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Frist für die Mietminderung bei Partylärm von einem Nachbar?

Seit 2 1/2 Monaten führe ich ein Lärmtagebuch um einen Überblick über die Partyaktivitäten meines Nachbarn und deren Lärmpegel zu verschaffen, inkl. den Zeitpunkten wann dar Nachbar darum gebeten wurde, die Musik leiser zu stellen und wann sie wirklich leiser wurde (leider nur sehr selten). Ebenso ist aufgeführt wann ich die Polizei einschalten musste.

Dadurch das ich wegen des Musiklärms oft nicht schlafen kann und schon regelmäßig zu Gehörschutz greife, um überhaupt zur Ruhe zu kommen, musste ich mich nun entschließen mich an die Wohngesellschaft zu wenden. Diese hatte ich telefonisch kontaktiert. Mir wurde geraten ein Lärmtagebuch zu führen, dass ich nun habe.

Meine Frage ist nun: Was für eine Frist kann ich der Wohngesellschaft setzen bis ich zur Mietminderung greife?

Ich möchte mich dort ungerne unbeliebt machen und da ich keine Erfahrungen habe wie lange es dauert Maßnahmen gegen zu laute Nachbarn zu ergreifen, hätte ich gerne einen Rat.

Zuerst hatte ich an 4 Wochen gedacht, jedoch wenn ich daran denke in wievielen Nächte ich in den nächsten 4 Wochen wieder von Musiklärm aufgeweckt werde, kommt mir das doch ziemlich lange vor.

Gruß,
Marie

Hallo Marie,

ich vertsehe, dass Sie der Hausverwaltung keinen Ärger machen wollen, da wird aber wahrscheinlich kein Weg dran vorbei führen.

Ich habe hier drei Artikel für Sie:

  1. Mietminderung wegen Musik (Lärm) durch Nachbarn
  2. Ab wann darf man die Miete mindern?
  3. Mietminderung ohne Frist bzw. Fristsetzung?

Im Zweifel sollten Sie Ihr Vorgehen mit einem Anwalt abstimmen.

Viele Grüße

Dennis Hundt

2 Antworten auf "Frist für die Mietminderung bei Partylärm von einem Nachbar?"

  • Paul Bintz
    9. Februar 2017 - 00:34 Antworten

    Anfrage wegen Mietminderung betreff Ruhestörung.

    Eine nahe Bekannte wohnt in einer 2 er WG, Küche, Bad gemeinsam genutzt, separate Wohnbereiche (13 qm) mit separatem Eingang.Sie wohnt in München. Die Wohn/Schlafzimmer der Mieter sind durch nachträglich eingebaute Hartkartonwände getrennt.
    Der andere Mieter beginnt seine Arbeit mittags , kommt abends heim, macht seine Stereoanlage laut. Oder schaut Filme, der Ton laut. Er ist ein Nachtmensch, schaut auch nachts Filme, Musik bis in die Früh.
    Die Gräusche sind durch die Wand zu hören. Meine Bekannte kann nur noch mit Ohrstöpsel schlafen, wacht doch meist nachts um 2, 3 Uhr früh durch den Lärm auf. Das kann doch nicht sein…
    Obwohl mit ihm gesprochen, macht der Nebenmieter weiter.
    Der Vermieter sagt, es gäbe ja ordnungsgemäß eine Trennwand.Stimmt, aber eben keine Lärmdämmende Ziegelwand….
    Ich bin der Meinung, daß der Vermieter nur nach einer Mietminderung auf den zweiten Mieter einwirkt.Oder soll sie sich doch eine neue Wohnung suchen?
    Was könnten Sie mir in dieser Situation raten? Ist eine Mietminderung, und wie hoch gerechtfertigt?

    Vielen dank für Ihren Ratschlag,

    mit freundlichen Grüßen
    Paul Bintz

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