Guten Tag,
in unserem Haus wird das Dach ausgebaut. Wir wohnen in der vierten und damit höchsten Etage und werden von Bohr- und Schlaggeräuschen vor allem in den Morgen- und Vormittagsstunden stark beeinträchtigt. Teilweise kann man zB nicht telefonieren, weil es so laut ist. Das Haus ist an der Rückseite unserer Wohnung eingerüstet, der Schmutz hält sich allerdings in Grenzen.
Ich denke, dass das Problem in unserem Fall ist, dass bei unserem Einzug vor einem Jahr mietvertraglich festgehalten wurde, dass das Dach in den nächsten Jahren ausgebaut werden wird. Wir dachten damals, dass uns nichts anderes übrig bleibt – den Ausbau kann man ja schlecht verhindern – aber wahrscheinlich hätte es uns einfach freigestanden, nicht einzuziehen, wenn wir den Baulärm fürchten? Kann man bei dieser Sachlage die Miete trotzdem mindern? Hätte uns der Vermieter darauf hinwiesen müssen, dass wir die Miete nicht mindern können – falls das so ist?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
S. Keller
Hallo Frau Keller,
ich kann mich bei Ihrer Frage kurz fassen und auf diesen Artikel verweisen: Mietminderung: § 536b BGB – Mangelkenntnis bei Mietvertragsabschluss
Es sieht also eher schlecht aus. Ob der Vermieter Sie – aufgrund der umfangreichen Arbeiten – darauf hinweisen hätte müssen, dass Sie keine Mietminderung durchführen sollen / können / dürfen kann ich Ihnen nicht sagen. Hier sollten Sie einen Anwalt fragen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
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