Jeder empfindet Musik anders. Für den einen ist sie Hochgefühl, für den anderen Krach, Lärm, Ruhestörung. Jeder Beteiligte reklamiert seine Privatsphäre für sich, in der er tun und lassen kann, was er will. Dementsprechend lässt sich nicht alles verbieten. Echte Ruhe gibt es nur im Grab. Gerade im Nachbarschaftsrecht gilt das nachbarschaftliche Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Mit dem Willen beider Seiten, sich in die jeweilige Lage des Nachbarn hineinzuversetzen, lässt sich viel Konfliktpotential entschärfen.
Eine Mietminderung kommt nur in Betracht, wenn die Wohn- und Lebensqualität in einer Mietwohnung erheblich beeinträchtigt ist und die Grenze der Zumutbarkeit überschritten wird.
Das Leben verläuft nun einmal nicht geräuschlos. Geräusche, die mit der üblichen Nutzung der Mieträume einhergehen, muss jeder Mieter hinnehmen (OLG Dresden WuM 2009, 393). Natürlich hat alles seine Grenzen. Im Einzelfall muss auf die Intensität und Häufigkeit abgestellt werden. Gelegentlicher Lärm ist zwar störend, aber regelmäßig belanglos.
Unterlassungsanspruch statt Mietminderung
In den meisten Gerichtsentscheidungen geht es weniger um die Mietminderung als vielmehr darum, dass ein Mieter seinem Nachbarn laute Musik untersagen will. Soweit eine Mietminderung in Betracht kommt, bewegen sich die Prozentsätze regelmäßig im unteren einstelligen Bereich.
Musizieren und Komponieren
Nachbarn müssen während der Ruhezeiten wenigstens die Zimmerlautstärke einhalten. Außerhalb der Ruhezeiten kann die Hausordnung zeitliche Beschränkungen vorsehen. Jeder Mieter hat diese Hausordnung mit dem Abschluss des Mietvertrages akzeptiert. So kann beispielsweise das in der Regel über das erträgliche Maß hinausgehende Schlagzeugspielen oder Trompetenblasen (LG Nürnberg-Fürth WM 1992, 253) in hellhörigen Häusern ganz verboten oder das Musizieren auf vier Stunden am Tag beschränkt sein (OLG München WuM 19992, 238). Musikgruppen haben in Mietwohnungen in der Regel nichts zu suchen.
Ein völliger Ausschluss, beispielsweise Klavierspielen in der Wohnung, ist überzogen (BGH WuM 1998, 738). Musizieren gilt als sozialübliches Verhalten und kann allenfalls beschränkt, nicht aber insgesamt verboten werden. Auch ein völliges Musizierverbot an Sonn- und Feiertagen berücksichtigt die Interessen des Musikers in der Nachbarwohnung nicht ausreichend (BayObLG NJWE-MietR 1996, 12).
Alles ist relativ
Insgesamt stellt die Rechtsprechung immer auf die Umstände im Einzelfall ab. So kommt es auf das Musikinstrument an, die Dauer des Spiels, die Frage, ob jemand aus beruflichen Gründen musizieren muss, inwieweit im Mietvertrag individuell eine Regelung vereinbart wurde, die Hellhörigkeit der Wände, vorhandene Schallschutzmaßnahmen oder der Pegel der Umgebungsgeräusche (OLG Zweibrücken ZMR 1990, 427).
Viele Urteile sind relativ. So gehört das Musizieren in der Wohnung nach einem Urteil des LG Düsseldorf (DWW 1989, 393) zwar zum Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Da das Persönlichkeitsrecht der Nachbarn gleichermaßen zu respektieren ist, wurde das Klavierspielen an Wochentagen bis 20 Uhr und am Wochenende sowie an Feiertagen nur bis 19 Uhr erlaubt. Einmal in der Woche dürfe der Mieter bis 21.30 Uhr musizieren, einmal im Monat auch samstags, sonntags oder feiertags.
Das LG Frankfurt hingegen (2/25 O 359/89) stellte auf die Nachtruhe von 22 bis 7 Uhr ab. Gleichzeitig müssten Mieter werktags zwischen 17 und 22 Uhr das Musizieren für 3 Stunden am Tag respektieren. An Wochenenden sei auch die Mittagsruhe einzuhalten.
Die Qualität der Musikausübung ist belanglos. Auch anspruchsvolle Musik kann als störend empfunden werden (LG Düsseldorf DWW 1990, 87).
