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Mietminderung wegen Getrampel von Nachbarn in überliegender Wohnung?

Seit 01.07.2013 wohnt über mir eine Familie mit 2 Kindern. Zwei Wochen nach Einzug begann der Lärm durch Getrampel, Gepolter, Möbel über den Fußboden ziehen. Die Geräusche hörten sich so an. In der Wohnung liegt Laminat, was in den 10 Jahren, die ich dort wohne nie ein Problem war.

Die Kinder sind nicht das Problem. Ich habe herausgefunden, dass die Frau die Verursacherin des Gepolters ist. Der Mann spielt wohl des öfteren Videospiele und ich nehme dann ein, dass dies auch zu dem Lärmpegel, den ich höre, führt. Die Geräusche sind, als ob jemand etwas auf den Boden wirft, gesprungen wird auch.

Das Getrampel durch die Frau beginnt meistens gegen 18.30 Uhr und endet um 20.00 Uhr, wenn die Kinder Schule haben. In den Ferien sind die Kinder oft nicht da, dann geht das Getrampel bis 22.00 Uhr.

Zweimal habe ich versucht mit ihr zu reden, dass ist zwecklos, es wird alles abgelehnt. Mit dem Vermieter habe ich gesprochen und er ist bereit sich darum zu kümmern. Er hatte die Idee, das einiges an dem Lärm auch von Videospielen kommen kann.

Ich führe ein Lärmprotokoll Wenn der Lärmpegel nicht erheblich nachlässt, habe ich vor, eine Mietminderung von 20 % vorzunehmen. Bei einer Kaltmiete von 435,00 € halte ich diesen Betrag für gerechtfertigt. So wie ich mich hier auf ihrer Seite informiert habe, kann der Vermieter sich die Mietminderung vom Verursacher wiederholen. Der Betrag sollte schon “wehtun”. Den Vermieter habe ich davon in Kenntnis gesetzt, dass ich bereit alles bis zur letzten Instanz durchzuziehen.

Habe ich Chancen damit durchzukommen?

Mit freundlichen Grüßen

Sigrid F.

Hallo Sigrid,

wir müssen grundsätzlich zwei Dinge unterscheiden. Normales Laufen mit normalen Geräuschen, die Sie sicherlich einfach hinnehmen müssen.

Aber natürlich den Lärm / das Trampeln, welches über das normale Maß hinaus geht und einen Mangel darstellt.

Hier finden Sie einen Artikel, der Ihnen vielleicht weiterhilft: Mietminderung bei Lärm durch Nachbarn.

Das Führen eines Lärmprotokolls ist genau der richtige Schritt.

Zur Höhe kann ich Ihnen leider nicht viel mehr schreiben, als das ich Ihnen raten würde, sich nach passender Rechtsprechung umzusehen. Auch wenn Sie verständlicher Weise möchten, dass eine Mietminderung weh tut, so muss diese dennoch angemessen sein.

Falls das Laminat neu sein sollte: vielleicht wurde es einfach nicht korrekt (z.B. ohne Trittschalldämmung oder ohne ausreichend Platz zu den Sockelleisten) verlegt. Das sollten Sie erfragen bzw. prüfen.

Viele Grüße

Dennis Hundt

19 Antworten auf "Mietminderung wegen Getrampel von Nachbarn in überliegender Wohnung?"

  • f.richter
    27. Dezember 2013 - 22:41 Antworten

    Moin… Moin.
    Habe ein ähnliches Problem. Ich bin vor 3 Jahren in eine Mietwohnung gezogen Erdgeschoß, der Mieter über mir ist Alkoholiker und psychisch krank. Er verursacht ständig einen Höllenlärm bis in die Nachtstunden. Da er keinen Fußbodenbelag hat lediglich Holzdielen höre ich jedes Geräusch. Wenn er volltrunken ist (das ist er fast ständig) knallen die leeren oder aber vollen Bierflaschen auf den Dielenboden. Als ich ihn im Treppenhaus darauf ansprach, hat er mich mehrfach angegriffen und mir einmal den Daumen gebrochen. Inzwischen liegen 3 Strafbefehle (Körperverletzung) vor die aber eingestellt wurden weil es keine Zeugen gab. Ein Rechtsbeistand war erfolglos, da der Vermieter ohne Zeugen nicht tätig wird. Als weiteres steht er nachts in Unterhose im Treppenhaus volltrunken und schreit lauthals umher.
    Ich werde weiterhin von ihm bedroht und bin mit meinem Latein am Ende.

