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Mietminderung wegen Garage oder Parkplatz

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Gehört zur Wohnung eine Garage oder Stellplatz oder Parkplatz, wird dieser regelmäßig mitvermietet. Voraussetzung, dass der Mieter die Garage und den Parkplatz nutzen darf, ist natürlich eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag.

Teils werden Garagen oder Parkplätze auch unabhängig von der Wohnung in einem gesonderten Mietvertrag vermietet. Inwieweit sich aus einer längeren Duldung des Vermieters ein Nutzungsrecht des Mieters ergibt, ist eine Frage der Umstände im Einzelfall.

Wir zeigen in diesem Artikel, wann eine Mietminderung wegen Mängeln in Bezug auf Garage oder Parkplatz möglich ist.

Gebrauchsbeeinträchtigung bedingt Mietminderungsrecht

Kann der Mieter Garage oder Parkplatz trotz mietvertraglicher Vereinbarung aus irgendwelchen Gründen nicht oder nur eingeschränkt nutzen, steht ihm grundsätzlich ein Mietminderungsrecht zu. Die Gründe können vielfältig sein.

Gebrauchsbeeinträchtigung wegen Feuchtigkeit oder Schimmel

Beispielsweise kann die Nutzung dadurch eingeschränkt sein, dass sich in der Garage infolge einer hohen Luftfeuchtigkeit Schimmel bildet und sich die Frage stellt, ob der Mieter bei Einstellen eines regennassen Fahrzeuges verstärkt lüften muss oder inwieweit der Vermieter aufgrund baulich bedingter Ursachen (schlechte Bausubstanz, undichtes Flachdach) verantwortlich ist. Mehr zur Mietminderung wegen Schimmel oder Feuchtigkeit in der Garage.

Fremdparker, defektes Garagentor

Sind Garage oder Parkplatz überhaupt nicht nutzbar, ist die Situation insoweit klar, als der Mieter Miete zahlt, ohne die Gegenleistung zu erhalten. Der Vermieter ist in jedem Fall in der Verantwortung, ohne dass es darauf ankommt, ob ihn ein Verschulden trifft.

Dies ist der Fall, wenn fremde Personen die Fläche zuparken. Lässt sich das Garagentor nicht öffnen oder überschwemmt regelmäßig Regenwasser infolge eines Gefälles der Zufahrt den Garagenboden, liegt ein Mangel vor. Wohnt hingegen ein Marder in der Garage, der sich an den Kfz-Kabeln im Motorraum erfreut, liegt dieser Umstand allerdings außerhalb des Verantwortungsbereiches des Vermieters und ist dem Lebensrisiko des Mieters zuzuordnen.

Bemessung der Minderungsquote

Die Minderungsquote orientiert sich am Ausmaß der Beeinträchtigung. Es gibt eine Reihe gerichtlicher Entscheidungen, die sich allerdings immer auf Einzelfälle beziehen. Sie dienen als Orientierungshilfe für vergleichbare Fälle, die immer unter Einziehung der jeweiligen Umstände zu beurteilen sind.

Gelegentliche Beeinträchtigungen dürften unerheblich bleiben und die notwendige Schwelle für einen Mangel nicht übersteigen.  Bei vollständiger Unbenutzbarkeit ist mindestens die Garagenmiete anzusetzen. Muss der Mieter sein Fahrzeug anderweitig kostenpflichtig war, kann er bei einem nachgewiesen Verschulden des Vermieters Schadensersatz fordern.

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28 Antworten auf "Mietminderung wegen Garage oder Parkplatz"

  • Fackelmann
    18. April 2014 - 11:01 Antworten

    Hallo,
    Im Rahmen von Umbaumaßnahmen haben wir den Mietern teilweise andere Parkplätze auf dem selben Grundstück zugewiesen. Können die Mieter deshalb die. Miete mindern?

    • Mietminderung.org
      19. April 2014 - 17:48 Antworten

      Hallo Frau Fackelmann,

      mir ist bei dieser Sachlage nicht ganz klar, wo das Mangel bestehen soll. Schließlich fehlt es ja nicht an der Parkmöglichkeit. Die Umstände des Einzelfalls sollten Sie bei Bedarf rechtlich einschätzen lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Dragana
    15. Dezember 2014 - 11:06 Antworten

    Seit drei Wochen ist unsere Garagentor defekt.
    Viele Mieter sind verärgert und haben sich beschwert doch die unfreundliche Hausverwaltung meinte wegen Vandalismus ist eine Reparatur oder Erneuerung des Garagentors nicht vorhersehbar doch wir zahlen volle Garagenmiete dafür.