Musik aus Radio, Musikanlage
Auch hier ist die Zimmerlautstärke maßgebend. Wenn die Geräusche außerhalb einer abgeschlossenen Wohnung nicht mehr oder kaum noch wahrnehmbar sind, sind Sie nicht zu beanstanden (LG Berlin DWW 1988, 83).
Da die Geräte einen Lautstärkeregler besitzen, kann die Zimmerlautstärke leicht eingehalten werden, so dass jeder Nachbar erwarten kann, während und außerhalb der Ruhezeiten nicht belästigt zu werden (LG Hamburg WuM 1996, 159).
Das AG Braunschweig (WuM 1990, 147) erkannte wegen lautstarker Musik aus der Nachbarwohnung bis in die Nacht 50 % Mietminderung zu.
Fazit für Nachbarn
Ein musizierender Musiker ist auf der sicheren Seite, wenn die Zimmerlautstärke eingehalten wird, es sich um ein Instrument handelt, das herkömmlicherweise in Wohnräumen (Schlagzeug ist immer problematisch) gespielt wird, ein Musizierverbot während der Ruhezeiten beachtet und das Musizieren auf einen gewissen Zeitraum (maximale Spieldauer am Tag ci. 2 Stunden für Klarinette, Saxophon, Geige, Klavier) beschränkt ist.
31. Dezember 2013 - 12:53
Hallo,
Wie sieht es denn aus, wenn eine Mietpartei alles als Lärmbelästigung sieht? Wenn das Haus weder Schallisolierung noch eine Wärmedämmung besitzt und somit sowieso alles hörbar ist ? Wo hört hier die Zimmerlautstärke auf und fängt die Belästigung an ?
Was kann ich dagegen tun, wenn meine Nachbarin sich wegen jedem einzelnen Fauxpas an die Hausverwaltung wendet ob gerechtfertigt oder nicht ?
2. Januar 2014 - 11:11
Hallo Natascha,
vielleicht können Sie mit Ihren weiteren Nachbar verständigen und erfragen, ob es Probleme mit der Lautstärke und Hellhörigkeit gibt.
Viele Grüße
Dennis Hundt
3. Januar 2014 - 15:19
Hallo Herr Hundt,
wir werden seit geraumer Zeit immer wieder Tag und Nacht durch Musik und starken Bass des Nachbars belästigt. Nach Rücksprachen mit unserem Vermieter führen wir seit 4 Wochen ein Lärmprotokoll. Insgesamt 9x in diesem Zeitraum ging die Musik weit über Mitternacht hinaus.
Meine Frage nun: Soll in einer Mahnung einer anstehenden Mietminderung an den Vermieter auch die Zeiten außerhalb der Ruhezeiten aufgeführt werden? Bzw. ist das überhaupt häufig genug? Außerdem meinte unser Vermieter, dass wir mindestens einmal die Polizei eingeschaltet haben müssen um eine rechtliche Grundlage für weiteres Vorgehen zu haben, stimmt das?
Vielen Dank schon im Voraus für Ihre Hilfe
Mit besten Grüßen
3. Januar 2014 - 16:58
Hallo Rebecca,
9 mal in 30 Tagen ist ja fast jede Dritte Nacht, nicht besonders schön. Es macht wohl immer Sinn, die Mietminderung so fest wir möglich mit Fakten zu untermauern. Zum Thema Polizei kann ich Ihnen leider nichts schreiben. Grundsätzlich fehle ich immer eine Einzelfallberatung durch einen Rechtsanwalt.
Viele Grüße
Dennis Hundt
19. Januar 2014 - 15:20
Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus und spiele Klavier (hobbymäßig). In meiner Hausordnung (Bestandteil des Mietvertrages) steht dazu Folgendes: “Musizieren während der Ruhezeit von 12-14 Uhr und von 22-06 ist nicht gestattet”. Keine weiter Einschränkungen. Unter mir, drei Etagen tiefer, wohnt ein geistig Behinderter. Er ist überempfindlich Musik gegenüber und wird von seinen Eltern sehr früh ins Bett gebracht (für einen gesunden Mensch ist die Lautstärke kaum wahrnehmbar). Seine Eltern haben sich an die Wohnungsverwaltung gewandt, die mit Begründung der Rücksichtnahme auf Andere, für uns inakzeptable Spielzeiten vorschreibt (Auflagen auferlegt) und zwar von 09-12 und von 14-17. Meine Frage: hat ein behinderter Mensch besondere Rechte im o.g. Fall in einem Mehrfamilienhaus und ist die Verwaltung berechtigt auf Grund einer Beschwerde die festgeschriebenen Zeiten fürs Musizieren zu ändern?