    mit freundlichem Gruß

    Richter

    • Mietminderung.org
      29. Dezember 2013 - 14:58 Antworten

      Hallo Herr Richter,

      hier kann Ihnen hier leider keinen wirklich Tipp geben, zumal Sie schon beim Anwalt waren. In manchen Fällen hilft vielleicht nur der eigene Umzug.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Anna B.
    15. Januar 2014 - 00:30 Antworten

    Zunächst möchte ich mich mal ganz herzlich für die tollen Tipps auf dieser Seite bedanken und anbei mein Problem schildern, bei dem ich nicht ganz sicher bin, wie ich reagieren soll.
    Ich wohne in einem leider recht hellhörigen Mietshaus im 3. Stock.
    Ich habe ein riesen Problem mit dem Dauergetrampel der Dame unter (!!!) mir. Sie lebt dort mit ihrem Freund und ihrem 15-Jährigen und hat ab und zu noch den 13-Jährigen da. Wird ab und zu mal nach 22 Uhr noch Halli Galli gemacht oder betrifft es das Wochenende, dann bin ich die letzte, die sich aufregt.
    Aber sie (und es ist wirklich nur sie, auch wenn sie es immer gerne auf ihre Kinder schiebt) trampelt Tag und Nacht durch die Wohnung, als wäre dort ein Pferd unterwegs. Ihre Schritte (und zwar jeder einzelne) klingen bei uns oben so, wie Schläge mit einem Gummihammer. Alle anderen in der Wohnung sind nicht zu hören.
    Mein Freund sagt, dass es eben Hackenläufer gibt und laufen kann man ja nicht verbieten etc., aber es sind nicht nur Geräusche, sondern auch kleine Vibrationen im Boden. Ein Lärmprotokoll finde ich zwar gut, habe auch schon ein Muster ausgedruckt, aber ich kann weder Uhrzeit (täglich von ca. 07:00 – 03:00 Uhr), noch Zeugen adäquat aufführen. Für eine Mietminderung wären wahrscheinlich die Ruhezeiten interessant und so oft habe ich keinen Übernachtungsbesuch. Wenn ich aber Gäste habe, dann haben die mir bisher durchweg bestätigt, dass dieses Getrampel abnorm ist.
    Ich kann mich ernsthaft nicht daran erinnern, wann ich in meiner Wohnung das letzte Mal 2 Stunden am Stück richtige Ruhe hatte…
    Angesprochen haben wir sie beide schon mehrmals, aber entweder es hält dann nur für den aktuellen Abend oder es waren wie immer die Kinder Schuld und damit war es das dann.
    Ob ich da wohl irgendwelche Möglichkeiten habe? Oder muss ich mich tatsächlich an den täglichen Gebrauch von Ohrstöpseln und pharmazeutischen Erzeugnissen gewöhnen?

    • Mietminderung.org
      19. Januar 2014 - 13:28 Antworten

      Hallo Anna,

      danke für Ihren Kommentar. Leider kann ich Ihnen tatsächlich nicht mehr Tipps geben, als ich bereits oben aufgeführt habe. Wenn Sie erfolgreich auf Ihren Vermieter zugehen wollen, werden die ein Lärmprotokoll benötigen, dass Ihre mündlichen Aussagen stützt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Kerstin
    15. September 2015 - 07:59 Antworten

