Viele Wohnungen aus den 60-er Jahren oder Plattenbauten sind bauartbedingt hellhörig. Altbauwohnungen wurden zudem in den 70er und 80er Jahren in Billigbauweise zu kleinen Wohneinheiten umgebaut. Zwar sind nachträgliche Verbesserungen durch schalldämmende Vorsatzschalen an den Wänden technisch möglich. Doch der Kostenaufwand von 50 bis 100 Euro pro m² schreckt viele Vermieter ab. Aber auch moderne Wohnungen werden meist materialsparend errichtet. Dünne Wände gewährleisten nicht immer einen sicheren Schallschutz.
Ist eine Wohnung wegen Hellhörigkeit in ihrer Gebrauchsfähigkeit beeinträchtigt, kann der Mieter die Miete mindern, wenn das Problem derart erheblich ist, dass es ihm nicht zuzumuten ist, die volle Miete zu bezahlen. Wo die Grenze zur Unzumutbarkeit verläuft, ist eine Frage des Einzelfalls. In der Bewertung sind einige Gegebenheiten zu berücksichtigen.
Kenntnis der Situation bei Anmietung verhindert Mietminderung
Problematisch ist, wenn der Mieter die Wohnung in Kenntnis der baulichen Situation angemietet hat oder bei einer sorgfältigen Prüfung der Situation hätte erkennen können, dass die Wände hellhörig sind.
Hellhörigkeit und/oder situationsbedingter Lärm
In der Sache ist zu unterscheiden, ob sich das Problem auf die reine, durch die Dicke der Trennwand bedingte Hellhörigkeit bezieht oder ob der Mieter Lärm aufgrund einer bestimmten Situation bemängelt. Beides kann im Zusammenhang stehen. Wird nur die reine Hellhörigkeit beanstandet, ist dies vielleicht weniger schwerwiegend zu bewerten als wenn der Nachbar in seiner Wohnung herumschreit oder sich als Hobby Handwerker betätigt.
Lärm ist auch Lebensrisiko
In einer Entscheidung des AG Lüdinghausen (WuM 1980, 92) wurde darauf hingewiesen, dass die Lärmbelästigung durch den Nachbarn zwar regelmäßig zur Minderung berechtige, bei der Minderungsquote jedoch zu beachten sei, dass die Geräuschempfindlichkeit einer Wohnung nicht der alleinige Maßstab der Wohnungsqualität sein dürfe. Eine Überempfindlichkeit des Mieters bleibe unbeachtlich. Mit einer gewissen Hellhörigkeit müsse immer gerechnet werden. Im Fall wurde dem Mieter 10 Prozent Mietminderung zugestanden.
Messlatte ist der technische Standard beim Hausbau
Bei der Beurteilung einer angemessenen Schallisolierung ist auf der Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes abzustellen (BGH NJW 2004, 3174). An einen Altbau können deshalb nicht die gleichen Anforderungen gestellt werden wie an einen Neubau. Selbst bei einem modernisierten Mietobjekt darf der Mieter mangels konkreter Vereinbarung nicht davon ausgehen, dass die Wohnung über einen modernen Standard verfügt.
Nach den Landesbauordnungen muss ein Gebäude einen seiner Nutzung gemäßen Schallschutz aufweisen. Diese Vorgabe wird durch die Technische Baubestimmung “Schallschutz im Hochbau” (Norm DIN 4109) konkretisiert.
Werden die in DIN 4109 “Schallschutz im Hochbau” bezeichneten Vorgaben beachtet, sollte der nach Mindestschallschutz eingehalten sein. DIN 4109 soll sicherstellen, dass Menschen, die sich in Wohn- und Arbeitsräumen innerhalb von Gebäuden aufhalten, vor “unzumutbaren Belästigungen” durch Schallübertragung geschützt werden. Dennoch sind trotz Einhaltung der Anforderungen der DIN 4109 Belästigungen durch Geräusche aus benachbarten Wohnungen, von haustechnischen Einrichtungen und Installationen nicht auszuschließen.
Schallschutz beurteilt sich auch nach der VDI 4100 “Schallschutz von Wohnungen“.