19. Januar 2014 - 16:10
Hallo Sodail,
ich würde die Hausverwaltung auf die Hausordnung verweisen. Im Zweifel sollten Sie den Fall von einem Anwalt prüfen lassen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
25. Januar 2014 - 18:53
Mein unter mir wohnender Nachbar hat seit Mai 2012 eine schwere psychische Krise. Das äußert sich darin, dass er zu jeder erdenklichen Tag- und Nachtzeit laut jammert, stöhnt und weint. Außerdem onaniert er oft, lange und laut, das scheint ihn zu entlasten.
Da ich ihn kenne und weiß, dass er einige Schicksalsschläge erleiden musste, habe ich zunächst nichts gesagt.
Zwischendurch war es auch mal besser, so dass ich immer dachte, er hätte seine Krise überwunden.
Er hat keine Freunde, öffnet niemandem die Tür, tut aber nach außen hin (er hat eine öffentliche Position inne), als wäre nichts.
Seit Oktober 2012 ist es nochmal schlimmer geworden.
Das Haus ist sehr hellhörig und bei witterungsbedingt geschlossenen Fenstern hört man wirklich alles.
Mein Schlafzimmer kann ich nicht mehr benutzen, da er oft in den frühen Morgenstunden stundenlang seine Klagen anstimmt. Die Geräuschbelästigungen setzen nicht mal aus, wenn ich laut auf den Boden stampfe.
Dabei gibt er Geräusche von sich, die man einer Intensivstation oder einem Hospiz zuordnen würde.
Mitte Dezember habe ich ihm dann freundlich, aber bestimmt geschrieben, dass die Geräusche sofort und nachhaltig aufhören müssten, da ich mir sonst weitere Maßnahmen vorbehalten würde.
Das hat einige Wochen (mit Ausnahmen) gewirkt, seit dieser Woche geht es aber wieder ungebremst los, so dass ich schon wieder zwei schlaflose Nächte hatte und seither nur noch auf dem Sofa schlafe.
Es ist wirklich unerträglich, meine Gesundheit ist auch schon in Mitleidenschaft gezogen.
Nun habe ich meine Vermieter benachrichtigt, die ihm eine Abmahnung schicken wollen.
Kann ich in diesem Fall eine Mietminderung geltend machen?
Auch als Druckmittel für die Vermieter, damit sie ihm kündigen können, wenn diese unerträgliche Belästigung nicht aufhört?
Bin gespannt, was Sie zu diesem heiklen Fall sagen.
Vielen Dank schonmal,
Dagmar L.
27. Januar 2014 - 13:04
Hallo Dagmar,
hier zwei Links für Sie:
Lärmprotokoll führen – So geht´s richtig
Mietminderung: Alkoholiker oder Drogenabhängiger in Nachbarwohnung
Ich würde Ihnen gerne anderweitig helfen, möchte Sie aber besser an einen Anwalt verweisen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
16. März 2014 - 14:36
Hallo!
Wir wohnen in einer privat vermieteten Eigentumswohnung. Über mir wohnt eine Frau, die häufig nachts Party (keine Musik- nur laute Gespräche und lautes Trampeln) veranstaltet. Tagsüber ist dann ihr Sohn sehr aktiv und tobt den ganzen Tag durch die Wohnung (auch hier ist lautes Trampeln zu hören). So gibt es für kaum Zeit zur Erholung.
Die Vermieterin der Wohnung über mir meinte zu mir, dass es für einen Rauswurf wohl rechtlich noch zu wenig sei, hat die Mieterin wohl auch schon mehrfach abgemahnt. (Genutzt hat es offensichtlich nichts)
Gibt es die Möglichkeit, dass ich die Miete bei meinem Vermieter kürze und dieser sich die Mietminderung innerhalb der WEG von der Vermieterin über mir zurück holen kann? Eigentlich wollte ich nicht mit meinem Vermieter streiten, da ich mich sonst mit ihm gut verstehe.
Vielen Dank!
Clemens M.
21. März 2014 - 11:54
Hallo Clemens,
in wie weit Ihr Vermieter Schadenersatzansprüche gegen den anderen Eigentümer geltend mache kann, sollten wir diesem überlassen. Wichtig für Sie ist, dass Ihr Vermieter für die Mangelfreiheit Ihrer Wohnung verantwortlich ist.