    Meine Familie und ich haben seit ca 3 Monaten ebenfalls ein Problem mit dem Getrampel unserer Nachbarin über uns. Das Haus ist hellhörig, vorher hatte eine 91 Frau über uns gewohnt, die Wohnung war mit Teppich ausgelegt und von dieser hörte man nichts auch nicht wenn Sie Besuch hatte. Als diese verstorben ist wurde die Wohnung renoviert und jetzt liegt dort ein Linoliumboden oder so was in der Art drinnen. Leider ist die Frau meines Erachtens ein Hackenläufer. Wenn der Vater mit dem Kind alleine ist hört man nichts von den beiden außer das normal Kinder Geschrei beim Spielen was ich aber auch nicht bemängeln möchte da es mir nicht um den Kinderlärm geht.
    Sobald die Frau nach Hause kommt geht das Getrampel los wir haben bereits dreimal versucht es freundlich rüber zu bringen das doch Bitte ab 20 Uhr nicht mehr getrampelt werden soll da wir auch eine 4 Jährige Tochter haben die um 19.30 Uhr ins Bett geht und eigentlich fast jede Nacht durch Ihr Getrampel gegen 21.30 Uhr geweckt wird. Beim letzten mal ist die Frau so ausgetickert das Sie mich völligst rund gemacht hat das es jetzt auch mal gut wäre mit dem ständigen rumgenörgel, ich war so platt und entsetzt die Frau ist 17 Jahre jünger als ich und wie man sieht hat Sie auch kein bisschen Respekt anderen gegenüber. Ging dann mal für 1-2 Tage gut und dann fing es wieder von vorne an. Da wird um 22 Uhr noch das Wäschegestell auf dem Balkon rumgeschoben oder die Waschmaschine noch um 20.30 Uhr oder die Spülmaschine angemacht, ich muss dazu sagen beides sehr laute Geräte das eine über und das andere unter uns, eigentlich kann Sie die tagsüber laufen lassen da Sie nicht voll Berufstätig ist.
    Die Vermieterin wurde informiert und gebeten mit Ihnen zu sprechen was auch jetzt am Wochenende erfolgte, Sie haben dann angegeben das das Haus eben sehr hellhörig sei und das es so nicht stimmen würde, ich würde ja auch Mittags um halb vier das Treppenhaus saugen und im Garten Mittags mit meinem Kind ziemlich laut spielen und Ihr Kind damit beim Mittagsschlag wecken, Sie haben unsere Vermieterin also schön um den Finger gewickelt und wir wurden wie die Deppen hingestellt und leider wird uns nun nicht mehr geglaubt, wir sollen uns damit arrangieren immerhin seien wir nur ein 2 Familienhaus und wir müssen schauen das wir zusammen auskommen.

    Somit hat das hat das Gespräch für uns nichts gebracht denn ein Versuch ruhiger zu sein und Abends nicht mehr zu trampel klappt leider nicht, im Gegenteil es ist sogar eher noch lauter, meiner Ansicht nach ist das alles volle Absicht.

    Was können Sie uns Empfehlen außer aus der Wohnung auszuziehen denn das wollen wir nicht weil eigentlich alles perfekt ist außer eben die Nachbarn über uns

    • Mietminderung.org
      15. September 2015 - 09:30 Antworten

      Hallo Kerstin,

      danke für Ihren Erfahrungsbericht. Ich kann Ihnen leider keinen guten Tipp geben.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Ingrid
    16. Oktober 2016 - 20:57 Antworten

    Meine persönliche Meinung: Bei solchen Mietern hilft meistens nur eins, wenn diese nicht auf freundliche Ansprache reagieren: gerichtliche Klärung! Strafanzeigen bei der Polizei! Immer Lärmprotokoll führen, möglichst zeugen benennen. Und vor allem zuerst eines: den Eigentümer der Wohnung abmahnen (nicht die Hausverwaltung!) und diesen darauf aufmerksam machen, dass der Hauseigentümer dafür zu sorgen hat, dass man unbehelligt wohnen kann.Und im Wege einer Feststellungsklage auch die Mietminderung bestimmen lassen. Allerdings: Geräusche lassen sich oftmals nicht vermeiden, aber diese sind nach Möglichkeit nur in Zimmerlautstärke zu produzieren und dürften dann nur noch wenig zu hören sein.

    Wenn man keine finanzielle Mittel für den Klageweg hat, dann muss man wohl ausziehen oder sich mit dieser unerfreulichen Situation abfinden.

  • Michael Behrendt
    4. April 2017 - 21:35 Antworten

    Hallo,
    Ich wohne im 2ten Stock, über mir sind im September Syrische Geschwister eingezogen, deit dem hat sich das gewohnte Leben absolut verändert, es sind ständig min. 5-8 Leute in dieser Wohnung, den ganzen Tag ist das getrampel nicht mehr auszuhalten, der Vermieter macht nichts dagegen, ein Lärmprotokoll wurde über Wochen geführt.