Im Rechtstreit, prüft der Richter unter Einbeziehung eines Sachverständigengutachtens, ob das Gebäude die Schallschutzwerte der DIN 4109 erfüllt. Machen sich baubedingt Wohngeräusche übermäßig stark bemerkbar und werden dadurch die Werte der DIN 4109 überschritten, so sind die baulichen Mindestanforderungen an den Schallschutz bei der gemieteten Wohnung nicht erfüllt. In einer Entscheidung des AG Gelsenkirchen (Az: 3 C 29/75) wurde einem Mieter wegen einer im Erdgeschoss befindlichen Schuhmacherwerkstatt eine Minderung von 20% der Monatsmiete zugesprochen.
Die Schallschutzanforderungen der DIN 4109 liegen für Luftschall bei normalen Ansprüchen innerhalb der Wohnung bei unter 48 dB, bei erhöhten Ansprüchen unter 38 dB. Mietervereine kritisieren, dass die derzeitigen Schallschutzvorschriften auf dem Niveau der Nachkriegszeit liegen und nur noch unzureichenden Schutz gegen Lärm bieten.
Vermieter hat keine Modernisierungspflicht
Der Vermieter ist, insbesondere bei Altbauten, nicht zu Modernisierungen oder zur Verbesserung des Schallschutzes verpflichtet (BGH, Urteil v. 06.10.2004 VIII ZR 355/03). Es genügt, wenn die Wohnung den bei Errichtung des Gebäudes geltenden technischen Normen entspricht. Nur für den Neubau gelten baurechtliche Vorschriften, wie die DIN Norm 4109.
Wenn modernisiert wird, zählt der neue Baustandard
Anders ist die Situation, wenn der Eigentümer die Wohnung renoviert. Wird die obere Wohnung renoviert und zugleich der Bodenbelag ausgetauscht, ist der Schallschutz zum Zeitpunkt der Renovierung maßgebend (BayObLG Az. 2Z BR 77/99).
Gleiches gilt beim Ausbau eines Dachgeschosses (BGH, Az. VIII ZR 355/03). Nach dem OLG München genügt es beim Austausch des Bodenbelags nicht, nur die früheren Schallschutznormen zu beachten, wenn der Lärmschutz beim Bau der Wohnanlage schon moderner war als die damals geltende DIN-Norm (Az. 32 Wx 30/05).
Bei Hellhörigkeit Ruhezeiten einhalten
Gerade dann, wenn die Wohnung hellhörig ist, sind die Nachbarn gehalten, im gegenseitigen Interesse die Ruhezeiten einzuhalten. Diese sind nachts von 22 Uhr bis 6 oder 7 Uhr morgens, mittags zwischen 13 und 15 Uhr. An Sonn- und Feiertagen gilt die Ruhezeit ganztägig. In den Ruhezeiten ist auf die Zimmerlautstärke zu achten. Außerhalb der Wohnung darf kaum noch Lärm zu hören sein. Musikanlage oder Fernseher müssen also so leise gestellt werden, dass der Ton durch die Wände nicht zu hören ist.
Fazit:
Will der Mieter die Hellhörigkeit seiner Wohnung beanstanden, muss er dies anhand objektiver Kriterien dokumentieren. Bestreitet der Vermieter die Angaben, führt im Rechtsstreit an einem Sachverständigengutachten meist kein Weg vorbei.
31. März 2014 - 01:26
Frage zu folgendem Absatz kurz vor Textende: “In den Ruhezeiten ist auf die Zimmerlautstärke zu achten. Außerhalb der Wohnung darf kaum noch Lärm zu hören sein. Musikanlage oder Fernseher müssen also so leise gestellt werden, dass der Ton durch die Wände nicht zu hören ist.”
Ist bei Musik und Fernsehen nicht grundsätzlich immer auf Zimmerlautstärke strikt zu achen, zumal wo das ausdrücklich im (üblichen) Mietvertrag samt Hausordnung steht? Das hieße ja sonst für Leute, die z.B. aus finanziellen Gründen keine andere Wohnung finden, daß sie außerhalb der Ruhezeiten sich die Musik und die Fernseher-Geräusche anderer Mieter ggf. ganztags anhören müßten, und dann bestenfalls eine Mietminderung anbringen könnten, jedoch gegen den Lärm darüberhinaus nichts unternehmen könnten. Muß man in solchen Fällen gar die Stampf-Musik der Nachbarn mit anhören, oder ausziehen, wenn man’s halt nicht aushält?