Viele Grüße
Dennis Hundt
2. Oktober 2015 - 15:12
Hallo,
wir wohnen in einem 8 Parteien Mietshaus, dass sehr hellhörig ist. Nun sind vor Weihnachten 2 Musikerinnen bei uns eingezogen, eine Geigerin und eine Klavierspielerin. Seitdem ist nichts mehr wie es war.
Natürlich hört man auch mal den Nachbarn, die üblichen Wohngeräusche eben und natürlich war auch ab und an mal Musik zu hören. Das ist alles kein Problem, weil es eben nicht täglich war.
Aber seit die beiden Musikerinnen eingezogen sind, ist es tlw. 8 Stunden am Tag laut. Natürlich möchte ich mit meinen Nachbarn in Frieden leben, aber so geht es nicht weiter.
Die Klavierspieler ist nicht zu hören, sie hat nur mehrfach laut gespielt als das Klavier neu war, da allerdings das ganze Wochenende und alltags auch mal bis 22 Uhr. Ich vermute, sie hat ein elektrisches Klavier und benutzt Kopfhörer. Das Problem ist die Geigerin.
Zu Anfang hat sie nur eine halbe Stunde gespielt, das ist allerdings so laut, dass sie es von Erdgeschoss bis in den 4. Stock hören. Ich höre die Musik in jedem Zimmer meiner 2,5 Zimmerwohung und das extrem laut. Bis vor 14 Tagen hat sie, wenn sie gespielt hat, dies stets in der Zeit von 19:30 bis 20 Uhr oder 20 Uhr bis 20:30 Uhr oder 20:30 bis 21:00 Uhr oder 21:00 bis 21:30 Uhr getan.
Da ich morgens früh raus muss und daher entsprechend früh schlafen gehe, ist das nicht so schön.
Nun spielt sie über den Tag verteilt 2 Stunden pro Tag. 2 Stunde finde ich aber zu viel aufgrund der Lautstärke, das ist nicht zumutbar. Es ist nicht möglich, in dieser Zeit etwas anderes in der Wohnung zu machen. Man hat das Gefühl, sie steht neben einem. Die Geige durchdringt alles.
Der Nebeneffekt dieses lauten Geigespielens ist, dass die Nachbarn, die im vierten Stock wohnen oder auch ihr gegenüber dann laut Musik anmachen und dass sehr laut. Die Musik geht natürlich nicht aus, wenn sie aufhört zu spielen. Was ich wegen der lauten Musik machen kann, weiß ich, aber
was kann ich wegen des Geigenspielens tun? Sie hält sich an keine Ruhezeiten. Sie spielt wann es ihr in den Sinn kommt. Wenn es laut wird, hört sie auf und macht weiter, wenn es wieder leise ist.
Sowohl meine Tochter als auch ich sind deswegen schon nervlich am Ende. Ich hatte aufgrund des Stresses schon eine Gürtelrose im Gesicht.
Ich wohne direkt unter der Geigerin.
Zur Info noch folgendes:
Bevor die beiden Musikerinnen einzogen, war es zwar ab und an mal laut – Musik, Party, aber das hielt sich im Rahmen .
Es gibt noch eine Musikerin im Haus, die übt ebenfalls, ist aber nie zu hören. Wenn sie es mir nicht gesagt hätte, wüsste ich bis heute nicht, dass sie ein Instrument spielt.
Vor den beiden Musikerinnen hat über mir ein älterer schwerhöriger Mann gelebt, den habe ich nie so gehört wie die beiden Mädchen jetzt.
Und ich habe herausgefunden, es gibt ein Instrument, mit dem man die Geige leiser machen kann, das nennt sich Sourdine und wird wohl auch von Musikern genommen, wenn sie im Hotelzimmer üben müssen.
Kann ich verlangen, dass die Geigerin einen solchen Dämmer benutzt und wenn nein, dass die Übungszeit auf 30 bis 45 Minuten festgelegt wird, da mehr unzumutbar ist?
Für die Antwort schon mal vielen Dank
Marina
3. Oktober 2015 - 10:41
Hallo Marina,
danke für Ihre ausführliche Schilderung. Leider kann ich dem Artikel oben nicht viel hinzufügen. Ich würde mich an Ihrer Stelle im ersten Schritt an die Nachbarin wenden, dann vielleicht mit dem Vermieter sprechen. Ich drücke die Daumen, dass Sie eine Einigung finden.
Viele Grüße
Dennis Hundt
17. Januar 2016 - 09:39
Hallo,
ich wohne in einem Altbau und seit 4 Wochen wird die Wohnung über mir durch den Vermieter (angestelle Firmen) saniert. Dass es dabei zu Baulärm kommt ist unvermeidbar und stört mich auch nicht.
