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Treppe zur Haustüre ist durch ein Baugerüst verstellt

Heute wurde zwecks Dacherneuerung ein Gerüst ums Dreifamilienhaus aufgestellt. Wir bewohnen als Mieter die EG Wohnung, die 2 anderen Wohnungen sind zur Zeit frei. Die Gerüstbaufirma stellte das Gerüst am Treppenaufgang mit 8 Stufen zur Haustüre so auf, das ein begehen der Treppe und des Gartenweges nicht mehr möglich ist. Man muss in den Steingarten ausweichen.

Da meine Frau eine Gehbehinderung hat, ist der Steingarten für sie keine Möglichkeit . Heute Abend ist meine Frau durch die Querrstreben gekrochen.
Zu allem Überfluss ist auch noch ein Gerüstfuss direkt mittig vor der Hautüre aufgestellt, was das einbringen von Einkäufen ins Haus erschwert.
Ist in diesem Fall eine Mietminderung angebracht ?

Gruß Robert

Hallo Robert,

vielleicht sollten Sie einen einfacheren Ansatz wählen und sich nicht unbedingt “nur” auf den Eingangsbereich beschränken. Hier zwei Artikel für Sie:

Mietminderung bei Einrüstung der Fassade

Energetische Modernisierung (falls diese bei Ihnen vorliegt)

Grundsätzlich würde ich mich mit einer Mietminderung nur befassen, wenn es sich um einen für mich persönlichen großen Mangel handelt. Ansonsten kann eine Auseinandersetzung mit dem Vermieter einfach auch jede Menge Ärger verursachen und zudem gibt es auch Gefahren und Risiken bei einer Mietminderung.

Viele Grüße

Dennis Hundt


2 Antworten auf "Treppe zur Haustüre ist durch ein Baugerüst verstellt"

  • Lutz Reichelt
    4. Dezember 2020 - 13:58 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    wir haben folgende Situation: Am Hintereingang des Hauses vor der Tür ist im Boden eine Glasplatte eingelassen. Es handelt sich um ein sehr altes Mietshaus mit ca. 12 Mietparteien, unter der Glasabdeckung befindet sich der Gang unter die Kellertreppe. Dieser Bereich ist als Keller für den Hausmeister abgetrennt. Nun ist die Glasscheibe beschädigt, so dass die Öffnung nur noch halbseitig vom Glas abgedeckt ist. Das Loch ist provisorisch mit einem losen Holzbrett abgedeckt. Dieses Holzbrett ist nicht befestigt und liegt so auf, dass es beim Drauftreten wegrutschen kann oder kippen kann. Dadurch besteht die Gefahr, dass man mit dem Fuß in das Loch rutschen kann, was meiner Frau auch schon einmal passiert ist. Es besteht also eine nicht unerhebliche Unfallgefahr, insbesondere jetzt in der kalten Jahreszeit, wo sich auf dem Brett auch Raureif bilden kann. Der Vermieter hat den Mangel bisher nicht beseitigt oder beseitigen können und ist der Meinung, dass die provisorische Abdeckung vorerst ausreichend ist. Eine Mietminderung wird abgewiesen. Wie kann man hier korrekt vorgehen? Danke für Ihre Hilfe.
    Viele Grüße
    Lutz

    • Mietminderung.org
      7. Dezember 2020 - 09:32 Antworten

      Hallo Lutz,

      eine Mietminderung scheint möglich, ist aufgrund der geringen Höhe aber vielleicht nicht zielführend. Wichtiger ist zu wissen, dass der Vermieter für mögliche Verletzungen / Schäden haftet. Vielleicht weisen Sie darauf freundlich hin.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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