen. Nach Abschluss des Mietvertrages und der Übergabe ist uns aufgefallen, dass unsere Wohnungseingangstür lediglich eine Zimmertüre mit Glaseinsatz ist.
Durch diese Türe zieht sehr viel kalte Luft in unsere Wohnung und außerdem fühlen wir uns mit dieser Tür nicht richtig vor Einbrechern geschützt.
Ist der Vermieter verpflichtet uns eine neue Eingangstüre einzubauen, wenn diese keiner klassischen, sicheren Wohnungseingangstüre entspricht?
Vielen Dank und Liebe Grüße
22. Mai 2019 - 08:22
Hallo.
wir haben 2 Wohnungseingangstüren (zusammengelegte Wohnungen). Bei beiden fehlt die Türschwelle so das wir ca 5mm bis 1cm fehlende Tür haben. Man sieht von innen sowie von aussen das Licht auf der anderen Seite, sowie ziehts wie Hechsuppe durch beide Schlitze. Das ist nicht nur bei uns so, sondern bei den anderen Mietern im Haus auch. Die haben sich aber so beholfen, indem sie dicke Fussmatten vor die Wohnungseingangstür legten. Ich bzw wir wollen das so nicht hinnehmen. Der Vermieter sagt wir können ja selbst Schwellen einbauen.
Ebenso wurde bei Wohnungsübergabe gesagt das jemand kommt und das Küchenfenster repariert. Da fehlt der Fenstergriff, somit ist das Fenster nicht abschließbar. Es ist ein Dachfenster… Ein weiteres Dachfenster ist zwar schliessbar, aber bei starkregen läufts Wasser durch. (Kinderzimmer). Der Vermieter vertröstet uns ständig. Sollen aber Kaution wie vereinbart in Raten abzahlen sowie die Vollständige Miete. Was ja eigendlich auch normal ist! Durch andere Mieter haben wir erfahren das die Vermieter immer nur reden, aber nichts machen. Seid einzug am 29.4.2019 (heute ist der 22.5.19) geht unten die Hauseingangstür nicht zu. Um sie zu schließen das kein fremder das Haus betreten kann, muss man generell abschliessen. Die Vermieter wissen bescheid, unternehmen aber nichts dagegen.
Zum Dachfenster hiess es das wir uns ja eins besorgen können und einbauen können.
Hilfe, tipps… Mietminderung?
Vielen Dank fürs lesen und eventuelle Ratschläge.
22. Mai 2019 - 12:37
Hallo Jessica,
ich kann hier leider nur allgemein auf das Vorgehen bei einer Mietminderung verweisen. Gleichzeitig ist dieser Artikel wertvoll für Sie: https://www.mietminderung.org/mietminderung-536b-bgb/
Viele Grüße
Dennis Hundt
16. Juli 2019 - 11:32
Hallo,
wir haben eine Erdgeschosswohnung. Die Eingangstür zum Flur ist ordentlich eine ordentliche Haustür.
Unsere Tür zur Wohnung wurde jedoch, bei Bezug, provisorisch durch eine normale Zimmertür ersetzt.
Hier sollte laut Vermieter eine ordentliche Wohnungstür kommen. Wir wohnen nun seit 5 Monaten in der Wohnung und unser Vermieter hatte uns mitgeteilt, dass ende März die Wohnungstür eingebaut seien soll.
Das Problem an der aktuellen Wohnungstür ist, dass Sie von innen und außen eine Klinke hat. Das bedeutet, sobald wir nicht abschließen kann jeder in die Wohnung kommen. Ebenso schließt die Tür natürlich nicht dicht ab. Hier zieht es sobald die Haustür offen ist oder schlägt im Schloss hin und her, sobald der Nachbar seine Wohnungstür öffnet oder die Haustür geöffnet wird.
Haben wir hier rechte?
