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Vermieterwissen

Mietminderung rückwirkend möglich?

Der Mieter kann die Miete mindern, sobald er den Vermieter über den Mangel informiert hat. Dies beinhaltet die Konsequenz, dass er die Miete erst ab dem Zeitpunkt der Mängelanzeige kürzen kann und eine rückwirkende Mietminderung für zurückliegende Zeiträume an sich ausgeschlossen ist. Diese Regel hat wie so oft ihre Ausnahmen. Das Gesetz fordert nämlich die positive Kenntnis des Mangels. Nur wenn der Mieter den Mangel kennt, kann er die Miete …Artikel jetzt weiter lesen

Fristlose Kündigung des Mieters bei Wohnungsmängeln

Ist eine Mietwohnung mangelhaft, kann der Mieter die Miete mindern. Es gibt Fälle, in denen die Mietminderung der Situation aber nicht gerecht wird. Grundlage sind §§ 543, 569 BGB. Danach kann ein Vermieter allgemein wegen eines Mangels das Mietverhältnis aus einem wichtigen Grund fristlos kündigen, wenn es ihm nicht zuzumuten ist, in der Wohnung zu verbleiben und die ordentliche Kündigungsfrist einzuhalten. Die Beurteilung richtet sich nach einer Interessenabwägung im Einzelfall. …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderungsquoten: Wie viel Prozent kann man die Miete mindern?

Juristen beantworten diese Frage klipp und klar: „Es kommt darauf an“. Nach dem Gesetz kann der Mieter, sofern ein Mangel vorliegt, der die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung in erheblicher Weise mindert, die Miete in „ angemessener“ Weise herabsetzen. Was angemessen ist, obliegt im ersten Schritt der persönlichen Einschätzung des Mieters. Aus emotionalen Gründen ist diese Einschätzung oft unangemessen. Es obliegt dann dem Vermieter, dagegenzuhalten und die Minderungsquote, sofern die Minderung als …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung: Die besten Tipps für Vermieter und Eigentümer

Müssen Sie sich als Vermieter und Eigentümer mit der Mietminderungsforderung Ihres Mieters auseinandersetzen, haben Sie zwei strategische Ansatzpunkte. Der eine ist der menschliche Faktor. Dann können Sie versuchen, sich mit Ihrem Mieter zu verständigen. Der andere Faktor ist juristischer Natur. Eine wirtschaftlich zweckmäßige Einigung mit dem Mieter und eine Regelung der Beanstandung überhaupt setzt voraus, dass Sie die rechtlichen Gegebenheiten des Mietminderungsrechts kennen. Nur in Kenntnis Ihrer juristischen Position gelangen …Artikel jetzt weiter lesen

Vermieter: Gegen Mietminderung vorgehen

Mietminderung ist ein Gewährleistungsrecht. Es ist seitens des Mieters unverzichtbar und kann im Mietvertrag nicht vertraglich abbedungen werden. Wenn ein Mieter einen Mangel beanstandet und die Miete mindern möchte, hat er im Regelfall gute Gründe. Andererseits kommt es aber immer wieder vor, dass ein Mieter das Recht der Mietminderung missbraucht, um auf unseriöse Art und Weise seine monatliche Belastung durch die Mietzahlung zu reduzieren. Dann müssen Sie als Vermieter gegen …Artikel jetzt weiter lesen

Checkliste: Mietminderung (20 Punkteplan)

Wenn der Mieter wegen eines Mangels seiner Wohnung die Miete mindern möchte, muss er streng genommen mehrere Punkte abarbeiten und prüfen, ob und inwieweit die Voraussetzungen für eine Mietminderung tatsächlich gegeben sind. Juristen nennen diesen Vorgang Subsumtion. Hinweis: Von den nachstehend genannten Punkte dieser Checkliste treffen wahrscheinlich nur die wenigsten zu. Dies sind die Punkte, die Ihren Minderungsanspruch begründen. Zugleich sind aber auch die anderen Aspekte zu prüfen und auszuschließen. …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung von Kaltmiete oder Warmmiete? BGH-Urteil beachten!

Will der Mieter die Miete mindern, darf er von seiner Miete einen angemessenen Betrag einbehalten. Dann stellt sich für ihn die Frage, von welcher Miete eigentlich auszugehen ist, insbesondere ob der Mieter die Kaltmiete ohne die Nebenkosten zugrunde legen muss oder ob er die Nebenkosten einbeziehen und von der Warmmiete ausgehen darf. Die Frage war in der Rechtsprechung lange streitig. Letztlich hat der BGH ein Machtwort gesprochen. Berechnungsgrundlage einer Mietminderung, …Artikel jetzt weiter lesen

Streitwert bei einer Mietminderung

Der Mieter kann bei Wohnungsmängeln die Miete mindern. Dies kann der Vermieter akzeptieren oder auch den Mangel beseitigen. Akzeptiert der Vermieter die Mietminderung nicht, hat er zwei Möglichkeiten. Und damit bewegen uns mitten im Dschungel des Prozessrechts. Der Vermieter kann beim Amtsgericht eine Feststellungsklage einreichen und beantragen festzustellen, dass der Mieter nicht zur Mietminderung berechtigt ist. Er kann auch Zahlungsklage einreichen und die von dem Mieter einbehaltene Miete einklagen. Im …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung: Miete unter Vorbehalt zahlen – So geht’s richtig!

Will der Mieter einen Mangel der Mietsache beanstanden, bedarf es der Mängelanzeige gegenüber dem Vermieter. Unterlässt der Mieter die Mängelanzeige und zahlt weiterhin die Miete, ist sein Minderungsrecht ausgeschlossen. Oft ist es so, dass die Sach- und Rechtslage unklar ist und der Aufklärung bedarf. Will der Mieter Streitigkeiten mit dem Vermieter oder eine Eskalation verhindern, kann er weiterhin die volle Miete bezahlen und sich seine Rechte vorbehalten. Nur wenn er …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung von Bruttomiete oder Nettomiete?

Die Frage war lange streitig. Letztlich hat der BGH entschieden. Um die Mietminderung zu berechnen, ist immer von der Bruttomiete auszugehen (BGH WuM 2005, 573). Bruttomiete ist die Nettomiete = Kaltmiete zuzüglich der von dem Mieter geschuldeten Nebenkosten (= Betriebskosten) bzw. einer Nebenkostenpauschale. Die Begründung ist einleuchtend. Mit der Minderung soll das durch den Mangel gestörte Gleichgewicht zwischen dem Gebrauch der Wohnung und der zu bezahlenden Miete gewahrt bleiben. Die …Artikel jetzt weiter lesen