Wir haben in unserer Wohnanlge (50 Partein) Legionellen. Zur Beseitigung dieser sind nun mal wieder zwei Termine angesetzt (einige sind bereits erfolgt).
An dem ersten Termin müssen die “Handwerker” vier mal in die Wohnung (also ein Ganztagstermin) und wie oft am zweiten Termin steht noch nicht fest. Die Problematik ist, dass auf Grund von verschiedenen Bauarbeiten in unserer Wohnung bereits etliche Fehlstunden beim Arbeitgeber aufgeschlagen sind und uns kein Urlaub mehr zur Verfügung steht.
Wir haben bereits um Uhrzeiten morgens oder ab Spätnachmittag (16.30 Uhr) gebeten, die aber anscheinend nicht möglich sind. Auch die Bitte, uns morgens als erstes zu “besuchen” und die etlichen Rentner im Haus im Anschluss ist nicht möglich. An dem besagten zweiten Termin, sind wir zudem im Urlaub.
Die Legionellen sind u.a. auch dadruch entstanden, dass der Vermieter z.B. eine zu geringe Temperatur eingestellt hat. Durch eine richtige Einstellung mit einer höheren Temperatur wären, zumindest lt. den Handwerkern und dem Gesundheitsamt, keine Legionellen entstanden (Aussage dritter, da wir hier keine Fachmänner sind). Familie haben wir nicht in der Nähe und unsere Freunde sind auch berufstätig; den fremden Hausmeister wollen wir nicht alleine in unserer Wohnung haben; Kosten für z.B. unbezahlten Urlaub o.ä. werden nicht erstattet.
Wie ist hier die rechtliche Lage (ja, wir wissen, dies ist keine Rechtsberatung, aber ein Hinweis zu Paragraphen o.ä. wäre gut)? Wir möchten auch die Legionellen so schnell wie möglich beseitigt wissen, aber einen ganzen Tag nochmals frei nehmen und im Urlaub ist definitiv nicht möglich. Besten Dank, für Informationen und/ oder Tipps zu diesem Thema!
Johanna
Hallo Johanna,
leider kann ich Ihnen hierzu keinen Paragrafen oder ähnliches benennen. Vieles im Mietrecht wird durch die Rechtsprechung geformt. Klar ist eins: Sie müssen mitwirken, damit die Legionellen beseitigt werden können. Klar ist aber ebenso, Sie müssen nicht jeden Termin annehmen und die Handwerker der Vermieter muss ebenso Kompromisse eingehen.
Ihr Argumentation deutet darauf hin, dass eine Begehung (in diesem “Urlaubsjahr) unmöglich sei. Das wird so sicherlich nicht funktionieren. Machen wir es kurz: Sie müssen mit dem Vermieter eine bestmögliche Lösung finden und beide Seiten müssen dabei Kompromisse eingehen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
Schreiben Sie einen Kommentar