Lärm macht krank. Lärm mindert den Wohnwert einer Wohnung. Gerade Baulärm ist ein typischer Minderungsgrund. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Lärmquelle in der Wohnung des Nachbarn liegt, der Vermieter saniert oder gegenüber eine Großbaustelle eingerichtet wird, für die der Vermieter selbst nichts kann (BayObLG WuM 1987, 112). Allein maßgeblicher Gesichtspunkt ist, dass der vertragsgemäße Gebrauch der gemieteten Wohnung nicht möglich ist und der Mieter für die Miete keinen entsprechenden Gegenwert erhält.
Baulärm ist Gegenstand einer Unzahl von Gerichtsentscheidungen. Alle sind einzelfallbedingt, so dass es maßgeblich auf die Umstände und die zeitlichen und örtlichen Gegebenheiten ankommt. Pauschale Wertungen sind nicht möglich. In den Gerichtsentscheidungen geht es meist nicht nur Baulärm, sondern auch um die mit der Bautätigkeit verbundene Staub- und Schmutzbelastung und sonstige Umstände.
Gelegentliche Beeinträchtigungen sind regelmäßig ortsüblich oder gehören zum allgemeinen Lebensrisiko. Sie sind immer hinzunehmen. Die Höhe der Minderung richtet sich danach, inwieweit die Wohnung noch gebrauchstauglich ist. Zumutbarkeit, Ruhezeiten und Ausmaß sind ebenso entscheidungserheblich.
Der Vermieter saniert oder baut um
Setzt der Vermieter neue Fenster ein, dämmt die Fassade oder erneuert die Installation, entsteht Baulärm. Auch wenn der Mieter den Modernisierungsmaßnahmen zugestimmt hat oder diese dulden muss, ist sein Minderungsrecht nicht ausgeschlossen (LG Mannheim WuM 1986, 139). Er kann die Miete mindern, wenn er die Wohnung während der Bauarbeiten lärmbedingt ganz oder teilweise nicht nutzen kann oder erheblicher Baulärm die Wohnqualität beeinträchtigt.
Kernsanierung mehrerer Etagen im Haus, Einsatz von Presslufthammer und Abrissbirne, 18 Monate Dauer: 20 % Mietminderung (KG Berlin 8 U 3422/06)
Bohr- und Hammergeräusche im Haus: 15 % (AG Hamburg, WuM 2007, 621).
Stemmarbeiten im Gebäude: 10 % (KG Berlin NZM 2000, 40).
Dachgeschoßausbau, Baulärm, Schmutz, Baugerüst: 22 % (LG Berlin MM 1994, 396).
Baulärm durch andere Mieter
Renoviert ein Mieter seine Wohnung, gehört es allgemein zur vertragsgemäßen und üblichen Nutzung, soweit sich die Arbeiten im Rahmen halten und möglichst außerhalb der Ruhezeiten ausgeführt werden.
Baulärm von außerhalb
Hätte ein Mieter bei Vertragsabschluss mit Baulärm bereits rechnen müssen, genügt nicht die Kenntnis einer Baustelle allein. Er muss auch wissen, in welchem Umfang in Bezug auf Dauer und Ausmaß er durch die Baustelle beeinträchtigt werden wird (LG Mannheim WuM 2000, 185).
Ein Orientierungsansatz kann sein, inwieweit der Vermieter selbst gegen Lärmbeeinträchtigungen vorgehen kann oder ob er sie dulden muss oder ob der Lärm durch zumutbare Maßnahmen verringert werden kann. Wird durch den Baulärm die ortsübliche Benutzung des Grundstücks über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigt, hat der Vermieter gegen den Verursacher selbst einen Ausgleichsanspruch (LG Hamburg NJW-RR 1999, 378). Kürzt der Mieter berechtigtermaßen die Miete (im Fall 20 % wegen einer benachbarten Baustelle), kann der Vermieter seinen Schaden an den Verursacher weiterreichen. Allerdings kann er Mieter auch dann mindern, wenn der Vermieter die Beeinträchtigungen entschädigungslos hinnehmen muss (BayObLG NJR-RR 1987, 971).
Der Mieter soll auch mindern können, wenn er tagsüber oder während der gesamten Bauzeit abwesend ist. Der Vermieter könne nicht einwenden, der Mieter habe die Mietsache ohnehin nicht genutzt (BGH NJW 1987, 432, Entscheidung ist fragwürdig).
Baulärm durch den Abriss zweier Häuser in der Nachbarschaft: 20 % (AG Berlin-Schöneberg NJWE 1997, 75).
Großbaustelle 100 m gegenüber Arztpraxis: 10 % (OLG München 3U 3422/06).
Fenster öffnen und normale Unterhaltung ausgeschlossen, Erschütterungen in der Wohnung. 25 % (LG Darmstadt 39 C 1706/81).
Pumpen einer Baustelle, Überschreiten der Grenzwerte in der Nachtzeit: keine Mietminderung, da Bautätigkeit nur im Herbst und Winter, Anwohnern sei zumutbar, Fenster nachts geschlossen zu halten, so dass Grenzwerte in den Wohnungen nicht überschritten werden (BGH VIII ZR 22/11).
Großbaustelle in Innenstadtlage, zum Teil nachts: 12 % (LG Frankfurt ZMR 2007, 699).
Neubau einer ICE-Bahnstrecke in Gebiet mit bestehender Lärmbelastung: 10 % (LG Kassel NJW-RR 1989, 1292); ICE-Neubaustrecke Köln-Frankfurt mit Lärmvorbelastung: 15 % (LG Siegen WuM 1990, 17). 4. Elbtunnelröhre, EG-Wohnung 10 m vor Bauzaun: 35 % (LG Hamburg, WuM 2001, 444).
Baulärm von gegenüber liegendem Neubaueinkaufszentrum: 20 % (LG Hamburg NJW-RR 1999, 378).
Baulärm im Neubaugebiet nach 17:00 Uhr und an Wochenenden: 25 % (AG Darmstadt WuM 1984, 245).
15. Juni 2013 - 11:01
Hallo, seit Pfinsten diesen Jahres führt der neue Eigentümer in der Wohnung über mir eine Grundsanierung durch. Der Baulärm geht von Mo-Sa von 8-17h, muss ich diesen ertragen oder kann ich dagegen vorgehen? Können Sie mir eine Antwort geben?
Lieben Gruß
Michaela Steffen
15. Juni 2013 - 13:28
Hallo Michaela,
wenn Sie Mieterin sind, ist Ihr Wohnwert offensichtlich nicht frei von Mängeln. Sie sollten sich an Ihren Vermieter wenden. Zum Thema Mietminderung kann ich nicht mehr schreiben, als oben bereits ausgeführt.
Hier noch ein Artikel-Tipp für Sie: Mietminderung bei Renovierungsarbeiten in der Nachbarwohnung.
Viele Grüße
Dennis Hundt
15. Oktober 2020 - 11:28
Guten Tag, wir haben ein Terrassenhaus gemietet, wohen auch schon 8 Jahre drin. Das Haus über uns wird nun kern sarniert, da ich Nachtschicht habe kann ich nicht mehr schlafen.
Kann man rechtlich was machen?
Bzw mietminderung?
2. November 2020 - 10:05
Hallo Annette,
Baulärm ist ein üblicher Grund für eine Mietminderung, ja.
Viele Grüße
Dennis Hundt
3. Mai 2014 - 10:35
Hallo,
Ich habe eine Frage.
Ich bin vor knapp 3 Jahren in meine Wohnung gezogen.
Als ich hier her gezogen bin hab es städtische Bauarbeiten in der Nebenstraße. Dort wurde die Kanalisation erneuert. Im Anschluss wurde schräg gegenüber von der Wohnung ein altes Wohnhaus abgerissen und ein neues gebaut. Danach wurde die Kanalisation meiner Straße erneuert und zur selben Zeit direkt gegenüber von mir eine Jugendherberge gebaut (diese Baumaßnahmen dauern seit letztem Jahr noch immer an). Ich wohne direkt an den Strassenbahnschienen. Die Bahn hört man allerdings nicht sehr laut, da wir eine 3 Fach-Verglasung auf der Straßenseite haben. Zur gleichen Zeit hat der Vermieter nun angefangen eine Gewerbeeinheit des Hauses zu nutzen und reist derzeitig Wände ein etc. Tut dies allerdings in der Regel nur Freitags und Samstags. Hat jemand hierzu einen Vergleich? .
20. August 2015 - 10:11
Liebes Team von Mietminderung.org,
direkt neben meiner Wohnung wird ein neuer Wohnkomplex gebaut. Meine Wohnung liegt direkt neben der Baustelle, da ich ganz außen am/im Wohnblock wohne. Das bedeutet, dass mein Schlafzimmer direkt
zur Baustelle liegt.
Seit Montag wurden die Bauarbeiten begonnen. Die Bauarbeiten beginnen schon morgens um 7h. Ich kann nicht mehr mit offenen Fenster schlafen, weil es zu laut ist. Und das im Sommer.
Hinzu kommt, dass ein Bauzaun um die gesamte Baustelle gezogen wurde. Dadurch wurde uns Anwohnern der direkte Weg zur Straße genommen. Ich muss nun einen Umweg von 300m täglich mehrmals zurücklegen, um zur Straße zur kommen. Auch der Müll wurde verschoben und befindet sich nun 500m weiter weg von der alten Stelle.
Hinzu kommt, dass die Straße oft von Baufahrzeugen versperrt ist, so dass man auch hier Minuten verliert.
Im ganzen leide ich sehr unter der neuen Baustelle und möchte gern wissen, wie hoch ich meine Miete kürzen kann. Nur 35% oder mehr?
Die Bauarbeiten fangen täglich um 7h an und gehen bis 17h.
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Danke + Grüße
Daniel Steinhagen
24. August 2015 - 15:37
Hallo Daniel,
ich kann Ihnen hier leider keine konkrete Höhe schreiben, da ich die Einschränkung nicht kenne und nicht einschätzen kann. Ein e grundsätzliche Frage stellt sich in solchen Fällen immer: Hätten Sie bei einer Baulücke mit einem Neubau rechnen müssen?
Viele Grüße
Dennis Hundt
13. Juli 2022 - 16:26
Hallo,
ich wohne seit 12 Jahren in meiner Mietwohnung. Sie liegt ggü. einer Grundschule. Diese wird seit ca 2,5 Jahren abgerissen, da sie aspestverseucht war. Die Abrissarbeiten zogen sich hin es gab monatelange Pausen, nun seit ca.Oktober sind fast täglich Abrissarbeiten, mit Fundamentzermeißelung die zu starker Erschütterung führen, BAggereinsatz mit großer Schaufel, die ebenfalls bei jedem Aufsetzen zu einer Erschütterung führt und sobald eines der vielen Fahrzeuge rückwärts fährt pemanentes Piepen. Außerdem gab es streckenweise starke Staubentwicklung. Allein dieses Piepen oder die um ca. 07:00 startenden lauten Abriss- und Zertrümmerungsarbeiten machen das Schlafen und lüften schwer. Anfang des Jahres habe ich ein Lärmprotokoll angefertigt u wollte bei meiner Hausverwaltung Mietminderung beantragen, die mich direkt kontaktierten und und mir lang u breit erklärten, ich könne das gerne probieren, sie müssten sich dann das Geld ja auch wiederholen und da stünden die Chancen sehr schlecht, weil wenn in Berlin KReuzberg schon mal eine neue Grundschule gebaut wird, dann nützt das allen und dafür würde man kein “Schmerzensgeld” bekommen. Außerdem hätten wir dafür ja die letzten 10 Jahre keinen Baulärm von der Seite her gehabt….
JEtzt ist es so das es mich langsam wirklich zermürbt. Wie kann das denn so unfassbar lange dauern. Der Abriss ist noch immer nicht beendet und dann folgt ja noch der Neubau. Also Baustellenschluss dann in 2-3 Jahren oder wie soll ich mir das vorstellen?
ICh würde gerne wissen, ob das stimmt was meine Hausverwaltung mir da gesagt hat, oder ob ich trotzdem ein Anrecht auf Mietminderung hätte. Bei der momentanen Wohnungslage möchte ich es mir natürlich auch nicht zu sehr mit meiner Hausverwaltung verscherzen…
Vielen Dank für Ihre Antwort und beste Grüße aus Berlin E.V.
13. Juli 2022 - 19:54
Hallo E.V.,
meines Erachtens haben Sie ein Recht auf Mietminderung. Auf ein Verschulden des Vermieters kommt es nicht an: Mietminderung: Verschulden des Vermieters ist nicht ausschlaggebend
Viele Grüße
Dennis Hundt
25. Juni 2013 - 14:23
Hallo,
bei mir wird findet seit drei Wochen eine Sanierungsmaßnahme statt und diese dauert auch noch bis November diesen Jahres an. Da ich Mieterin bin wüsste ich gerne meine Rechte zu diesen Thema. Dämm-Arbeiten innen wie außen am Haus, das wird Dach erneuert, neue Türen und Fenster werden eingebaut. Bei mir in der Wohnung wird zu dem eine halbe Wand rausgerissen um dort eine Balkontürrahmen bzw. um die Tür einzusetzen, die Heizkörper werden komplett umgesetzt bzw. Rohre neu verlegt.
Muss dazu erwähnen das ich vor drei Jahren unter anderen Bedignungen dort eingezogen bin, es hieß mein Balkon kommt vor das “Wohnzimmer” und nun kommt diese doch ohne mir gegenüber davon ein Wort zu erwähnen “vor die Küche”- meine Küche ist allerdings zu klein und meine Einbauküche (die ich vor 3 Jahren vom Vormieter übernahm war schon montiert vor meiner Schlüsselübergabe. Dies würde bedeuten das man mir meine Küche “schrotten” müsste um dort einen Türrahmen einzubauen da meine Arbeitsplatte bis zur Hälfte unter der Fensterbank geht.
Außerdem bin ich seit drei Wochen einen enormen Lärmpegel wie Dreck ausgesetzt und halte es zu Hause nicht mehr aus – wohne im Erdgeschoss. Wäre echt nett von Ihnen, wenn Sie mir da ein paar Infos geben könnten den bis November muss ich es noch irgendwie aushalten.
Danke im Vorraus
LG Nicole Bergbauer
25. Juni 2013 - 17:14
Hallo Nicole,
danke für Ihren Kommentar. Viel mehr Tipps als Sie in den Artikel gelesen haben, kann ich Ihnen leider nicht geben.
Hier noch ein sehr interessanter Artikel für Sie: Mietminderung bei Modernisierung.
Viele Grüße
Dennis Hundt
17. Juli 2013 - 00:06
Hallo Nicole,
was ich da lese erschreckt mich sehr. Auch in dem Miethaus, in dem ich wohne, wird derzeit umgebaut und eine alte Kneipe zu einer tollen Gaststätte umgebaut. Es laufen die Hilti und es wird gehämmert… Ich selbst flüchte vor dem Lärm, zur Mietminderung kann ich mich selbst nicht durchringen.
ABER: Es gibt auch Anwälte, die sich auf dem Gebiet auskennen und ich denke, man bekkommt eine kostengünstige Auskunft. Es gibt, wie mir Bekannte sagten, auch die Möglichkeit, dass zeitweise ein Ersatzwohnraum ( evtl. Hotel) zur Verfügung gestellt werden muss.
Viel Erfolg und die Kraft es durchzustehen.
MfG Doris Balting
1. Juli 2017 - 12:43
Hallo, bei mir ist es ähnlich, wie bei der Fragenden zuvor. Bei uns war es jedoch so, dass wir wussten, bei Vertragsabschluss, dass diese Baustellen existieren, allerdings nicht, wie laut sie sind, da sie erst anfingen zu bauen, kurz bevor wir dann eingezogen sind. Nun ist es wirklich schon unerträglich geworden, da es auch von Mo-Sa teilweise vor 7 Uhr beginnt und teils bis 21 Uhr geht. Kann man da trotzdem noch eine Mietminderung beantragen?
26. Juni 2013 - 05:29
Hallo,
gegenüber unserer Wohnung (ca. 6m LuftLinie) ist seit Wochen eine Baustelle. Dabei kommt viel Staub aus den geöffneten Fenstern. Laute Arbeitsgeräusche und Musik stören erheblich. Ich muss die Fenster geschlossen halten, sonst ist es sehr störend.
Wieviel mietminderung wäre angemessen. 15% vielleicht?
Leider reagiert der Bauunternehmer auch nicht auf fragen der Hausverwaltung.
Danke für die Antwort.
26. Juni 2013 - 08:42
Hallo Sarah,
wie Sie gelesen haben, ist jede Mietminderung eine Einzelfallentscheidung. Niemand kann Ihnen sagen, ob Sie mit 15% wirklich richtig liegen. Sie können Sie nur an der Rechtsprechung (siehe letzter Teil des Artikels) orientieren.
Hier noch zwei Hilfestellungen für Sie:
Gefahren und Risiken bei einer Mietminderung
Häufige Fehler bei einer Mietminderung
Viele Grüße
Dennis Hundt
2. Juli 2013 - 07:13
Das Haus des Nachbarn nebenan wird saniert. Gestern wurde mit dem Dach angefangen. Heute ging es weiter – und das schon seit einer halben Stunde. Es ist jetzt gerade mal 7:00 Uhr morgens, also haben sie um 6:30 Uhr angefangen. Die Arbeiter stehen auf dem Dach und werfen die Ziegel von oben in einen Container. Ich frage mich, wie viele Ziegel so ein verdammtes Dach haben kann und ob das wirklich um 6:30 Uhr morgens anfangen muss. Ich bin wie gerädert und meine Nachbarin hat ein kleines Kind. Wir sitzen alle quasi kerzengerade im Bett TROTZ geschlossener Fenster.
HILFE !!!
2. Juli 2013 - 14:58
Hallo Amohe,
danke für den Kommentar. Ich hoffe für Sie, dass das Dach mittlerweile abgedeckt ist und es keine Ziegel mehr zu werfen gibt.
Viele Grüße
Dennis Hundt
29. März 2020 - 08:44
Hallo, ich habe mal eine Frage und hoffe auch nach so langer Zeit noch auf Antwort… Ich habe im November letzten Jahres eine Mietwohnung bezogen. Der Mietvertrag ist mit einem Verzicht auf Kündigung in den ersten 2 Jahren versehen. Damit bin ich auch einverstanden. Jetzt wird seit einer Woche ein bisher leer stehender Massiv großer Gebäudekomplex der direkt gegenüber liegt kernsaniert und soll innerhalb der nächsten Zeit zu einem Hotel umgewandelt werden. Es handelt sich um ein 11 stöckiges Gebäude daher vermute ich mal 2 Jahre Bauzeit. Es ist sehr laut staubig etc. Mir wurde erläutert von Seiten der Bauleistung das bereits alle Verwaltungen bereits seit 9 Monaten Kenntnis über das Vorhaben hatten. Ich fühle mich nicht korrekt behandelt und finde die Hausverwaltung hätte mich über dieses Bauvorhaben was meinen Alltag stark beeinträchtigt vor Vertragsabschluss informieren müssen. Ist dies ein Grund früher aus dem Mietverhältnis raus zu kommen? Kann ich die Miete mindern?
Vielen Dank
Jenny
9. Juli 2013 - 09:10
Hallo,
auf dem Nachbargrundstück werden merhere Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage errichtet. Unser Hausverwalter hat einer Mietminderungsanfrage, für die Zeit des Bestehens der Baustelle, implizit durch das Auslassen einer Antwort zugestimmt und dies später noch einmal per E-Mail bestätigt.
Jetzt droht er mit rechtlichen Schritten, da ich die Miete auch noch nach dem Abriss der vorher vorhandenen Häuser mindere. In einer Großstadt seien solche Projekte vom Mieter hinzunehmen. Es wäre eine normale temporäre Erscheinung. Die Dauer der Baustelle beträgt voraussichtlich 17 Monate.
