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Mietminderung bei verspäteter Übergabe + viele Mängel?

Guten Tag,

Am 01.08.2013 sollten mein Partner und ich laut Vertrag in die Wohnung einziehen können. Letztendlich fand die Schlüsselübergabe erst am 08.10.2013 statt. Und auch zu diesem Zeitpunkt war die Wohnung nicht mängelfrei:

  • Türgriff der Terassentür schließt nicht vollständig und hat einen Kratzer
  • Fenster knacken beim Öffnen und Schließen (Hier wurde uns bereits vor vier Wochen gesagt, dass das in zwei Wochen erledigt wäre. Was nun weitere zwei Wochen her ist.)
  • Badezimmertür hinten schließt nur mit starker Gewaltaufbringung
  • Kinderzimmertür schließt nur mit Gegendruck und schwingt automatisch wieder auf
  • Es wurde noch immer Glastür im Flur eingebaut
  • Es fehlt eine Steckdose in der Küche (Geschirrspüler/Kühlschrank)
  • Beim Nutzen des Geschirrspülers tritt Wasser aus unter dem Spülbecken
  • Wohnungstürspalt ist zwei cm groß
  • Im Kinderzimmer funktioniert der Strom nur bei eingeschaltetem Licht
  • Die Abdeckung der Badezimmertürklinke vorn fallt bei einfacher Bewegung der Klinke ab
  • Die Tür im Schlafzimmer ist an der Klinke innen eingedrückt und kaputt gebrochen. Ein kleiner Riss)
  • Spülbecken in der Küche undicht, es tropf auf die Holzplatte darunter, was das Holz aufquillen lässt

Des weiteren wurde die Küche erst vollständig eingebaut am 11.10.2013. Auch nach wochenlangem Versuchen die Vermieterin zu erreichen und nach mehrmaligem Ansprechen des Architekten auf die Mängel wurde nichts zu deren Behebung unternommen. Heute rief mich die Vermiterin an, dass wir noch keine Miete gezahlt haben und dies bitte vollständig tun müssen.

Müssen wir nun volle Miete zahlen für den Monat 10? Und welche Arten der Mietminderung können wir geltend machen durch die vorliegenden Mängel?

Mit freundlichen Grüßen

Anna

Hallo Anna,

ich hoffe ich kann Ihnen einfach und schnell mit drei Link weiterhelfen:

1. Mietminderung bei verspätetem Einzug

2. Mietminderung: § 536b BGB – Mangelkenntnis bei Mietvertragsabschluss

3. Unsere Mietminderungstabelle

Eine Beratung zu Ihrem Fall kann Ihnen ein Anwalt anbieten, sowas geht auch kostengünstig online oder im Anwaltsbüro Ihres Vertrauens.

Viele Grüße

Dennis Hundt

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