Jedoch beschallen die Handwerker parallel zu dem Baulärm die ganze Wohnung mit lauter Musik (Radio) und das mindestens acht Stunden am Tag und das bis zu sieben Tage die Woche! Inkl. Sonntage! Die Musik lässt sich bei mir in jedem Zimmer deutlich vernehmen, Radiosender sind problemlos zu erkennen und einige Titel könnte ich locker mitsingen. Selbst wenn mein eigener TV läuft hört man die Musik von oben dröhnen.
Ich habe die Handwerker angesprochen und bereits zwei mal meine Vermietung schriftlich informiert. Ohne Reaktion oder Besserung der Situation.
Die Baumaßnahmen sollen noch mindestens zwei weitere Wochen anhalten.
Für mich ist das unerträglich. Ich arbeite zum Teil auch nachts und kann unmöglich am Tag in meiner Wohnung schlafen.
Was kann ich noch unternehmen? Bzw kann ich meine Miete noch mindern quasi als Entschädigung?
Über eine helfende Antwort würde ich mich freuen.
MfG Theresa
17. Januar 2016 - 12:18
Hallo Theresa,
wie Sie ohne gelten haben, kann laute Musik zur Mietminderung berechtigen.
Ansonsten hier noch ein Artikel zum Baulärm.
Viele Grüße
Dennis Hundt
31. Mai 2016 - 17:50
Hallo,
ich wohne jetzt seit einiger Zeit in einem Altbau und es ziehen immer mehr Musiker dazu.
Ich habe schon viel über gesetzliche Regelungen gelesen und die 1-2 Stunden Übungszeit. Ich will meinen Nachbarn ja ihr Hobby gönnen, aber ich möchte auch leben. Nur weil mein Hobby leise ist, habe ich das Gefühl das die Mittagsruhe meine einzige Hoffnung ist, denn ein Anrecht auf Ruhe haben Zeichner, allgemein Nicht-Musiker ja nicht.
Ich hoffe, sie können mir vielleicht einige letzte Fragen beantworten, denn dazu konnte ich immer noch nichts Genaues finden.
1)Gilt diese 1-2 Stundenregelung pro Person im Haus? Gibt es Beschränkungen je Wohnung? Denn dann wäre ja grundsätzlich den ganzen Tag Musik erlaubt, denn die Musiker können nicht zeitgleich üben, da wirklich jeder im Haus in den vollen Genuss kommt. Selbst auf der Straße ist alles zu hören.
2)Meine Vermieterin meinte, dass wenn die beiden Geigerinnen über mir zusammen spielen das okay ist, aber es kann doch wohl nicht okay sein wenn sie zu ca. 8 Personen mit unterschiedlichsten Instrumenten und Chor da oben üben,oder? Was zählt bei Ihnen zu einer Musikgruppe? Wo fängt diese an?
3) Wie sieht es mit Instrumenten aus, deren Lautstärke man einstellen kann? Ein Nachbar spielt z.B. E-Gitarre. Meine Nachbarin von oben spielt neben Geige auch Klavier und das kann sie auch über Kopfhörer tun, was sie zum Glück auch ab und an macht. Bei CD Playern wird doch auch die Möglichkeit zum leiser stellen als Maß benutzt, wie ist es dann bei solchen Instrumenten?
4)Wie sieht es mit der Musiklautstärke vom CD Player zum Instrument aus? Denn um diese hören zu können zum Instrument muss sie voll aufgedreht sein?
5)Gibt es eine Bestimmung zu Metronomen? Denn gerade dieses eintönige Hammer knallen ist sehr schnell sehr anstrengend. (Es nervt selbst meine Nachbarin weshalb sie es ins Nebenzimmer zum üben stellt.)
6)Meine Nachbarin öffnet gerne das Fenster beim Üben was alles noch lauter zu dem ohnehin schon an der Heizung stehen macht(Die Heizung fungiert hier beinah wie ein Telefon). Darf sie das?
Natürlich sollte man mit seinen Nachbarn im ersten Schritt das Gespräch suchen und das habe ich auch mehrfach versucht, aber es gibt Menschen bei denen hat es einfach keinen Sinn.