Vielen Dank für die Hilfe
16. Juli 2019 - 13:39
Hallo Malte,
drängen Sie auf den zugesagten Austausch? Haben Sie die Zusage des Vermieter schriftlich? Das würde auch eine mögliche Mietminderung vereinfachen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
5. August 2019 - 15:29
Hallo,
ich wohne in einem Haus in dem noch ungefähr 90 weitere Mietwohnungen vorhanden sind. Seit einer Woche gibt es gar KEIN Schloss mehr in der Haustür. Habe da heute angerufen und nachgehakt, wann da ein neues Schloss eingebaut wird, da ich da schon ein mulmiges Gefühl habe, wenn jeder da vor allem nachts rein und raus kann. Die Hausverwaltung teilte mir mit, dass die das Schloss ausgetauscht haben, da das alte defekt war. Das neue würde wohl nicht mehr mit den alten Schlüsseln passen. Jetzt wollten sie ein Transponder-Schloss einbauen lassen. Allerdings muss die Hausverwaltung dafür noch Angebote der Hersteller einholen und dann das OK der Eigentümer bekommen. Erst dann bekommen wir wieder eine abschließbare Haustür. Das “wird wohl was länger dauern”, sagte man mir am Telefon. Jetzt meine Frage, was man in so einem Fall am besten tun kann? Ich fahre heute etwas länger weg und lasse ungerne meine Wertsachen hier, wenn ich weiß, dass hier jeder reinspazieren kann. Eine Wohnungstür ist ja schnell aufgebrochen und bei den vielen Mietern hier fällt es auch nicht auf, wenn hier jemand fremdes das Haus betritt..
Vielen Dank für die Hilfe
6. August 2019 - 12:51
Hallo Sophia,
Sie haben gelesen, dass ggf. eine Mietminderung möglich ist. Leider habe ich keine anderen Vorschläge zum weiteren Vorgehen für Sie.
Viele Grüße
Dennis Hundt
7. August 2019 - 14:43
Haustür bildet erste Barriere und sollte abschließbar sein??? Mindestens während der Nachtzeiten?? Ist diese Empfehlung nicht völlig entgegen den Landesbauordnungen, wonach das Treppenhaus der erste Rettungsweg ist und auf keinen Fall verschlossen sein darf??
28. August 2019 - 21:27
Ich wohne in einem Hinterhaus im Hof und die Hoftüre ist schon sehr lange defekt und lässt sich nicht mehr abschließen. Vorletzte Nacht habe ich einen Einbrecher überrascht, der in unseren Keller einsteigen wollte. Ich bin zwar mit dem Schreck davon gekommen, habe jetzt aber unsren Hausverwalter gebeten aus diesem Grund das Schloss der Eingangstüre wieder zu reparieren. Als Antwort kam, dass er sich wenig Hoffnung macht, dass unser Vermieter sich darauf einlässt. Die Tür zum Hof ist aber die einzige Barriere vor unserer Wohnungstüre. Haben wir da irgendeine Handhabe? Ich fühle mich seit dem Vorfall ehrlich gesagt nicht besonders sicher…
26. Februar 2020 - 11:04
Hallo
die Wohnungstüre ist eine Glastüre, beim durchzug ist diese Türe zu gefallen und nun sind die Gläser gesprungen.
Wer kommt auf für die Regulierung auf?
Mieter oder Vermieter?
Der Vermieter meint die Private Versicherung und die Versicherung meint der Vermieter.
26. Februar 2020 - 15:06
Hallo Detlef,
wer den Schaden verursacht, ist für die Beseitigung verantwortlich.
Viele Grüße
Dennis Hundt
17. Juni 2020 - 08:45
Guten Morgen,
Mein Freund meint unsere Wohnungstür sei unsicher weil sie nicht automatisch schließt (wir haben draußen eine Türklinke statt Türgriff und müssen sie von innen mit Schlüssel abschließen). Ich persönlich fand das immer praktisch so weil ich mal eben zur Waschmaschine kann (die Tür direkt gegenüber) ohne jedes Mal ein Schlüssel mitnehmen zu müssen. Er meint aber das sei ein klarer Fall wo wir Mietminderung fordern können (die Tür war bei Einzug schon so). Ist das vom Vermieter zu “verbessern”?
17. Juni 2020 - 10:20
Hallo Julia,
bitten Sie den Vermieter um Montage eines Türknaufs. Mehr Infos für Sie: Mietminderung: § 536b BGB – Mangelkenntnis bei Mietvertragsabschluss
Viele Grüße
Dennis Hundt
17. Juni 2020 - 11:17
Vielen Dank. Heißt dass, das mein Freund wirklich Recht hat und dass da ein Türknauf sein muss (was ich immer noch unpraktisch finden würde), statt könnte?