( Bei notwenigen Geräuschen durch Staubsauger oder handwerkliche Arbeiten sieht die Sache verständlicherweise anders aus, wenn nicht etwa gerade eine Werkstatt in einer einfachen Mietwohnung einquartiert wird.. )
Mit freundlichen Grüßen
K.H.F.
16. Juni 2016 - 21:48
ich habe seit 7 Monaten nun Syrer über mir wohnen. 4 Erwachsene. Diese laufen nur Barfuß durch die Wohnung mit regelrechtem Hackenschlag, was sich bei mir in der Wohnung wie Donnerschläge anhört. Aber das ist nicht das einzigste Problem. Mehrfach am Tag werden Stühle und Tische durch die Wohnung gezogen und geschoben. Auch das ist kaum noch zu ertragen. Ich habe meinen Vermieter darauf hingewiesen und einen bösen Brief zurück erhalten mit der Bemerkung ” Leben und Leben lassen” und das ich es unterlassen soll die Polizei zu rufen bzw. die Leute nicht mehr belästigen soll. Ich weiß nun gar nicht mehr was ich tun soll. Seit dem die Leute nun mit Erlaubnis lärmen dürfen, ist es noch schlimmer geworden. Bin nun total verzweifelt. Oft ist erst in der Nacht oder in den frühen Morgenstunden gegen 1 Uhr 30 Ruhe. Meine Nerven liegen echt blank. Durch die Drohungen meines Vermieters traue ich mir nicht einmal einen Anwalt einzuschalten. Was kann ich also noch tun damit dieser tägliche unerträgliche Lärm aufhört ?
3. Juli 2016 - 02:32
Hallo,
Ich habe ein ähnliches Problem.
Ich wohne erst seit einer Woche in meiner neuen Wohnung, Aber der Lärm ist nicht auszuhalten. Ich höre ständig Tische und Stühle schieben. Auch ist unter mir (wohne im 2. Stock) ein Café, dass 23 Stunden geöffnet hat. Die schreien da zwar nicht rum. Aber ich höre normale Unterhaltungen. Ich wusste nicht, dass das so extrem hellhörig hier ist…
Ich weiß nicht, ob das an den Fenstern liegt, weil sie Vllt nicht genug gedämpft sind.
Ich wollte meinen Vermieter auch nicht direkt nach einer Woche ansprechen und lieber bisschen warten, was sich an den nächsten Tagen/Wochen ergeben wird, bezüglich der Lautstärke.
Aber wenn ich das dann doch tun muss, wollte ich fragen, ob eine mietminderung in diesem Fall möglich ist?
Kann mir jemand weiter helfen?
Lg D.M
19. November 2019 - 13:45
@Müller, je länger sie mit Ihrer Kritik warten, desto eher wird es Ihnen ausgelegt als:”Sie haben es ja so und so lange hingenommen und nun stört es Sie auf einmal?”
Allerdings bleibt die Frage, was Sie erreichen wollen?
Neue Fenster?
Gedämmter Boden und Wände?
Wenn es Ihnen dort so “stinkt”, schauen Sie sich in aller Ruhe lieber nach einer neuen Bleibe um, in der Sie sich wohl fühlen.
Sie wissen ja nun, dass Sie die Frage nach der Schallübertragung zwingend stellen müssen.
Und auch ausgibig testen dürfen.
(Das Problem wird eher sein, dass wir Ruheliebenden dann kau m noch Bleiben finden werden. Ich kenne das Spiel)
11. Oktober 2018 - 21:17
Hallo,
ich kenne das Problem. Haben Sie mittlerweile eine Lösung herbei führen können?
19. November 2019 - 13:42
Kerstin? Ganz ehrlich? Ausziehen! Wenn Ihr Vermieter so reagiert und sie nicht die Ruhe und Nerven für einen Rechtsstreit, ein Gutachten und ein eventuelles verlieren haben, dann ziehen Sie aus, denn es wird sich sonst nichts ändern und sie werden sich noch in 2 Jahren aufregen.
3. Januar 2023 - 13:54
Unbedingt einen Anwalt einschalten und nicht einschüchtern lassen.