    Jetzt wurden bei ca. 30 Autos Kennzeichen geklaut und die Polizei eingeschaltet. Der Weg zur Arbeit musste heute morgen mit Taxi getätigt werden. Wie können wir vorgehen und wie viel darf die Garagenmiete gemindert werden?

    • Mietminderung.org
      16. Dezember 2014 - 11:38 Antworten

      Hallo Dragana,

      wenn die Garage nicht nutzbar ist, weil Sie nicht rein und rausfahren können, liegt ganz klar ein Mangel vor. Bei 100%iger Nicht-Nutzbarkeit sollten Sie eine Mietminderung um 100% prüfen. Wenn das Tor nur nicht schließt und Sie die Garage nutzen können, ist eine Mietminderung zu 100% sicherlich deutlich überzogen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Zorromieter
    30. Dezember 2014 - 00:38 Antworten

    Unser Garagentor schließt seid 8 Wochen nicht.Dadurch ist jeder Person ungehindert Zugang zu den Fahrzeugen und auch in eins der Treppenhäuser möglich.
    Normalerweise wird das Tor elektrisch gesteuert und ist nur mit einem extra Schlüssel zu öffnen.
    Was kann ich tun die Hausverwaltung behauptet ein Ersatzteil sei bestellt aber nicht lieferbar.
    Die Verwaltung/Eigentümer sind erst seid 1 November 2014 dafür verantwortlich,streiten sich wohl noch mit dem Vorgänger über die Kosten für die Reparatur.
    Kann man dafür Mietminderung ansetzen und wenn ja wie Hoch?

    • Mietminderung.org
      30. Dezember 2014 - 10:48 Antworten

      Hallo Zorromieter,

      es liegt offensichtlich ein Mangel vor. Die Frage ist nur, ob sich der Aufwand für eine wahrscheinlich sehr geringe MIetminderung lohnt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Ruppi
    20. Dezember 2015 - 19:13 Antworten

    Guten Abend,
    wir haben folgendes Problem: Zu unserer Wohnung gehört eine Einzeltiefgarage unter dem Haus. Die Einfahrt ist etwa 1,5 Golflängen lang und daher sehr steil. Bei Besichtigung der Wohnung wurde explizit nach der uneingeschränkten Nutzbarkeit der Garage gefragt. Dort hieß es, dass die Vormieter keine besonderen Fahrzeuge hatten (keine SUV’s). Wir führen bis dato nur einen Ford Mondeo Kombi. Nachdem der Mietvertrag unterschrieben war und wir eingezogen waren stellten wir jedoch fest, dass der Mondeo viel zu lang war bzw. die Zufahrt so steil, dass der Mondeo aufsetzte. Das war zwar ärgerlich, aber bis dahin nicht so schlimm, weil wir wussten, dass wir uns noch einen Kleinwagen zulegen werden. Jetzt haben wir noch einen Opel Adam (keine Tieferlegung oder sonstige Späße) und mussten wiederholt feststellen, dass der Wagen ebenfalls aufsetzt. Angeblich wäre lt. Bauabnahme die Garage mit unterschiedlichen Fahrzeugen getestet worden und uneingeschränkt nutzbar. Baulich möchte der Vermieter nichts ändern. Die Garage wird aber zusammen mit der Wohnung vermietet. Was habe ich nun für Handlungsmöglichkeiten.

    • Mietminderung.org
      21. Dezember 2015 - 13:27 Antworten

      Hallo Ruppi,

      es ist schwer zu sagen, ob Sie mit einer Mietminderung den richtigen Weg gehen würden. Schließlich kannten Sie das Gefälle der Einfahrt bei der Anmietung. Daher liegt die Mangelkenntnis bei Mietvertragsabschluss zumindest nahe.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Bachnick
    5. März 2016 - 16:14 Antworten

    Guten Tag,

    ich habe folgende Frage:

    Ich habe ein Garagenstellplatz in einer Gitterbox gemietet. Die Garage ist mit einem Rolltor verschlossen. Das Rolltor ist schon über 1,5 Monate defekt und steht die ganze Zeit offen. Habe ich jetzt anrecht auf Mietminderung ?
    Die HV sagt nein, da die Mietsache an sich nicht beeinträchtigt ist. Aber durch den defekt des Tores können fremde Personen in die Garage und könnten das Auto beschädigen.
    Können Sie mir weiterhelfen ?