21. Juni 2020 - 13:12
Hallo Julia,
vergessen Sie bitte den Artikel zur Mangelkenntnis nicht.
Viele Grüße
Dennis Hundt
26. August 2020 - 10:28
Hallo,
ich habe eine neue Wohnung angemietet.
In der Wohnungstür sind zwei Sicherheitsschlösser eingebaut. Diese wurden im Mietvertrag auch nicht als von der Mietsache ausgeschlossen vermerkt. Der Vermieter hat für diese aber keine Schlüssel.
Da es sich um einen Altbau handelt und für mich die Sicherheitsschlösser als entscheidender Sicherheitsaspekt gelten, kann ich da von dem Vermieter verlangen den Status Quo wieder herzustellen, also die Schlösser gegen Gebrauchsfähige auszutauschen?
26. August 2020 - 11:59
Hallo Pascal,
ich denke ja, denn Sie konnten bei Besichtigung und Mietvertragsabschluss davon ausgehen, dass alle Schlösser nutzbar sind. Finden Sie am besten eine einvernehmliche Lösung.
Viele Grüße
Dennis Hundt
5. November 2020 - 16:31
Hier stellt sich gerade die Frage, inwiefern es erlaubt ist, eine Wohnungsabschlusstüre, also Wohnung zum Treppenhaus, in eine Rigipswand einzubauen, bzw inwiefern eine Wohnungsabschlusstüre in eine gemauerte Außenwand aus Gründen des Brandschutzes bzw. des Einbruchschutzes eingebaut werden muß?
20. Dezember 2020 - 18:25
Hallöchen,
Wir wohnen in einem alten Haus in einer 4er WG und haben eine nicht tuschliessbare Haupteingangstüre, welche immer offen ist (alte Holztüre) und unsere eigentliche Wohnungstüre ist eine einfache Zummertüre, durch die weder Schallschutz noch Zugluftschutz gegeben ist. Diese Türe öffnet man mit einem einfachen Kellerschlüssel. Haben wir denn das Recht auf eine neue Wohnubgstüre?
Vielen Dank für Ihre Hilfe,
Jessica Mauser
22. Dezember 2020 - 08:58
Hallo Jessica,
auf Ihre Frage geht der Artikel oben ein.
Viele Grüße
Dennis Hundt
28. Januar 2021 - 16:38
Sehr geehrter Herr Hundt,
bei Einzug in meine Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus (ca. 20 Parteien) ließ ich mir eine Bestätigung zur Änderung der Wohnungstür geben.
Ich erhielt eine Genehmigung zum Einbau eines Stangenschlosses unter folgenden Voraussetzungen:
– Die Arbeiten sind sach – und fachgerecht auszuführen
– Evtl. Instandsetzungsarbeiten sind während der Mietzeit von Ihnen durchzuführen bzw. durchführen zu lassen
-Sie haften für alle entstehenden Schäden und Folgeschäden, die durch die von Ihnen durchgeführten Arbeiten entstehen
– Die Eigentümerin behält sich das Recht vor, bei Ihrem Auszug den Rückbau zu verlangen. In diesem Fall ist der ursprüngliche Zustand wieder herzustellen. Sollte sich ein Nachmieter finden, der das Schloss übernehmen will, müssen sie mit diesem eine Einigung bezüglich der Kostenübernahme treffen.
Nun, ich habe bei einer angesehenen Sicherheitsschlosserei auf deren Anraten die Wohnungstür mit einer Metallplatte (weiß)von innen verstärken lassen, sowie durch obere und untere Stifte, die beim Abschließen rausfahren und verriegeln. Es wurde weder der Schließzylinder gewechselt noch ist eine Veränderung von Außen zu sehen. Anstatt des Spions wurde innen eine Kamera eingebaut (man wird nicht gesehen, wenn man durchguckt).
Jetzt bei Auszug dringt die Verwaltung auf Rückbau. Dies wäre jedoch wie Perlen vor die Säue….
Wie soll ich mich verhalten ?
P.S.:Heute wurde vom Hauswart ein Bauzylinder eingebaut, damit eine etw. Vermietung stattfinden kann.