Ich frage mich jetzt inwieweit der Verwalter seine Zusage wieder kippen kann?
Viele Grüße
9. Juli 2013 - 13:07
Hallo Mieter,
ich würde versuchen, Ihre Entscheidung die Miete weiterhin zu mindern mit Gerichtsurteilen zu untermauern. Ebenso sollte der Verwalter seine Aussage entsprechend begründen können. Im Zweifel bitte einen Anwalt fragen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
11. Juli 2013 - 13:56
Hallo,
danke für den tollen Artikel.
Mein Vermieter möchte ab dem 15.7.2013 bis vorrausichtlich Mitte Oktober die Tiefgarage am Haus instand setzten. Wir wohnen lediglich 2 ETagen drüber.
Würde in diesem Fall eine Mietminderung in Frage kommen? Und wie gehe ich nun vor? Muss ich die Mietminderung vorher ankündigen oder reicht es wenn ich das im laufe der Bauarbeiten machen?
LG
Mandy
11. Juli 2013 - 14:12
Hallo Mandy,
hier drei Artikel, die alle Ihre Fragen beantworten.
Richtiges Vorgehen bei einer Mietminderung (Schritt für Schritt Anleitung)
Ist eine Mietminderung ohne Fristsetzung möglich?
Ab wann darf man die Miete mindern?
Viele Grüße
Dennis Hundt
12. Juli 2013 - 08:38
Hallo,
ich wohne in einer Altbauwohnung in einem Mehrfamilienhaus (4 Stockwerke) in Hamburg.
Zur Zeit ist hier ein Baugerüst, vorne und hinten sowie Hammer/Bohrgeräusche ab 7:30 morgens.
Lüften ist gerade schwierig, da jede Menge dreck herein kommt.
Zudem habe ich nun ein Anschreiben bekommen, es muss zusätzlich eine “Balkenkopfsanierung” vorgenommen werden, da wohl Gammel an den Balkenenden entdeckt wurde.
Dazu sollen verschiedene Deckenenbereiche in meiner Wohnung geöffnet werden (für den Statiker) und provisorisch verschlossen werden. Laut Vermieter sind die Maßnahmen auf ca. 3 Monate angesetzt.
Welche Möglichkeiten der Mietminderung habe ich nun?
Kann 15% oder 22% ansetzen?
Ich habe gehört, dass sich ab 2013 gesetzlich etwas geändert hat, wenn z.B. auch neu gedämmt wird.
Bin etwas verunsichert was nun meine Rechte sind bzw. ob ich etwas unternehmen kann.
Beste Grüße,
Robert
12. Juli 2013 - 12:01
Hallo Robert,
hier finden Sie einen Artikel, in dem auch die Ändeurngen im Mietrecht seit dem 1. Mai 2013 beschrieben werden: https://www.mietminderung.org/mietminderung-bei-modernisierung-waermedaemmung/.
Ansonsten kommt es in Ihrem Fall darauf an, welche Arbeiten der Vermieter vornimmt und wie groß die Beeinträchtigung ist / wird. Immer zu empfehlen ist die Zahlung der Miete unter Vorbehalt der Mietminderung.
Viele Grüße
Dennis Hundt
15. Juli 2013 - 08:30
Hallo,
ich wohne in einem Mehrfamilienhaus in Berlin mit 9 Stockwerken. Seit 6 Wochen führt mein Vermieter eine Grundsanierung sämtlicher Wohnungen durch, die im Moment unvermietet sind. Da ich im Schichtdienst arbeite und leider auch nachts arbeiten muss, fühle ich mich in meiner Lebensqualität stark eingeschränkt. Die Bauarbeiten fangen um 7 Uhr morgens an und hören um 17 Uhr auf. Das geht von Montag bis Freitag so. Was kann ich tun ?
Mit freundlichen Grüßen
Daniel W.
15. Juli 2013 - 20:09
Hallo Daniel,
wenn Sie die Miete mindern wollen, sollten Sie sich vorab informieren. Hier finden Sie einen guten Artikel zum Einstieg: Vorgehen bei einer Mietminderung.
Viele Grüße
Dennis Hundt
16. Juli 2013 - 08:58
Hallo nochmal, ich habe nun eine Liste welche Arbeiten durchgeführt werden.
Der Vermieter hat sich entschlossen umfangreichreiche, zum Teil energetische Sanierungsmaßnahmen durchzuführen.
Haus
– Fassadensanierung Hof- und Straßenseite
– Dachsanierung einschl. verbesserter Wärmedämmung
– Balkonsanierung gartenseitig
– Sanierung Treppenhaus
Wohnung
Balkenkopfsanierung mit Öffnung der Decken in den Zimmern (für Statiker) und provisorischem Verschluss
Können Sie mir einen Rat geben, in wie weit das nun Wärmedämmungsmaßnahmen sind. Nach meinem Verständnis sind lediglich die Dacharbeiten Wärmedämmend. Daher müsste eine normale Mietminderung möglich sein oder? Die Maßnahmen wurden 1 Monat vor Start angekündigt. Nach Mietvertrag müssten es 3 Monate sein.
17. Juli 2013 - 07:30
Also die Mietminderung ist unabhängig von der Miethöhe?
Es kommt nicht darauf an, dass meine Miete sowieso schon sehr gering ist, weil ich eine Sozialwohnung besitze?
17. Juli 2013 - 09:34
Hallo Sarah,
genau aus diesem Grund wird eine Mietminderung in Prozent bemessen und berechnet und nicht in festen Euro-Beträgen. Für eine Rechtsberatung fragen Sie am besten einen Anwalt.
Viele Grüße
Dennis Hundt
24. Juli 2013 - 09:00
Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus in Hanglage. Jetzt wird über mir das Haus abgerissen und ein neues mit Tiefgarage errichtet.(Das Haus stand ca. 2 Jahre leer) Informationen darüber kamen vom Vermieter am 4.7.2013, Dauer der Bauarbeiten ca. 1 Jahr. Der komplette Hang wird abgetragen, ca. 300m von meinem Wohnzimmerfenster entfernt. Ich werde also mindestens 1 Jahr nur Nachts Fenster öffnen können oder meine Terrasse betreten können.Fragen der Mieter nach Mitminderung verbietet sich der Vermieter (Geschäftsführer der Baugenossenschaft). Das käme überhaupt nicht in Frage. Dafür würden als Gegenleistung unsere 45 Jahre alten Terrassen saniert, d.h. wir bekommen neue Platten gelegt.
Wie sind meine Rechte?
Frdl.Grüsse
24. Juli 2013 - 09:24
Hallo Caeelum,
der einvernehmlich Weg ist natürlich immer der beste. Wenn Ihr Vermieter aber nicht mitgeht, ändert das nichts am Rechts auf eine Mietminderung. Mehr dazu unter: Muss ich eine Mietminderung beantragen?
Befragen Sie im Zweifel am besten einen Anwalt.
Viele Grüße
Dennis Hundt
24. Juli 2013 - 09:09
Update:
Wie kann ich denn die Miete mindern oder unter Vorbehalt zahlen , da die Miete ja monatlich abgebucht wird?
24. Juli 2013 - 09:25
Hallo Caeelum,
entweder können Sie einen Brief verfassen, dass die nächsten Zahlungen / Abbuchungen unter Vorbehalt geleistet werden oder die entziehen die Lastschrift und überweisen mit der Anmerkung “unter Vorbehalt der Mietminderung”.
Mehr unter: Miete unter Vorbehalt zahlen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
26. Juli 2013 - 22:46
Hallo!
Wir wohnen in München an einem Platz, der nun komplett aufgebuddelt wird für eine 4stöckige Tiefgarage. Unsere Wohnung liegt direkt am Platz, keine 20 Meter entfernt werden nun die Bohrpfählarbeiten begonnen mit enormer Erschütterung! Die Baustelle soll 2 Jahre bestehen.
Die Bauarbeiten beginnen derzeit gegen 6:30 Uhr und dauern bis 17/20 Uhr an.
Als wir unsere Vermieterin auf eine geplante Mietminderung ansprachen, empfahl sie uns ca. 20 Mal vehement, wir sollten doch einfach ausziehen, wenn es uns nicht passt. –> einvernehmliche Minderung scheint ausgeschlossen.
Wie gehen wir vor? Was ist rechtens? Wer berät uns, welcher Prozentsatz gültig sein dürfte? Hätten Sie eine Empfehlung? Könnten wir gekündigt werden?
Vielen Dank für eine Antwort,
Johanna
28. Juli 2013 - 12:19
Hallo Johanna,
Sie können sich nur an Urteilen (siehe oben) orientieren oder einen Anwalt fragen.
Hier ein Leitartikel zum Vorgehen bei einer Mietminderung (20 Punkte Plan).
Viele Grüße
Dennis Hundt
2. August 2013 - 08:40
Hallo Dennis,
seit ca. zwei Monaten wohnen wir in einer neuen Wohngemeinschaft (Neuanmietung einer Wohnung). Seit Einzug werden wir morgens (von Montag bis Samstag) zwischen 7 und 8 Uhr von einer Baustelle (Bau eines Mehrfamilienhauses) in ca. 15 m Entfernung geweckt. Vor Vertragsunterzeichnung wurden wir nicht auf die Baustelle hingewiesen. Die Baustelle ist sehr laut, da dort mit einer Steinsäge gearbeitet wird und permanent schwere Steine in Container geworfen werden.
Ich habe folgende Fragen dazu:
Ist die Baustelle ein Grund, die bezahlte Provision bzw. ein Teil dieser zurückfordern zu können?
Wie kann man Mietmindern, wenn der Vermieter die Miete vom Konto abbucht?
Kann man auch nachträglich mietmindern, also für die letzten zwei Monate ebenso oder erst ab dem Zeitpunkt an dem man die Belästigung durch den Baulärm anzeigt?
Ich freue mich über deine Hilfe!
Viele Grüße,
Paula
2. August 2013 - 09:27
Hallo Paula,
wenn Sie mit der Baustelle hätten rechnen müssen (z.B. weil ein beräumtes Baufeld vorlag), sieht es mit einer Mietminderung ohnehin schlecht aus. Siehe auch Voraussetzungen für eine Mietminderung.
Ob Sie einen Anspruch auf Rückerstattung der Provision haben kann ich Ihnen nicht sagen. Das sollten Sie rechtlichen prüfen lassen. Ich kann es mir aber nicht vorstellen.
Den Lastschrifteinzug sollten Sie am besten widerrufen und dann selbst überweisen. Hierzu erscheint in ein paar Tagen ein eigener Artikel.
Ob eine Mietminderung rückwirkend möglich ist, lesen Sie hier.
Viele Grüße
Dennis Hundt
3. August 2013 - 07:35
Hallo,
wir wohnen seit November 2012 in einem Neubau Mehrfamilienhaus (18 Parteien) in Mainz. Wir wurden von der Wohnbau über den Abriss der alten Häuser und die Entstehung der gleichen Häuser in direkter Nachbarschaft (ca 10m gegenüber) informiert. Wir mussten bei Unterzeichung des Mietvertrages auch einen Zusatz unterschreiben, dass wir aufgrund der Baustelle keine Mietminderung machen dürfen. Allerdings war es nicht abzusehen dass es so schlimm werden würde, denn die Baustelle ist von Mo-Sa von morgens 6:00 Uhr bis abends manchmal 21:00 Uhr oder länger im Gange.
Wir schlafen nun mit unserem 5 Monate alten Baby seit mehreren Wochen schon im Wohnzimmer, da dies auf der anderen Seite des Hauses liegt und den Lärm etwas erträglicher macht. Somit sind unser Schlafzimmer und das Kinderzimmer derzeit nicht nutzbar.
Ist dieser von uns leider unterzeichnete Zusatz somit Rechtskräftig und es besteht keine Möglichkeit einer Mietminderung? In diesem Zusatz wurde nichts über den Umfang der entstehenden Lärmbelästigung geschrieben.
Vielen Dank und beste Grüße aus Mainz
Oliver Wörsdörfer
3. August 2013 - 10:12
Hallo Oliver,
in meinen Augen kann man als Vermieter nicht mehr machen, als den Mieter vor Einzug auf die kommende Baustelle hinzuweisen und das auch noch schriftlich zu fixieren. Der Vermieter konnte das Ausmaß zu dieser Zeit vielleicht auch nicht absehen. Holen Sie sich im Zweifel rechtlichen Rat ein.
Viele Grüße
Dennis Hundt
3. August 2013 - 11:01
Hallo Herr Hundt,
auf Grund von sehr umfangreichen Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten an und in unserem Hochaus, sind wir Mieter durch Baulärm, Baukräne und Einrüstung, Schutt und Staub (Fensterlüftung nicht möglich- und das bei diesen Temperaturen), Neuverlegung sanitärer Rohre in Küche und Bad bzw. Strangsanierungen, Ausfall des Fahrstuhl für mehrere Wochen und inklusive eines Wohnungseinbruchs im Hause schon arg gebeutelt.
Bei meinem Vermieter (einer Berliner Wohngenossenschaft) habe ich ein sachgemäßes Schreiben zur Mietminderung in Höhe von 50% eingereicht. Im Antwortschreiben des Vermieters hieß es nun:”Da die Dauer der Baumaßnahmen nicht absehbar sind, bieten wir ihnen an, nach Abschluß aller Arbeiten über eine Neuberechnung der Grundmiete zu sprechen !”
Ich empfinde diese Antwort nicht nur unbefriedigend, sondern schon auch als Frechheit, da eigentlich eine Frist mit Ende Oktober 2013 für die Baumaßnahmen angesetzt wurde (und so träge wie hier gearbeitet wird, wird man definitiv nicht schneller fertig sein und sich die Baumaßnahmen wahrscheinlich auch noch ins Jahr 2014 hinausziehen werden).
Meine Wohnungsgenossenschaft ist nun leider nicht sonderlich bekannt dafür, das man freundlich und entgegenkommend kulant mit den Mietern umspringt und ich bereits aus voran gegangenen Erfahrungswerten, persönlich wie durch Dritte befürchten muß, das man mich schlicht und einfach über das Ohr hauen möchte.
Die Antwort des Vermieters halte ich aus folgenden Gründen für eine Hinhaltetaktik und Farce:
Ich könnte ja rein theoretisch nach Abschluß der Baumaßnahmen alsbald auch in eine neue Wohnung, bzw. Gesellschaft wechseln. Was hätte ich dann davon, wenn ich für einen insofern verbleibenden
Zeitraum dann nur etwas an weniger Miete zahlen müßte und die gesamte Entschädigung zum akuten Zeitpunkt dadurch wahrscheinlich gar nicht mehr gänzlich abgegolten werden würde ?
Des Weiteren wäre eine nachträgliche Einschätzung zur tatsächlich vorherrschenden Wohnbeeinträchtigung doch nur noch spekulativ und keineswegs transparent, womit ich befürchten muß, das man mich sozusagen für ein “Appel und `n Ei” bezüglich nachträglicher Mietregulierung abspeisen möchte.
Ich habe bereits auch schon über das Zurückbehaltungsrecht nachgedacht, um meinen Vermieter alleine schon dazu zu bewegen, sich überhaupt einmal über die aktuelle Wohnsituation in Kenntnis zu setzen und zu einer akzeptablen Übereinkunft zu kommen (was bisher seitens des Vermieters auch noch gar nicht geschehen ist).
Was bringt mir aber das Zurückhaltungsrecht, wenn ich anteilig einbehaltene Miete dann doch gänzlich zurückerstatten muß ?
Insofern würde ich ja dann letztlich doch die volle Miete zahlen und die umfangreichen Baumßanhmen erduldet haben. Ich bin es doch aber, der entschädigt werden möchte !
Wie also kann ich weiter vorgehen um den Vermieter zu einer akzeptablen Lösungsfindung zu bewegen und was kann ich aus Eigenmächtigkeit tun, bzw. sollte ich besser unterlassen ?
Ich erwäge, rückwirkend wie auch fortlaufend im Zeitfenster der Wohnbeeinträchtigung die Kaltmiete um 50% zu kürzen, bzw. einzubehalten und meinem Vermieter die Einzugsermächtigung über mein Konto zu entziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Andy Lienen
3. August 2013 - 14:23
Hallo Andy,
hier ein paar Artikel für Sie:
Mietminderung bei einer Genossenschaft
Muss man eine Mietminderung beantragen?
Richtiges Vorgehen bei einer Mietminderung
Mietminderung von Kaltmiete oder Warmmiete? BGH-Urteil beachten!
Viele Grüße
Dennis Hundt
4. August 2013 - 23:58
Hallo Herr Hundt,
vielen Dank für die wirklich sehr informativ hilfreichen Links und ihren Support.
Einiges hatte ich noch gar nicht bedacht, bzw. waren mir gewisse Möglichkeiten und Rechte als Mieter so gar nicht geläufig… hinsichtlich auch dessen, das Vermieter eben nicht allmächtig sind (so gerne diese es auch sein mögen) !
Auch möchte ich hiermit besonders ausdrücken, das man es kaum genug schätzen kann, das Sie sich so engagiert und dazu auch noch kostenlos zur Aufgabe gemacht haben, Rat suchenden Mietern mit Vorschlägen und Orientierung hilfreich zur Seite zu stehen… und dies sogar über das Wochenende :)
(Vergessen Sie dabei aber nicht, ab und zu auch einmal den Sommer und ein Wochenende zu geniessen ;-)
Ich werde ihre Seite und Service mit gutem Gewissen weiter empfehlen.
Viele Grüße
Andy Lienen
9. August 2013 - 09:42
Hallo,
seit ca. einer Woche hat eine Großbaustelle 950 Meter von meinem Wohnort begonnen. Die Bauarbeiten, bzw. der Baulärm beginnt um 7.30 und endet meist gegen 19Uhr. Momentan finden Abrissarbeiten statt, sodass ein Öffnen der Fenster mit einer permantenten Lärmbelästigung verbunden ist.
Die Baustelle wird Schätzungsweise 1 Jahr lang bestehen bis der neue Schulkomplexy enstanden ist.
Was kann ich als Mieter tun?
Grüße
9. August 2013 - 13:12
Hallo Carla,
fast 1 Kilometer ist natrülich eine große Entfernung. Sie sollten sich nach Urteilen aus der Rechtsprechung mit ähnliche großen Enfernungen umsehen. Das ist in meinem Augen die einzige Möglichkeit zu prüfen, ob eine Mietminderung überhaupt in Betracht kommt.
Wie Sie bei einer Mietminderung grundsätzlich vorgehen lesen die hier (Checkliste mit 20 Punkten).
Viele Grüße
Dennis Hundt
PS: Im Zweifel bitte einen Rat bei einem Rechtsanwalt einholen.
14. August 2013 - 10:42
Direkt neben meinem Schlafzimmer auf dem Nachbargrundstück baut mein Vermieter seit März ein weiteres Haus. Früher war dort ein Garagenhof. Der wurde im März 2013 abgerissen. Ich wohne schon seit 2011 in meiner Wohnung. Morgens um 7 Uhr hämmern, sägen und bohren die Bauarbeiter mich regelmäßig aus dem Schlaf (auch Samstags), es ist halt durch die unmittelbare Nähe (10m) krass laut. Nun habe ich angekündigt, die Miete zu mindern. Der Vermieter macht allerdings geltend, dass es sich bei dem Bauprojekt um eine “Lückenbebauung im innerstädtischen Bereich” handelt, bei der durch die aktuelle Rechtsprechung grundsätzlich keine Mietminderungen beansprucht werden könne und kündigt selbstbewusst den Rechtsweg an. Kann das wirklich sein? Gibt es eine solche Rechtsprechung? Wie gesagt, als ich 2011 einzog, war auf dem Grundstück ein alter Garagenhof mit vermieteten Garagen. Die Lage ist ein mit Alt- und Neubauten dicht besiedelter Berliner Innenstadtbezirk.