7)Falls ich den Kampf gegen meine Lärmmonster (nein, nicht nur die Musiker) verliere und ausziehe. Wie kann ich sicherstellen, dass ich nicht wieder in einer Wohnung mit Ganztageslärm lande? Wie kann ich mich schützen? Ich möchte nicht ständig umziehen und das kann ich mir auch nicht leisten. Inzwischen bin ich krank durch den Dauerlärm, neben den üblichen Stresskrankheiten wie Kopfweh, Magenproblemen und Schlafstörungen u.a. Gürtelrose und Tinitus und ich hätte gerne Hoffnung auf einen längeren Verbleib in einer Wohnung.
Ich weiß, das waren eine Menge Fragen, aber ich hoffe sehr, dass sie mir helfen können.
Vielen Dank im Voraus,
Nina
31. Mai 2016 - 18:40
Hallo Nina,
danke für Ihren ausführlichen Kommentar und für das Teilen Ihrer Erfahrungen. Leider kann ich auf die Fragen hier nicht in Form eines Kommentars eingehen. Im Grunde ist diese Sammlung an Fragen für einen Rechtsanwalt bestimmt, der Sie ggf. auch vertreten könnte.
Es wird auf Ihre Frage keine eindeutigen Antworten geben – vieles wird durch Rechtsprechung bestimmt, die z.T. auch unterschiedlich ausfällt. Gerade in einem besonderes Fall mit vielen Musikern im Haus, kann es sein, dass diese Fragen gerichtlich einfach nicht geklärt wurden.
Viele Grüße
Dennis Hundt
25. April 2017 - 07:18
Hallo,
ich wohne in einem Altbau, der nicht schall-isoliert ist. Eine rüstige ältere Dame hört schlecht und dreht Radio sowie Fernseher stärker auf. Nachbarn haben sie schon gefragt, ob sie sich nicht ein Hörgerät zulegen möchte. Da sie sehr stolz und eitel ist, findet sie halt Ausreden wie “zu teuer” usw.
Es ist aber mittlerweile so schlimm geworden, dass ich extrem Schlafstörungen bekommen habe. Sie hört meistens bis nachts um 1 Uhr fern. Manchmal passiert es, dass sie das Gerät die ganze Nacht bis in die frühen Morgenstunden an hat.
Ich habe sie schon angesprochen. Es geht ein paar Tage besser und dann fängt es wieder an.
Der Vermieter meint, wir sollen auf das Alter Rücksicht nehen.
26. Oktober 2017 - 09:43
Ich wohne in einem Haus mit integriertem Restaurant.
Bisher (in den letzten knapp 10 Jahren) war es fast nier ein Problem, da der Betreiber (ein Italiener) nicht soviel Lärm und auch keinen wirklichen Geruch verursacht hat.
Nun ist aber seit etwa Juni ein deutsch-kroatisches Restaurant eingezogen.
Zunächst gab es Lärm wegen diverser Umbaumaßnahmen. Damit kam man vielleicht noch aus, auch wenn den ganzen Tag gehämmert, gebohrt und sonstiger Lärm verursacht wurde…
… aber seit August ist nun der Betrieb des Restaurant und da gibt es nun reichlich Lärm !!
Es geht nicht darum, dass die Gäste sich im oder vor dem Restaurant unterhalten oder lachen (das ist normal), auch das ab und zu mal ein Stuhl geschoben wird ist nicht das Problem.
Das Problem ist, dass die Betreiberin (auch gleichzeitig die Köchin) der Meinung ist, dass sie jedes Stück Fleisch mit dem Fleischhammer bearbeiten muss und bei offenem Fenster kocht.
Angeblich hat sie eine Schalldämmung unter der Decke angebracht und es läuft den ganzen Tag die Abluftanlage….
Blödsinn….
Meine Eltern wohnen in der Wohnung direkt über dem Restaurant und ich darüber, also zwei Etagen über dem Restaurant.
Und selbst ich höre (und spüre manchmal) wie das Fleisch bearbeitet wird, mal von dem Geruch ganz zu schweigen.
Wenn man die Frau darauf anspricht, sagt sie nur, dass sie alles versucht hätte und es halt keine andere Lösung mehr gibt. “Kann man nix machen”
Die Hausverwaltung läßt uns im Stich, auch wenn sich schon andere Mieter des Hauses (vorallem wegen dem Geruch) beschwert haben..
Daher nun zur Frage: Hat man hier die Möglichkeit der Meitminderung??
Falls ja wieviel? und falls nein, welche Möglichkeiten hat man sonst?
Ich freue mich auf Antwort
Danke
27. Dezember 2023 - 19:34
Wie ist die Rechtsprechung, wenn über den ganzen Tag verteilt immer wieder musiziert wird.