28. August 2018 - 03:13
Mich würde interessieren, wie es sich mit Nachbarn verhält, die sich mit ” Hellhörig” nur rausreden möchten?
In der Wohnung unter uns wohnt eine junge Frau, welche sehr häufig Parties feiert. Meist erst ab 1 zwei Uhr nachts.
Nicht immer ist es dann Musik oder der Fernseher, welcher einen weckt, sondern ganz einfach sehr lauter Gespräche von meist drei bis sechs Personen und Gelächter, Gesang,etc.
Am Wochenende drückt man schon Mal ein Auge zu.
In der Woche, wenn man selbst arbeiten muss ist das ziemlich blöd, da man seinen Schlaf braucht.
Klingelt man und bittet doch etwas leiser zu sein, wird man Mal beschimpft, Mal ignoriert.
Ruft man die Polizei wird gesagt, ja, die Gäste gegen ja schon, und leider ist das Haus ziemlich hellhörig.
Ist die Polizei weg, geht es eine halbe Stunde gut doch dann beginnt alles von vorne.
Ruft man wieder die Polizei, muss man im Anschluss damit rechnen, dass dann ihre Mutter vorbei kommt, bei einem klingelt und man erst richtig böse beschimpft wird.
An Hellhörigkeit kann es aber nicht liegen.
In der Wohnung über uns lebt ein junges Paar mit einem kleinen Säugling und von dort hört man nichts.
Selbst wenn da Mal andere ältere Kinder zu Besuch sind oder eine Feierlichkeit stattfindet , hört man es minimal bis gar nicht.
Wir führen schon ein Lärmprotokoll.
19. November 2019 - 13:51
@Ivonne: So einen Nachbarn haben wir aktuell rausbekommen, mittels fristloser Kündigung. Alle Mieter haben sich zusammengetan und jeder hat ein eigenes Lärmprotokoll geführt. Jeder Polizeieinsatz wurde dokumentiert. In NullKommaNichts hatte die Partei die Kündigung im Haus und nach 6 Wochen war der Spuk dann vorbei. Vor 4 Tagen stand der Umzugswagen endlich hier.
Endlich wieder Ruhe.
In Ihrem Fall: Nachts um 1 hat man ruhig zu sein, Ende der Diskussion.
SInd diese Leute das nicht, fahren Sie bitte gelassen ihre Krallen aus (Rechte).
Lärmprotokoll.
Den Vermieter informieren.
Diesem eine Frist von 14 Tagen setze den Mangel zu beseitigen.
Danach angemessen die Miete mindern.
Was angemessen ist geht von 10-50% je nachdem – Diese Info erhalten SIe von einem Anwalt.
Je nachdem wie der Vermieter reagiert: handeln!
Es kann dazu kommen dass es nur über einen ANwalt zu lösen ist.
Inklusive Gutachten und richterlichen Entscheid.
3. Januar 2023 - 13:56
Was sagt denn der Vermieter dazu?
11. November 2020 - 20:17
Hallo,
Ich bin vor 2 Monaten mit einer
Freundin in eine Altbauwohnung gezogen. Unsere Zimmer liegen nebeneinander und es gibt eine Verbindungstür. Wenn ich in meinem Zimmer in normaler Lautstärke rede, hört sie jedes Wort, als würde ich neben ihr reden und genau so umgekehrt. Selbst wenn ich leise rede versteht sie alles, aber ich kann ja auch nicht anfangen nur noch zu flüstern. Leider ist uns das vorher nicht so arg aufgefallen, da sie bisher noch nichts für ihr Studium machen musste und keine Ruhe gebraucht hat, doch wenn sie jetzt lernen möchte, kann sie sich kaum konzentrieren, da eben alles was ich In meinem Zimmer mache sie stört, weil sie eben alles sehr genau mitbekommt.
Können wir vom Vermieter verlangen, die Räume so abzudichten, dass jeder sich in seinem Zimmer normal bewegen und unterhalten kann, ohne dass der andere alles genau mitbekommt, oder gibt es eine andere Möglichkeit, wie zum Beispiel Mietminderung?