Danke für eine Antwort!
16. August 2013 - 20:49
Hallo Carsten,
in der Tat gibt es Rechtsprechung, die in diese Richtung geht. Wenn Sie in ein Haus neben einen runtergekommenen Altbau ziehen, müssen Sie mit der Sanierung des Nachbarhauses rechnen. Ähnlich kann es sich mit einem unbebauten Grundstück verhalten. Im Zweifel sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
20. August 2013 - 16:21
Hallo!
In unserem 4-Parteien-Mietshaus besteht seit Juni in der Kellerwohnung ein Wasserschaden (Fäkalschaden), der auf den Gemeinschaftskeller übergegriffen hat.
Da sich relativ lange nicht um eine rasche Behebung des Schadens gekümmert wurde – ca. 1 Monat, konnten wir den Keller nicht nutzen, da dieser anfing Schimmel entlang der Feuchtigkeitsgrenze zu bilden.
Seitdem war ich -auch seitens der Handwerker, welche irgendwann auch mal erschienen- gezwungen, alle Gegenstände aus dem Keller meinerseits in der Wohnung zu lagern (Fahrräder, Autoreifen, Werkzeuge). Dementsprechend eng bemessen war für ca. 2 Monate meine kleine Wohnung, Verletzungen nicht ausgenommen.
Die Handwerker, welche in nicht nachvollziehbaren, willkürlichen Abständen kamen, fingen (und fangen) meist vor 7 Uhr an. Zudem wurden Informationen (ein Mal wurde ein Zettel ausgehängt, ansonsten muss ja nicht mit den Mietern kommuniziert werden) dann noch nicht einmal aktualisiert, und man erst umständlich bei der zuständigen Firma nachfragen musste, ob man denn noch waschen könnte, da man bereits seit einigen Tagen auf die Handwerker ungeduldig wartet, welche den neuen Boden gießen wollten und dafür die Waschmaschinen eingelagert werden sollten. Statt den angekündigten 2 Tagen wurden dann 7, und aus der Einlagerung wurde ein “ins Treppenhaus stellen und mit Müll der Mitmieter vollstellen”.
Nachdem nun Tapezierer im Treppenhaus waren, ist seit jetzt knapp 2 Wochen nichts mehr passiert, das Treppenhaus steht immer noch voll, die Wohnung ist augenscheinlich ebenfalls noch nicht fertig, da dass komplette “Bad” noch im Garten liegt. Ich erwarte also gespannt die nächste freudige Überraschung, wenn ich aus dem Nachtdienst nach Hause komme. Bei Nachfragen bei den Handwerkern kommt nur ein: “Wir wurden hier her geschickt, mehr wissen wir auch nicht.”
Zudem herrscht auf Grund völliger Umnachtung unserer Mitmieter seitdem dauerhafter Dreck im Treppenhaus, da putzen anscheinend völlig überbewertet wird.
Unsere Vermieterin ist dahingehend informiert, scheint sich allerdings nicht sehr dafür zu interessieren, dass der Schaden immer noch nicht völlig behoben ist.
Was könnte ich als Mieter tun?
Mit freundlichem Gruß,
Tina Schmidt
20. August 2013 - 17:53
Hallo Tina,
nutzen Sie die Suche auf dieser Seite (oben rechts) dann finden Sie passende Artikel mit Urteilen, die Ihnen Anhaltspunkte zur Höhe der Mietminderung geben können.
Zum Beispiel diesen hier: Mietminderung: Keller feucht oder nass
Viele Grüße
Dennis Hundt
22. August 2013 - 12:23
Hallo,
ich lebe mit meiner Freundin zusammen in einer Mietwohnung in München. Am Montag haben auf dem benachbarten Grundstück (ca. 30 m Luftlinie von unserem Balkon) die Arbeiten für den Bau einer Tiefgarage begonnen. Zur Zeit werden Bohrpfähle gesetzt. Die Lärmbelästigung ist so stark, dass man sich bereits morgens beim Frühstück mit geöffneten Fenstern nicht mehr normal unterhalten kann. Am Wochenende wird sich dann noch zeigen, ob dort auch Samstags gearbeitet wird. Haben wir Anspruch auf Mietminderung und wenn ja, in welchem Maße? Ich würde mich über hilfreiche Antworten sehr freuen. Vielen Dank und einen schönen Tag noch.
23. August 2013 - 10:09
Hallo Sebastian,
wenn ein Mangel vorliegt, dann sollten Sie grundsätzlich über eine Mietminderung nachdenken. Schwierig kann es nur werden, wenn Sie den Mangel hätte hervorsehen können, z.B. weil das Nachbargrundstück bei Ihrem Einzug ein freies Baufeld war.
Wie immer gilt: im Zweifel bitte einen Anwalt fragen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
23. August 2013 - 10:00
Hallo,
seit Ende Januar liegt direkt gegenüber von uns eine Baustelle. Erstmal wurden die Häuser abgerissen, dass hat auch ziemlich gerumpelt bei uns in der Wohnung.
Als die Abrissarbeiten feritg waren, wurde angefangen zu bauen, das ist wirklich sehr laut und da ist auch immer so ein Piepsen, da bekomme ich Kopfschmerzen. Und das witzige daran ist, dass die Baustelle unserer Vermietergesellschaft gehört und dabei haben die sogar noch die Miete um 10% erhöht. Das ganze wird noch bis Frühjahr 2015 gehen. Was kann ich denn da machen?
Es wird übrigens auch Samstag gearbeitet. Also von Montag-Samstag von 7.00-18.30/19.00
Ich bedanke mich schonmal im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
23. August 2013 - 10:07
Hallo Jasmin,
wenn Sie die Miete mindern wollen, dann kann ich nur auf die oben aufgeführten Urteile verweisen.
Zwei Tipps für Sie: So gehen Sie bei einer Mietminderung richtig vor und diese häufigen Fehler sollten Sie bei einer Mietminderung vermeiden.
Viele Grüße
Dennis Hundt
28. August 2013 - 10:03
Hallo,
vor einiger Zeit wurden in unregelmäßigen Abständen auf dem Nachbargrundstück (15m hinter dem Balkon) Baumaßnahmen durchgeführt. Seit ein paar Tagen wird von 8/9 Uhr bis 17 Uhr (auch mal ohne Mittagspause) gebaut, so dass es nicht möglich ist, ein Fenster zu öffnen oder ungestört auf dem Balkon zu sitzen. Beim Einzug war das Grundstück ein Parkplatz. Unsere Hausverwaltung / unser Vermieter informierte uns nicht über diese Baumaßnahme und es ist auch kein Bauschild mit Informationen vorhanden. Kann ich eine Mietminderung verlangen? Wenn ja, wie hoch das diese sein? Oder muss ich den Lärm wochenlang ertragen?
28. August 2013 - 16:23
Hallo Carmen,
grundsätzlich scheint eine Mietminderung nicht ausgeschlossen. Die oben genannten Urteile können Ihnen Anhaltspunkte für die Höhe einer Mietminderung geben.
Viele Grüße
Dennis Hundt
29. August 2013 - 10:38
Hallo Herr Hundt,
seit März diesen Jahres wird das Dachgeschoss meines Wohnhause ausgebaut. Seitdem habe ich direkt vor meinen Fenstern ein Gerüst stehen und einen Baumaterialbeförderer (kleiner Kran), der ununterbrochen genutzt wird und sehr laut ist. Das Gerüst ist nachts auch nicht verriegelt, sodass jeder hochklettern kann und sich leicht Zugang zu meiner Wohnung verschaffen kann. Einbrüche nehmen stetig zu und ich fühle mich sehr eingeschränkt, weil ich nicht unbeobachtet lüften kann und bei heißen Temperaturen nachts auch nicht lüfte aus Angst. Dieser Lärm besteht den ganzen Tag und auch an Wochenenden in Ruhephasen. Schmutz und Dreck belasten mich ebenso sehr.
Wie kann ich meinem Vermieter gegenübertreten und was kann ich geltend machen? Ich bitte um Mithilfe von Ihnen.
Vielen Dank und liebe Grüße,
Falk Zander
29. August 2013 - 20:36
Hallo Falk,
hier ein paar Artikel für Sie:
Mietminderung: Gerüst bzw. Baugerüst auf Terrasse oder Balkon
Mietminderung bei Einrüstung der Fassade
Mietminderungsschreiben: Muster für eine Mietminderung (kostenfrei)
Richtiges Vorgehen bei einer Mietminderung: 20-Punkte-Leitfaden
Viele Grüße
Dennis Hundt
30. August 2013 - 14:40
Hallo,
ich wohne in einem Mehrfamilienhaus. Seit 1,5 Jahren und dies wird komplett saniert. Bei Bezug wusste ich das dort eine Baustelle ensteht, aber nicht das es über 1,5 Jahre geht und nicht in welchem Ausmaß.
Kann ich trotz vorheriges Wissen jetzt die Miete mindern?
Danke
LG
1. September 2013 - 22:06
Hallo Claudia,
Ihr vorhaben könnte zumindest sehr schwierig werden. Lesen Sie am besten diesen Artikel: Mietminderung: § 536b BGB – Mangelkenntnis bei Mietvertragsabschluss.
Viele Grüße
Dennis Hundt
31. August 2013 - 09:43
Hallo. Wir wohnen seit 4 Jahren in unserer Wohnung. Wir kommen recht gut klar mit unserem Vermieter. Schon beim Einzug standen um das gesamte Haus Gerüste. Diese sind nun weg. Doch weckt uns der Vermieter nahezu jede Woche Samstag mit Bohr-oder Hammerarbeiten. Er wird einfach nicht fertig…bekommen wir im Streifall Recht auf eine Mietminderung?
1. September 2013 - 21:55
Hallo Marcel,
das würde sich erst im Streitfall durch ein Gericht klären lassen. Eine Ansicht ist sicherlich, dass Sie möglicherweise damit hätten rechnen müssen, wenn Ihr Vermieter ein Eigenregie renoviert. Das heisst aber nicht, dass diese Ansicht richtig ist oder von einem Richter unterstützt werden muss.
Im Zweifelsfall bitte einen Anwalt fragen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
3. September 2013 - 08:56
Hallo!
Ich wohne in der Innenstadt in einer kleinen Wohnung an einer viel befahrenden Strasse. Ich komme mit dem normalen Stress und Lautstärke klar. Ich arbeite von zu Hause in meiner Privatwohnung und bin Künstlerisch tätig.
Seit nun einigen Wochen bzw. Monaten ist eine öffentliche Baustelle unten in der Strasse. Neubau der Strasse, Pflasterarbeiten, Zuschneiden der einzelnen Steine, Presslufthammer, Erschütterungen im ganzen Haus und das seit Wochen!
Welche Möglichkeit würde Sie mir bitte empfehlen der Kürzung?
Danke für Ihren Tipp.
3. September 2013 - 09:56
Hallo Jochen,
ich kann Ihnen leider nicht mehr Tipps geben, als im Artikel. Treffen Sie eine Entscheidung zur Höhe der Mietminderung, machen Sie nach Möglichkeit keine Fehler und lesen Sie zuvor diesen Leitfaden für eine Mietminderung.
Viele Grüße
Dennis Hundt
3. September 2013 - 14:20
Hallo ihr Lieben.
Hinter meinem Haus fangen sie jetzt an “Luxuswohnungen” zu bauen und reissen dafür den Kinderspielplatz und Park ab. Es ist unerträglich, Unterhaltungen auf dem Balkon sind unmöglich und auch bei offenen Fenster kann man den Fernseher nicht mehr hören.
Jetzt wollte ich wissen, gibt es da eine Mietminderung? Und wenn ja , wie viel? LG
9. September 2013 - 15:00
Lieber Herr Hundt,
vorab vielen Dank für die Fülle an Informationen auf dieser Seite.
Meine Situation ist etwas spezieller und so erhoffe ich mir auf diesem Weg einen individuellen Rat Ihrerseits. Mein Mann und ich wohnen in einem Mehrfamilienhaus in einer Kölner Genossenschaftswohnung. Nach hinten raus befindet sich ein Hof, in welchem u. a. eine kleine SB-Tankstelle ist und in welchem Garagen vermietet werden.
Seit einigen Wochen hat eine Bausanierungsfirma dort mehrere Garagen angemietet. U. a. auch eine, in welcher ein großer Container steht. Dort werden morgens – teilweise schon ab 05:30 Uhr – täglich mit einem unglaublichen Lärm Glas, Baureste, Schutt, Gitter etc. rein geworfen. Der daraus entstehende Hall ist kaum zu ertragen und sorgt für eine erhebliche Beeinträchtigung der Mietqualität. Mein Mann und ich haben mittlerweile auch angefangen, diesen frühmorgendlichen Lärm zu dokumentieren.
Nun meine Frage an Sie: Können wir dafür eine Mietminderung fordern? Wie würden Sie vorgehen? Sollen wir das Ordnungsamt einschalten? Es ist leider nicht absehbar, ob der Lärm zeitnah ein Ende findet. Zum Innenhof hin liegen mehrere Wohnungen der Genossenschaft sowie weitere Mehrfamilienhäuser. Wäre es daher ggf. sinnvoll, dass sich die Genossenschaft als Vermieter an das Unternehmen oder dessen Vermieter wendet? Darüber hinaus wird die SB-Tankstelle seit Neustem morgens gg. 5 Uhr mit Sprit beliefert, was ebenfalls einen erheblichen Lärm verursacht!
Wir fühlen uns wirklich sehr in unserer Nachtruhe gestört und ich würde mich sehr über Ihren Rat freuen.
Bis dahin sende ich Ihnen die besten Grüße,
Sabine Gärtner
9. September 2013 - 20:18
Hallo Sabine,
danke für Ihr Feedback und Ihren Kommentar.
Eine bei einer Tankstelle müssen Sie wohl grundsätzlich damit rechnen, dass diese auch recht zeitig beliefert wird. Das sehe ich eher als “hinzunehmen”. Der Lärm durch den Container sollte sicherlich nicht in einem Wohngebiet verursacht werden.
Hier erstmal drei Artikel für Sie:
Richtiges Vorgehen bei einer Mietminderung: 20-Punkte-Leitfaden
Mietminderung: Miete unter Vorbehalt zahlen – So geht’s richtig!
Mietminderung bei einer Genossenschaft
Ansonsten würde ich in diesem Fall erstmal versuchen, das Ihr Vermieter sich mit dem Nachbarn auseinandersetzt. Das ist nicht Ihre Sache. Bevor man dem Vorschlaghammer “Mietminderung” rausholt, ist es immer ratsam, das Gespräch zu suchen. Vielleicht kann Ihr Vermieter ja eine gute Lösung mit dem Nachbarn finden.
Wenn Sie auf eigene Fauste nicht weiterkommen, würde ich eine Rechtsberatung empfehlen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
17. September 2013 - 16:58
Hallo,
ich wohne seit Oktober 2010 in einem Neubaugebiet, in einem 10 Parteien Haus im 5. OG von einer Wohnungsbaugesellschaft.
Nun wird gegenüber seit April 2012 gebaut. Ein altes Kaufhaus wurde abgerissen, dann wurde eine Weile nichts gemacht und seit Juli in etwa wird wieder gebaut. Es kommt ein Bürgerhaus hier hin. Daneben steht ein Gebäude was jetzt abgerissen wird und wo dann auch neu gebaut wird. Morgens um 7 Uhr wird angefangen und durchweg gearbeitet bis Abends 17/18 Uhr. Fenster und Tür öffnen ist nicht möglich denn dann verstehtman kein Wort mehr, der Fernseher ist schon sehr laut gestellt und es ist einfach nur unerträglich. Die Baustelle wird noch eine ganze Weile bleiben.
Nun meine Frage, wie sieht es bei dem Fall aus wegen einer Mietminderung?
Würde mich über eine Antwort freuen.
Grüße Nicole
17. September 2013 - 17:30
Hallo Nicole,
ich kann nur auf die oben aufgeführten Urteile verweisen.
Hier finden Sie einen tollen Artikel zum Thema Mietminderung wegen Abrissarbeiten.
Grundsätzlich sollen Sie diesen Artikel kennen und beachten: Richtiges Vorgehen bei einer Mietminderung: 20-Punkte-Leitfaden
Viele Grüße
Dennis Hundt
24. September 2013 - 13:50
Guten Tag, ich habe vor kurzem eine neue Wohnung bezogen. Dass eine Baustelle auf der angrenzenden Straße ist, wusste ich, nicht jedoch vom Ausmaß selbiger und der zu erwartenen Bauzeit (Juli 2014). Den ganzen Tag habe ich massiven Baulärm, der ein Fenster öffnen unmöglich macht.
Wie spreche ich meinen Vermieter darauf an?
25. September 2013 - 22:09
Hallo Frank,
sprechen Sie Ihren Vermieter gerne darauf an. Er wird Ihnen aber wahrscheinlich sagen, dass Ihnen die Baustelle bereits beim Einzug bekannt war und Sie jetzt nicht die Miete mindern können. Über das Ausmaß hätten Sie sich wahrscheinlich informieren sollen. Aber auf einen Gesprächsversuch kann man es durchaus ankommen lassen. Und im Zweifelsfall sollten Sie einen Anwalt fragen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
30. September 2013 - 09:13
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Wohnung die wir am 01.11.2013 beziehen werden (165 m²) muss mit ca. 70 m² saniert werden.
Dabei ist 1 von 2 Bädern, 1 Arbeitszimmer, die Küche sowie das Esszimmer.
Wie lange sich die Sanierung ziehen wird ist noch nicht abzusehen.
Haben wir Anspruch auf 100 % Mietminderung ? Oder ist es Ratsam solange in eine möblierte Wohnung zu ziehen da der Vermieter sowieso alle anfallenden Kosten (Mietpreis der möblierten Wohnung, Einlagerungskosten der eigenen Möbel, Fahrtkostenm etc.) tragen muss ?
Liebe Grüße
1. Oktober 2013 - 22:41
Hallo Andy,
wenn die Wohnung noch zu bewohnen ist, kann es durchaus sein, das nur eine anteilige Mietminderung möglich ist. Aus der Entfernung kann das niemand beurteilen, ich würde eine rechtliche Beratung empfehlen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
7. Oktober 2013 - 13:02
Hallo,
Seit rund zwei Monaten ist ca. 20 Meter LuftLinie von meinem Fenster entfernt eine Baustelle. Entstehen Soll dort ein Haus, Bürogebäude soweit ich weiß. Der Lärm ist durch die geringe Entfernung äußerst unangenehm. Wenn ich das Fenster öffne, kann man sich kaum noch unterhalten. Die Baustelle ist tagsüber, nicht nachts. Nun wollte ich fragen, ob ich mich auf die 25 Prozent Mietminderung berufen kann oder auf mehr? Auch frage ich mich, ob man für die bereits gezahlten Mieten ( 2 Monatsmieten inklusive Nebenkosten), falls die Mietminderung bewilligt wird, auch Geld zurückerhält???
Liebe Grüße, Maksim Melichar
9. Oktober 2013 - 08:33
Hallo Maksim,
Sie können sich nur an Urteilen orientieren. Aber beachten Sie: Gerichtsentscheide sind immer Einzelfallabhängig. Vielleicht helfen Ihnen die Urteile zum Bailärm in dieser Mietminderungtabelle weiter.
Hier noch ein Artikel für Sie: Mietminderung rückwirkend möglich?