    Beste Grüße

    Mario Bachnick

    • Mietminderung.org
      6. März 2016 - 14:23 Antworten

      Hallo Herr Bachnick,

      der Vergleich der Hausverwaltung hinkt natürlich gewaltig. Wenn Ihre Wohnungstür defekt ist, besteht ja auch ein Mangel, obwohl die Mietsache theoretisch nutzbar ist.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Bachnick
        6. März 2016 - 17:52 Antworten

        Hallo Herr Hundt,

        vielen Dank für Ihre Antwort. Ist in diesem Fall eine Mietminderung gerechtfertig ? Oder sollte man das lieber lassen?

        Beste Grüße

        Mario Bachnick

        • Mietminderung.org
          6. März 2016 - 22:00 Antworten

          Hallo Herr Bachnick,

          das müssen Sie entscheiden. Wir sprechen offensichtlich über eine teeweise eingeschränkte Nutzbarkeit der Garage. Wenn es hier um 10 Euro im Monat geht, dann sollte man es vielleicht lieber lassen und sich die Nerven sparen.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Hans
    8. März 2016 - 13:39 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,
    Ich habe ab 1.3.16 neben meiner Wohnung eine Garage angemietet. (50:00 €)
    Das Geragentor kann nicht abgeschlossen werden da es defekt ist.
    Den Schlüssel bekam ich nicht vom Vermieter sondern vom Vormieter. Ich habe direkt sowohl telefonisch als via mail beanstandet das ich die Garage nicht abschließen kann. Man hat mir jetzt gesagt dass ein neues Garagentor eigesetzt werde und dass man dafür Angebote einholt. Nun habe ich gefragt wie sie dann umgehen mit der Miete da ich die Garage ja nicht Zweckmäßig nutzen kann. Ich benötige sie für mein Motorrad, Etwas Werkzeug, Reservereifen u.s.w. Das alles ist meines Erachtens nicht gegen Diebstahl Versichert wenn es in einer Garage steht die nicht abgeschlossen ist. Man sagte mir, es wisse ja schließlich keiner dass die Garage nicht abgeschlossen ist und dass es mein Problem wäre, wenn ich das Motorrad nicht gegen Diebstahl versichert hätte. Sie würden mir gerne einen Aufhebungsvertrag zusenden, wenn ich damit Probleme habe. Ich möchte die Garage aber nicht aufgeben. Kann ich solange wie das Garagentor defekt ist, rechtmäßig Miete in Minderung bringen? Und wenn ja wieviel ist zu verantworten? Nach welchem Recht kann ich das machen?
    Schon mal recht herzlichen Dank für ihre Bemühungen.

    • Mietminderung.org
      8. März 2016 - 14:34 Antworten

      Hallo Hans,

      die grundsätzlich Frage ist, wollen Sie sich neben dem bestehenden Ärger wirklich wegen weniger Euro Minderung (/über begrenzte Zeit) noch mehr Ärger antun? Ich würde wohl an das alte Tor ein eigenes Schloss anbringen (mit dem OK des Vermieters) – bis das neue Tor kommt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Husti
    9. Juni 2016 - 15:21 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    vielen Dank schon mal im voraus für Ihre Empfehlung, wie ich mich bei der folgenden Angelegenheit verhalten soll.

    Mein Wohnungsmietvertrag enthält einen Pkw-Stellplatz, der sich auf dem oberen Platz einer Duplexplattform (Doppelparker oben und unten mit Lift) in einer Sammeltiefgarage auf demselben Grundstück befindet. Der Stellplatz ist also in der Gesamtmiete enthalten und wird preislich nicht extra ausgewiesen.

    Bei der Aushändigung des Mietvertrages vor einigen Jahren wurde mir die Betriebsanleitung der Duplexeinheit nicht(!) mit ausgehändigt. Sie ist allerdings in der Tiefgarage sichtbar an einer Säule angebracht. Bislang hatte ich der Betriebserlaubnis keine Beachtung geschenkt, da ich meinen alten Pkw problemlos parken konnte.

    Mittlerweile fahre ich ein höheres Fahrzeug und habe mich vor dem Neukauf mit einem Maßband vergewissert, ob es konkret auf den Stellplatz passt. Dabei habe ich nicht die Betriebsanleitungshöchstmaße beachtet, sondern alleine auf mein Maßband. In der Praxis stelle es sich so dar: Länge und Gewicht sind im zulässigen Rahmen, nur die Höhe überschreitet das zulässige Höchstmaß um etwa 10 cm.

    Wenn der Lift bis zum höchsten Punkt hochgefahren wird, ist bis zur Decke noch ca. 5 cm Platz. Es kann also tatsächlich nichts passieren. Aus diesem Grund habe ich zunächst der Aufforderung des Vermieters, ich solle meinen Pkw vom Stellplatz entfernen, widersprochen, da in Wahrheit eben keine Gefahr ausgeht. Es kann zu keiner Zeit ein Schaden an der Duplexeinheit, an der Decke oder an meinem Fahrzeug entstehen. Rückwärtseinparken wäre ebenfalls eine Alternative, dann wäre sogar noch mehr Luft nach oben zur Decke vorhanden bei hochgefahrenem Lift.