Mit freundlichen Grüßen
28. Januar 2021 - 16:41
Hallo Bernd,
ich denke Sie werden die Tür Zurückbauen müssen. Wenn Sie einen besonders schönen und nützlichen Einbauschrank in einer Flurnische einbauen, der offensichtlich auch anderen Mietern nutzten würde, müssen Sie diesen Schrank leider trotzdem bei Auszug Zurückbauen.
Recherchieren Sie nach Mietereinbauten.
Viele Grüße
Dennis Hundt
3. März 2021 - 20:25
Hallo,
ich bin Besitzer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus mit 5 Parteien. Ein anderer Bewohner, der Besitzer seiner Wohnung ist, lässt absichtlich jeden Tag die Haustür offen, angeblich zur Belüftung des Treppenhauses. Mein Mieter hat sich schon oft darüber beschwert und droht mit Kündigung, wenn die Sicherheit der Haustür nicht hergestellt wird. Die Hausverwaltung weigert sich, diesbezüglich etwas zu unternehmen und mit den Bewohnern zu sprechen, die die Haustür offen lassen. Die Haustür selbst ist völlig in Ordnung und würde sich automatisch schließen, wenn die anderen Mitbewohner nicht ständig einen Holzkeil darunter legen würden. Welche Möglichkeiten hätte man in einem solchen Fall, um die anderen Bewohner dazu zu bewegen, sich an die Hausordnung zu halten? Vielen Dank.
4. März 2021 - 08:10
Hallo Paul,
sprechen Sie das Thema in der möchten Eigentümerversammlung an, holen Sie andere Eigentümer ins Boot und werben Sie um Verständnis. Viel mehr können Sie m.E. nicht tun.
Viele Grüße
Dennis Hundt
9. März 2021 - 19:12
Hallo,
ich habe vor zwei Wochen einen Neubau bezogen. Die Wohnungstür ist ca 2,5 cm erhöht und birgt somit eine große Lücke zwischen Tür und Boden. Dies fiel mir erst jetzt auf, da meine Schuhmatte vom Flur in die Wohnung verschwand.
Habe ich einen Anspruch auf eine abschließende Wohnungstür?
Vielen Dank!
11. März 2021 - 07:33
Hallo Laura,
hier eine Hilfe: Mietminderung: Zugluft in der Wohnung (Wohnungstür, Fenster, Steckdosen)
Viele Grüße
Dennis Hundt
4. September 2021 - 09:54
Hallo
erstmal ein dickes Dankeschön für den tollen Beitrag und der oben stehenden Erklärung zum Verschliessen von Haus- und Wohnungstüren.
Ich bin Miteigentümer und Selbstnutzer (einer Wohnung) eines 8 Parteien MFH.
Wir haben im Anwesen ein Hoftor (aktuell 24/7 offen, abschliessbar durch elektr. Türschnapper nicht möglich) und eine Haustüre zum Treppenhaus (nicht abschliessbar oder verriegelbar durch elektr. Türschnapper )
Im Hof wurden schon neue Fahrräder gestohlen.
Das ganze Anwesen wurde nun in sechstelliger Höhe aufwändig saniert, Treppenhaus neu, Eichetreppe neu, Jugenstilfliesen im EG neu Putz etc- alles neu , Jugendstilwohnungstüren neu.
Mieter deren Fahrräder gestohlen wurden fühlen ich nicht sicher da auch die Haustüre und das Hoftor nicht abschliessbar. Die Brandschutzbestimmungen das von innen die Haustüre jederzeit zu öffne ist (ohne Schlüssel mit Türschnapper sind bekannt)
Die Hausverwaltung und die restliche Eigentümergemeinschaft tut sich sehr schwer unten die Haustüre
und wenn möglich auch das Hoftor mit einem Türschnapper zu versehen so dass unbefugter Zutritt nicht möglich ist.
Vor kurzem wurde im Treppenhaus der Brandmeldekontakt manuell ausgelöst (Scheibe eingeschlagen, Taster gedrückt)so dass das Rauchabzugsfenster aufging, es regnete und oben im letzten OG die neue Eichentreppe in Miteidenschaft gezogen hat.