Viele Grüße
Dennis Hundt
17. Oktober 2013 - 10:25
Guten Tag,
ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Direkt vor unserer Tür wird ab heute der ganze Platz umgestaltet. Der bereits vorhandene Netto Markt wird abgerissen und ein neuer soll gebaut werden. Davor soll auch ein Parkplatz entstehen, die Bäume hierfür wurden schon vor Monaten entfernt. Nun fangen die Bauarbeiten an.Vom Vermieter haben wir nur ein Schreiben über mögliche Behinderungen, Lärm- und Staubbelästigung erhalten. Nirgends steht jedoch wie lange die Bauarbeiten gehen sollen. Können wir hier auch einen Mietnachlass bekommen?
Mit freundlichen Grüßen
21. Oktober 2013 - 08:03
Hallo Helena,
wenn Ihren Wohnung durch den Baulärm nicht mehr Mangelfrei ist, sollten Sie tatsähclih recherchieren in welcher Höhe eine Mietminderung wegen dem Baulärm möglich ist. Einen Ansatz können Ihnen die Urteile im Artikel liefern aber auch unsere Mietminderungstabelle.
Viele Grüße
Dennis Hundt
2. November 2013 - 14:57
Die Wohnung unter mir wurde im Sommer ziemlich geräuschvoll saniert.
Das ist hinzunehmen.
Anfang September zog ein neuer Mieter ein. Da wurde natürlich gebohrt und gehämmert. Und das manchmal stundenlang.
Muss man hinnehmen. Ist mir klar.
Aber muss ich auch hinnehmen, dass der neue Mieter immer noch, nach 2 Monaten, fast täglich bohrt und hämmert? Das ganze auch gerne mal während der Ruhezeiten (Mittagszeit, abends, Sonntag).
Besonders störend empfinde ich, dass der Lärm nicht kontinuierlich da ist. Es hört sich an als würde ein Loch gebohrt, dann folgt eine Pause welche zwischen 10 Minuten und 2 Stunden dauert, möglicherweise wird auch in der Bohrpause ein wenig gehämmert und geklopft. Gelegentlich wird auch einfch nur ein Loch gebohrt, was dann auch mal um 21 Uhr stattfinden kann.
Das kann doch nicht sein. Vor allem frage ich mich, wo da noch Löcher zu bohren gehen.
Die Nachbarin war unten um sich zu beschweren und um Rücksicht zu bitten und erzählte mir von einem “riesigen Loch” in der Wand. Es sähe aus, als da ein großer Safe eingebaut werden sollte. Sollte das der Fal sein, kann das doch nicht erlaubt sein, oder? Ich denke da an Statik kene mich da aber auch nicht aus.
Wenn ich am Sonntag die Polizei rufe und der da unten gerade mal still ist, ziehen Beamten unverrichteter Dinge wieder ab, weil “es ist ja gerade nichts zu hören”.
Mittlerweile liegen meine Nerven blank. Ich bin chronisch krank, vollzeit berüfstätig, was mir sehr schwer fällt, und brauce meine Erholung abends und am Wochenende. Eine Regelmässigkeit ist in den Aktivitäten des neuen Mieters nicht zu erkennen. Der Lärm kommt immer ganz überraschend.
Das Gespräch mit der Hausverwaltung scheu ich, wie viele der anderen Mieter hier, da das Verhältnis da allgemein sehr gespannt ist (sachlich und rechnerisch falsche Nebenkostenabrebrechnungen seit Jahren und einiges anderes, was ausufern würde zu schildern).
Einen Termin beim Mieterverein habe ich erst in 10 Tagen.
Was kann ich tun?
9. November 2013 - 13:04
Hallo Frau Hase,
danke für Ihren Kommentar. Leider ist der Kontakt zum Hausverwalter bzw. zum Eigentümer immer der erste Schritt. Wenn Sie hier kein Gespräch suchen wollen, sehe ich kaum Möglichkeiten wie das Mangel abgestellt werden sollte.
Viele Grüße
Dennis Hundt
4. November 2013 - 10:30
Guten Morgen,
unser Wohnhaus ist mittlerweile 9 Monate mit einem Gerüst umbaut. Lt. Schreiben des Vermieters sollte dies nur 3 Monate dauern. Es sind nicht wirklich Fortschritte zu erkennen und gearbeitert wird nur in unregelmäßigen Abständen. Es kommt immer wieder zu Bohrarbeiten die bevorzugt morgens um Sieben ausgeführt werden. Die Arbeiter stehen vor den Fenstern, rauchen und unterhalten sich lautstark.
Heute Morgen habe ich mal mit meinem Handy eine Dezibelmessung durchgeführt und die spitze lag bei 95. Meine Frage ist kann ich aufgrund der überschrittenen Länge der arbeiten und der unregelmäßigen Lärmbelästigung eine Mietminderung durchführen?
Wir können die Fenster nicht auflassen wenn wir aus dem Haus gehen wegen einbruchsgefahr und auch nicht mehr ungestört in der Wohnung rumlaufen da ständig arbeiter vor den Fenstern stehne und rein glotzen besonders wenn meine Freundin herumläuft. =)
Viele Grüße
Hannes Brandt
9. November 2013 - 13:02
Hallo Hannes,
solange es sich nicht um eine energetische Sanierung handelt, spielt der Zeitraum der Einschränkung in meinen Augen eine untergeordnete Rolle. Mit ist zumindest nicht ganz klar, warum Sie in den ersten drei Monaten eine Mietminderung ausschließen.
Lassen Sie sich zu Ihrem Einzelfall bitte rechtlich beraten.
Viele grüße
Dennis Hundt
9. November 2013 - 15:41
Guten Tag,
bei uns wird ab Montag für 2 Wochen nachts die Trambahnstrecke umgebaut, geteert, was auch immer. Die Bauarbeiten finden immer nachts zwischen 22h und 6h statt, Lräm und Flutlicht mit inbegriffen. Wir haben in der Wohnung noch alte Fenster, die nicht wirklich gut isolieren geschweige denn den Lärm abhalten. Was darf ich ich mir hier erhoffen?
Besten Gruß,
Alex
9. November 2013 - 15:46
Hallo Alexander,
erhoffen können Sie sich Alles und Nichts. Ich würde die Miete für den Zeitraum unter Vorbehalt der Mietminderung zahlen. Im Zweifel sollten Sie sich wie immer rechtlich beraten lassen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
10. November 2013 - 16:50
Hallo,
ich reihe mich hier mal in die Liste der Fragensteller mit ein.
Ich wohne in einem Haus mit drei Mietwohnungen, von denen eine im EG nicht belegt ist. Seit gut 1 1/2 Jahren wird die Wohnung im EG Kernsaniert. Dadurch kam es etwa 1 bis 2 mal wöchentlich zu enormem Lärm. Seit etwa 3 bis 4 Monaten wird auch im 1. Stock das Badezimmer und die Küche von Grund auf neu gebaut (inkl. Abriss und Neubau eines Anbaus). Hierbei entstand fast täglich großer Lärm. Meistens ab ca. 7.30 Uhr über die Mittagsstunden hinweg bis ca 17 Uhr.
Mein Lebensgefährte und ich arbeiten beide in Schichten und müssen deshalb oft tagsüber schlafen. Dies ist seit diesem Jahr nur noch teilweise und in den letzten Wochen sogar kaum noch möglich. Den Lärm, wenn Wände abgrissen oder Fenster direkt unter dem Schlafzimmer eingesetzt werden, kann man sich vorstellen.
Das Wasser wurde bereits mehrfach kurzzeitig abgestellt – ohne Ankündigung oder mit Ankündigung unmittelbar vorher. Das Gas wurde diese Woche ebenfalls einen Tag lang abgestellt. Eine Information erfolgte einen Tag vorher schriftlich.
Angekündigte Arbeiten in unserer Wohnung – für die ich extra Urlaub genommen habe – wurden erst am Tag des Termins abgesagt. Ein neuer Termin kam durch unsere Schichtpläne nicht zu Stande. Im Verlauf dieser Unterhaltung teilte uns der Vermieter auch mit, dass er ab jetzt keine Rücksicht mehr auf unsere Schichtdienste nehmen würde und so war es dann auch. In den folgenden Tagen war es fast unerträglich laut.
Nun stellt sich für mich die Frage, für wie lange ich rückwirkend die Miete kürzen kann. Kann ich für ein ganzes Jahr rückwirkend die Miete kürzen, auch wenn die Lärmbelästigung am Anfang des Jahres “nur” ca. ein mal die Woche auftrat? Die “Mängelanzeige” haben wir bereits am Anfang der Bauarbeiten erledigt. Da teilten wir unserem Vermieter bereits mit, dass wir tagsüber schlafen müssten und baten darum, die lauten Arbeiten vom Vormittag auf den Nachmittag zu verschieben. Dies wurde anfangs noch berücksichtigt, aber seit einem guten halben Jahr ist davon nichts mehr übrig.
Ich bedanke mich schon jetzt fürs Lesen und wünsche noch einen schönen Sonntag.
15. November 2013 - 17:35
Hallo Katharina,
hier zwei Links für Sie:
https://www.mietminderung.org/mietminderung-tageweise/
https://www.mietminderung.org/mietminderung-rueckwirkend/
Viele Grüße
Dennis Hundt
12. November 2013 - 15:06
Guten Tag.
Ich wohne im Dachgeschoß eines Mehrfamilienhauses. Seit ca. 4 Wochen wird die Dachterrasse meines Nachbarn neben mir umgebaut. Ebenfalls seit ca. 4 Wochen werden arbeiten an der Fassade gemacht. Meine Bad- und Küchenfenster sind zu dieser Seite ausgerichtet, so dass ich genau auf das Baugerüst gucken muss. Ferner können die Bauarbeiter durch diese Fenster in meine Wohnung gucken. Der Baulärm selbst geht fast täglich von 7-15 Uhr.
Auch wenn meine Wohnung selbst nicht direkt von den Bauarbeiten betroffen ist; hätte der Vermieter die Maßnahmen nicht ankündigen müssen?
Wie ist die beste vorgehensweise bei dieser Problematik?
25. November 2013 - 16:40
Lieber Herr Hundt,
auch ich hätte eine Frage: Bei uns im Haus wurden letztes Jahr von Oktober bis Mitte Januar 2 Wohnungen grundsaniert. Bei der einen Wohnung gab es tagsüber 2 Wochen durchgehend Baulärm, bei der zweiten Wohnung 4 Wochen lang. In der restlichen Zeit war es nicht so massiv, da gab es nur hin und wieder Lärm. In diesen 6 Wochen war es jedoch extrem laut, zumal die zweite Wohnung direkt an mein Wohnzimmer angrenzt. Teilweise musste ich richtig aus der Wohnung flüchten, weil der Dauerlärm unerträglich war.
Leider wußte ich bisher nicht, dass ich hier die Miete hätte mindern können – ich dachte, dass ich das im Haus hinnehmen müsste. Habe ich im Nachhinein noch Anspruch auf eine Mietminderung oder hätte ich das sofort melden müssen?
Herzliche Grüße
Kathinka
25. November 2013 - 17:09
Hallo Kathinka,
ob und wie Sie eine Mietminderung im Nachhinein durchsetzen können, lesen Sie hier.
Viele Grüße
Dennis Hundt
18. Dezember 2013 - 07:57
Hallo,
ca. 20 m gegenüber von meinem Schlafzimmerfenster wird gerade ein Autohaus gebaut. Ich werde jeden morgen (außer sonntags) pünktlich um 6:30 Uhr geweckt. Das geht dann bis 20 Uhr.
Soll ich mich an unsere Mietgesellschaft wenden?
Mfg, Carina
18. Dezember 2013 - 11:36
Hallo Carina,
wenn der Baulärm für Sie einen Mangel darstellt und Sie die Miete mindern möchten, dann müssen Sie den Mangel natürlich anzeigen. Wenn Sie alleine mit einer Mietminderung nicht weiterkommen, lassen Sie sich am besten von einem Anwalt beraten.
Viele Grüße
Dennis Hundt
11. Januar 2014 - 15:35
Hallo Herr Hundt,
wir sind Mieter einer Wohnung in Oberbayern, Landkreis TS.( Leider muss das dazu schreiben da die Bayern ja Ihre eigenen Gesetze hat.) Wir hatten Baubedingten Schimmel in der Wohnung, ein Gutachter hatte festgestellt das eine Abdichtung im Kellergeschoss fehlt und der Schimmel daraus resultierte. Auch die Nachbarwohnung war von diesem Problem betroffen. Nach einem halben Jahr machte sich der Sohn des Vermieters an die Arbeiten. So kam er nicht drum herum den Eingangsbereich neu zu machen. Dies war jedoch nicht in unserem Interesse. Da Abbrucharbeiten stattfinden mussten wurde der Abbruch einfach in den Garten neben an aber direkt vor unserer Eingangstür gelagert. Dort liegt er mitweile seit Mai 2013. Die Nachbarwohnung ist inzwischen leer und wird jetzt “Kernsaniert”. Die Sanierung wurde uns nicht mitgeteilt, weder schriftlich noch mündlich, man sprach nur von einer Renovierung. Die Arbeiten werden auch am Samstag durchgehend von 8Uhr Morgens bis 20uhr Abends durchgeführt. Also auch über die Mittagsruhe durch, wie jetzt am 11.01.2014 um 14.25 Uhr. Es wird geflext, gestemmt und gehämmert. Der Müll (Abruch) wird wieder in den Nachbarsgarten direkt auf den bestehenden Schutthaufen geschmissen. Die ganzen Arbeiten, also im Aussenbereich und jetzt in der Wohnung, dauern schon seit Mai 2013. Und der Vermieter sagte das der Schutt auch so schnell nicht Entsorgt wird.
Meine Fragen: müßen wir uns diesen Schutthaufen über diesen Zeitraum gefallen lassen?
– darf die Ruhestörung missachtet werden?
– darf die Sanierung ohne Ankündigung stattfinden?
– dürfen wir die Miete aufgrund der Vorkommnisse mindern, wenn Ja wieviel Prozent?
Vielen Dank im vorraus.
Mit freundlichen Grüßen
Maik Berger
19. Januar 2014 - 13:17
Hallo Maik,
ich kann und darf Ihre Fragen hier nicht mit Ja oder Nein beantworten, möchte Ihnen aber mit einem Artikel helfen: Mietminderung: Renovierungsarbeiten in Nachbarwohnung
Im Zweifel würde ich mich immer rechtlich beraten lassen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
22. Januar 2014 - 10:27
Hallo Herr Hundt,
ich wohne an einer Hauptstraße die über die nächsten zwei Jahre komplett saniert werden soll. Der Baulärm tatgsüber macht mir nichts aus nur ist es leider so dass in den letzten Tagen jede nacht gegen 0:00 Uhr ein Baufahrzeug kommt und Arbeiten an den Straßenbahnleitungen durchführt was ein pünktlichen einschlafen für mich nicht möglich macht. Hab ich in diesen Fall das Recht auf Mietminderung?
22. Januar 2014 - 10:36
Hallo Marie,
als Ergänzung zu dem Artikel möchte ich Ihnen mit zwei Links weiterhelfen:
1. Mietminderung: Verschulden des Vermieters ist nicht ausschlaggebend
2. Mietminderungstabelle
Viele Grüße
Dennis Hundt
30. Januar 2014 - 11:20
Hallo,
unser Vermieter lässt in unserem Innenhof Bäume fällen und wird womöglich ein neues Wohnhaus an unseres heranbauen. Wir wurden bis jetzt noch nicht informiert und der Lärm fängt gegen ca. 7.00 Uhr an und hört ca. 17.00 Uhr auf. Wir sind auch gerade alle in der Prüfungszeit und fühlen uns durch den Lärm sehr gestört.
15. Februar 2014 - 15:28
Hallo Herr Hundt,
Ich wohne jetzt seit September in einem Altbau im 2 Stock.
Da es im Sommer Überschwemmungen gab wurde damit das EG unbewohnbar, welche 3 Wohnungen beinhalten.
Seit Dezember nun werden die Wohnungen total auseinander genommen (wurde nicht von dem Vermieter schriftlich mitgeteilt). Mit Persslufthämmern und ständigen Bohren und dem Schmutz im ganzen Treppenhaus vor allem Eingangsbereich macht es die Lebenssituation unerträglich.
Der Lärms fängt immer um sieben an und da die Wände sehr dünn sind hört man alles.
Tagsüber ist es kaum möglich eine Unterhaltung in der Wohnung zu führen geschweige denn für die Prüfungen zu lernen.
Somit ist die Wohnung für mich bis frühestens 16:00 Uhr ungebrauchbar.
Zusätzlich hat der Vermieter nun begonnen im ersten Stock eine Wohnung zu renovieren, was noch mehr Lärms mit sich trägt.
Oftmals wird auch unangekündigt das Wasser abgeschaltet und fehlt für mehrere Stunden.
Im November hat dann im Nachbarhaus im Erdgeschoss auch angefangen die Wohnräume völlig auseinander zu nehmen.
Ich fühle mich nun ls ob ich auf einer Baustelle wohnen würde.
Vor einer Woche kammen dann auch zementmischer an um den Boden aufzufüllen was einen höllischen larm machte und bis 17 Uhr dauerte.
Komischer weise wurde jetzt auch eine Wand eingerissen wodurch wenn man in den Eingangsbereich tritt nicht mehr auf eine wand mit Tür schaut sondern völlig in den Wohnraum der Baustelle.
Ich hoffe dass sie mir bei meiner Angelegenheit weiter helfen können und mir sagen können ob ich Recht auf eine Mietminderung habe und vor allem in welcher Höhe.
Ich wohne in Passau, wobei ich glaube dass dies beim recht kein unterschied macht.
Mit freundlichen Grüßen,
Maximilian
22. Februar 2014 - 10:11
Guten Morgen, in unserer Nachbarschaft wird gerade ein Haus abgerissen und als Mehrfamilienhaus wieder aufgebaut. Wir rechnen mit Baulärm für ca. 1 Jahr. Heute Morgen (Samstag 8 Uhr) musste ich wie die letzten Tage das Fenster zum Schlafzimmer schließen, damit es halberträglich wurde. Kann ich hier auf Mietminderung plädieren?
24. Februar 2014 - 13:35
Hallo Alex,
hier ein Artikel für Sie: Mietminderung bei Abrissarbeiten.
Viele Grüße
Dennis Hundt
17. März 2014 - 14:28
Hallo Herr Hundt,
wir sind im Juli 2013 in die Innestadt (NRW-Ruhrgebiet) gezogen, in eine wunderschöne 3 Zimmer Altbauwohnung in der ersten Etage. Nach vorne raus befindet sich ein Bahnhof mit Güterverkehr und eine Hauptverkehrsstraße. Nach hinten raus haben wir einen Balkon, der absolut ruhig ist (kleiner Parkplatz mit Bäumen, übern Innenhof einer Metzgerei).
Zwei Häuser weiter steht ein alter Kriegs-Luftschutzbunker, der nun einem “Kaufpark” weichen soll. Zusätzlich sind weitere 3 Häuser neben diesem Bunker betroffen, die bereits entkernt werden. Unser und unser Nachbarhaus sind die einzigen Häuser die auf dieser Straße stehen bleiben. Der Bunker soll diese Woche gesprengt und nach uns nach abgetragen werden. Der Kaufpark soll Anfang 2015 eröffnen.
Der Balkon wird vom Bunker von der Straße und dem Bahnhof lärmtechnisch abgeschirmt. Der Kaufpark soll 4m niedriger werden als der Bunker.
Das das alles so passiert ist seit 2012 bekannt. Weder unsere Marklerin (die sehr viel Geld bekommen hat) noch unser Vermieter hat irgendwas in dieser Richtung vor oder während der Mietvertragsunterzeichnung erwähnt. Der ruhige Balkon nach hinten raus, war für uns der ausschlaggebene Grund diese Wohnung zu nehmen. Ich habe das alles vor kurzem aus dem Internet erfahren. Zusätzlich kommen wir nicht aus dieser Ecke, sonder sind aus über 35km dazu gezogen?
