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Mietminderung bei Schimmel und Feuchtigkeit nach Wasserleitungsschaden?

Guten Tag Herr Hundt,

vielleicht haben Sie Rat. An einem Sonntag entdeckten wir, dass zwischen Bad und Schlafzimmer eine Wand komplett durchnässt war. Wir informierten am Montag sofort die Verwaltung darüber. Der Auslöser hiefür, ein Bruch in der Wasserleitung war behoben. Auf Anfrage war mit den nassen Wänden passiert, wurde uns von der Verwaltung mitgeteilt, dass es nun von alleine trocken soll.

Daraufhin beobachteten wir die Wände und es bildete sich innerhalb kürzester Zeit punktartiger Schimmel auf der gesamten Fläche. Dies haben wir der Verwaltung schriftlich mitgeteilt. Vor allem im Schlafzimmer war der moderige Geruch unerträglich trotz andauernder Lüftung. 9 Tage nach dem Wasserschaden wurde uns ein Raumentfeuchter in das Schlafzimmer hereingestellt, der tagsüber ununterbrochen lief. Demzufolge war es die Luft im Schlafzimmer unangenehm, da wir angewiesen waren nicht zu lüften. Nun war nach mehr als zwei Wochen der Maler hier und hat festgestellt, dass er den ganzen Putz erneuern muss.

Unsere Belange sind wie folgt:

  • Schimmel und störender Geruch im Schlafzimmer, zuerst durch den Schimmel, nun durch die Chemikalien
  • eine Woche Strom für den Entfeuchter
  • terminliche Präsenz für die Hausmeister und Maler, was für uns Kosten darstellt, da wir berufstätig sind
  • eine Woche war die Toilette nicht benutzbar, da der Wasserschaden “den ganzen Dreck” zu uns gespült hat.

Gibt es da eine Möglichkeit eine Mietminderung zu veranlassen?

Herzlichen Dank für Ihre Hilfe

Hallo Stefan.

danke für Ihre ausführliche Schilderung. Ihr Fall ist im Grunde ein Klassiker für eine Mietminderung, den wir auch schon in ähnlicher Form in verschiedenen Artikeln aufgegriffen haben.

Hier die hilfreichsten Links für Sie:

Zuletzt noch ein Klassiker unter unseren Artikeln: Richtiges Vorgehen bei einer Mietminderung: 20-Punkte-Leitfaden 

Viele Grüße

Dennis Hundt

2 Antworten auf "Mietminderung bei Schimmel und Feuchtigkeit nach Wasserleitungsschaden?"

  • Karin Lukoschus-Merkel
    21. April 2015 - 05:25 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich freue mich, Ihre Seite gefunden zu haben in der Hoffnung, offene Fragen zum Schimmelbefall im Bad beantwortet bekommen zu können.

    Im Einzelnen:

    Im Sommer 2013 wurde im Bad durch den Vermieter das Waschbecken erneuert. Obwohl die eingefliesste Badewanne (mittlerweile 35 Jahre alt) einige Roststellen durch abgeplatztes Emaille aufwies, weigerte sich der Vermieter, diese auszutauschen, mit der Begründung, sie sei noch funktionstüchtig, daher sei er zur einer Erneuerung nicht verpflichtet. Dazu ist zu sagen, daß die Badewanne und das Toilettenbecken aufgrund ihres Alters in beige gehalten ist, das erneuerte Waschbecken nun mittlerweile aber in weiss ist.