Ich kenne die Regelung eigentlich so, dass stets die Hausverwaltung verpflichtet ist Schaden vom Gemeinschaftseigentum abzuwenden und das die Vermieter auch dafür sorgen müssen das die Haustüre zumindest von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr geschlossen und vor unbefugten Zutritt von Außen geschützt ist (LG Urteil Nürberg-Fürth)
Frage: Da hier im Treppenhaus bei diesem Zustand Schaden am Gemeinschaftseigentum entstehen kann, ist hier dann die Hausverwaltung verpflichtet einen Beschluss herbei zu führen der Abhilfe schafft ?
Wäre auch die Hausverwaltung verantwortlich dass das Hoftor auch vor unbefugten Zutritt abzusichern ist?
Könnten auch Mieter hier Mietkürzungen vornehmen?
Wie ist das dann bei Eigentümern die ihr Sondereigentum selbst nutzen?
Mein Interesse besteht hier darin, dass ich als Selbstnutzer
a) stets Schaden vom Gemeinschaftseigentum und von meinem Sondereigentum abwenden möchte und das ich
b) bei einer Vermietung keine Ansprüche meiner Mieter habe die auf einen mangelhaften Zustand des Gemeinschaftseigentums oder meiner Vermieteten Wohnung zulassen
Evtl. möchte ich nämlich diese Wohnung auch vermieten.
PS: Wichtig: alle Türen Hoftor und Hauseingangstüre sind elektrisch schon vorbereitet , Das heist Kabel liegen schon dort und in den Wohnungen gibt es eine Gegensprechanlage mit Türöffner, jedoch ohne Funktion !!!
MfG
Jürgen
4. September 2021 - 14:31
Hallo Jürgen,
verantwortlich sind die Eigentümer der Immobilie. Die Hausverwaltung vertritt die Eigentümer. Finden Sie als Gemeinschaft eine Lösung und fixieren Sie diese Lösung mit einem Mehrheitsbeschluss auf der kommenden Eigentümerversammlung.
Viele Grüße
Dennis Hundt
2. November 2021 - 09:30
Hallo,
vielen Dank für den tollen Beitrag.
Wir sind vor einer Woche umgezogen, jedoch gibt es noch keine Wohnungstüre in der uns vermieteten Wohnung. Im Übergabeprotokoll wurde dies auch festgehalten.
Nach mehrmaligem nachfragen, werden wir nur weiter vertröstet.
Auch eine abschließbare Übergangslösung konnte uns noch nicht eingebaut werden.
In dem Haus gibt es 3 Parteien die vermietet sind, also sind wir auch nicht alleine in dem Gebäude.
Jeder könnte also frei in unsere Wohnung eintreten…
Zudem kommt, das wir ohne Wohnungstüre das komplette Treppenhaus mit heizen.
Wir wollen eine Mietminderung anfordern. Welchen Anspruch haben wir hier?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
2. November 2021 - 16:03
Hallo Katharina,
ich kenne spontan keine Rechtsprechung (recherchieren Sie in diese Richtung). Aber mich würde nicht wundern, wenn 100% angemessen wären. Eine Wohnung ohne Tür in einem Mehrfamilienhaus ist m.E. nicht nutzbar.
Viele Grüße
Dennis Hundt
5. Dezember 2021 - 19:19
Hallo,
ich bin in ein 8 Parteien Haus gezogen. Meine Wohnungstür hat noch ein Wohnungstürschloss von ich weiß nicht wann. Zumindest abschließbar mit einem 94er Buntbartschlüssel. Jedermann kann sich einen solchen Schlüssel beim Schlüsseldienst besorgen.
Ist mein Vermieter verpflichtet, das Schloss zu wechseln?
Danke im Vorfeld für die Rückmeldung.
Liebe Grüße
Anniken
21. Januar 2022 - 13:35
Guten Tag,
vor 4 Jahren, im April 2019, wurden in der WEG (8 Wohneinheiten) alle Eingangswohnungstüren der einzelnen Wohnungen mit “Sicherheitstüren, ich glaube Stufe 2” ausgetauscht. Der Hausverwalter hat jedem Eigentümer 2000 Euro inkl. Material für Einbau und Material in RG gestellt. Diese Türen sind aus Pappe und bieten keinerlei Schutz an. Mit 2,3 Fußtritten kriege ich die Tür locker auf. Diese ständige Unsicherheit und “Plünderung” setzt vielen Bewohnern zu.
Sind wir noch versichert? Hausratstechnisch? Einbruchstechnisch?
Wie kann man vorgehen, um den Schaden beheben zu können?