Wir haben uns damit abgefunden das man Tagsüber (bis 20 Uhr) zur Straße raus kein Fenster aufmachen kann – man versteht sein eigenes Wort nicht mehr – konnten aber die Fenster nach hinten raus immer öffnen. Das wird die nächsten ca. 1,5 – 2 Jahre nicht möglich sein, weil dort Baustellenlärm die Wohnung durchflutet. Zusätzlich können wir den Balkon nur noch eingeschränkt nutzen, Wäsche aufhängen, Gemüse anpflanzen geschweige denn einfach draußen sitzen ist aus Schmutz- und Lärmgründen nicht mehr möglich.
Zusätzlich arbeitet mein Lebensgefährt ausschließlich abends und nachts und schläft dementsprechend tagsüber. Auch sein Schlaf wird durch den Lärm beeinträchtig. Zusätzlich fallen Parkplätze für Anwohner weg und werden zu Parkplätzen für den “Kaufpark”.
Entschuldigen Sie bitte das ich so weit ausgeholt habe, mich macht die ganze Angelegenheit nur sauer. Wir haben viel Geld in die Renovierung der Wohnung investiert und hätten wir die Umstände vor unserem Einzug gewusste, hätten wir diese Wohnung wahrscheinlich nicht genomme.
Haben wir wenigstens ein Recht auf Mietminderung während der Bauszeit? Umziehen möchten wir auf keinen Fall noch einmal in so kurzer Zeit. Wie können wir am besten vorgehen um unseren unmut zu äußern. Man hätte uns ja wenigstens was sagen können beim Einzug…
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns Tipps und weitere Vorgehensweisen nennen könnten und sind gespannt auf Ihr Feedback. Vielen Dank im Voraus.
Beste Grüße
Kirstin
21. März 2014 - 12:03
Hallo Kirstin,
die entscheidende Frage ist, ob auf den Medien oder einfach anhand des äußeren Erscheinungsbildes des Umfelds zu erkennen war, dass es Neubau- und/oder Sanierungsarbeiten geben wird. Stickwort: Mangelkenntnis bei Mietvertragsabschluss
Im Zweifel würde ich auch hier empfehlen, den Rat eines Anwalts einzuholen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
8. April 2014 - 10:32
Sehr geehrter Herr Hundt,
ich wohne & arbeite seit gut einem Jahr neben einer Baustelle, auf der ein Neubau (Sechsgeschosser) hochgezogen wird. Irgendwie nehmen diese Bauarbeiten kein Ende.
Ich bin Eigentümer meiner Wohnung mit angeschlossenem Büro und sitze quasi nur rund 5 Meter neben dieser Dauerbaustelle. Stehen mir als Eigentümer, der ja ebenfalls durch Lärm & Dreck belästigt wird, eigentlich auch irgendwelche Forderungen an den Hauseigentümer des Nachbargrundstücks/Bauträger zu?
Ich freue mich auf Ihre Reaktion!
9. April 2014 - 09:01
Hallo Kathleen,
ich kann Ihnen leider nur raten einen Rechtsanwalt zu möglichen Schadenersatzansprüchen zu befragen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
16. April 2014 - 16:42
Sehr geehrter Herr Hundt,
seit Januar 2013 bis März 2014 hatte ich im Haus und im Nachbarhaus (ein Komplex) von 7,00 – 18,00 Uhr unerträglichen Baulärm.
Meinen Vermieter (Wohnungsgesellschaft) hatte ich in mehreren Briefen auf mein Recht der Mietminderung hingewiesen. Dieser ignoriert meine Schreiben. Was soll ich tun?
Für Ihre Antwort besten Dank im voraus!
19. April 2014 - 17:51
Hallo Fried,
für eine Mietminderung brauchen Sie nicht die Zustimmung Ihres Vermieters – dieser muss Ihnen die Mietminderung nicht “erlauben”. Wenn Sie sich alleine nicht weiter trauen, sollten Sie rechtlichen Rat einholen.
Hier noch ein Artikel für Sie: Mietminderung rückwirkend möglich?
Viele Grüße
Dennis Hundt
23. April 2014 - 08:52
Hallo Herr Hundt,
vielen Dank für Ihre Antwort. Nur Ihre Antwort nützt mir nichts.Wieso “erlauben”.
Ich dachte mir steht für Baulärm und der ständige Ausfall in der Bauphase an Heizung, Strom,Wasser (Warmwasser) eine Minderung zu.
Mit freundlichen Grüßen
Fried Neumann
23. April 2014 - 10:07
Hallo Fried,
ich wollte nur sagen, dass Sie Ihren Vermieter nicht fragen müssen, ob Sie die Miete mindern dürfen. Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie die Miete mindern können, dann müssen Sie die Miete angemessen mindern. Wenn Sie sich unsicher sind, würde ich einen rechtliche Beratung empfehlen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
26. April 2014 - 09:25
Hallo Herr Hundt,
OK, danke.
Mit freundlichen Grüßen
F.Neumann
3. Juni 2014 - 11:16
In einem Baugebiet direkt neben meiner Wohnung wird seit 3 Jahren ununterbrochen gebaut, auch am Wochenende, Samstag, Sonn- und Feiertags.
Zoll und Ordnungsamt fühlen sich nicht zuständig.
Das Baugebiet gehört den Vermietern.
Kann ich die Miete auch nachträglich mindern ?
Gruß
Frank
3. Juni 2014 - 11:22
Hallo Frank,
zur nachträglichen Minderung hier ein Artikel für Sie: Mietminderung rückwirkend möglich?
Viele Grüße
Dennis Hundt
3. Juni 2014 - 11:45
Danke – kommt hier ja in Frage da ich nicht gewusst habe dass Baulärm ein Mietminderungsgrund ist.
Bin ja jetzt im Mieterbund, ein Anwalt hatte da bisher wohl nicht so das Interesse oder die Ahnung.
Und die sind seit ziemlich genau 3 Jahren am Werk (Neubausiedlung mit 27 Häusern in einer von Häusern seit Jahrzehnten umbauten großen Wiese)
26. Juni 2014 - 14:03
Hallo
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Seit einigen Monaten wird in unserer Strasse die Kanalisation erneuert was natürlich Beeinträchtigungen mit sich bringt. So weit so gut.
Inzwischen sind die Bauarbeiten bis zu unserem Haus vorgedrungen, und es ist weder möglich die Fenster zu öffnen ohne extreme Lärmbelastung, noch ist es für mich als Schichtarbeiter möglich tagsüber in ruhe zu schlafen.
Hinzu kommt nun auch noch das bei den Baggerarbeiten Erschütterungen im ganzen Haus zu spüren sind was das ganze mittlerweile unerträglich macht.
Ist es in einem solchen Fall sinnvoll über eine Mietminderung nachzudenken? Wenn ja an wen richte ich mich? Vermieter, Bauträger, Rechtsanwalt?
Ich wäre für einen Tip dankbar.
Mit herzlichen Grüßen
M. Riemer
29. Juni 2014 - 18:13
Hallo Matthias,
Ihr Ansprechpartner ist immer Ihr Vertragspartner = Vermieter. Hier noch ein Artikel-Tipp für Sie: Mietminderung: Verschulden des Vermieters ist nicht ausschlaggebend
Viele Grüße
Dennis Hundt
1. Juli 2014 - 07:34
Inwieweit kann das auf österreichisches Mietrecht angewendet werden?
Konkret interessiert mich “Der Vermieter saniert oder baut um”.
Folgendes trifft zu.
Dachgeschoßausbau, Baulärm, Schmutz, Baugerüst: 22 % (LG Berlin MM 1994, 396).
Danke und freundliche Grüße aus AT,
Harald-René Flasch
3. Juli 2014 - 15:37
Hallo Herr Flasch,
Sie sollten dieser Frage an einen Anwalt richten, der sich mit dem Österreichischen Mietrecht auskennt, hier können wir Ihnen leider nicht weiterhelfen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
4. Juli 2014 - 08:29
Danke für Ihre Antwort, aber warum immer gleich Anwalt?
Anwalt = teuer
Besser in diesem Fall: Österreichische Mietervereinigung (MVÖ). Von denen habe ich folgende Antworten erhalten:
Viele Grüße,
Harald-René Flasch
9. Juli 2014 - 19:38
Hallo Herr Flasch,
bei einem Mieterverein wird man in der Regel für Jahre Mietglied, das muss nicht unbedingt günstiger sein als eine Beratung vom Anwalt. Aber wunderbar, wenn Sie mit der Info der Mietvereinigung weitergekommen sind.
Viele Grüße
Dennis Hundt
10. Juli 2014 - 20:26
Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Es wurden seit Anfang Juni Sanierungsarbeiten in der Wohnung über und unter mir gemacht die nicht angekündigt waren.Erst nach Tagen als hier schon gewerkelt wurde hing ein Aushang im Flur wo man sich VORAB schon mal für Baulärm entschuldigt.
Das sowas nicht lautlos von statten geht ist mir auch klar :-)
ABER,das die Arbeiter die Mieter ab morgens um 6:45 Uhr aus den Betten klingeln weil Sie keine Schlüssel für die Haustüre und Kellerraum haben finde ich geht etwas zu weit!
Ich habe mich darauf Beschwerd und erfahren das der Hausmeister keinen Schlüssel der Haustüre an die Arbeiter geben möchte,man sollte im Haus klingeln! Ich habe darauf wiederrum die Wohnungsbaugesellschaft gebeten das der Hausmeister dann auch den Arbeitern morgens die Türe aufschließen soll.Man schrieb mir zurück das man die Arbeiter bitten würde nicht mehr bei mir zu klingeln ?!…aber dafür bei den anderen Nachbarn?! …und man wies den Vorwurf zurück das der Hausmeister so etwas gesagt hätte …
Natürlich hörte das geklingel bis vorgestern auch nicht auf!
Angesehen davon hätte ab ca 7:15 eh keiner weiter schlafen können weil man dann schon anfing mit presslufthammer und co zu arbeiten.
Der Strom für die Geräte wurde mit Verlängerungskabel aus dem Keller(durch den ganzen Hausflur) mit allgemeinstrom betrieben.
Nun meine Hauptfrage: mit wieviel % ist da eine Mietminderung möglich? Ich habe leider keinen vergleichbaren Beitrag im Netz gefunden.
Und : Hätten die Sanierungsrabeiten in den im Mietvertrag festgehaltenen Ruhezeiten eingehalten werden müssen?
Vielen Dank
15. Juli 2014 - 12:40
Hallo Sammy,
danke für Ihren Beitrag. Leider kann ich Ihnen einen Prozentsatz X für eine Mietminderung nennen. Ich würde mich an Rechtsprechung orientieren.
Stellen Sie am besten Ihre Klingel ab, einfach als Tipp am Rande.
Viele Grüße
Dennis Hundt
15. Juli 2014 - 12:20
Hallo,
meine Nachbarn und ich haben derzeit folgendes Problem:
In der Nachbarschaft (1 Querstraße weiter) wird derzeit ein ehemaliges 2te Weltkriegsgebäude mit Asbesteindeckung abgerissen. Die Abrissarbeiten gehen seit ca. 1 Monat und sollen sich auf 24 Monate erstrecken. Im Anschluss soll dann gleich eine Neubausiedlung hingebaut werden, wodurch sich ein Ende des Baustellenlärms nicht herauskristallisiert hat.
Auf dem Dach des Gebäudes sind Bagger plaziert, die das Gebäude mit Schlaghammeraufsätzen (wenn das so heißt) Stück für Stück abreißen sollen. Diese Bagger arbeiten ohne Unterbrechnung von ca. 7 Uhr morgens bis 18 bzw. 19 Uhr abends. Durch diese Lärmbelästigung ist es daher nicht möglich die Fenster bzw Terassentür (wir haben eine kleinen Garten) zu öffnen.
Es laufen in der Nachbarschaft schon Unterschriftenaktionen gegen diesen Abriss (sollte durch Demonstrationen im Vorfeld schon verhindert werden) und daher ist meine Frage, ob hier eine Mietminderung möglich bzw. gerechtfertigt wäre.
Vielen Dank schon mal für die Hilfe.
Viele Grüße,
Maximilian Voelker
15. Juli 2014 - 14:24
Hallo Maximilian,
für Sie sind sicher diese beiden Artikel interessant:
1. Mietminderung: Verschulden des Vermieters ist nicht ausschlaggebend
2. Mietminderung: § 536b BGB – Mangelkenntnis bei Mietvertragsabschluss
Viele Grüße
Dennis Hundt
11. November 2020 - 09:22
Sehr geehrter Herr Hundt,
seit mehr als 5 Jahren wohne ich nun in meinem bescheidenem zu Hause-in einer Wohnsiedlung seitlich einer Grünfläche.
Seither gab es nicht viele bauliche Veränderungen.
Hinter dieser Grünfläche befindet sich ein im Jahre 2004 stillgelegtes Stahlwerk mit einer Fläche von ungefähr 35 Hektar- habe ich inzwischen herausgefunden.
Diese Fläche wird seit letztem Sommer (2019) ordentlich umstrukturiert. Es wird teilweise schon vor 7 Uhr morgens sowie auch an Sonntagen mit den Bauarbeiten begonnen und durchgehend, bis in die späten Abendstunden -22 Uhr gearbeitet.
Seither sind geöffnete Fenster und die Nutzung des geliebten Südbalkons unmöglich.
Baulärm, beben des Bodens und Verschmutzung bestimmen seither den Alltag.
Da kein bauliches Ende in Sicht und weitere Bedingungen wie Schimmel im Keller die Wohnqualität beeinträchtigen, zahle ich bereits seit ein paar Monaten (4) die Miete unter Vorbehalt und habe meinen Mietvertrag auch gekündigt.
Nun würde ich gern wissen, in welcher Höhe ich die Miete für diesen Zustand des Wohnens rückwirkend kürzen kann?
11. November 2020 - 14:21
Hallo Stephanie,
ich kann Ihnen hier leider keinen festen Wert nennen, nur soviel, dass Sie sich an der bestehenden Rechtsprechung orientieren sollten. Immer vorausgesetzt, dass Sie mit der “Umstrukturierung” nicht hätten rechnen müssen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
21. Juli 2014 - 13:08
Hallo,
Seit ca. 4 Wochen befindet sich direkt neben unserer Mietwohnung eine Großbaustelle, auf der Geschäfts- und Miethäuser errichtet werden sollen. Seit nun mehr 4 Tagen, also auch komplett über das Wochenende läuft 4 Meter neben unserem Haus ununterbrochen eine Wasserpumpe, laut Bauarbeiter eine sogenannte Vakuumpumpe. Ich würde gerne wissen ob der Betrieb dieser Pumpe nach 22 Uhr und am WE überhaupt zulässig ist. Durch die Sommerhitze haben wir nachts unsere Fenster auf Kippe und durch den Lärm der Pumpe ist an einen geregelten Schlaf nicht zu denken :(
Liebe Grüße Dieter
29. Juli 2014 - 16:22
Hallo
Wir sind im Mai in unsere neue Wohnung gezogen. Der Lärm den die Kinder überall im Haus machen, daran haben wir uns gewöhnt aber die Baustelle die seit unserem Umzug immer größer wird können wir kaum noch ertragen. Sie besteht seit 2 Wochen in der großen Form mit Vollsperrung und Baggern und Bohren usw. Tagsüber ist es unmöglich die Fenster zu öffnen.
Nachts bauen sie ebenfalls und nur wenn alle Türen geschlossen sind und auch die Fenster ist Ruhe im Schlafzimmer (hinten raus).
Sie haben die komplette Straße aufgerissen und bauen die Straßenbahnschienen neu.
Ich werde langsam aggressiv weil es so warm ist und wir nicht lüften können und nachts auch bei geschlossenem Fenster schlafen müssen.
Welche Mietminderung wäre hier angebracht?
Danke schon einmal
30. Juli 2014 - 16:17
Hallo Lisa,
danke für Ihren Beitrag. Hier ein Link für Sie: Mietminderung wegen Straßenbauarbeiten
Ansonsten können Sie auch gerne unsere Mietminderungtabelle nutzen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
4. Dezember 2014 - 18:43
Hallo Herr Hundt,
bei mir im Haus ist seit 4 Wochen eine Baustelle. Es werden 5 Wohnungen saniert (Bäder, Wände raus gerissen), die Außenfassade gestrichen (es wurde ein Gerüst gestellt) und die Fenster wurden so schlecht überpinselt von außen, dass diese nicht mehr richtig auf gehen.
Weil uns niemand mitgeteilt hatte was gemacht wird, habe ich erst einmal abgewartet,ob es auszuhalten ist. Aber nun geht das zu lang, ständig ist Lärm und Schmutz und das Gerüst usw…
Kann ich im Nachhinein noch die Miete mindern und wie muss ich vorgehen?
Danke.
4. Dezember 2014 - 20:09
Hallo Gast,
hier zwei Hilfen für Sie:
1. Mietminderung rückwirkend möglich?
2. Richtiges Vorgehen bei einer Mietminderung: 20-Punkte-Leitfaden
Viele Grüße
Dennis Hundt
5. Dezember 2014 - 10:37
Hallo Herr Hundt,
schade aber mit den Links die Sie mir vorgeschlagen haben, kann ich nicht viel anfangen. Da handelt es sich doch eher um Schimmel usw., dies hat aber nichts mit einem Baugerüst (das von heute auf morgen aufgestellt wird) zu tun. Auch wegen Baulärm, den man erst einmal erträgt, weil man denkt es geht gleich vorbei und deshalb keinen Mangel anzeigt steht da nicht viel.
Die Miete ist nun schon überwiesen worden, also wie will ich die zurück holen?
Muss ich den Vermieter bei Baulärm, Staub, Schmutz und wg dem Baugerüst auch eine Frist setzen dass er diesen Mangel beseitigt?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
5. Dezember 2014 - 16:45
Hallo Gast,
dann versuche ich es nochmals.
Mietminderung bei Lastschriftverfahren – So gehen Sie vor
Mietminderung: Frist zur Beseitigung des Schadens erforderlich?
Mietminderung bei Einrüstung der Fassade
Viele Grüße
Dennis Hundt
28. Januar 2015 - 09:52
Sehr geehrter Herr Hundt,
Vielen Dank für den aufschlussreichen Artikel, allerdings bin ich in meiner Sache unsicher, deswegen wollte ich um Ihren Rat bitten.
Rahmenbedigungen: Wir sind am 1.9.2013 in unsere neue Wohnung gezogen (Hamburg). Nebenan befand sich da schon die Baustelle. (Beginnt genau an unserer Außenwand) Der Makler erklärte uns, dass dort ein Bunker von Grund auf zu Luxusappartments umgebaut wird, redete allerdings den Lärm klein. Anfänglich waren es Sprengarbeiten, danach Baggerlärm, um den massiven Schutt wegzuräumen, danach war es relativ “ruhig” beim Hochziehen der Fundamente. Und dann fing im Januar das Bohren an. Laut eigenes Messung 85db, was die ganze Wohnung zum vibrieren bringt und nicht durch Ohropax zu reduzieren war.
Bauzeiten waren immer Mo-Sa, 7 (manchmal auch vor 7) bis 21. Schlafen war seltens möglich (traurig, seitdem ich Nachtschichten arbeite). Das sind eindeutige Mietminderungsgründe, nun kommt das ABER: im Mietvertrag haben wir unterschreiben müssen, wegen des Lärm keine Mietminderung in Anspruch zu nehmen. Ist diese Klausel rechtswirksam? Kann man da nochwas machen?
Wir sind verzweifelt, aber seitdem in Hamburg Wohnraum knapp ist, arrangieren wir uns seit 1.5 Jahren damit.