12. November 2020 - 07:09
Hallo Mona,
danke für Ihren Beitrag. Die Schallisolierung können Sie nicht verlangen. Sie wussten ja bereits vor der Anmietung, wie die Lage in der Wohnung ist. Durch einen einfache Zimmertür hört man jedes Wort – das ist normal.
Viele Grüße
Dennis Hundt
2. Dezember 2020 - 14:04
Guten Tag,
beim Einzug in meine Mietwohnung war nicht ersichtlich, daß zwischen Heizungsraum und Schlafzimmer lediglich eine optische Teilung besteht.
So höre ich seit Beginn der Heizperiode nächtlich bis zu 10x das anspringen des Heizkessels und die Brenngeräusche,. Die wurde von mir aufgenommen und dann auch bei der Vermieterin am 1. November mitgeteilt.
Fristsetzung 20.11.2020 zur Dämmungsvornahme. Ankündigung Mietminderung und vorbehaltliche Zahlung der Novembermiete.
Es ist nichts passiert.
Kann ich nun je 10% mindern?
Vielen Dank
H. Münzel
7. Dezember 2020 - 09:26
Hallo H. Münzel,
hier eine allgemeinsam Hilfe: https://www.mietminderung.org/richtiges-vorgehen-bei-einer-mietminderung/
Ich kann Ihren Einzelfall schlecht beurteilen, daher die allgemeine Anleitung zur Vorgehen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
9. März 2021 - 22:36
Guten Abend,
ich bin vor ein bisschen mehr als einem halben Jahr hier in die Wohnung gezogen.
Schräg über mir wohnt eine Syrische Familie zu 5 in einer 2 Raumwohnung. Die Familie ist meistens nur drinnen, die ganze Nacht wach und hat oft Besuch. Es ist kein Schallschutz vorhanden. Jeder Mieter bekommt ein bisschen Geld und muss vor Einzug selbst den Bodenbelag verlegen. So wie ich das gesehen habe hat die Familie in der Wohnung nur einen dünnen harten PVC Belag drin auf dem Estrich.
Die Familie hat bereits eine Abmahnung erhalten da sie keine Rücksicht nimmt. Es wird auch nach der Abmahnung oft auf dem Boden rumgeklopft und es kracht öfters, Dinge fallen gelassen oder umgeworfen was richtig laut kracht, auch mitten in der Nacht, wovon man dann geweckt wird, oder man von dem rumpeln schlecht einschlafen kann. Manchmal wird auch mit einer Stange oder Stock an Wände und Böden geschlagen, an Rohre oder das Balkongeländer. Was extrem laut ist. Bei Besuchen von Freunden die bis früh um 6 sind und sich sehr laut unterhalten war auch schon 2 mal die Polizei da. Meine Nachbarin wohnt direkt darunter und kann jede Bewegung hören. Allerdings ist sie schwerhörig und nimmt Nachts ihr Gerät raus und hört das dann nicht so extrem wie ich. Ihr ist das dennoch alles zu viel, sie ist auch schon sehr alt und weiß sich nicht dagegen zu wehren. Ich bin auch echt genervt. Nun hat man mir nach den ganzen Lärmprotokollen aber auch gesagt das man nicht weiter dagegen vorgehen wird. Ich bin richtig perplex. Mit der Abmahnung ist der Vermieter ja eigentlich meiner meiner Meinung das das nicht geht was da oben an krach machen, aber dies beenden wollen die nicht. Sie meinen immer nur das wegen Corona das zZ schwierig ist. Das ist doch Quatscht, oder?
Wenn man durch Corona keine Miete bezahlen kann, dann darf im Moment nicht einfach gekündigt werden, aber wenn der Hausfrieden gestört wird ist das doch was ganz anderes?
11. März 2021 - 07:32
Hallo Anne,
Corona sorgt sicherlich dafür, das privater Wohnraum stärker genutzt wird (Kinderbetreuung oder auch Homeoffice). Ihr Ansprechpartner ist Ihr Vermieter. Hier müssen Sie Druck machen und ggf. über eine Mietminderung nachdenken. “Lärmprotokoll” ist noch ein Stichwort für Sie.