21. Januar 2022 - 16:40
Hallo Herr / Frau Wolf,
lassen Sie sich doch die Sicherheitsklasse der Türen nachweisen. Als Miteigentümer waren Sie bei der Auswahl doch sicher einbezogen?
Viele Grüße
Dennis Hundt
30. Mai 2022 - 15:48
Ich wohne derzeit in einem Wohnhaus mit einer sich oft verklemmenden Tür (hier habe ich gelesen, dass dies nicht immer ein Grund für Mietminderung ist), allerdings ist die Garage 24/7 offen und kann nicht verschlossen werden, über diese kann man die Haustür einfach umgehen und so direkt zu den Wohnungstüren kommen.
Rechtfertigt dies eine “Defekte Haustür” oder können hier die 5% angewendet werden?
Viele Grüße
Felix K.
30. Mai 2022 - 16:05
Hallo Felix,
ich kenn die Situation vor Ort leider nicht. Sie können am besten einschätzen, in wie weit die Rechtsprechung zu Ihrer Situation passt.
Viele Grüße
Dennis Hundt
11. November 2022 - 02:30
Hallo,
wir wohnen in einem Mehrparteien Mietshaus. Neben schlimmen Nachbarn, und einem Rattenprobem im Keller wurde vor kurzen das komplette Türschloss der Eingangstür des Hauses entfernt, da ein neu eingezogen noch keinen Schlüssel besitzt.
Das Haus ist also jederzeit für jeden betretbar. Ich habe furchtbare Angst besonders Abends, kann kaum noch schlafen.
Gibt es die Möglichkeit eine fristlose Kündigung deswegen einzureichen?
11. November 2022 - 07:49
Hallo Vanessa,
wenn Sie außerordentlich fristlos kündigen, muss die Fortsetzung des Vertrages unzumutbar sein. Das scheint hier m.E. nicht das Fall zu sein. Ein (zeitweise) fehlendes Haustürschloss (Treppenhaus) ist kein so gravierender Mangel. Eine Mietminderung wäre der passendere Schritt.
Viele Grüße
Dennis Hundt
3. April 2023 - 15:59
Hallo,
wir haben seit einigen Jahren ein Kaffee im Haus. Im Hinterhof stehen die zum Kaffee gehorenden Mülltonnen.
Da sich Anfangs Mitarbeiter regelmäßig ausgesperrt hatten wurde der bisherige Schließmechanismus mit außen einem Knauf und innen einer Klinke, welche nur von innen zu öffnen, war ein ganz normales Türschloss mit einer Klinke innen und auch außen verbaut, so das man sich jederzeit über den Hof Zutritt zum Haus verschaffen kann.
Steht nun die Hofeinfahrt offen, was wiederholt vorkommt, so kann jeder Unbefugte über diesen Weg ins Haus kommen.
Ist soetwas zulässig?
27. April 2023 - 10:37
Guten Tag, unser Vermieter hat in allen Häusern die Eingangstürschlösser ausgetauscht und hat jetzt von allen Haustüren einen General Schlüssel. Nicht die Wohnungseingangstüren, sondern nur die Haustüren. Jetzt geht der Vermieter regelmäßig und ohne Anmeldung durch die Häuser Keller Speicher usw. Auch alle Reparaturdienste wie Schreiner Elektriker und Gas Wasser, haben jetzt alle einen General Schlüssel von den Häusern! Meine Frage hat der Vermieter ein Recht darauf unangemeldet durch die Häuser und Keller und Speicher zu gehen?
27. April 2023 - 20:21
Hallo Markus,
selbstverständlich darf der Vermieter jederzeit die Allgemeinflächen in seinem Haus betreten. Auch feste Handwerker und Reinigungsfirmen mit Schlüsseln für die Allgemeinbereiche zu versorgen ist absolut üblich.
Viele Grüße
Dennis Hundt
2. Dezember 2023 - 13:13
Guten Tag,
wir wohnen über einer Physiotherapie und einem kleinen Fitnessstudio, die Eingangstür besitzt kein schnapper und ist somit 24/7 von aussen ohne Schlüssel zu öffnen.
es kann also jeder zu jeder Tages und Nachtzeit zu den Wohnungstüren gelangen. wir könnten zwar Abends abschließen, dies ist aber aus Brandschutzgründen verständlicherweise verboten. ich finde leider rechtlich keinen Paragraphen der darauf hinweist das eine Tür so eine Rastfunktion aufweisen muss/soll.