28. Januar 2015 - 17:21
Hallo Katharina,
selbst wenn Sie die Mietminderung wegen des Nachbarhauses nicht expliziet ausgeschlossen hätten, könnten es schwierig werden, siehe dazu – Mietminderung: § 536b BGB – Mangelkenntnis bei Mietvertragsabschluss
Viele Grüße
Dennis Hundt
5. Februar 2015 - 21:11
Guten Tag,
Ihre Seite hat mir in den letzten Monaten schon um Einiges geholfen. Dazu erstmal vielen Dank! Nun habe ich aber noch eine konkrete Frage: Seit vielen Monaten sind Bauarbeiten im Mietshaus, wo ich wohne. Hauptsächlich der Abriss der obersten Etage, um 2 neue Stockwerke aufzubauen. Ich habe wegen unerträglichen Lärms die Miete gemindert. Des Weiteren soll auch noch eine Hauswand gedämmt werden, ein Fahrstuhl von Außen angebaut, bei einigen Nachbarn werden Fenster erneuert, Balkone usw. und bei Allen (meine Whg eingeschlossen) wurden neue Türen eingesetzt. Ich überblicke überhaupt nicht, welche Bauarbeiten in letzter Zeit dran waren aber nun schreibt meine Vermieterin: “Da Sie 2 Monate Sanierung dulden müssen, steht uns noch die Differenz zur vollen Miete für 2 Monate zu.” Was soll ich nun davon halten? Ich habe zum Ende des Monats gekündigt und bange natürlich eh schon um die Kaution und nun das. Da ich selber nicht überblicken kann, ob in den letzten 2 Monaten Instandsetzungsmaßnahmen dran waren oder nicht, bin ich ratlos. Überhaupt frage ich mich, ob nicht schon die extrem lange Dauer der Lärmbelästigung die Mietminderung rechtfertigt?
MfG Freywald
9. Februar 2015 - 19:22
Hallo Badia,
beim einem Mangel (Lärm, Dreck) unterscheidet man nicht zwischen Modernisierung und Instandhaltung. Ich kann also nicht nachvollziehen, dass Ihre Vermieterin überhaupt mit den zwei Monaten aussagen will.
Viele Grüße
Dennis Hundt
8. April 2015 - 09:45
Hallo,
ich habe folgende Frage:
Wir wohnen seit Sommer 2010 in unserer jetzigen Wohnung. Nach relativ langem hin und her wird nun seit November 2014 direkt gegenüber (keine 10m entfernt) ein Einkaufszentrum erweitert.
Die Baustelle dürfte gut 3000qm groß sein. Fertigstellung laut Plan im Frühjahr 2016.
Neben dem jetzt schon verbauten Ausblick, bringt so ein Neubau natürlich Lärm mit sich. Unser einziger Balkon geht in Richtung Baustelle, und es ist zu befürchten, das eine entspannende Nutzung in diesem Sommer nicht stattfinden kann. Auch Wohn- und Esszimmer weisen genau in Richtung Baustelle.
Macht es hier Sinn, den Vermieter bezüglich einer Minderung zu kontakten?
13. April 2015 - 07:08
Hallo Berntd,
Sie können den Vermieter ansprechen und um ein Entgegenkommen bitten. Es sieht aber wahrscheinlich nicht sehr gut aus: Mietminderung: § 536b BGB – Mangelkenntnis bei Mietvertragsabschluss
Viele Grüße
Dennis Hundt
13. April 2015 - 12:44
Hallo Dennis,
vielen Dank für die Antwort.
Zum Zeitpunkt unseres Einzuges war nicht absehbar, ob es einen Neubau geben wird, die Idee schwirrte wohl schon Jahrzehnte durch diverse Köpfe, aber es gab keinen Hinweis, weder vom Makler noch durch Schilder oder beginnende Baumassnahmen, die ersten Anzeichen gibt’s erst seit einem Jahr.
21. April 2015 - 14:09
nochmals anders formuliert:
Als wird im Sommer 2010 in die Wohnung gezogen sind, war die jetzige Baustelle noch eine Grünfläche mit Bäumen und gepflastertem Weg (sowie Sitzgelegenheiten) ins bisherige Einkaufszentrum und zwei vermietete mehrfach Parkplätze mit Schranken. Es lag dort noch nie eine Bebauung vor.
Muss ich also, wenn ich in einer Stadt an eine Grünfläche ziehe, immer damit rechnen, das diese irgendwann mal bebaut wird, auch wenn sie zuvor Jahrzehnte “brach” lag?
(Auf der Rückseite des Hauses ist ein ausgewiesener Park…)
21. April 2015 - 14:12
Hallo Berntd,
man muss sicher nicht damit rechnen, dass jeder Park irgendwann bebaut wird. Jeder Fall ist einzigartig, daher kann ich Ihnen nicht verlässlich sagen, ob Sie mit der Baustelle hätten rechnen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
21. Mai 2015 - 15:14
Hallo Herr Hundt,
ich hab ein großes Anliegen und zwar:
Das Haus in dem ich wohne wurde an einen neuen Eigentümer verkauft, der nun mein neuen Vermieter ist. Er hat mich schon mal vorgewarnt, dass das Haus einmal renoviert wird und die Miete steigen wird!
Kann er das so einfach machen?? ist dies rechtens von dem neuen Vermieter aus. Denn das Haus ist bewohnt meine Kinder und ich wohnen hier und er will einfach renovieren! Muss er nicht den Mietvertag mit übernehmen den er bekommen hat???
Bitte helfen Sie mir…
Freundlichen Gruß
Biggi
24. Mai 2015 - 10:30
Hallo Biggi,
der Mietvertrag wird vom neuen Eigentümer übernommen, richtig. Eine Mieterhöhung in Kombination mit einer Renovierung ist in erster Linie bei Modernisierungsmaßnahmen möglich.
Viele Grüße
Dennis Hundt
6. Juli 2015 - 08:17
Guten Tag,
seit März diesen Jahres wird gegenüber von meinem Haus ein neues errichtet. Als wir vor knapp 2 Jahren eingezogen sind stand dort noch ein kleiner Wald. Kurz danach wurde der abgeholzt, stand lange einfach so rum und dann fingen sie nun an. Mittlerweile sind die arbeiten jeden Tag so laut, dass man nicht mehr die Fenster öffnen geschweige denn auf der Terasse oder im Garten sitzen möchte. Und das im Hochsommer.
Natürlich wollen wir keinen langen Rechtsstreit und möchten auch nicht riskieren, diesen zu finanzieren. Lohnt es sich das Risiko einzugehen?
MfG Bianka
9. Juli 2015 - 20:59
Hallo Bianka,
ob es sich lohnt, können nur Sie beurteilen. Ich würde offen auf den Vermieter zugehen und mich ggf. auf eine einvernehmliche Mietminderung einigen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
18. August 2015 - 12:23
Guten Tag Herr Hundt!
Ich hätte eine kurze Frage.
Gegenüber unseres Wohnhauses gibt es eine Baustelle bei der der Asphaltboden aufgerissen wurde und neu gemacht wird, es gab einige Stemmarbeiten an den Mauern und dadurch entstand extrem viel Staub und Lärm. Bin nun so vorgegangen wie von Ihnen angegeben, habe einen Brief an die HV geschickt, mit der Info über den “Mangel”. Habe 2 Tage später die Antwort erhalten, dass mir laut Mietrecht 5% Mietminderung zustehen und ich diesen Betrag nach Beendigung der Arbeit erhalte.
Was mache ich jetzt? Gehe ich darauf ein oder sind 5 % eindeutig zu wenig, da es eigentlich so ähnlich ist, wie bei dem oben angeführten Beispiel:
Fenster öffnen und normale Unterhaltung ausgeschlossen, Erschütterungen in der Wohnung. 25 % (LG Darmstadt 39 C 1706/81).
Vielen Dank für Ihre geschätzte Antwort!
MfG
Maria
19. August 2015 - 15:58
Hallo Maria,
fragen Sie die Hausverwaltung wie sie auf die 5% kommt und untermauern Sie Ihre Vorstellung mit Urteilen die von mehr Prozenten ausgehen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
25. August 2015 - 13:55
Hallo,
ich bin letztes Jahr zum 31.8.14 in meine Wohnung gezogen.
Seit einem Monat hat nun mein Vermieter der mit im Haus wohnt ein Gebäude gegenüber abgerissen. Er baut dort selbst zwei Wohnblöcke.
Als ich eingezogen bin wurde mir dies nicht mitgeteilt.
Nun habe ich seit einem Monat extreme Lärmbelästigung. Ich kann teilweise nicht mal die Fenster aufmachen ohne das ich Kopfweh bekomme und gelinde gesagt der Lärm einfach nervt und die Stimmung trübt. Außerdem treten durch diverse Arbeiten Rüttelungen in der gesamten Wohnung auf.
Da ich Schicht arbeite und wenn abends arbeiten muss bekomme ich das volle Ausmaß der Baustelle zu spüren.
Laut dem Artikel oben habe ich glaube ich das Recht eine Mietminderung zu verlangen.
Aber meine Frage nun, wie gehe ich dabei vor?
Vielen Dank für eine Antwort,
liebe Grüße,
Anna Völkl
28. August 2015 - 10:16
Hallo Anna,
danke für Ihren Beitrag. Das Vorgehen wird hier beschreiben: Richtiges Vorgehen bei einer Mietminderung: 20-Punkte-Leitfaden
Viele Grüße
Dennis Hundt
12. Oktober 2015 - 09:21
Hallo zusammen
seit über einem Jahr befindet sich nun direkt neben meinem Gebäude bzw. meiner Wohnung eine große Baustelle am und im Gebäude nebenan. Zunächst war dies noch erträglich, nun aber ist es zu großen Belästigung geworden.
Nicht nur aufgrund der Tatsache dass die Zufahrt in die Straße zu meiner Wohnung von einer Seite blockiert ist, sondern auch deshalb, da nun ein striktes Halteverbot vor meiner Wohnung gilt, und vor allem aufgrund der nun nicht mehr erträglichen Lärmbelästigung. Seit einiger Zeit schon wurde ich bereits durch Hämmern und Klopfen bereits gegen 06:30 Uhr immer wieder aus dem Schlaf geholt. Nun begannen vor ca. einer Woche die Tiefbauarbeiten. D.h. dass die Straße vor dem Nebengebäude komplett aufgerissen ist und die verwendeten Bagger, LKWs, Presslufthämmern usw. die Lärmbelästigung nochmals gesteigert haben.
Mein Schlafzimmer befindet sich im Dachgeschoß direkt auf der Seite des Gebäudes Karlstraße 61. Das Dach bzw. die Dachgiebel unter dem sich meine Wohnung und v.a. mein Schlafzimmer befindet ist Trockenbau (also vermutlich weniger Lärmisolierend?).
Nun meine Frage: Ist es aufgrund der oben geschilderten Tatsachen möglich eine Senkung des Mietpreises zu fordern? Und wäre es sogar möglich – auch wenn die vorherigen Mieten bis auf einmal nie unter vorbehalten bezahlt wurden – für die zum Zeitraum der Bauarbeiten bereits gezhalten Mieten eine Rückerstattung in entsprechender Höhe zu fordern?
Vielen Dank und beste Grüße
Stefan
12. Oktober 2015 - 09:56
Hallo Stefan.
danke für Ihren Beitrag, hier einige Links, die Ihnen weiterhelfen:
Mietminderung: § 536b BGB – Mangelkenntnis bei Mietvertragsabschluss
Mietminderung wegen Bauarbeiten im Nachbarhaus
Mietminderung: Schlechte, mangelhafte oder fehlende Isolierung
Mietminderung rückwirkend möglich?
Viele Grüße
Dennis Hundt
20. November 2015 - 13:31
Hallo,
seit nunmehr fast 4 Monaten habe ich in nichtmal 50m Entfernung eine Großbaustelle.
Es wurden Garagen abgerissen und jetzt werden Neubauten errichtet. Die Arbeiten starten um 7:00 jedoch rücken die Arbeiter schon um 6:15 mit ihren LKW’s an–>Kind wird wach–> muss erst um 7:00 raus da Schule. Zur Zeit bin ich zu Hause und leider halten die Herrschaften auch nicht die Ruhezeit ein 13-15:00 Uhr (sie starten um 13:20 wieder mit den Grabungen).
Samstags arbeiten sie von 7:00-14:00 Uhr. Ich finde das unmöglich. Unsere Fenster sind nicht ausreichend Lärmgeschützt und es gibt am Samstag keine Chance auszuschlafen(Mein Mann geht unter der Woche von 5:00-17:00 arbeiten–>er brauch seinen Schlaf). Wie gehe ich am besten bei einer Mietminderung vor und wieviel ist in diesem Fall zulässig.
Es gab von der Hausverwaltung lediglich einen Aushang das Bauarbeiten stattfinden und diese gehen noch bis nächstes Jahr!!! und Sie bitten um unser Verständnis–>Verständnis habe ich, aber keine Nerven aus Stahl!!
Bitte helft mir
LG Joules
23. November 2015 - 03:11
Hallo Joules,
ich kann leider nur auf Urteile aus dem Artikel oben verweisen oder z.B. auf unsere Mietminderungstabelle.
Ansonsten hier eine Anleitung zum Vorgehen bei einer Mietminderung.
Viele Grüße
Dennis Hundt
7. März 2016 - 07:48
Hallo ich brauche auch mal einen Rat. Seit Monaten baut die Schule bei uns gegenüber an.Erst haben sie den ganzen Platz abgerissen und jetzt entsteht da ein neues Gebäude der Lärm geht um halb 7 los. Wir brauchen uns schon kein Wecker mehr stellen da wir von dem Lärm, dem Krahn oder der Erschütterungen wach werden. Können wir dagegen Mietminderung beantragen? Vielen Dank
7. März 2016 - 21:42
Hallo Patricia,
grundsätzlich muss der Vermieter die Beeinträchtigung nicht zu vertreten haben. Daher ist eine Mietminderung denkbar. Lassen Sie sich bei Bedarf bitte rechtlich beraten.
Viele Grüße
Dennis Hundt
12. April 2016 - 05:54
Hallo,
habe neuen Vermieter zum 01.09.2011 bekommen. Er hatte 2 mon. Saniert, gebohrt, Wände ausgerissen u.s.w. Den Schimmel in Meiner Wohnung hatte er gesehen, aber wurde nie was unternommen. Ausserdem sind die Wände so dünn das ich alle Geräusche, Schritte, Stimmen höre.
Kann ich da nachträglich etwas machen was die Mietminderung angeht und ab welchem Zeitpunkt ?
Grüsse
Darko
12. April 2016 - 08:49
Hallo Darko,
dieser Artikel hilft Ihnen bei Ihrer Frage: Mietminderung rückwirkend möglich?
Viele Grüße
Dennis Hundt
25. April 2016 - 10:53
Hallo,
wir sind letztes Jahr im August in unsere neue Wohnung gezogen. Kurz danach wurde nebenan die Baustelle für ein neues Wohn- und Geschäftshaus eröffnet. Ich bin krebskrank und leide sehr unter dem Baulärm. Zum Teil ist es so schlimm, dass mir die Bilder von den Wänden fallen usw. Wir haben extra eine Katzenklappe einbauen lassen damit unsere Katzen zum kleinen Balkon (Baustellenseite) raus kommen. Auch diese kann jetzt nur noch eingeschränkt von unseren Katzen genutzt werden. Entweder gehen sie schon ganz früh oder erst zum Feierabend hinaus.
Die Nachbarn haben von dieser Baustelle gewusst. Wir wurden vor Unterzeichnung des Mietvertrages davon nicht in Kenntnis gesetzt!!
Des Weiteren haben wir einen Parkplatz zugewiesen bekommen (für den für monatlich 50€ bezahlen) der nur bedingt nutzbar ist. Da unter unserer Wohnung eine Eisdiele ist, ist es an warmen Tagen nicht möglich aus der Parklücke zu kommen. Wenn der Parkplatz vermietet wird, muss dann nicht gewährleistet sein, jederzeit rein und rausfahren zu können?
Wieviel Mietminderung können wir veranschlagen?
28. April 2016 - 04:33
Hallo Nicole,
danke für Ihren Beitrag. Ich kann Ihnen keinen Prozentsatz für Ihren Einzelfall benennen, möchte Ihnen aber mit einigen Links weiterhelfe:
1. Mietminderung: Garage oder Parkplatz nicht nutzbar
2. Mietminderung wegen Bauarbeiten im Nachbarhaus
Viele Grüße
Dennis Hundt
25. April 2016 - 15:23
Bei uns vor der Tür wird aktuell für die Daueer von voraussichtlich einem Monat (laut Aushang) der Gehweg erneuert (Platten werden hoch genommen, Untergrund neu aufgeschüttet, verdichtet, Rüttelplatte etc.)
Mein Mann ist aktuell mit Burn-out krank geschrieben, soll Ruhe halten. Dies ist kaum möglich und schadet seiner Genesung.
Der Vermieter hat uns lediglich vor ein paar Tagen durch einen Aushang der Firma XYZ im Haus über die Baumaßnahme im Hausflur unterrichtet.
Ist eine Mietminderung berechtigt?
11. Mai 2016 - 07:17
Hallo,
ich wohne seit Februar 2016 in meiner Wohnung. Seit dem 1.5.2016 hat der Vermieter das Haus gegenüber abgerissen und baut nun ein neues. Die Bauarbeiten gehen täglich von 7.00-16.00 Uhr. Da meine Fenster direkt zur Baustelle gerichtet sind, schlafe ich nie länger als 7.00 Uhr. Der Lärm ist mittlerweile unerträglich, auch der Zugang zu meiner Wohnung ist oft durch Baustellenfahrzeuge versperrt.
Ist hier eine Mietminderung möglich?
LG und danke im
Voraus.
Lara
11. Mai 2016 - 19:48
Hallo Lara,
danke für Ihren Kommentar. Hier können Sie sich zur Mietminderung bei Abrissarbeiten belesen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
26. Mai 2016 - 17:34
Hallo Dennis!
Großartige Seite, danke für Ihre angebotene Hilfe. Ich habe folgende Situation.
Ich habe unsere Miete seit Februar dieses Jahres um 10% gemindert, da sich seit diesem Zeitpunkt eine laute Baustelle direkt gegenüber unsers sonnigen Balkons befindet. Die Einbehaltung der Miete geschah nach Mailaustausch mit unserem Vermieter rückwirkend mit der Mietzahlung am ersten April für die Monate Februar und März.
Unser Vermieter hat die Berechtigung zur Mietminderung nicht direkt angezweifelt, aber gesagt, dass er seinerseits erst mit dem Bauträger Umfang und Dauer der Baumaßnahmen klären müsse, um die Berechnung der Mietminderung durchzuführen. Grundsätzlich würde er – schrieb er zum damaligen Zeitpunkt – die Mietminderung aber nicht anerkennen.
Ich habe jetzt eine Mahnung unseres Vermieters erhalten mit Bitte um Ausgleich des ausstehenden Mietzins.
Meine Fragen: Muss ich mit einer außerordentlichen oder ordentlichen Kündigung rechnen und hätte diese Aussicht auf Erfolg bei gerichtlicher Überprüfung?
Herzlichen Dank!
Viele Grüße
Jörg
27. Mai 2016 - 00:02
Hallo Jörg,
danke für das Lob. Hier Links, die Ihnen helfen:
Gefahren und Risiken bei einer Mietminderung?
Mietminderung = Mietschulden? Kann der Mietrückstand zur Kündigung führen?
Mietminderung summiert sich auf zwei Monatsmieten – Drohen Folgen?
Viele Grüße
Dennis Hundt
15. Juli 2016 - 10:09
Hallo,
Ich wohne in Berlin und muss seit einiger Zeit mit schwerer Migräne rechnen und das Tag täglich, da im Untergeschoss gebohrt wird wie ein Irrer. Wir haben Stahlbeton und mein Mann wird langsam überflüssig, da hier sowieso alles vibriert. Es klingt als wäre es Nebenan, dabei wohnen wir im 3. Stock. Sie haben aus unerfindlichen Gründen da unten auch Außenwände und sowas eingeschlagen und bauen das ganze wieder auf. Der Lärm beginnt Montags bis Freitags von 7.30 bis ca. 16.30-17.00 .