    Der Vermieter droht nun mit Kündigung des gesamten Mietvertrags (Wohnung + Stellplatz), wenn ich weiterhin gegen die Betriebsordnung verstoße und das Auto auf dem Duplex parke.

    Wichtig: Andere Mieter verstoßen auch permanent gegen die Betriebsordnung. Seit Jahren parken regelmäßig zu hohe Fahrzeuge auf anderen Stellplätzen der Plattform. Diese “passen” auch gerade so, offenbar ist der Vermieter diesen Parkern aber “zugeneigter” als mir.

    ********************
    Wäre eine Kündigung des gesamten Mietvertrages wegen Verstoßes gegen die Duplex-Betriebsordnung rechtmäßig?

    Kann ich eine Minderung der Miete verlangen, falls ich den Pkw tatsächlich dauerhaft entfernen muss?
    *********************

    Einen Rechtsstreit würde ich nicht scheuen, nur die Aussicht auf Erfolg sollte natürlich nicht von vornherein ausgeschlossen sein.

    Vielen Dank.

    • Mietminderung.org
      10. Juni 2016 - 12:14 Antworten

      Hallo Husti,

      in meinen Augen macht der Hersteller der Anlage Vorgaben, die eingehalten werden müssen. Daher ist für mich nicht so recht verständlich, warum Sie den Stellplatz mit einen zu großen Fahrzeug nutzen wollen.

      Ich kann Sie Sachlage leider nicht wirklich einschätzen und Sie daher nur an einen Anwalt verweisen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Holger Mayer
    25. November 2016 - 18:57 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich habe mit meiner Wohnung auch einen Parkplatz im Erdgeschoss gemietet.
    Es handelt sich dabei um einen Doppelparker, mehrere Autos teilen sich also die Parkplätze und werden bei Bedarf über einen “Aufzug” hin- und hergefahren.

    Leider geht der Aufzug rund alle 2 Monate kaputt, mein Auto steckt dann fest (oben) und ich kann es nicht mehr herausfahren, bis der Aufzug repariert ist.

    Da ich auf mein Auto angewiesen bin, um zur Arbeit zu kommen, muss ich dann eigentlich ein Taxi nehmen, da mein Arbeitsplatz mit öffentlichen Verkehrsmitteln praktisch nicht zu erreichen ist. (einfache Strecke: 50 km, 1h mit dem Auto, 2-3h mit den Öffentlichen; ca. 100 Euro mit dem Taxi – jeweils einfache Strecke!).

    Kann ich in Zukunft die Kosten für das Taxi an meinen Vermieter weiterreichen, sollte die Park-Anlage das nächste mal kaputt gehen? Das wären ja geschätzt rund 1200 Euro pro Jahr!

    Würde mich freuen, wenn Sie mir helfen könnten.

  • Martin Henrichsen
    28. Dezember 2016 - 19:42 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    wir haben zum 1. August 2016 eine Wohnung angemietet (Erstbezug eines Neubaus):

    Kaltmiete: 1.000 €
    Nebenkosten: 120 €
    Stellplatz: 100 €

    Bis heute können wir den Stellplatz nicht nutzen, da es nach Aussage des Vermieters Mängel beim Brandschutz in der Tiefgarage gibt und die Garage durch die Behörden nicht freigegeben wird.

    Die 100 € für den Stellplatz zahlen wir natürlich bislang nicht.

    Hinzu kommt, dass die Parksituation im Umfeld des Hauses sehr angespannt ist und man nun auch gerne mal in einer Entfernung von 100 Metern parken muss.
    Mich würde jetzt interessieren, ob ich die Wohnungsmiete zusätzlich kürzen kann, da dieser Umstand meiner Meinung nach ein wesentlicher Mangel ist. Eine Wohnung in Innenstadtlage ist ohne Stellplatz meiner Meinung nach einfach nicht so viel wert wie mit einem Stellplatz.

    Vielen Dank im Voraus.

