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Mieterwissen

Mietminderung ohne Mängelanzeige erlaubt?

Da könnte ja jeder kommen! Die Fragestellung lässt sich unabhängig vom Gesetz aus rein praktischen Erwägungen bereits überzeugend beantworten. Will der Mieter die Miete mindern, muss er einen Grund haben. Ein Grund kann nur darin bestehen, dass sich in der Wohnung ein Mangel offenbart, der die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung beeinträchtigt. Liegt ein solcher Mangel tatsächlich vor, darf der Mieter die Miete mindern. Voraussetzung ist aber, dass der Mieter eine Mängelanzeige …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung: § 536 BGB – Minderung bei Sach- und Rechtsmängeln

§ 536 BGB beinhaltet die zentrale Regelung des Mietminderungsrechts. Er bestimmt das Recht des Mieters, die Miete zu mindern, wenn die Mietsache (Wohnung) einen Mangel (Sachmangel, Rechtsmangel) aufweist, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt. Da gemäß § 536 I 3 BGB unerhebliche Mängel außer Betracht bleiben, besteht die Kunst des Juristen darin, den Zustand zu erfassen, der einen erheblichen Mangel begründet. In diesem Punkt sind die Gerichte immer wieder …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung: § 536b BGB – Mangelkenntnis bei Mietvertragsabschluss

Nicht jeder Mangel der Mietsache berechtigt den Mieter zur Minderung der Miete. Wissen Vermieter und Mieter bei Abschluss des Mietvertrages, dass die Wohnung Mängel und Fehler aufweist, ist zu unterstellen, dass diesem Umstand mit der Höhe des Mietpreises Rechnung getragen wird. Dann kann der Mieter keine Minderungsrechte geltend machen. § 536b BGB unterscheidet 5 Sachverhalte: Der Mieter kennt bei Abschluss des Mietvertrages den Mangel der Mietsache. Dann hat er keine …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung: Ersatzvornahme – Was heißt das?

Ersatzvorname bedeutet, dass der Mieter bei Vorliegen eines Mangels der Mietsache ein Selbstabhilferecht hat und den Mangel selbst beseitigen darf. Beispiel: Der Warmwasserboiler im Badezimmer ist defekt und muss repariert werden. Für den Mieter stellt sich die Frage, was er tun muss und überhaupt tun darf, um das Problem zu beheben. Das Gesetz regelt die Ersatzvornahme  und das Selbstabhilferecht des Mieters in § 536a II BGB.  Danach darf der Mieter …Artikel jetzt weiter lesen

Brauche ich einen Anwalt für eine Mietminderung?

Recht haben ist das Eine. Recht bekommen, das Andere. Zwar tritt die Mietminderung kraft Gesetzes automatisch ein, ohne dass der Vermieter seine Zustimmung erteilen muss. Der Mieter darf ohne Weiteres die Miete in angemessener Form herabsetzen und braucht nur noch den reduzierten Betrag an den Vermieter zu entrichten. Im Idealfall einigen sich Vermieter und Mieter über die Berechtigung zur Mietminderung und die Minderungsquote. Können sich die Parteien über die Höhe …Artikel jetzt weiter lesen

Muss man eine Mietminderung beantragen?

Ist der Mieter aufgrund eines Mangels der Mietsache zur Minderung berechtigt, braucht er die Minderung beim Vermieter nicht zu beantragen. Die Mietminderung tritt gemäß § 536 BGB automatisch kraft Gesetzes ein (BGH NJW 1987, 432). Das Gesetz gewährt dem Mieter ein gesetzliches Recht, das er ohne Zustimmung des Vermieters einseitig geltend machen kann. Zum Verständnis: Im Kaufrecht und Werkvertragsrecht ist das Minderungsrecht anders ausgestaltet. Dort räumt das Gesetz dem Käufer/Auftraggeber …Artikel jetzt weiter lesen

Ab wann darf man die Miete mindern?

„Ab sofort“, lautete die Antwort von Günter Schabowski, als er 1989 gefragt wurde, wann man aus der DDR ausreisen dürfe. Auch im Mietrecht ist es so, dass der Mieter die Miete sofort mindern darf, sobald der Mangel der Mietsache in Erscheinung tritt. Aber der Teufel steckt dennoch im Detail. Das Recht der Mietminderung ist ein gesetzliches Gewährleistungsrecht. Der Mieter braucht es weder beim Vermieter noch bei Gericht zu beantragen. Das …Artikel jetzt weiter lesen

Voraussetzungen für eine Mietminderung

Viele Mieter mindern aus verständlichen Gründen oder gar einer Laune heraus die Miete und übersehen die notwendigen Voraussetzungen für eine wirksame Mietminderung. Eine Mietminderung muss nicht angekündigt werden. Es genügt, wenn der Mieter den Mangel anzeigt. Der Mieter braucht dem Vermieter auch keine Frist zur Mängelbeseitigung zu setzen. Die Minderung tritt kraft Gesetzes ein, sobald sich ein Mangel zeigt. Der Mieter braucht die Minderung daher auch nicht zu beantragen. Der Vermieter …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung ohne Frist bzw. Fristsetzung?

Die Frage der Frist bzw. Fristsetzung spielt im Recht zur Mietminderung eine andere Rolle als im Kaufvertrags- oder Werkvertragsrecht. Dort ist eine Fristsetzung erforderlich, um weitere Gewährleistungsrechte (Minderung, Rücktritt, Schadensersatz) geltend machen zu können. Im Recht der Mietminderung spielt die Frage der Frist bzw. Fristsetzung nur dann eine Rolle, wenn der Mieter Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche geltend macht oder zur Selbsthilfe greifen möchte. Lediglich die fristlose Kündigung wegen eines Mangels bedarf …Artikel jetzt weiter lesen

Mietminderung ohne Begründung möglich?

Möchte der Mieter wegen eines Mangels der Mietsache die Miete mindern, muss er sich daran orientieren, was das Gesetz vorgibt. Nach § 536 BGB entsteht das Minderungsrecht dann, wenn die Mietsache einen Mangel hat, der die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch einschränkt oder gar aufhebt. Liegt ein solcher Mangel vor, verpflichtet das Gesetz den Vermieter, den Mangel dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen (§ 536c BGB). Der Vermieter muss die Möglichkeit und die …Artikel jetzt weiter lesen