Kann ich nun die Miete um 15 % mindern oder wäre das nicht möglich? Da ich einem Lastschriftverfahren zugestimmt habe, müsste das sowieso mein Mieter machen. Ich habe mal per E-Mail nachgefragt und warte noch auf eine Antwort.
15. Juli 2016 - 14:25
Hallo Jenny,
wie Sie oben gelesen haben, ist Baulärm ein Klassiker unter den Gründen für eine Mietminderung. Diese beiden Artikel werden Ihnen helfen:
Mietminderung: Renovierungsarbeiten in Nachbarwohnung
Mietminderung bei Lastschriftverfahren – So gehen Sie vor
Viele Grüße
Dennis Hundt
8. August 2016 - 16:33
Angrenzend an die Wand zu meiner Wohnung wird ein Studentenwohnheim gebaut. Der Lärm macht häufig das öffnen eines Fensters definitiv unmöglich und Morgens klappern schon die Gläser im Regal wenn das Haus wackelt. Die Bauarbeiten begannen erst ca. drei Monate nach Abschluss des Mietvertrags.
Habe ich Anrecht auf eine Mietminderung?
Vielen Dank und beste Grüße
10. August 2016 - 11:07
Hallo,
sie Frage ist, ob Sie bei Einzug mit dem Neubauarbeiten hätten rechnen müssen oder nicht (z.B. Baulücke, Bauschild oder ähnliches).
Viele Grüße
Dennis Hundt
16. August 2016 - 14:25
Hallo,
mein Partner und ich sind vor einem Jahr in unsere neue Wohnung gezogen.
Zum Zeitpunkt des Einzugs war uns eine Lärmbelästigung durch den Neunau des Nachbarhauses bewusst. Unsere Wohnung liegt im Hinterhaus und wir haben einen Garten vom Wohnzimmer begehbar mit dran. Nun wurde allerdings vor ca. 3 Wochen eine neue Baustelle eröffnet (die zum Einzug noch nicht bekannt war) und zwar schräg gegenüber von unserem Garten. Es wird also das HH der nächsten Querstraße saniert. Zur Zeit wohnen wir demnach genau zwischen zwei Baustellen.
Wegen der einen Baustelle kann ich tagsüber nicht schlafen bzw ausschlafen und da ich immer von Mo – Mi frei habe, kann ich im Grunde weder meinen Garten noch mein Wohnzimmer nutzen wegen der neuen Baustelle. Ergo Erholung und Ruhe sind zum momentanen Zeitpunkt nicht gegeben, was sich nun auch schon an meinem Gesundheitszustand widerspiegelt.
In wie weit haben mein Partner und ich ein Anrecht auf eine Mietminderung und wenn, in welcher Höhe könnte man diese Ansetzten?
Vielen Dank und mit besten Grüßen
31. August 2016 - 09:48
Hallo,
Ich bin seit zwei Monaten in einer Wohnung eingezogen. Die Facade wird von beide Seiten renoviert und das Dach auch. Es steht von beiden Seiten ein Baugerüst an dem Gebäude. Der Lärm ist ab 7 Uhr morgens extrem Laut. Es wird in den Wände gebohrt und es stehen die ganze Zeit Männer auf meinem Balkon. Ich habe leider was unterzeichnet beim Mietvertrag unterschreiben das ich keine Mietminderung fragen darf. Das habe ich gemacht weil ich sonst nicht die Wohnung bekommen würde. Ist so was legal? Kann man das irgendwie noch ändern? Rückgängig machen?
Danke schön,
mit freundlichen Grüssen
31. August 2016 - 13:49
Hallo Mieter,
hier die Lösung: Mietminderung: § 536b BGB – Mangelkenntnis bei Mietvertragsabschluss
Viele Grüße
Dennis Hundt
5. September 2016 - 09:49
Hallo,
Ich wohne seit 2007 in einer eigentlich ruhigen Ecke in Berlin. Vor mind. 5 Jahren wurde die Straße aufgerissen und neugemacht das hat mind. 3 Jahre gedauert. Im letzten Jahr der Straßensanierung wurde auch noch ein Fabrikgelände zwei Häuser weiter abgerissen mit riesen Meißelmaschienen um das metertiefe Fundament rauszureißen, dass die Wohnung wackelte und sich ein Riss in meiner Wand gebildet hatte. Zu diesem Zeitpunkt kam der Lärm von beiden Seiten. Vorne Straßenbau hinten Fabrikabriss. Ich hoffte das wird dann aufhören aber dann hat die BVG ihr Gelände vor meiner Tür saniert und die Straße wurde auch mehrfach aufgerissen wegen zb. Glasfaserkabel oder Rohrbruch. Dann wurde das andere Fabrikgelände hinter dem Fabrikabriss auch noch abgerissen und da wird gerade ein Haus gebaut. Das erste Fabrikgelände wurde zum Spielplatz. Und jetzt fängt die BVG an ihren Zaun einzureißen und jetzt erst kann ich den ganzen Lärm nicht mehr ertragen denn im Hinterhof wird auch grad in meinem Haus eine Wohnung entkernt. Ich hab zum Forderhaus Fenster und zum Hinterhaus . Der Vermieter hatte vor einem Jahr auch noch die Miete erhöht. Ich bin sehr krank und noch jung aber schon befristet in Rente und dass ich so schleppend gesund werde liegt mitunter auch an dem ständigen Lärm. Ich würde mir wünschen die Miete dauerhaft um 20 % zu mindern. Da diese Sache mit dem Baulärm nicht aufhört, sondern seit 5 Jahren konstant ist. Man hofft ja immer…Ich habe leider durch das Fortschreiten einer Krankheit bisher keine Kraft gehabt dagegen beim Vermieter anzugehen. Möchte es aber jetzt tun und es rückwirkend geltend machen. Zeugen gibt es zu genüge in der Nachbarschaft. Ist es sinnvoll sich da einen Anwalt zu nehmen oder muss ich das jetzt so hinnehmen? Vielen Dank
5. September 2016 - 18:52
Hallo Melanie,
hier ein Link für Sie: https://www.mietminderung.org/mietminderung-rueckwirkend/
Und noch einer: https://www.mietminderung.org/mietminderung-536b-bgb/
Viele Grüße
Dennis Hundt
27. September 2016 - 15:25
Hallo,
Der Eigentümer (Wohnungsbaugesellschaft) hat vor ein paar Monaten angefangen einen Anbau nieder zu reißen und fängt nun langsam an in diese Lücke zu schließen indem er ein neues Haus dort hin setzt. Es kommt seit Monaten zu Erschütterungen, täglicher Lärm von 7 bis 17 Uhr, welcher durch geschlossene Fenster zu hören sind. Noch schlimmer, ich höre die Presslufthämmer “durch” unser Haus weil alles aus Stahlbeton gebaut ist, da bringen auch die geschlossene Fenster nichts.
Zeitgleich haben wir gegenüber der Straße eine andere Baustelle, anderer Eigentümer, dort beginnt der Baulärm bereits morgens um 6.10 Uhr. Ich lebe seit Monaten mit Lärm, mit Dreck und es wird noch schlimmer kommen, wenn nächstes Jahr die Bauarbeiten für eine Straßenbahn beginnen.
Nun ist nach der Sanierung unsere Miete noch immer unter dem Mietspiegel, sodass ein Umzug für uns noch nicht in Frage kommt.
Ich tu mich schwer herauszufinden um wieviel % ich die Miete kürzen kann.
LG
Michael
28. September 2016 - 16:59
Hallo Michael,
danke für Ihre Schilderungen. Leider wird es tatsächlich immer komplexer einen angemessen Minderungswert herauszufinden, wenn sie sich Mängel summieren.
Viele Grüße
Dennis Hundt
1. Oktober 2016 - 11:07
Hallo,
seit beginn des Sommers (Juni) finden in und an dem Haus in dem ich lebe Bauarbeiten statt. Ich hatte einen Zettel im Briefkasten, dass Teile des Gebäudes für ca. 6-8 Wochen eingerüstet werden würde, ohne Angabe von Gründen für die Bauarbeiten. 6 Wochen später gab es einen weiteren Zettel, dass weitere Teile eingerüstet werden würden, was dann nach etwa 8 Wochen nach Baubeginn erfolgte. Die Bauarbeiten fanden zwischen 7:00 und 16:00 Uhr statt, was im Rahmen war. Nun, Mitte/Ende September wurden Teile des Gerüstes wieder entfernt, die genannten arbeiten finden weiter statt und dazu kommen nun aber noch arbeiten in Wohnungen unter mir, welche von Montag bis Samstag zwischen 09:00 und 18:00 statt finden. Sämtliche Bauarbeiten erzeugen eine enorme Geräuschkulissen, da die Baugeräusche über die Wände getragen werden, so dass die Bauarbeiten selbst mit Kopfhörern und extrem lauter Musik (was sicherlich schon schädlich fürs Gehör ist) weiter zu vernehmen sind. Das ist umso schlimmer, da ich sehr viel im Home-Office erledigen muss. Anfangs hatte ich Verständnis dafür, dass Bauarbeiten aus welchen Gründen auch immer, sicherlich manchmal erforderlich sind, aber mittlerweile geht das wirklich an die Substanz und ich wüsste gerne ob man da irgendwas machen könnte?
Beste Grüße,
Sebastian
7. Juni 2017 - 13:11
Guten Tag,
der Vermieter saniert eine Wohnung in dem gegenüberliegende Wohnung, so dass ich wegen Lärm (Schleifen, Hammer…) meine Fenster nicht öffnen kann, und ein Balkon nicht benutzen kann.
Kann ich meine Miete kürzen? Wenn ja, wie viel Prozent?
Vielen Dank
12. Juni 2017 - 12:31
Liebes Team von mietminderung.org,
ich bin am 20.4. in eine Erdgeschosswohnung mit Terrasse und kleinem Gartenteil gezogen. Die Terrasse ist nutzbar, am Grashügel drum herum müssen noch Arbeiten vorgenommen werden, da dort eine Plane und Bauschutt einfach überschüttet wurden und der Hügel daher abrutscht, muss alles umgegraben werden, der ganze Müll muss raus und dann soll neue Erde aufgeschüttet werden. Anfang/Mitte März war ich in der Wohnung, um die Küche zu vermessen, dort habe ich auch einen Mitarbeiter der Hausverwaltung getroffen, mit dem ich über die Dinge geredet habe, die noch gemacht werden müssen. Unter anderem standen wir auf der Terrasse und ich habe ihm gesagt, dass das fertig werden der Terrasse für mich Priorität hätte, da es sich anbieten würde mit dem kommenden Frühjahr, den Garten direkt zu bepflanzen. Das hat er so zur Kenntnis genommen, gemeint, dass er das gar nicht als so wichtig angesehen hätte, aber wenn mir daran gelegen wäre, würde er das auf seiner Prioritätenliste nun anheben. Nun ist in der ganzen Zeit bisher zwei Mal jemand hier gewesen, um am Hügel zu arbeiten, einmal wurde die Vorderseite und einmal die linke Seite des Hügels umgegraben, das ganze sieht nun aus wie ein Schlachtfeld und es geht nur schleppend weiter. Kurz vor Christi Himmelfahrt, war der Verwaltungsmitarbeiter nochmal hier (ich glaube, mit der Firma, die den Hügel macht), da habe ich auch nochmal mit ihm gesprochen, es hieß, es sei nur eine kleine Firma, deshalb kämen die immer nur so selten, es würde auf jeden Fall noch gemacht werden, jetzt sei bei der Firma aber erstmal langes Wochenende, vor Dienstag (30.5.) würde es nicht weiter gehen. Na gut, das ist morgen auch wieder zwei Wochen her, es passiert nichts, ich habe ein wenig das Gefühl, dass er mich hin hält und bin langsam frustriert, weil ich ein sehr verständnisvoller Mensch bin, aber andererseits denke ich mir, dass es nicht mein Problem ist, wenn er zu viel zu tun hat und im September brauch ich nicht mehr anfangen, den Hügel zu bepflanzen.
Ich würde gerne wissen, ob ich in der Situation die Miete mindern dürfte, aufgrund von unverhältnismäßig langer Arbeits- bzw. Nicht-Arbeitszeit? In knapp drei Monaten war die Firma nur zwei Mal hier, um wirklich aktiv etwas am Hügel zu machen. Ist das noch normal?
Ich habe auch aus dem Haus schon gehört, dass es wohl einigen Firmen gibt, die nicht mehr mit der Hausverwaltung arbeiten wollen, weil sich der Mitarbeiter wohl immer so intensiv einmischt, dass niemand zum Arbeiten kommt. Er glaubt alles besser zu wissen und verlangsamt damit letztlich alles. Bringt mir das Wissen darum irgendwas?
Vielen Dank und freundliche Grüße,
Marie B.
26. Juni 2017 - 09:32
Hallo,
ich wohnen direkt gegenüber eines Bahnhofes, welcher nun saniert wird. Allerdings geschehen diese Arbeiten Nachts von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr. Ich höre den Lärm nicht nur sonder spüre auch die erschütterungen der Presslufthämmer etc. Die Arbeiten werden sich über drei Monate ziehen also von Juli bis einschließlich September und nächsten Sommer ebenfalls noch einmal drei Monate.
Ich würde gerne wissen ob ich die Miete mindern darf. Vielen Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
L. Meister
27. Juni 2017 - 19:07
Hallo Lisette,
hier eine Hilfe für Sie: Mietminderung: Verschulden des Vermieters ist nicht ausschlaggebend
Viele Grüße
Dennis Hundt
6. September 2017 - 10:34
Vielen Dank für den Artikel. Einige Dinge sind bei einer Sanierung wirklich nicht zumutbar. Dazu gehört Baulärm zu bestimmten Zeiten, aber auch auf dem eigenen Grund abgestellter Bauschutt oder Container. Da sollte man sich mit einem Anwalt absprechen.
26. November 2017 - 12:48
Hallo Herr Hundt,
vor gut 3 Wochen hatten wir dem Vermieter wegen Mietminderung aufgrund von Baulärm am Nachbargrundstück geschrieben. Der Neubau soll direkt an unser Haus angeschlossen/angebaut werden.
Nun kam endlich die Reaktion. Sie haben uns gestern geschrieben, dass bei uns im Vertrag was von “Schließung der Baulücke” steht. Somit sehen Sie es als von uns vorher gewusst und dass wir damit rechnen mussten an.
Zum Hintergrund:
Das Haus ist nun 30 Jahre alt und seither ist bei dem Anbau/Erweiterung des Gebäudekomplexes nichts passiert. Dass das so bald passiert damit konnte keiner rechnen. Zudem hatte ich es auch nicht so verstanden, dass der Neubau direkt mit unserem Haus verbunden werden sollte. Seit ca. 4 Jahren wohnen wir nun schon in der Wohnung.
Wir wohnen auf der eher abgewandten Seite von der Baustelle, haben aber seit der Baustelle regelmäßig Erschütterungen von dem Einsatz der Träger und weiteren Lärm. Zudem arbeite ich in Homeoffice von zu Hause, so dass ich es sehr deutlich mitbekomme.
Lohnt es sich da weiter beraten zu lassen oder ist es so eindeutig wie der Vermieter meint.
27. November 2017 - 17:08
Hallo Ekat,
hier eine Hilfe für Sie: Mietminderung: § 536b BGB – Mangelkenntnis bei Mietvertragsabschluss
Viele Grüße
Dennis Hundt
27. Februar 2018 - 21:58
Hallo Herr Hundt,
unser Vermieter wird auf unserem Haus eine neue Etage aufbauen. Unser Problem ist, dass wir ein 8 Monate altes Baby haben und wir haben Angst vor dem Lärm wegen ihr.
Muss der Vermieter diese Situation beachten? Ist es ein Grund für Mietminderung? Ist es genug wenn er nur die Ruhezeiten einhält? Welche Rechte haben wir?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
MfG
Tanja T.
16. Juli 2018 - 18:15
Hallo,
wegen einer von der Vermietergesellschaft (fehl-)geplanten Großbaustelle hinter der von mir gemieteten Doppelhaushälfte wird das Doppelhaus für ca.6-8 Wochen vom öffentlichen Stromnetz abgeklemmt und über ein Bau-Stromaggregat versorgt, das unmittelbar vor meinem Schlafzimmerfenster positioniert wurde – durch den Vermieter selbst!
Das Dröhnen des Dieselmotors sorgt in dem Schlafzimmer für über 70 dB (bei geschlossenem Fenster!) und das über 24 Stunden durchgängig, bei Verbrauchsspitzen geht es auch darüber. Ausweichzimmer wie Gästezimmer liegen eine Etage höher und haben auch noch ca. 65 dB. Einzig das Wohnzimmer und ein Kellerraum sind einigermaßen ruhig).
Fenster und Türen müssen in 80% der Räume geschlossen bleiben – auch über 24h hin, da die Abgase ca. 1m vom Schlafzimmerfenster ohne Abgasrohrverlängerung abgelassen werden und sich dort fangen, weil die andere Doppelhaushälfte versetzt angebaut ist. Das Ordnungsamt hat heute bestätigt, dass der Stromerzeuger an der Stelle vorschriftswidrig ist und abgeschaltet/entfernt werden muss; ob sich der Vermieter der Verfügung des Ordnungsamt beugen wird, ist offen.
Ich bin der Auffassung, dass diese durchgängige Lärm- und Abgasemissionen (seit jetzt 96 Stunden) den “Gebrauch der Mietsache zu Wohnzwecken” unmöglich machen und daher eine Mietminderung von 100% rechtfertigen… oder ist für die beiden verbliebenen Zimmer (Wohnzimmer(Keller) eine Teil-Miete doch noch zu zahlen???
es gibt ja viele Urteile zu Lärm und Geruchsbelästigung, aber zu “Dieselstromaggregat 1m vom Fenster entfernt im Dauerbetrieb” habe ich nichts gefunden…
Besten Dank für einen Kommentar ! (mir fällt nichts mehr dazu ein…)
17. Dezember 2018 - 10:03
Hallo.
Wir sind vor 2 Wochen eingezogen und uns wurde nicht gesagt, dass es im Haus (der Lokal unter uns der auch denselben Vermieter gehört) Bauarbeiten geschehen werden und wie lange. Es wurde auch nicht in dem Mietvertrag erwähnt und als wir den Schlüssel erhalten haben hat uns der Vermieter nur gesagt, dass es bald fertig sein würde. Nun sind zwei Wochen vergangen und um ehrlich zu sein sieht der Lokal noch gar nicht so fertig aus, es sieht so aus als ob es noch ein Monat oder noch länger dauern wird.
Können wir den Vertrag fristlos kündigen wenn wir eine neue Wohnung gefunden haben?
oder können wir eine erhebliche Mietminderung erhalten? Das Bohren ist sehr laut, hört sich an als ob es in der Wohnung wäre und es geht von Mo bis Fr von 8 bis 21 Uhr.
Freundliche Grusse
Frau A
18. Dezember 2018 - 13:17
Hallo Nicole,
der erste Schritt wäre zu prüfen, ob eine Mietminderung möglich ist. Vgl: Mietminderung: § 536b BGB – Mangelkenntnis bei Mietvertragsabschluss
Viele Grüße
Dennis Hundt
20. Februar 2019 - 18:05
Hallo, mein Vermieter hat mir heute gesagt das in zwei monaten eine Kernsanierung des restlichen Bauernhofes (direkt an meiner Dämmlosen Ziegelwand!). Diese hat er uns bis jetzt verschwiegen und den Nachbarn ebenfalls. Angeblich stand es im mietvertrag und wir mussten deswegen ein Jahr miete im Vorraus zahlen. Wovon wir aber nichts wussten.