    Natürlich war ich auch schon an der Türe bei den Leuten (die kein Wort Deutsch sprechen) die verweisen in einem schlechten Englisch daruf das sie bis 22:00 Uhr machen können was sie wollen. Habe ich denn bis 22.00 Uhr wirklich gar keine Rechte um mich von der Arbeit zu erholen und muss das alles so ertragen?

    Der Mieterschutzbund hatte einen Brief zum Vermieter gesendet aber das hätte ich besser selber gemacht.

    Über ein paar möglichkeiten das zu verändern wäre ich Heilfroh.

    • Antje
      30. Juli 2018 - 09:13 Antworten

      Hallo Michael,

      ist ne Weile her und eventuell hat sich Dein Problem längst erledigt. Einen Tip habe ich trotzdem noch.

      Natürlich ist es Unsinn, dass alle Mieter bis 22 Uhr machen können was sie wollen! Hab ich aber auch schon oft gehört.
      In einer Mietergemeinschaft hat man sich immer rücksichtsvoll zu benehmen und darf andere nie dauerhaft durch Lärm stören. Die 22 Uhr Regelung besagt nur, dass ab dann definitiv Zimmerlautstärke einzuhalten ist. Auszug aus der Hausordnung deutscher Mieterbund

      “Lärm
      • Jeder Mieter, jede Mieterin ist dafür verantwortlich, dass vermeidbarer Lärm in der Wohnung, im Haus, im Hof und auf dem Grundstück unterbleibt. Besondere Rücksichtnahme ist in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr sowie zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr geboten. Radios, Fernsehen, CD-Player und so weiter sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.
      Bei Feiern aus besonderem Anlass sollten alle Mitbewohner rechtzeitig informiert werden.
      • Das Spielen von Instrumenten ist während der Mittagsruhe (13.00 bis 15.00 Uhr) und zwischen 19.00 Uhr 8.00 Uhr grundsätzlich untersagt. In den anderen Zeiten darf nicht länger als zwei Stunden am Tag musiziert werden.

      Das Ordnungsamt in Leipzig gab mir da völlig Recht und bot mir an, vorbei zu kommen und die Mieterin (ältere schwerhörige Dame die mich mit ihrem TV zu jeder Tageszeit beschallte/Wohnzimmer nicht nutzbar über Monate) darüber auch zu informieren.
      Tatsächlich führt ein Lärmprotokoll und eine Anzeige beim Ordnungsamt wegen unangemessenem Dauerlärm (auch tagsüber) dazu, dass der Verursacher eine Abmahnung vom Ordnungsamt bekommt. Geht über Bußgeld bis zum persönlichen Besuch!
      So ganz machtlos ist man also nicht. Auf Vermieter und HVW ist eher kein Verlass.

      Vielleicht konnte ich helfen. Alles Gute!

  • Tristan
    4. Oktober 2017 - 08:38 Antworten

    Hallo Ihr Lieben,

    ich wohne in einer WG und habe so ähnliche Lärm-Probleme wie Ihr alle, da ich in einer 10ner WG genau unter der ultra schlecht Schall gedämmter Küche wohne.
    Man hört es in meinem Zimmer sogar, wenn jemand eine Melodie mit den Fingern auf dem Küchentisch klopft (Wahrscheinlich wurden die Kacheln direkt auf den Dielen gelegt, oder so…)

    Es ist allen Mitbewohner bekannt wie laut es in meinem Zimmer ist und wie oft ich morgens, zur den unterschiedlichsten Frühstückzeiten, von ihnen geweckt werde…Da die Küche der Raum ist der am meisten benutzt wird ist es mir nicht mal möglich mich mal auf ein Buch oder sonstiges zu konzentrieren…

    Jetzt meine Frage:

    Ich würde gerne Mietminderung für mein Zimmer beim Vermieter geltend machen. Meine Mitbewohnerin ist aber die Hauptmieterin.

    Wie stellen wir es zusammen am besten an?