    Ende 2013 bemerkten wir, daß die Badeteppiche ohne für uns ersichtlichen Grund immer wieder nass wurden. Weiterhin tropfte es in unregelmäßigen Zeitabständen von der Decke (diese war von uns abgehängt, da somit die Fußbodenentwässerung des über uns wohnenden Nachbarn nicht zu sehen sein sollte. Lediglich für das im Bad befindlichen Abzugrohr der ebenfalls im Bad befindlichen Gastherme war eine Öffnung vorhanden)
    Auf Grund eines Zufalls (ausversehentliches Anstossen mit dem Fuß gegen die Wannenverkleidung und das dadurch entstandene Abfallen zweier Fliesen) entdeckten wir, daß sich unter der Badewanne Schimmel gebildet hat, verursacht durch das nicht richtige Zusammenstecken des Wasserablaufrohres des Waschbecken beim Austausch. Über das damit ständige unterhalb der Wanne stehende Wasser bei der Benutzung des Waschbecken und der Wanne und des bereits entstandene Schimmels in der Wannenverkleidung (damals wurde wohl noch Spanplatte verwendet?), informierten wir unseren Vermieter sofort, welcher einen Sanitärfachmann zur Beseitigung des Rohrdefekts beauftragte. Dieser informierte uns (und wohl auch den Vermieter?), daß alles erneuert werden müsse, da sich Schimmel gebildet hat und der Abflussdeckel mittlerweile auch verrostet ist.
    Leider wurde seitens des Vermieters auch in der Folgezeit nichts zur Beseitigung des Schimmels unternommen.
    Am 10.01.2014 schrieben wir den Vermieter nochmals an und baten um Informationen, wann und mit welchen Mitteln er die Schimmelbeseitigung vornehmen möchte, erhielten aber nicht unerwartet, keine Antwort. Auch mehrere Anrufe im laufenden Jahr 2014 (mit der Information, daß aufgrund einer Autoimmunerkrankung und der damit verbundenen Einnahme von Immununterdrückenden Medikamenten eine Schimmelbeseitigung dringend anzuraten sei) sind erfolglos geblieben.
    Im Dezember 2014 (muffiger Geruch in der gesamten Wohnung trotz ständigen Lüften und Heizen) traten dann bei mir, nach zuvor enstandenen immerwieder kehrenden Kopfschmerzen, Abgeschlagenheit, Müdigkeit, ect., starke Atemwegsprobleme mit Erbrechen auf. Die Ursache dessen war mir bis zum 03.03.2015 nicht erklärlich und ich führte diese auf meine bereits bestehende Erkrankung zurück, wurden jedoch seit Januar 2015 mit Antimykotika mit beschränkten Erfolg behandelt (was weiterhin anhält). Am 03.03.2015 nahm ich mir dann mein kleines Hämmerlein und schlug vorsichtig gegen die Fliesen der Wanneverkleidung, worauf die gesamte unterste Fliesenreihe mit einer tiefschwarzen Rückseite abfiel. Weiter Schläge brachten den mittlerweile stark vorangeschrittenen Schimmelbefall zum Vorschein, worauf wir sofort mit der Beseitigung der Wannenverkleidung begonnen haben, obwohl ich dies aufgrund der Erkrankung hätte nicht machen dürfen. Am 04.03.2015 informierten wir den Vermieter nochmals über den Schimmel, sowohl auch über die von uns vorgenommene Entfernung der Wannenverkleidung. Wie nicht anders zu erwarten, blieb auch hierauf jegliche Reaktion aus. 14 Tage später rief ich bei der zuständigen Sachbearbeiterin der Verwaltung an, die mir die lapidare Information gab: “… es wird im Hause bearbeitet. …” Meiner Nachfrage, wann konkret was unternommen wird, wurde damit beantwortet, daß der Telefonhörer aufgelegt wurde und trotz mehrmaliger folgender Versuche nicht mehr abgenommen wurde. Eine Woche später (also mittlerweile 3 Wochen nach unserem Schreiben) rührte sich leider immernoch nichts, woraufhin ich wieder anrief, diesmal jedoch mit etwas mehr Erfolg, insoweit der Mitarbeiter eine Sanitärfirma zur Begutachtung beauftragte. Dieser stellte dann auch fest, daß (zeitweises Tropfen von der Decke) von dem durchgerosteten Fußbodenentwässerungsrohr unseres Nachbarn herrührt, wodurch sich auch Schimmel an der Deckenverkleidung gebildet hat. Diese haben wir dann nun auch entfernt, als auch angefangen, die Wandfliesen und den darunter befindlichen Putz (soweit es uns möglich war) zu entfernen. Am Donnerstag vor Ostern war der Sanitärfachmann ein zweites Mal zur Besichtigung da, jedoch ist noch keine weitere Maßnahme zur Beseitigung trotz Kenntnis der gesundheitlichen Schädigungen seitens der Eigentümerverwaltung ergriffen worden.

    Den Mietzins zahlen wir seit Anfang 2014 aufgrund anderer Auseinandersetzungen lediglich unter Vorbehalt. Daher meine Frage:

    1. sind wir berechtigt, rückwirkend eine Mietkürzung vorzunehmen und wenn ja, wie ist da der Richtwert?
    2. darf ich, so lange ein gültiger Mietvertrag besteht, selber von mir ausgewählte Fliesen neu anbringen?

    Die Verwaltung des Eigentümers möchte “Standart” verfliesen (“Krankenhaus”- Billigfliese).

    Für eine Beantwortung wäre ich Ihnen sehr dankbar und verbleibe

    Mit freundliche Grüßen
    Karin Lukoschus-Merkel

    • Mietminderung.org
      21. April 2015 - 14:14 Antworten

      Hallo Karin,

      Ich kann Sie hier leider nicht umfassende beraten – freue mich aber über Beitrag hier. Alleine aus zeitlichen Gründen kann ich Ihnen nur raten, dass Sie einen Anwalt mit der Einschätzung beauftragen.

      Danke für Ihr Verständnis.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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