Viele Grüße
Dennis Hundt
9. Mai 2021 - 11:10
Hallo,
Ich bin vor 2 Monaten in eine 1-Zimmer Wohnung gezogen. Es befindet sich direkt neben mir auch eine 1-Zimmer Wohnung, die wohl mal früher zusammen mit meiner eine Wohnung war. Heißt die Wand zwischen uns wurde neu eingezogen um 2 Wohnungen zu schaffen.
Leider ist die aber nicht gut isoliert. Man hört wirklich jedes Wort bei einer normalen Unterhaltung, ob man will oder nicht. Auch Film oder TV gucken in normaler Zimmerlautstärke ist schon in der anderen Wohnung zu hören. Meine Nachbarin kündigt jetzt sogar aus diesem Grund, weil sie viel lernen muss und man einfach nicht die Ausweichmöglichkeit in ein anderes Zimmer hat in einer 1-Zimmer Wohnung.
Kann man in dem Zuge ihres Auszugs vom Vermieter verlangen etwas an der Wand zu ändern?
Anscheinend sind auch aus diesem Grund die letzten Mieter vor mir ausgezogen und es ist sehr unangenehm zu wissen, dass wirklich jedes Wort mit zu hören ist, vor allem wenn es sich nicht um eine Mitbewohnerin handelt sondern um einen Nachbarn den man nicht kennt.
Beste Grüße,
Stefanie
10. Mai 2021 - 10:01
Hallo Stefanie,
sprechen Sie den Vermieter drauf an, es ist ja auch in seinem Sinne, die Wohnungen möglichst wenige hellhörig zu gestalten.
Viele Grüße
Dennis Hundt
16. November 2021 - 22:42
Zum 01. August sind wir in einen Neubau gezogen, Penthouse. Wir waren bereits lärmgeplagt und haben deshalb vor Vertragsabschluss mögliche Lärmquellen beim Vermieter erfragt. Dieser Teile uns mit, dass die Baufirma besonderen Wert auf Schallschutz legen würde. Kaum eingezogen, hörten wir einen polternden Trockner drei Stockwerke tiefer. Geht die Aufzugstüre auf, hören wir diese acht Meter weiter im Wohnzimmer. Noch unerträglicher ist es, wenn Leute sich im Treppenhaus befinden, egal in welchem Stockwerk man redet, es ist klar und deutlich hörbar in der Wohnung. Auch das Laufen in der Wohnung unter uns und deren Wohnungseingangstüre, sowie das Rauschen der dezentralen Lüftungsanlage unter uns hören wir. Installationsschall furchtbar z. B. Lichtschalter, Stecker in Steckdose Drucker beim Drucken, Geschirrspüler ausräumen. Das alles habe ich dem Vermieter gemeldet und dieser hat dann auf Gutachten verwiesen und mich später dann persönlich angegriffen und beleidigt. Ihm gehören acht von 12 Wohungen und weil wir die einzigen sind, die Mängel beanstandet haben, werden wir nun gemobbt. Unser Mietrechtschutz bezahlt den kompletten Gang in die 1. Instanz inklusive Gutachten, was lediglich tröstlich ist, aber nicht hilft. Die DIN4109 ist weiterhin ein sehr schwammige und auslegungsbedürftiger Begriff der Mangels an festgelegten Db Werten zu einer Karikatur seiner selbst verkommen ist. Da ich bereits Tinnituspatient bin und sich mein Seelischer Zustand erheblich verschlechtert hat, möchte ich nun auch Schmerzensgeld, denn was hier mit “exlusiv, hochwertig und luxuriös” beworben wurde, ist einfach nur äußerlicher Neubauschein auf dem baulichen Niveau eines 1968er Mehrfamilienhauses. Übrigens: die Baufirma hat mir einen Vertragsauszug zwischen Eigentümern und Baufirma zugesandt, der die Vereinbarung über einen ausdrücklichen Verzicht auf besonderen Schallschutz zum Inhalt hat. Es sei lediglich angestrebt die Mindestanforderungen zu erfüllen, mit dem Hinweis, dass auch diese hier und da unterschritten würden. Hat der Vermieter mich somit arglistig getäuscht? Ich meine Ja, da genau er die Vereinbarung lange vor meinen Fragen zum Schallschutz unterzeichnet hat. Ich komme mir belogen und betrogen vor und möchte auch Anzeige wegen arglistige Täuschung erstatten, denn nichts anderes war es.