    Da wir eine Gesamtmiete (wobei die Miete jedes einzelnen genau auf die Quadratmeter seines Zimmers aufgeteilt wurden) an den Hauptmieter zusammen bezahlen, möchte ich natürlich nicht, dass meine Mitbewohner darunter finanziell benachteiligt werden. (zum Beispiel ich Zahle 300e und wurde 50% weniger zahlen wollen bis ein neuer Boden in der Küche eingebaut ist!)

    Bei wem mache ich die 150 euro geltend?

    Bin für konstruktive konsensbildende Vorschläge und Lösungen sehr dankbar.

    Liebe Grüße,
    Tristan

    • Mietminderung.org
      5. Oktober 2017 - 13:41 Antworten

      Hallo Tristan,

      Ihr Ansprechpartner ist immer Ihr Vermieter, in diesem Fall die Hauptmieterin.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • M.m
    1. November 2017 - 13:36 Antworten

    Mal ganz ehrlich, wirklich gute Tipps gibt es hier nicht.

    • Mietminderung.org
      2. November 2017 - 18:17 Antworten

      Hallo M.m,

      an was für “gute Tipps” haben Sie denn gedacht?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • K.M.
        3. Januar 2023 - 22:50 Antworten

        Naja 90% Ihrer Antworten sind: “Dazu kann Ihnen keinen Tipp geben.”

        • Mietminderung.org
          4. Januar 2023 - 00:10 Antworten

          Hallo K.M.,

          das Mietrecht und die Rechtsprechung ist sehr individuell. Man muss sich oft tief reindenken und recherchieren. Nicht zuletzt kann nur ein Anwalt eine individuelle Beratung anbieten.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • corinna
    20. Juli 2021 - 16:26 Antworten

    letztendlich ähneln sich die Berichte. herrlich. Man braucht schon eine Menge Galgenhumor, um rücksichtslose Trampler, Stampfer und Polterer auszuhalten.
    Letztendlich muss man eine Menge Geld in die Hand nehmen, um zum Bsp. akkustisch Aufnahmen anzufertigen, es braucht eine Menge Zeugen, Anwalt und Gerichtskosten bestreiten, um zu seinem Recht auf Unterlassen dieser unglaublich an den Nerven reissenden Lärmbelästigung zu gelangen.
    Ich als Mieterin, Alleinerzieherin, einer Wohnung mit Miete ca 500 Euro völlig unmöglich. Von dem her bleibt mir nichts anderes übrig, die Kündigung innerhalb der Kündigungsfrist vorzunehmen, um meine Kaution zurückzubekommen. Bin erst vor 3 (Drei !) Monaten dort eingezogen, 10 tage später unserere unglaublich rücksichtslosen Nachbarn. Es gibt keine Hilfe gegen dieses rücksichtslose Verhalten. Gegen Gestank und gegen Lärm biste machtlos. beides kenne ich nun.
    Tat gut das mal loszuwerden,
    mfg

    • Mietminderung.org
      21. Juli 2021 - 13:57 Antworten

      Hallo Corinna,

      danke für das Teilen Ihrer unschönen Erfahrungen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

    • Sascha
      16. Oktober 2021 - 21:46 Antworten

      Corinna, vielleicht tröstet sie, dass sie nicht die einzige sind, die einfach nicht die Mittel hat um den Terror zu bekämpfen. Ich kann nicht einmal ausziehen, wegen Armut und weil der Wohnungsmarkt selektiert.

  • KarlaKolumna
    23. Dezember 2023 - 17:25 Antworten

    Ich wünschte mir, dass sich einfach alle Leuten die angeblich wirklich nicht auf ihre Schritte achten können zusammen tun und sich gemeinschaftlich zusammen in Wohnhäuser anmieten. Rücksichtsvolle Menschen sollten unter sich leben dürfen. Kinder ab 11 werden wohl verstehen (müssen), dass wenn Mama und Papa kein Geld für ein EFH haben, auch diese sich als Mitbewohner einigen Regeln unterwerfen müssen. An diesem sauren Apfel knabbern sie ja nicht alleine. Aber es kann nicht sein, dass Kindheit heute vor allem viel drinne und Süßigkeiten mampfen bedeutet und die komplette Energie dann in den Trittschall fließt der dann auch noch als “hinnehmbar” betitelt wird. Sorry, da braucht bei der nächsten Viruswelle keiner mehr mit der angeblichen Solidarität kommen.

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