Go to Top

Vermieterwissen

Mietminderung trotz Ersatzwohnung möglich?

Klare Antwort. Nein! Erweist sich die eigene Wohnung als unbewohnbar oder unbenutzbar (Brandschaden, Wasserschaden, Schimmelbefall), muss sich der Mieter entscheiden. Erste Möglichkeit: Er kann in seiner alten Wohnung ausharren und die Miete auf bis zu 100 % mindern (LG Wiesbaden MM 1988, 151; AG Köln ZMR 1980, 87). Dann hat er zwar keinerlei Wohnkomfort, wohnt aber umsonst. Zugleich muss er darauf warten, dass der Vermieter die Wohnung wieder instandsetzt. Diesen Mängelbeseitigungsanspruch …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung: Hamburger Tabelle

Die Berechnung einer angemessenen Mietminderung ist zwar keine Kunst, sollte aber auf einer nachvollziehbaren Grundlage erfolgen. Das Gesetz gibt lediglich die Vorgabe, dass die Mietminderung angemessen sein soll. Was angemessen ist, sagt das Gesetz nicht und überlässt die Bestimmung einer Mietminderungsquote zunächst der Einschätzung des Mieters. Akzeptiert der Vermieter diese Einschätzung nicht, muss letztlich ein Gericht über die Angemessenheit einer Mietminderung entscheiden. Da die Gerichte das gleiche Problem haben, wurde …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung und Zurückbehaltungsrecht – Was ist der Unterschied?

Beeinträchtigt ein Mangel die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung, hat der Mieter das Recht zur Mietminderung. Damit allein ist dem Mieter aber nicht geholfen. Das durch den Mangel bedingte Problem besteht fort. Unter Umständen ist es für den Vermieter günstiger, die Mietminderung zu akzeptieren und den Mangel nicht zu beseitigen als einen vielleicht hohen Kostenaufwand zur Mangelbeseitigung betreiben zu müssen. Der Mieter hat einen Anspruch darauf, dass der Vermieter ihm die Mietwohnung …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung zurückweisen: So gehen Vermieter richtig vor

Ist die Wohnung mangelbehaftet, kann der Mieter die Miete mindern. Nicht jede Beanstandung berechtigt jedoch sogleich zur Mietminderung. Es gibt durchaus Mieter, die ins Blaue hinein Behauptungen aufstellen, die bei näherer Betrachtung jeglicher Grundlage entbehren. Manch ein Mieter sieht sich angesichts finanzieller Schwierigkeiten veranlasst, einen Mangel zu behaupten und Mietminderung einzufordern, nur um seinen finanziellen Engpass zu überbrücken. Jede Mietminderung muss sich an dem Ausmaß der Gebrauchsbeeinträchtigung der Mietsache orientieren. …Artikel jetzt weiter lesen

Gefahren und Risiken bei einer Mietminderung?

Die Frage erscheint auf den ersten Blick unverständlich. Ist die Wohnung mangelhaft, kann der Mieter die Miete mindern. Dies sollte eigentlich selbstverständlich sein, ist es aber nicht! Jede Mietminderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Liegen diese nicht vor, riskiert der Mieter unter Umständen, dass sein Mietminderungsverlangen ins Leere geht und er, wenn auch nur in extremen Fällen, mit der fristlosen Kündigung seines Mietverhältnisses durch den Vermieter rechnen muss. Außerdem riskiert …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung Höhe: Wie viel Prozent darf man mindern?

Ist die Mietsache mangelhaft, mindert sich die Miete. Die Höhe der Mietminderung richtet sich danach, inwieweit die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache durch den Mangel beeinträchtigt ist. Dann, so gibt das Gesetz in § 536 BGB vor, ist die Miete „angemessen“ herabzusetzen. Was angemessen bedeutet, sagt das Gesetz hingegen nicht. Kann der Mieter die Wohnung überhaupt nicht mehr nutzen, so dass diese praktisch vollkommen untauglich ist, braucht er gar keine Miete mehr …Artikel jetzt weiter lesen

Wie lange darf die Miete gemindert werden?

Die Antwort, wie lange darf die Miete gemindert werden, erschließt sich bereits aus dem Sachzusammenhang, nämlich: So lange, so lange der Mangel besteht und der Mieter die Wohnung nicht vertragsgemäß nutzen kann. Die Höhe einer Mietminderung richtet sich nämlich nach dem Umfang der Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs. Sie berechnet sich von dem Augenblick an, in dem der Mangel aufgetreten ist, bis zu dem Zeitpunkt, in dem der Vermieter den Mangel …Artikel jetzt weiter lesen

Kann eine Mietminderung auch tageweise erfolgen?

Die Antwort ist einfach: Sie kann nicht nur, sie muss sogar tageweise erfolgen. Alles andere wäre ungerecht. Denn: Ist die Wohnung mit einem Mangel belastet, darf der Mieter die Miete mindern. Das Gesetz verlangt, dass die Miete angemessen herabzusetzen ist. Die Höhe der Mietminderung richtet sich nach dem Umfang der Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs. Dabei ist maßgebend, in welchem Verhältnis die durch den Mangel geschmälerte Leistung des Vermieters zur Höhe …Artikel jetzt weiter lesen

Wie beeinflusst die Mietminderung die Nebenkostenvorauszahlung?

Diese Frage war früher streitig. Erst der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass die Mietminderung auf der Grundlage der Bruttomiete zu berechnen ist (BGH WuM 2005, 573). Frühere, anders lautende Gerichtsentscheidungen, die nur die Kaltmiete für maßgeblich erklärt hatten, sind damit nicht mehr maßgebend. Bruttomiete ist immer die Kaltmiete zuzüglich der Nebenkosten, die der Mieter laut Mietvertrag an den Vermieter bezahlen muss. Die Minderungsquote umfasst daher auch die Nebenkosten, die der Mieter …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung: Frist zur Beseitigung des Schadens erforderlich?

Im Mietrecht hat der Mieter Gewährleistungsrechte, wenn infolge eines Mangels der vertragsgemäße Gebrauch der Mietwohnung beeinträchtigt ist. Das wichtigste Recht ist das Recht auf Minderung der Miete. Neben dem Recht der Mietminderung hat der Mieter aber auch das Recht zur Selbstabhilfe und kann die dadurch entstehenden Kosten gegenüber dem Vermieter geltend machen. Der Mieter kann zusätzlich zum Recht auf Mietminderung auch zur Selbstabhilfe greifen. Kann er selbst den Mangel erfolgreich …Artikel jetzt weiter lesen