17. November 2021 - 14:23
Hallo Franz,
wie so oft in der Praxis werden Sie Probleme haben mündliche Zusagen zu beweisen. Lassen Sie sich zum Thema Anzeige am besten rechtlichen beraten, um hier keine Fehler zu machen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
6. März 2022 - 08:40
Hallo,
ich wohne in einem bekanntermaßen sehr hellhörigen Haus. Man hört jedes Husten, Gespräche, Urinieren usw der Nachbarn.
Nun hat der Vermieter meiner direkt angrenzenden Nachbarin einen Zweithund genehmigt. Nun muss ich mir seit mehreren Wochen die Erziehung (lautes Schreien) sowie ständiges Bellen und Jaulen beider Hunde anhören.
Wie ist denn hier die Sachlage? Dem Vermieter war ja bereits schon bekannt, dass dieses Problem der Hellhörigkeit besteht.
Kann ich nun Mietminderung beantragen, da der Vermieter mit solchen Genehmigungen die Lage indirekt zusätzlich verschlechtert?
6. März 2022 - 09:05
Hallo Agathe,
ich verstehe Ihren Ansatz, aber nach Ihren Überlegungen dürfte der Vermieter nur an Einzelpersonen vermieten, da Familien mehr Unruhe verursachen. Ich denke eine Mietminderung ist nur möglich, wenn die Hunde über das normale Maße hinaus krach machen / bellen / jaulen. Insgesamt eine schwierige Situation.
Viele Grüße
Dennis Hundt
26. März 2022 - 06:46
Hallo zusammen,
wir haben direkt nach Einzug in das Mehrfamilienhaus bemerkt dass die Wohnung sehr hellhörig ist, konnten uns aber mit den Nachbarn arrangieren. Wir wohnen in der DG Wohnung und hörten Personen in der EG Wohnung reden. Nun ist eine Partei im 1. OG ausgezogen und ein neuer Mieter eingezogen. Dieser schichtet wohl und kommt teilweise um 3 Uhr nach Hause und lässt die Rolläden dann richtig runterknallen um eben zu schlafen. Ich bin schon 2 Mal davon aufgewacht. Auch lautes Fernsehen nach 22 Uhr und sehr lautes Reden ,”vermutlich” nach ein paar Bier nach 0:00 Uhr mit Freunden, hat uns den Schlaf geraubt. Auf Nachfrage ,ob man nicht leider sein könne würde erwidert, man solle nicht so empfindlich sein und sich Oropax kaufen. Dem Vermieter habe ich noch nichts gemeldet. Wie gehe ich am Besten vor? Danke vorab und Grüße
26. März 2022 - 07:48
Hallo Markus,
neben den Hinweisen und Lösungsvorschlägen im Artikel, sollten Sie das Gespräch mit dem Vermieter suchen. Machen Sie auf die Situation aufmerksam, holen Sie ggf. den EG-Mieter mit in Boot und versuchen Sie eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Viele Grüße
Dennis Hundt
13. Dezember 2022 - 01:58
Hallo, über uns wohnt eine Familie mit 4 Kinder. Alter von denen Ca. 3-17 Jahre. Eltern verstehen kein Deutsch also kann man denen schwer kommunizieren. Seit 6 Monaten führen wir Protokoll. Der Vermieter hat die Familie schon 3 mal ermahnt. Leider ist es bis jetzt immer noch laut, trotz der Polizei die schon öfter da war. Es geht um dieses ständige Hacken laufen, das geht von früh um 6 Uhr bis Nachts um 2 Uhr. Die Wände beben und der Boden vibriert. Also nur Zuhause und kein Verständnis mal etwas auf die Laufweise zu achten. Ich kann nicht einschlafen und falls ja, werde ich wach von dem getrampel von oben. Man wird echt verrückt hier. Total Rücksichtslos am Türenschlagen, stampfen und das spät am Abend wenn schon die Kinder schlafen.
Der Vermieter hat eine Mediation vorgeschlagen. Ich denke selbst das ist aussichtslos. Denn die verstehen und kapieren es einfach nicht.
13. Dezember 2022 - 09:32
Hallo Arne,
danke für das Teilen Ihrer unschönen Erfahrungen.
Viele Grüße
Dennis Hundt