Meine Frage: kann ich und meine Nachbarn irgendetwas dagegen tun? Könnte ich im schlimmsten Fall Klagen?
LG Carolina
14. Mai 2019 - 07:15
Hallo.
Ich bin Schichtarbeiter und habe nun seid 14 Tagen in der Nachbarwohnung von morgens 6.30-17uhr durchgehend lärm.
Ich komme vom Nachtdienst und kann mich in meiner wohnung nicht erholen.
Wie kann ich vorgehen?
16. Mai 2019 - 18:54
Hallo Ben,
was genau verursacht den Lärm? Bauarbeiten oder nachbarschaftlicher Lärm?
Viele Grüße
Dennis Hundt
27. August 2019 - 08:45
Seit meinem Einzug in die neue Wohnung ist beinahe täglich ab Punkt 8h morgens erheblicher Baulärm vom Nachbargrundstück zu hören: laute Bohrgeräusche, Abrissarbeiten etc. Eine normale Unterhaltung ist bei offenem Fenster nicht möglich. Die Arbeiten reichen normalerweise bis in den Nachmittag. Die Baustelle war bei Einzug bereits da, der Vermieter hat auch darauf hingewiesen. Habe ich die Chance auf Mietminderung? Die Baustelle wird noch mindestens 2 Monate da sein.
Danke für Tips
2. September 2019 - 06:56
Hallo Dennis,
hier die Antwort: https://www.mietminderung.org/mietminderung-536b-bgb/
Viele Grüße
Dennis Hundt
14. Februar 2020 - 16:50
Hallo!
Ich wohne in einem Genossenschaftswohnhaus und es wurde auch unten im Eingangsbereich abgeschrieben, dass Sanierungsarbeiten in einer Wohnung stattfinden werden. Wenn ich tagsüber arbeiten bin bekomme ich von den Arbeiten meistens nichts mit. Ich habe aber unter der Woche auch hin und wieder mal einen Tag frei und dann geht um Punkt 8 Uhr Früh der Baulärm los. Dabei fällt auch offenbar viel Dreck durch den Lüftungsschacht quasi an meiner Wohnung vorbei (hört sich an als würden sie meine Wände gleich mit einreißen).
Der schlimmste Lärm entsteht wenn gleichzeitig mit 2 Bohrern und einer Kreißsäge oder Ähnlichem gearbeitet wird. Auch Stemmgeräusche sind öfters zu hören.
Was kann ich tun? Ich MUSS bei diesem Lärm die Wohnung verlassen da hilft absolut gar nichts leider.
Weniger Miete für diese Zeit zu zahlen fände ich fair.
Danke schonmal.
17. Februar 2020 - 14:40
Hallo Daniela,
Baulärm stellt i.d.R. einen Grund für eine Mietminderung dar. Versuchen Sie eine einvernehmliche Lösung mit Ihrem Vermieter zu finden oder lassen Sie sich bei der Höhe der Mietminderung von bestehender Rechtsprechung leiten.
Viele Grüße
Dennis Hundt
24. April 2020 - 16:55
Hallo Herr Hundt,
vielleicht haben Sie auch einen Tipp für uns, wieviel zu ertragen ist. In unserem Haus war früher eine Mieterin, die Musikunterricht fast ein Jahr lang veranstaltet hat. Man hat sie wohl raus bekommen, indem ihre Wohnung verkauft worden ist. Der neue Besitzer führt inzwischen seit einem Monat eine Kernsanierung durch, Kacheln, Waschbecken, Türpfosten usw alles wird raus gerissen. Es war eine Wohnung über zwei Etagen, er baut daraus nun zwei Wohnungen. Er selbst arbeitet mit Gehörschutz, wie man ihn von Baustellen oder Straßenbau kennt. Zwischen uns ist eine Wohnung, dennoch vibriert in meiner Wohnung der Boden und man kann sein eigenes Wort nicht verstehen, sobald er los legt. Nicht mal, wenn man schreit, weil man es nicht mehr erträgt…Wann er arbeitet, ist immer eine Überraschung, es wird nie angekündigt, wie lange auch nicht. Mal sind es zwei Stunden mal ist es der ganze Tag, indem haaalbwegs die Ruhezeit eingehalten wird. Aktuell ist die Lage so, das jeder zuhause sein muss. Wir befinden uns in Bayern und grundlos mal außer Haus auf ner Bank zu sitzen oder auf einer Wiese ist nicht erlaubt und bringt Strafen mit sich. Ganzen Tag hin und her laufen, das kann doch kaum jemand von mir verlangen oder? Mehrere Nachbarn haben bereits Gespräche mit dem Herrn geführt, seine Antworten sind “Tja, da müsst ihr halt durch.” Auf die Frage, wie lange das noch dauert ist die Antwort “Es dauert so lange wie es eben dauert.”. Ist es wirklich so? Das jemand, der eine Wohnung gekauft hat, machen kann was er will und absolut keine Rücksicht nehmen muss auf die Menschen, die bereits hier seit Jahren wohnen? Heisst, wenn wir kein Geld für Anwälte in der aktullen Lage aufbringen können, haben wir einfach Pech gehabt? Gespräche mit der Hausverwaltung laufen ins Leere. Fragen auf Mietminderung werden ignoriert oder es heisst, die Wohnung muss nun mal renoviert werden, da kann man nichts machen. Ich habe aktuell kein Geld für einen Anwalt, da bin ich ehrlich. Ich kenne mich auch mit Anwälten absolut nicht aus. Aktuell mach ich mir Sorgen, das mein Arbeitgeber die Krise überlebt und ich meinen Job behalten kann. Ist es wirklich so, das wir einfach nichts machen können? Darf dieser neue Besitzer sich nach Lust und Laune austoben ohne Regeln und ohne Rücksicht?
26. April 2020 - 13:44
Hallo Fine,
die Wohnung könnte ja auch von einer Ein-Mann-Firma saniert werden. Das würde auch Lärm und Dreck mit sich bringen. Dagegen können Sie m.E. nichts unternehmen. Befassen Sie sich mit dem Thema Mietminderung. Das könnte zumindest ein Trostpflaster ein.
Viele Grüße
Dennis Hundt
28. April 2020 - 04:20
Danke, das Sie geantwortet haben. Hätte nie gedacht, das man solchen Lärm hinnehmen muss. Aber so weiss ich, darauf brauch ich keine weitere Energie verschwenden und befasse mich mit dem Thema Mietminderung. Trostpflaster wäre besser als gar keiner immerhin.
Vielen Dank für Ihre ehrliche Meinung und schnelle Antwort!
3. November 2020 - 02:17
Hallo!
Ich habe folgendes Problem:
Wir wohnen zu weit in einer EG Wohnung. Unter uns wurde nach einem Jahr Wohnzeit plötzlich eine Kellerwohnung ausgebaut von der wir zur Zeit in der wir den Mietvertrag unterschrieben haben nichts wussten dass solche ausgebaut/gebaut werden soll. Wir haben 4 Monate Lärm ertragen und uns nur per Telefon beschwert beim Vermieter. Nun sind im September 2 neue Mieter unter uns eingezogen. Diese sind starke Raucher und sind ständig draussen und rauchen unter unserem Balkon. Dieser ist deshalb nichtmehr zu nutzen für uns. Desweiteren befindet sich die Küche und das Bad (mit Fenstern und ohne Lüftungsanlagen) auf der gleichen Seite. Der Nikotinrauch zieht IMMER in unser Bad und Küche wenn wir lüften wollen.. nun lüften wir seit Wochen nicht mehr im Bad, Schimmel entsteht langsam.. In der Küche kann der Trockner nicht mehr laufen da dafür das Fenster geöffnet werden muss und die koch-Kondensation setzt sich überall ab (=Schimmelbildung). Der Vermieter sagt er könne nichts gegen die Raucher machen und wir sollen uns selbst mit Ihnen einigen. Wir haben es mit einem Zeitplan versucht aber sie geben uns für zB das rausstellen des Wäscheständers Zeiten folgende Zeit vor: 0:30-5:30 NACHTS. Was können wir tun? Miete mindern? Wir sind ratlos.. meine Freundin leidet zusätzlich unter Asthma.. und wegen Corona können wir nicht raus (Risikopatient).. wir sind absolut Ratlos und würden am liebsten sofort ausziehen :( Aber dafür fehlt uns das Geld ? Hilfe…
9. November 2020 - 09:51
Hallo Bob,
hier eine Hilfe für Sie: Mietminderung: Rauchende Nachbarn
Viele Grüße
Dennis Hundt
9. November 2020 - 17:52
Und was ist damit, dass wir eine EG Wohnung gemietet haben und plötzlich eine Kellerwohnung ohne Ankündigung gebaut wurde? Ist das so hinzunehmen??
10. November 2020 - 09:29
Hallo Bob,
solange baurechtlich ein Ausbau möglich und damit legal ist, sehe ich hier kein Problem.
Viele Grüße
Dennis Hundt
19. Januar 2021 - 17:25
Hallo,
ich habe folgendes Problem.
Mein Nachbar ist verstorben und der Vermieter macht z.Z. eine Kernsanierung der Wohnung.
Wegen Corona bin ich als Risikopatient im Homeoffice als Bürokaufmann.
Da der Baulärm von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr stattfindet und teilweise an meinem Arbeitsplatz 98,7 – 105,4 Dezibel beträgt ist es unmöglich sich zu konzentrieren.
Wie kann ich weiter Vorgehen ?
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Schurig
19. Januar 2021 - 19:09
Hallo Daniel,
Sie können gegen das Problem nicht viel machen – eine Mietminderung ist mit größter Wahrscheinlichkeit möglich.
Viele Grüße
Dennis Hundt
19. Mai 2021 - 18:49
Guten Tag,
Meine Freundin und ich sind im März 2020 in eine neue Wohnung gezogen. Im April 2020 haben wir dann unseren Sohn bekommen.
Wir hatten eine Grünanlage vor der Tür und auf dem Hinterhof einem Spielplatz.
Dann wurde kurz nach dem wir eingezogen sind, alles abgerissen und nun wird eine U-Bahn ausgebaut.
Das ganze soll 6 Jahre gehen, die Baustelle befindet sich keine 10m von der Haustür entfernt und auf dem Hinterhof (Spielplatz) wird nun auch alles aufgerissen und gebaut. Also wird auf beiden Seiten des Hauses gebaut, unser Sohn kann nicht mehr richtig schlafen, sei es am Mittag oder auch abends.
Wir können abends keine Fenster öffnen, da sie morgens um 7 Uhr direkt anfangen und bis abends um 20-21 Uhr arbeiten. Die Wände wackeln, unser Boden vibriert den halben Tag und es ist einfach nur laut und lästig. Abgesehen vom Schmutz der überall aufkommt. Unsere Briefkästen wurden verlegt, unsere Mülltonnen wurden auf den Hinterhof gestellt, da die Müllabfuhr unsere Straße wegen der Baustelle nicht befahren kann.Nun würden wir uns gerne mal schlau machen, inwieweit man da was machen kann oder sogar die Miete mindern kann. Es ist kaum auszuhalten und auf lang oder kurz wird man echt verrückt damit.
Vielen Dank,
Mit freundlichen Grüßen
Kevin
19. Mai 2021 - 21:29
Hallo Kevin,
Bauarbeiten sind ein ganz typischer Grund für eine Mietminderung. Auf ein Verschulden des Vermieters kommt es nicht an.
Einziges mögliches Problem: Mietminderung: § 536b BGB – Mangelkenntnis bei Mietvertragsabschluss
Viele Grüße
Dennis Hundt
19. Mai 2021 - 23:53
Danke für die schnelle Antwort.
Was bedeutet das aber genau ? Ich blicke da nicht ganz durch..
Also wir wussten, dass geplant war, dass die U-Bahn ausgebaut wird. Allerdings nicht, dass dies direkt vor der Tür stattfinden soll, uns wurde nicht mitgeteilt, dass die Grünanlagen entfernt werden, der Spielplatz weg kommt und das freche ist ja auch, wir haben kurz vor oder kurz nach Anfang des Baus, eine Mieterhöhung bekommen! Für angebliche Sanierungsarbeiten, über die wir angeblich schriftlich informiert wurden, dies ist aber nie geschehen.
Vielleicht könnten sie mir das nochmal ein wenig erläutern, was unsere Möglichkeiten sind und wie wir vorgehen sollen?
Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank
16. August 2021 - 08:17
Hallo
Bei mir am Block ist jetzt seit ca 4-5 Monaten Baustelle. Erst wurden die Balkone neu gemacht und jetzt werde Aufzüge angebaut.
Hab ich da Anspruch auf mietminderung?
Mfg
16. August 2021 - 09:48
Hallo Fabio,
ja, Baulärm ist ein typischer Grund für eine Mietminderung. Hier eine Hilfe für Sie: https://www.mietminderung.org/richtiges-vorgehen-bei-einer-mietminderung/
Viele Grüße
Dennis Hundt
11. Juni 2021 - 13:46
Guten Tag,
Im letzten Jahr wurde seit Sommer die EG Wohnung komplettsaniert bis April 2021. Seit Mitte Oktober letzten Jahres wird das Dachgeschoss komplett kernsaniert, da die Wohnung aufgrund eines Kurzschlusses ausgebrannt ist. Ich wohne im 3. Stock, also direkt darunter. Nach dem Baulärm in der EG Wohnung habe ich nun seit 7 Monaten auch noch Baulärm und Erschütterungen in meiner Wohnung durch die Sanierung im Dachgeschoss. Zudem möchten ständig Bauarbeiter unangemeldet in meine Wohnung um Leitungen zu prüfen. Die Heizung fällt immer wieder aus weil jemand an der Therme auf dem Dach runschraubt, abstellt etc. Einmal hatte ich kein Strom, einmal kein Wasser. Letzten Samstag kamen die Hallogenstrahler und Bauschutt von der Decke (durch die Löcher der Hallogenlampen). Die Heizung geht seit Anfang April nicht mehr richtig (entweder kalt oder Sauna). Als Lösung wurde jetzt auf Sommerzeit umgestellt, nicht repariert.
Ich bin seit März 2020 im Homeoffice aufgrund von Corona und meine Nerven liegen langsam blank.
Kann ich die Miete mindern – auch rückwirkend?
Vielen Dank für Ihre Hilfe und liebe Grüße,
Sibylle
15. Juni 2021 - 09:24
Hallo Sibylle,
Sie beschreiben typische Mängel, die zur Mietminderung berechtigen. Wie Sie vorgehen lesen Sie hier. Ob Sie rückwirkend mindern können, erfahren Sie hier: Mietminderung rückwirkend möglich?
Viele Grüße
Dennis Hundt
26. Juli 2021 - 10:59
Guten Tag,
wir wohnen seit 2007 in einem Mehrfamilienhaus (6 Parteien) Hinter dem Haus (etwa 4m entfernt) war ein großes Nachbargrundstück mit zwei großen Nussbäumen, die im Sommer immer einen schönen Schatten geboten haben. Vor 3 Monaten wurden die Bäume gefällt und ein neues Mehrfamilienhaus wird gebaut. Jetzt werden wir Nachbarbalkonen direkt gegenüber und schräg darüber unserem haben, etwa 6m Luftlinie. Mal von dem Baulärm abgesehen, ist es eine erhebliche Lebensqualität – Einschränkung. Was können wir in so einem Fall tun? Für eure Hilfe bedanke ich mich schon mal.
Schönen Gruß
Alexander
27. Juli 2021 - 08:42
Hallo Alexander,
das ist leider normales Lebensrisiko. Dinge verändern sich und auf freien Grundstücken werden neue Häuser gebaut.
Hier eine Hilfe wegen des Baulärms.
Viele Grüße
Dennis Hundt
24. März 2022 - 08:55
Hallo,
seit einer Woche (Mitte März hat es begonnen) wird untere unserem Miethaus die Tiefgarage “renoviert”. Die Mieter wurden nicht über die anstehenden Arbeiten informiert. Ich bin morgen um 06:30 von Bohr- und Fräslärm aufgewacht. Der Lärm zieht sich dann bis 18 Uhr Abends hin. Ich habe eben mit der Hausverwaltung telefoniert und erfahren, dass die Bauarbeiten noch bis Juli gehen sollen. Es ist sogar so, das unser Boden in der Wohnung vibriert und je nachdem wo die Bauarbeiten in der Garage gerade statt finden kann man sich kaum unterhalten. Kann ich unter den Umständen Mietnachlass fordern? Und wenn ja, wie und wieviel Prozent?
Vielen Dank für die Antwort und viele Grüße,
Nils Lüdecke
24. März 2022 - 10:01
Hallo Nils,
ja, Lärmbelästigungen durch Bauarbeiten sind i.d.R. eine Grund für eine Mietminderung. Bei der Höhe kommt es immer auf den Einzelfall an – Sie können sich hier an bestehenden Rechtsprechung orientieren. Am besten ist immer eine einvernehmliche Lösung mit dem Vermieter.
Viele Grüße
Dennis Hundt
18. April 2023 - 11:14
Guten Tag Herr Hundt,
seit nun knapp einem Jahr bewohne ich das Erdgeschoss eines Einfamilienhauses. Dieses wurde von meinem Vermieter renoviert und die obere Etage wird als seine Ferienwohnung genutzt.
Bei der Unterzeichnung des Mietvertrags wurde, leider nur mündlich, vereinbart, dass die Vermieter mich rechtzeitig darüber informieren, dass diese in die Ferienwohnung reisen, damit ich mich darauf einstellen kann. Ich arbeite 3 Tage die Woche von zuhause, da ich ansonsten täglich 2 Stunden Fahrzeit hätte (ist dem Vermieter bekannt).
Ebenfalls wurde mitgeteilt, dass durch den Vermieter noch ein paar kleinere Renovierungsarbeiten durchgefüht werden müssten, aber dies war kein Problem für mich.
Nun ist es leider alles anders als gedacht. Der Vermieter kündigt sich überwiegend nicht oder vereinzelnt in dem Moment der Ankunft an.
In den letzten Wochen war die Anreise auch nicht zu einer üblichen Zeit, sondern immer Nachts zwsichen 2 und 5 Uhr und dann nicht nur am Wochenende, sondern auch in der Woche. Leider wurde ich dadurch dann immer geweckt. Mein lebensgefährte arbeitet auch am Samstag und wird regelmäßig aus dem Schlaf gerissen durch die Anreise.
Neben der Anreise, wird dann auch immer beim Aufenthalt der Vermieter die Wohnung über uns renoviert. Da ist dann alles dabei, von Möbelaufbau, Kernsanierung Badezimmer und anschießen von Deckenpanelen. Leider auch das teilweise eine ganze Woche von 7-21 Uhr. Selbst am Sonntag wird noch lautstark gewerkelt.
Ich/ wir sind nun mit unserem latain am Ende, da wir schon versucht haben persönlich die Situation zu klären, aber leider wird kein Verständnis durch den Vermieter gezeigt. Mittlerweise führe ich ein Protokoll darüber, aber bin mir unsicher, ob eine Minderung möglich ist, da es sich um unregelmäßige Lärmbelastungen handelt, aber diese mich/uns stark im Alltag und vor allem im Bezug auf die Arbeit belastet.
Viele Grüße
Charly
18. April 2023 - 19:13
Hallo Charly,
Baulärm zur Ruhezeit müssen Sie nicht hinnehmen und das rechtfertigt gegebenenfalls auch eine Mietminderung. Ansonsten müssen Sie m.E. hinnehmen, dass Ihre Nachbarn sich auch nachts in die und der Wohnung bewegen. Am Ende sind die Vermieter ja in ähnlicher Stellung wie ganz normale Nachbarn die z.B. in Schichten arbeiten.
Viele Grüße
Dennis Hundt