    Martin Henrichsen

    • Mietminderung.org
      3. Januar 2017 - 14:59 Antworten

      Hallo Martin,

      ich würde an Ihrer Stelle mit dem Vermieter eine einvernehmlich Lösung suchen. Denn Ihre Argumentation hakt an der Stelle, dass es auch Mieter in Innenstadtlagen ohne Auto gibt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Gisla
    23. Januar 2017 - 08:15 Antworten

    Ich habe in einer Tiefgarage einen Stellplatz. Es war immer super gelüftet und wenn ich Abends mein Auto in die Garage gestellt habe, war es am anderen Morgen trocken. Die Belüftung war super. Nun hat sich eine Mieterin beschwert , dass es in ihrer Wohnung zu kalt sei und der Vermieter hat an der Seite wo ihre Wohnung liegt Glasscheiben vor den Kellerfenstern gemacht. Die leider immer verschlossen sind. Wenn ich nun mein Auto parke , ist es am anderen Morgen leider immer noch nass. Ich muss dazu sagen, dass die Mieterin evt. 10 qm von ihrer Wohnung über der Tiefgarage hat, der Rest ist über Kellerräume. Ich muss dazu noch sagen, dass diese Mieterin kein PKW in der Tiefgarage stehen hat. Meine Frage, kann ich verlangen , dass es wieder eine vernünftige Lüftung ( so wie es immer war) in der Garage gibt…..
    Schließlich zahle ich jeden Monat für meinen Platz in der Tiefgarage. Der Vermieter wollte sich die Sachlage mal anschauen. Aber ich weiß nicht wann er dann mal vorbeikommt…..

  • Stefanie Buchholz
    4. November 2021 - 13:25 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    Ich habe zusätzlich zu meiner Wohnung eine Garage angemietet. Das Tor ist komplett verbogen, an den Ecken kann man in die Garage reingucken (teilweise ein so großer Spalt, dass mein Arm durchpasst) und der Bauschaum um die Ecken zu füllen fällt ab. Die Verankerung im Boden zum Schließen des Tores ist verbogen und verrostet und der Rahmen vom Tor ist soweit verrostet, dass bei jedem Öffnen des Tores eine neue Schicht Rost abfällt. Der Zustand ist der Verwaltung seit über einem Jahr bekannt und ich werde vertröstet.
    Kann ich hier eine Mietminderung fordern bis etwas passiert?

    Grüße, Stefanie

  • Bernd Looft
    14. November 2023 - 12:01 Antworten

    Hallo,
    ich parke in einer Sammelgarage neben unserer Wohnung. Das Garagentor lässt sich seit 8 Wochen nicht mehr öffnen oder schliessen, daher steht es offen.
    Vor 2 Wochen wurde mein Kia Sportage (7 Jahre alt), aus der Garage gestohlen.

    Ich beabsichtige eine Mitminderung von 50% da ich noch 2 weitere Fahrzeuge in der Garage stehen habe.

    Gruss aus HH

    • Mietminderung.org
      14. November 2023 - 15:15 Antworten

      Hallo Bernd,

      danke für das Teilen Ihrer Erfahrungen. 50% ist sicherlich ziemlich hochgegriffen. Lassen Sie sich bestenfalls von bestehender Rechtsprechung leiten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Marianna
    20. Dezember 2023 - 16:58 Antworten

    Hallo,

    wir haben einen Tiefgaragenstellplatz vermietet und 1 Mal im Jahr wird dieses gereinigt. Reinigungsarbeiten haben 2 Tage gedauert. Jetzt will eine Untermieterin die ersatzkosten für das Parken von uns. Ist das gerecht?

    Schließlich mietet Sie nicht es selber und wir müssen die Instanhaltungsmaßnahmen durchführen.
    Oder sehe ich es falsch?

    Vielen Dank im Voraus!

  • Danny
    22. Januar 2024 - 17:01 Antworten

    Hallo.

    Wir haben seit einigen Jahren eine Garage angemietet und von Anfang an war es aufgrund von einer tiefen Fahrspur, schwierig das Auto hinein zu fahren, der Wagen setzte ab und zu auf.
    Mittlerweile wird die Fahrspur immer tiefer und beim reinfahren besteht die Gefahr, dass man sich einen Schaden am Auto holt.

    Sie ist also nicht mehr nutzbar, außer man legt eine Planke vor die Garage. Nun ist die Frage ob der Vermieter auf die Planke bestehen kann oder ob er die Einfahrt reparieren muss oder ob eine Mietminderung nach einem Ultimatum erfolgreich ist?

    • Mietminderung.org
      23. Januar 2024 - 09:50 Antworten

      Hallo Danny,

      grundsätzlich ist der Vermieter für die Instandhaltung der Mietsache verantwortlich – sofern nichts anderes vereinbart wurde.

      Wenn der Zugang nicht mehr möglich ist, haben Sie m.E. die Option eine Mietminderung durchzusetzen. Auf der anderen Seite sind Sie i.d.R. jederzeit kündbar (nach Gewerbemietrecht).

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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