23. August 2023 - 11:11
Bei uns im Neubau Freiham München gibt es eine solche Haustüren einfach gar nicht, sondern jeder Wildfremde kann den Aufzug und den Aufgang nutzen um zu den Wohnungen am Laubengang zu gelangen, die Balkone sind ebenfalls am Laubengang, also nicht abschließbar.
Ist es laut Mieterrecht eine Haustüre zu verlangen rechtens, bzw. wie viel Erfolg hätte man da vor Gericht?
23. November 2023 - 08:02
Hallo…. ein frage. Ich wohne in einem Mehrfamilien Haus, ein Mieter hat in seiner Mietwohnung eine so zusagende Arztpraxen Türöffnung eigenwillig eingebaut, sodass, mit einem bestimmten Trick, die Hauseingangs Außentür sich, wenn man außen Klingelt, von selbst öffnet!
Es muss eine bestimmte Tastenfolge sein, zumal uns diese Kombination nicht bekannt ist, es ist jedoch von uns weiteren Mietern, immer wieder zu beobachten, dass wenn keiner in deren Wohnung zu Hause ist und dieser Mieter dann selbst an seiner Klingel läutet, sich von selbst die Türschlossfalle öffnet.
Der Vermieter konnte diesen Klingeltrick, nicht herausfinden und hat mir nun eine Aufwandsrechnung in Höhe von 40,00 Euro per Brief zugestellt!
Es wurde in der Vergangenheit bereits im Keller eingebrochen, der Vermieter fühlte sich nicht zuständig und verwies auf die Polizei!
Was soll ich tun, damit dieser Sicherheitsmangel beendet wird, zumal wir restliche Mieter und ich, uns nicht mehr sicher fühlen, da unsere Befürchtung ist, dass ein Dieb mehr Fachwissen bezüglich dieses Tricks der Türöffnung evtl. zufällig freien Zugang zu jeder Tageszeit haben kann!
lg Rudolf N
23. November 2023 - 08:28
Hallo Rudolf,
das wird grundsätzlich schwierig. Mitmieter können z.B. auch nicht verhindern, dass Mieter Dritte ohne Prüfung (z.B. über die Gegensprechanlage / Kamera) ins Haus lassen. Das Sicherheits- und Verantwortungsbewusstsein der Bewohner ist einfach verschieden.
Viele Grüße
Dennis Hundt
24. Januar 2024 - 14:43
Hallo, ich habe hier einen speziellen Vermieter, der sich an keinerlei Recht und Gesetz hält. Nachfolgender Bericht ist auf die wichtigsten Eckpunkte gekürzt:
Warmmiete für ein 1-Raum App i.h.v. 700 wird seit Ende 19 regelmäßig überwiesen, zusätzlich wurde eine extra Zahlung von 200 für Stromkosten vereinbart die in bar zu entrichten waren. Trotz Einzelzählern weigert sich der VM eine NK Rechnung zu erstellen,mit der Begründung,es wäre baulich nicht möglich, die Verbräuche zu trennen, was schlicht gelogen ist. Einen Rückzahlunganspruch von ca. 3500 wurde durch einen Fachmann bis Mitte 2022 berechnet.
Seit Sommer 23 bemängelte ich eine defekte, nicht mehr verschließbare Terrassentür, ohne Erfolg. Terminabsprachen sind unmöglich, VM tritt spontan mit einem Handwerker seines Hofes auf und begehrt sofortigen Einlass zur Reparatur,worauf man sich nicht einstellen kann. Letztendlich habe ich selbst die Tür reparieren lassen und möchte ihm die Rechnung von der Miete abziehen.
Dazu kommt, dass der VM diverse Leitern an meine Terrasse gestellt hat und androhte, er werde dann eben selber die Sache in die Hand nehmen.
Wie hoch sehen Sie den Minderungsanspruch bezüglich der ungesicherten Terrassentür?
Viele Grüße
25. Januar 2024 - 10:27
Hallo Thomas,
ich würde den Kompromiss suchen und möglichst die Übernahme der Reparaturkosten vereinbaren.
Viele Grüße
Dennis Hundt